Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4039 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Sind die Finanzämter für Fahndung und Strafsachen zukunftsfähig aufgestellt? Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD), eingegangen am 15.05.2019 - Drs. 18/3782 an die Staatskanzlei übersandt am 21.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 21.06.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten In Niedersachsen unterhält die Finanzverwaltung vier Finanzämter für Fahndung und Strafsachen (FA FuSt). 1. Wie viele Finanzbeamte sind in den Finanzämtern für Fahndung und Strafsachen in Hannover, Oldenburg, Lüneburg und Braunschweig beschäftigt? Siehe Anlage zu Frage 1. 2. Welche Altersstruktur haben die vier Finanzämter für Fahndung und Strafsachen (bitte nach Altersgruppen - 20 bis 30, 30 bis, 40 bis 60, 60 bis 67 - und Amt aufgliedern)? Siehe Anlage zu Frage 2. 3. Wann erfolgt die Umstellung von Linux auf Windows bei den vier FA FuSt? Die Frage kann zurzeit noch nicht abschließend beantwortet werden, weil die Entscheidungsfindung für den Umstieg von Linux auf Windows noch andauert. Nach bisheriger Planung des LStN ist ein Umstieg im Jahr 2022 vorgesehen. Diese Umstellung betrifft allerdings in den Finanzämtern für Fahndung und Strafsachen lediglich die Arbeitsplätze in den Strafsachenstellen des Innendienstes. Soweit die Bediensteten in den Finanzämtern für Fahndung und Strafsachen mit Notebooks ausgestattet oder im Innendienst dem Fahndungsbereich zugeordnet sind, nutzen sie bereits heute nicht Linux, sondern Windows als Arbeitsplatzplattform. 4. Wie viele der Stellen sind bei den vier FA GBp unbesetzt (bitte nach Amt und Laufbahngruppe aufgliedern und nach Fahndung und Bußgeld- und Strafsachenstellen unterscheiden )? Hinweis: Die Fragestellung wurde dahin gehend aufgefasst, dass unbesetzte Dienstposten bei den vier Finanzämtern für Fahndung und Strafsachen (FuSt) gemeint sind. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4039 2 Die nachfolgenden Zahlen unbesetzter Dienstposten basieren auf dem Soll-Ist-Vergleich (Stand: 1. Mai 2019) auf der Grundlage der Personalbedarfsberechnung (PersBB) 2018. FA f. FuSt Summe Lfbgr. 2.1 Lfbgr. 1.2 Fahndung BuStra Braunschweig 16,40 11,23 2,11 7,13 3,89 Hannover 25,04 18,88 3,37 14,41 6,79 Lüneburg 2,77 0,96 0,06 1,57 -0,35 Oldenburg 12,03 6,12 3,96 11,69 -0,28 Summe 56,24 37,19 9,50 34,80 10,05 Insgesamt sind bei allen Finanzämtern für FuSt in Niedersachsen 56,24 Dienstposten unbesetzt. Das Personalfehl verteilt sich auf alle Dienststellen und Arbeitsbereiche (Ausnahme: Bußgeld- und Strafsachenstellen in Lüneburg und Oldenburg, die beide geringfügig überbesetzt sind). Besonders von der Unterbesetzung betroffen sind die Standorte Braunschweig und Hannover. Die Differenzen der einzelnen Unterbesetzungen zur jeweiligen Summe des Finanzamts ergeben sich aus der Personalbesetzung in den Arbeitsbereichen Sachgebietsleitung, Kanzlei und weitere Mitarbeiter, nach denen nicht ausdrücklich gefragt ist. 5. Wie viele Fahnder scheiden in den kommenden zehn Jahren aus Altersgründen aus der Finanzverwaltung aus (bitte nach Amt und Jahr aufgliedern)? Siehe Anlage zu Frage 5. 6. Wie hoch ist der Anteil weiblicher Mitarbeiter in den vier FA FuSt (bitte nach Amt aufgliedern )? Siehe Anlage zu Frage 6. 7. Wie hoch ist der Anteil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund in den vier FA FuSt (bitte nach Amt aufgliedern)? Informationen, die Auskunft über einen etwaigen Migrationshintergrund geben könnten, werden nicht aufgezeichnet. Eine Beantwortung ist daher nicht möglich. 8. Wie hoch war das durchschnittliche Mehrergebnis pro Fahnder und Amt in den Jahren 2016, 2017 und 2018? Die vier niedersächsischen FÄ für FuSt haben in den Jahren 2016 bis 2018 folgende Mehrsteuern (gesamt) festgestellt: 2016: 169.918.409 Euro, 2017: 128.232.365 Euro, 2018: 158.086.887 Euro. Rechnerisch ergeben sich bei vier FÄ für Fahndung und Strafsachen folgende durchschnittlich festgestellte Mehrsteuern (gerundet): 2016: 42.479.602 Euro, 2017: 32.058.091 Euro, 2018: 39.521.721 Euro. Niedersächsis ahlperiode Drucksache 18/4039 Pr 20 20 20 Hi du lic ste Si Au ch en die Me ten Hi zip Ra sc se tun Re 9. Un sta F B H L O Mi de F B H L O (V cher Landtag – 18. W 3 o Fahnder ergibt sich rechnerisch folgendes durchschnittliches Mehrergebnis: 16: 666.242 Euro, 17: 493.676 Euro, 18: 586.332 Euro. erzu ist Folgendes zu bemerken: Tendenziell können zusätzliche Bedