Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4036 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Sozialer Wohnungsbau in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 15.05.2019 - Drs. 18/3793 an die Staatskanzlei übersandt am 21.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 20.06.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Der Ministerpräsident hat auf einem wohnungspolitischen Kongress im November letzten Jahres in Langenhagen die Zielmarke im sozialen Wohnungsbau von 40 000 Sozialwohnungen bis 2030 ausgegeben, um dem anhaltenden Druck auf dem Wohnungsmarkt zu begegnen. 1. Werden die momentanen Regelungen und Richtlinien für den sozialen Wohnungsbau in Niedersachsen nach den aktuellen Entwicklungen als ausreichend angesehen? Wenn dies nicht der Fall ist, wie sollen diese weiterentwickelt werden? Die Landesregierung beabsichtigt, in Kürze neue Förderrichtlinien für die soziale Wohnraumförderung in Kraft zu setzen. Mit den neuen Verwaltungsvorschriften sollen insbesondere die Empfehlungen des „Bündnis für bezahlbares Wohnen in Niedersachsen“ aufgegriffen werden. Die Empfehlungen zielen in erster Linie darauf ab, verstärkte Anreize für Investitionen in den geförderten Wohnungsbau zu setzen und die Förderung für Investorinnen und Investoren insgesamt wirtschaftlich rentabel zu gestalten. Die Mitglieder des Bündnisses gehen davon aus, dass es bei einer entsprechenden Neuaufstellung der Förderbestimmungen möglich sein dürfte, bis zum Jahr 2030 40 000 Sozialwohnungen neu zu schaffen, und haben dies als gemeinsame Zielsetzung formuliert. Die Empfehlungen des Bündnisses zur Weiterentwicklung der sozialen Wohnraumförderung des Landes können im Einzelnen im Internet unter https://www.buendnis-fuer-bezahlbares-wohnen.nie dersachsen.de eingesehen werden. Mit der Neufassung der Verwaltungsvorschriften werden außerdem die in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU festgelegten Maßnahmen im Bereich der sozialen Wohnraumförderung umgesetzt. So sollen – die Schaffung von belegungs- und mietgebundenem Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen auf den Ostfriesischen Inseln, – die Schaffung von belegungs- und mietgebundenen Wohnheimplätzen für Studierende an Hochschulstandorten in Niedersachsen sowie – der Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen an Mietwohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen im ungebundenen Wohnungsbestand neu in die Förderung aufgenommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4036 2 2. Welche konkreten Pläne hat die Landesregierung speziell im Hinblick auf die Förderung von Wohnraum in Niedersachsen für Menschen mit geringem Einkommen? Für die Förderung des Mietwohnungsneubaus sind deutlich verbesserte Förderkonditionen geplant. Dies betrifft sowohl die Förderung von Wohnraum für Haushalte mit geringen Einkommen als auch für Haushalte mit mittleren Einkommen. So soll die bestehende Bemessungsgrenze für die Förderdarlehen von derzeit 2 900 Euro Gesamtkosten je Quadratmeter Wohnfläche (einschließlich Grundstückskosten und Mehrwertsteuer) regionalisiert und angehoben werden. Dazu werden drei verschiedene Bemessungsgrenzen eingeführt, wobei sich die Zuordnung der Gemeinden an den Mietenstufen nach dem Wohngeldgesetz des Bundes orientiert. Die Bemessungsgrenzen sollen anfänglich – in Gemeinden der Mietenstufe I 3 300 Euro, – in Gemeinden der Mietenstufe II und III 3 450 Euro und – in Gemeinden der Mietenstufe IV bis VI 3 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen. In begründeten Ausnahmefällen kann auch oberhalb der Bemessungsgrenze eine Förderung erfolgen. Die Bemessungsgrenzen werden künftig auf der Grundlage des vom Statistischen Bundesamt festgestellten Baupreisindex für den Neubau von Wohngebäuden in konventioneller Bauart quartalsweise fortgeschrieben, um die Attraktivität des Förderprogramms und die Rentierlichkeit von Investitionen in den geförderten Wohnungsbau kontinuierlich zu gewährleisten. Die Förderung von Wohnraum für Haushalte mit geringen Einkommen erfolgt weiterhin in der Form von zinslosen Darlehen, wobei der Förderanteil des Landes unverändert 75 % der Gesamtkosten betragen soll. Wie bisher können jedoch im Einzelfall bis zu 85 % der Gesamtkosten gefördert werden . Ein zusätzlicher Anreiz für Investitionen in den geförderten Wohnungsbau soll durch eine Anhebung des Tilgungsnachlasses erreicht werden. Derzeit gewährt das Land Investorinnen und Investoren auf die zinsfreien Förderdarlehen nach Ablauf von 20 Jahren einen Teilschulderlass in Höhe von 15 % des ursprünglichen Darlehensbetrages. Von dem zur Verfügung gestellten Darlehen müssen folglich nur 85 % zurückgezahlt werden. Künftig soll für die Schaffung von Wohnraum für Haushalte mit geringen Einkommen ein Teilschulderlass in Höhe von 30 % gewährt werden. Die Laufzeit der zinslosen Darlehen und die damit verbundenen Belegungs- und Mietbindungen für die Verfügungsberechtigten werden im Gegenzug verlängert und sollen statt 30 Jahre künftig 35 Jahre betragen, wobei nach 30 Jahren einmalig eine Ausstiegsoption ohne Nachwirkungsfrist eingeräumt werden soll. Zudem werden die anfänglich höchstzulässigen Mieten regionalisiert und modifiziert. Mit Beginn der Mietbindung darf der geförderte Wohnraum für die Dauer von drei Jahren dann nur gegen eine Miete (Nettokaltmiete) zum Gebrauch überlassen werden, die die nachstehenden Beträge je Quadratmeter Wohnfläche und Monat nicht überschreitet: – in Gemeinden der Mietenstufe I 5,60 Euro, – in Gemeinden der Mietenstufe II und III 5,80 Euro und – in Gemeinden der Mietenstufe IV bis VI: 6,10 Euro. Mietsteigerungen sollen ab dem vierten Jahr in begrenztem Umfang möglich sein. 3. Inwieweit wird der soziale Wohnungsbau im ländlichen Raum in Niedersachsen von den Plänen profitieren? Die Landesregierung verfolgt das Ziel, dass ausreichend bezahlbarer und bedarfsgerechter Wohnraum für alle Einkommensgruppen in allen Regionen des Landes zur Verfügung steht. Sie ist der Ansicht, dass die Herausforderung zur Schaffung von preiswertem Mietwohnraum in den ländlichen Räumen genauso besteht wie in städtischen Ballungsgebieten. Mit der sozialen Wohnraumförderung leistet das Land daher auch in den ländlichen Räumen einen Beitrag zur Versorgung der einkommensschwächeren Haushalte mit bezahlbarem Mietwohnraum. Bereits 2016 wurde die Förder- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4036 3 kulisse auf die ländlichen Räume ausgeweitet. Dort wird der Mietwohnungsneubau gefördert, wenn ein entsprechender Wohnraumbedarf nachgewiesen wird. Hierzu müssen die Gemeinden und Landkreise kommunale Wohnraumversorgungskonzepte erstellen. Unter dieser Voraussetzung können die ländlichen Räume von den vorgesehenen verbesserten Förderbedingungen in gleichem Maße profitieren wie die städtischen Ballungsgebiete. 4. Wie viele anerkannte, geduldete und abgelehnte Asylbewerber in Niedersachsen wohnen in Sozialwohnungen (bitte nach Oberzentren und Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 2 in der Kleinen Anfrage des Abg. Stephan Bothe (AfD) „Belegung von Sozialwohnungen durch anerkannte Asylbewerber, Asylbewerber mit laufendem Anerkennungsverfahren, als Flüchtlinge bezeichnete Personen, subsidiär Schutzberechtigte , abgelehnte Asylbewerber mit Duldungsstatus und Ausreisepflichtige“ vom 22. Oktober 2018 (Drs. 18/1941) verwiesen. 5. Wie hoch ist der Durchschnittspreis pro Quadratmeter Wohnraum für nicht staatlich geförderte Mietwohnungen und Sozialwohnungen in Niedersachsen? Im Jahr 2017 betrug die mittlere Angebotsmiete (Median) in Niedersachsen 7,04 Euro je Quadratmeter (Nettokaltmiete). Dieser Mittelwert differenziert sich allerdings regional stark aus. Die durchschnittliche Angebotsmiete bei Wiedervermietung in der mittleren Hälfte aller niedersächsischen Städte und Gemeinden lag 2017 zwischen 5,09 und 6,29 Euro je Quadratmeter. Im Neubau, also bei Erstvermietung, wurden in der mittleren Hälfte durchschnittliche Mieten von 6,97 bis 8,97 Euro je Quadratmeter ermittelt. Innerhalb der Ballungsgebiete wurden teilweise Wohnungen in der Erstvermietung für mehr als 10 Euro je Quadratmeter angeboten. Ein Großteil des Mietgeschehens spielt sich in den großen niedersächsischen Zentren ab. Zu den Mieten in öffentlich geförderten Wohnungen liegen keine Daten vor. Die Erstvermietung startet in der Regel bei der zum entsprechenden Zeitpunkt zulässigen Fördermiete (z. B. 5,60 oder 7 Euro je Quadratmeter). Im Verlauf waren und sind Erhöhungen nach den Bestimmungen des BGB (unter Berücksichtigung von Kappungsgrenze und Mietpreisbremse) grundsätzlich möglich. 6. In welchen Oberzentren und Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums in Niedersachsen fehlen wie viele Wohnungen (bitte einzeln aufschlüsseln)? Die folgenden Informationen beruhen auf der Wohnungsmarktbeobachtung der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) 2016/17 (Prognosezeitraum 2015 bis 2035, hier mit dem kurzfristigen Teil bis 2025). Die Daten zu den Segmenten „Ein- und Zweifamilienhauswohnungen“ und „Mehrfamilienhauswohnungen“ sind zusammengefasst. Der Neubau ist berücksichtigt. Demnach bestanden folgende Neubaulücken 2016 bis 2025: Landeshauptstadt Hannover: 24 535 Wohnungen Stadt Braunschweig: 11 779 Wohnungen Stadt Osnabrück: 8 401 Wohnungen Hansestadt Lüneburg: 1 991 Wohnungen Stadt Delmenhorst: 1 583 Wohnungen Stadt Langenhagen: 1 176 Wohnungen Stadt Nordhorn: 460 Wohnungen Stadt Emden: 380 Wohnungen Stadt Salzgitter: 368 Wohnungen Stadt Lingen: 208 Wohnungen Stadt Wolfsburg: - 37 Wohnungen Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4036 4 Stadt Hildesheim: - 71 Wohnungen Stadt Hameln: - 449 Wohnungen Stadt Oldenburg (Oldenburg): -818 Wohnungen Stadt Göttingen: - 892 Wohnungen Stadt Celle: - 1 338 Wohnungen Stadt Wilhelmshaven: - 1 543 Wohnungen Zugrunde liegen die Neubaudaten 2016 bis 2018 gemäß der amtlichen Statistik (LSN, Bautätigkeit 2016 bis 2017). Der Wert für 2018 basiert auf den jeweiligen Baugenehmigungen für 2017. Die Fortschreibung der Bautätigkeit 2019 bis 2025 basiert auf dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2018. Negative Bedarfswerte ergeben sich (rechnerisch), wenn die Zahl der Haushalte im Prognosezeitraum rückläufig ist. Die angegebenen Werte ergeben sich nur in dem Fall, wenn der Bedarf sich gemäß der Prognose entwickelt und sich der Neubau wie angenommen fortsetzt. 7. Laut Herrn Minister Lies werden jährlich 15 000 neue Wohnungen in Niedersachsen benötigt . Seitens der Landesregierung sind jährlich 4 000 neue Sozialwohnungen geplant. Wird die Differenz des fehlenden Bedarfs von 11 000 Wohnungen durch private Neubauten kompensiert? Wenn nein, mit wie vielen privaten Neubauten rechnet die Landesregierung ? Der Bericht zur Wohnungsmarktbeobachtung 2016/2017 der NBank geht davon aus, dass in Niedersachsen bis 2035 rund 296 000 zusätzliche Wohnungen benötigt werden. Das ergibt im Durchschnitt einen rechnerischen Bedarf von rund 15 000 Wohnungen jährlich. Der Bericht macht deutlich , dass der Bedarf in den Jahren bis 2025 deutlich höher ist als in den Jahren danach. Seit 2015 liegt die Zahl der Baugenehmigungen bei ungefähr 30 000 Wohnungen im Jahr. Auch die Baufertigstellungen liegen seit 2016 bei über 25 000 Wohnungen im Jahr. Der ganz überwiegende Teil dieser Wohnungen - 90 bis 95 % - wurde von privaten Bauherren errichtet. Auch in Zukunft ist davon auszugehen, dass private Investorinnen und Investoren den größten Anteil der Wohnungen errichten werden. Es ist davon auszugehen, dass sich der Wohnungsbau in Niedersachsen auch in den nächsten Jahren insgesamt weiterhin dynamisch entwickeln wird, vor allem in den bevölkerungsreichen und wachstumsstarken Regionen. Weitere Aussagen können dem neuen Bericht zur Wohnungsmarktbeobachtung der NBank entnommen werden, der im Juli der Öffentlichkeit vorgelegt wird. Der öffentlich geförderte Wohnraum hat für Haushalte mit Marktzugangsschwierigkeiten hohe Bedeutung . Ende 2018 waren rund 75 000 Sozialwohnungen in Niedersachsen registriert. Da die langfristigen Bindungen aus den 1990er-Jahren vermehrt auslaufen, sinkt die Zahl der Sozialwohnungen . Die Landesregierung hat für die Schaffung neuer Sozialwohnungen mit der Bereitstellung weiterer Finanzmittel wichtige Weichenstellungen vorgenommen. 8. In welchen Gemeinden in Niedersachsen sind die 4 000 Sozialwohnungen 2018 entstanden (bitte einzeln aufschlüsseln)? Wie in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abg. Christian Meyer und Anja Piel (GRÜNE) „Wie steht es um den sozialen Wohnungsbau in Niedersachen 2018?“ (Drs. 18/3707) dargelegt, sind im Jahr 2018 insgesamt 1 534 Wohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung gefördert worden. Das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat in seiner Pressemitteilung Nr. 36/2019 vom 9. April 2019 vielmehr erklärt, dass die Landesregierung das Ziel verfolgt, die Zahl der geförderten Wohnungen in einem absehbaren Zeitraum auf 4 000 Sozialwohnungen pro Jahr zu steigern, um das vom „Bündnis für bezahlbares Wohnen in Niedersachsen“ formulierte Ziel von 40 000 neuen Sozialwohnungen bis 2030 erreichen zu können. Die Frage beruht insoweit auf der nicht zutreffenden Annahme, dass im Jahr 2018 4 000 Wohnungen gefördert worden sind. Im Übrigen wird zur Beantwortung der Frage auf die anliegende Regionalauswertung nach Wohnraumförderstellen der NBank verwiesen. (Verteilt am 21.06.2019) Geförderte Wohnungen in Niedersachsen im Jahre 2018 - regional nach WFS - Braunschweig Kreisfr. Städte Stadt mit Sonderstatus*) Große selbst. Stadt WFS- Selbst. Gemeinden Nr. Anträge Wo. Darlehen Zuschüsse Anträge Wo. Darlehen Anträge Wo. Darlehen Zuschüsse Landkreise EUR EUR EUR EUR EUR Kreisfr. Städte und Stadt mit Sonderstatus*) Braunschweig-Stadt 101 4 59 7.120.300 0 4 4 175.000 8 63 7.295.300 0 Salzgitter-Sadt 102 0 0 0 0 1 1 65.000 1 1 65.000 0 Wolfsburg-Stadt 103 3 57 7.176.300 0 1 1 70.000 4 58 7.246.300 0 Göttingen-Stadt*) 141 4 282 22.311.027 1.515.776 0 0 0 4 282 22.311.027 1.515.776 Große selbst. Stadt Goslar-Stadt 105 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Selbst. Gemeinden Duderstadt-Stadt 142 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Einbeck-Stadt 104 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gifhorn-Stadt 109 0 0 0 0 4 4 208.000 4 4 208.000 0 Hann.-Münden-Stadt 116 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Helmstedt-Stadt 110 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Northeim-Stadt 111 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Osterode/Stadt 143 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Peine-Stadt 106 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Seesen-Stadt 144 0 0 0 0 1 1 40.000 1 1 40.000 0 Wolfenbüttel-Stadt 137 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Landkreise Gifhorn 151 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Göttingen 152 1 24 3.982.250 0 0 0 0 1 24 3.982.250 0 Goslar 153 0 0 0 0 4 4 171.500 4 4 171.500 0 Helmstedt 154 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Northeim 155 0 0 0 0 2 2 85.000 2 2 85.000 0 Osterode/Harz 156 1 12 900.000 0 0 0 0 1 12 900.000 0 Peine 157 0 0 0 0 2 2 90.000 2 2 90.000 0 Wolfenbüttel 158 2 20 2.077.400 0 0 0 0 2 20 2.077.400 0 Braunschweig 15 454 43.567.277 1.515.776 19 19 904.500 34 473 44.471.777 1.515.776 gesamt --------------------------------- *) Lt. Gesetz vom 01.07.1964 (Nds. GVBl. S. 134) Stand: 31.12.2018 Mietwohnungen Eigentumsmaßnahmen Gesamtergebnis 1 Hannover Kreisfr. Stadt Große selbst. Städte Selbst. Gemeinden WFS- Landkreise Nr. Anträge Wo. Darlehen Zuschüsse Anträge Wo. Darlehen Anträge Wo. Darlehen Zuschüsse EUR EUR EUR EUR EUR Kreisfr. Stadt Hannover-Stadt 201 15 225 24.614.400 1.492.162,76 0 0 0 15 225 24.614.400 1.492.162,76 Große selbst. Städte Hameln-Stadt 206 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Hildesheim-Stadt 221 3 40 4.518.550 0 1 1 65.000 4 41 4.583.550 0 Selbst. Gemeinden Alfeld-Stadt 224 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bad Pyrmont-Stadt 203 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Barsinghausen-Stadt 202 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Burgdorf-Stadt 204 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Burgwedel-Stadt 205 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Garbsen-Stadt 216 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gehrden-Stadt 217 1 12 1.649.800 0 0 0 0 1 12 1.649.800 0 Hemmingen-Stadt 207 2 37 5.374.700 0 0 0 0 2 37 5.374.700 0 Holzminden-Stadt 223 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Isernhagen 208 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Laatzen-Stadt 218 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Langenhagen-Stadt 209 1 11 1.349.000 0 0 0 0 1 11 1.349.000 0 Lehrte-Stadt 210 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Neustadt a. Rbge.-Stadt 211 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Nienburg-Stadt 222 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Pattensen-Stadt 219 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Rinteln-Stadt 231 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ronnenberg-Stadt 220 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Seelze-Stadt 212 0 0 0 0 2 2 85.000 2 2 85.000 0 Sehnde-Stadt 213 2 4 364.600 0 0 0 0 2 4 364.600 0 Springe-Stadt 214 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Stuhr 232 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Uetze 225 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Wedemark 226 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Wennigsen 227 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Weyhe 233 2 6 662.500 0 0 0 0 2 6 662.500 0 Wunstorf-Stadt 215 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Landkreise Diepholz 251 0 0 0 0 1 1 40.000 1 1 40.000 0 Hameln-Pyrmont 252 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Hildesheim 254 1 15 979.700 0 3 3 145.000 4 18 1.124.700 0 Holzminden 255 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Nienburg/Weser 256 0 0 0 0 2 2 125.000 2 2 125.000 0 Schaumburg 257 0 0 0 0 1 1 50.000 1 1 50.000 0 Hannover 27 350 39.513.250 1.492.162,76 10 10 510.000 37 360 40.023.250 1.492.162,76 gesamt Seit dem 01.01.2003 nehmen alle Gemeinden in der Region Hannover die Aufgaben der Wohnraumförderung in eigener Zuständigkeit wahr (vgl. Gesetz über die Region Hannover vom 05.06.2001; in: Nds. GVBl. Nr. 16/2001, S.348 ff.). Stand: 31.12.2018 Mietwohnungen Eigentumsmaßnahmen Gesamtergebnis 2 Lüneburg Große selbst. Städte Selbst. Gemeinden Landkreise WFS- Nr. Anträge Wo. Darlehen Zuschüsse Anträge Wo. Darlehen Anträge Wo. Darlehen Zuschüsse EUR EUR EUR EUR EUR Große selbst. Städte Cuxhaven-Stadt 311 1 48 2.729.150 0 0 0 0 1 48 2.729.150 0 Lüneburg-Stadt 322 3 26 2.476.550 0 7 7 285.000 10 33 2.761.550 0 Selbst. Gemeinden Achim-Stadt 341 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Buchholz i. d. N.-Stadt 339 2 35 3.437.950 0 0 0 0 2 35 3.437.950 0 Buxtehude-Stadt 310 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Harsefeld-Samtgemeinde 332 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Osterholz-Scharmbeck 320 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Seevetal 331 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Stade-Stadt 338 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Uelzen-Stadt 325 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Verden/Aller-Stadt 312 0 0 0 0 2 2 115.000 2 2 115.000 0 Walsrode-Stadt 340 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Winsen (Luhe Stadt) 342 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Landkreise Celle 351 0 0 0 0 5 5 210.600 5 5 210.600 0 Cuxhaven 352 2 36 4.022.350 0 0 0 0 2 36 4.022.350 0 Harburg 353 0 0 0 0 4 4 155.000 4 4 155.000 0 Lüchow-Dannenberg 354 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Lüneburg 355 2 13 1.708.150 0 2 2 90.000 4 15 1.798.150 0 Osterholz 356 0 0 0 0 1 1 40.000 1 1 40.000 0 Rotenburg (Wümme) 357 0 0 0 0 5 5 330.000 5 5 330.000 0 Heidekreis 358 0 0 0 0 2 2 190.000 2 2 190.000 0 Stade 359 0 0 0 0 1 1 55.000 1 1 55.000 0 Uelzen 360 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Verden 361 1 8 645.400 0 1 1 50.000 2 9 695.400 0 Lüneburg 11 166 15.019.550 0 30 30 1.520.600 41 196 16.540.150 0 gesamt Stand: 31.12.2018 Mietwohnungen Eigentumsmaßnahmen Gesamtergebnis 3 Weser-Ems Kreisfr. Städte Große selbst. Stadt Selbst. Gemeinden WFS- Nr. Anträge Wo. Darlehen Zuschüsse Anträge Wo. Darlehen Anträge Wo. Darlehen Zuschüsse EUR EUR EUR EUR EUR Kreisfr. Städte Delmenhorst-Stadt 401 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Emden-Stadt 402 0 0 0 0 2 2 70.000 2 2 70.000 0 Oldenburg (Oldenburg)-Stadt 403 6 111 6.959.150 768.024,95 16 16 610.000 22 127 7.569.150 768.024,95 Osnabrück-Stadt 404 2 130 12.809.200 0 7 7 287.000 9 137 13.096.200 0 Wilhelmshaven-Stadt 405 0 0 0 0 3 3 155.000 3 3 155.000 0 Große selbst. Stadt Lingen/Ems-Stadt 432 1 6 708.600 0 0 0 0 1 6 708.600 0 Selbst. Gemeinden Aurich-Stadt 411 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Cloppenburg-Stadt 417 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Frieyoythe-Stadt 420 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ganderkesee 418 0 0 0 0 1 1 50.000 1 1 50.000 0 Georgsmarienhütte-Stadt 419 0 0 0 0 1 1 80.000 1 1 80.000 0 Leer (Ostfr.)-Stadt 413 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Melle-Stadt 424 1 27 4.470.850 0 0 0 0 1 27 4.470.850 0 Meppen-Stadt 416 1 5 574.350 0 0 0 0 1 5 574.350 0 Norden-Stadt 429 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Nordenham-Stadt 407 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Nordhorn-Stadt 415 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Papenburg-Stadt 433 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schortens-Stadt 437 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Vechta-Stadt 435 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Landkreise Ammerland 451 0 0 0 0 3 3 160.000 3 3 160.000 0 Aurich 452 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Cloppenburg 453 8 33 2.548.200 0 1 1 65.000 9 34 2.613.200 0 Emsland 454 0 0 0 0 1 1 55.000 1 1 55.000 0 Friesland 455 1 18 2.035.000 0 3 3 175.000 4 21 2.210.000 0 Grafschaft Bentheim 456 3 34 3.709.650 0 1 1 50.000 4 35 3.759.650 0 Leer 457 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Oldenburg (Oldb.) 458 4 28 2.888.400 0 10 10 505.000 14 38 3.393.400 0 Osnabrück 459 2 13 1.607.350 0 26 26 1.425.000 28 39 3.032.350 0 Vechta 460 1 4 570.000 0 12 12 575.000 13 16 1.145.000 0 Wesermarsch 461 1 6 755.100 0 0 0 0 1 6 755.100 0 Wittmund 462 0 0 0 0 3 3 150.000 3 3 150.000 0 Weser-Ems 31 415 39.635.850 768.024,95 90 90 4.412.000 121 505 44.047.850 768.024,95 gesamt Land Niedersachsen 84 1.385 137.735.927 3.775.963,71 149 149 7.347.100 233 1.534 145.083.027 3.775.963,71 gesamt Mietwohnungen Eigentumsmaßnahmen Gesamtergebnis Stand: 31.12.2018 4 Drucksache 18/4036 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortunggemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Sozialer Wohnungsbau in Niedersachsen Anlage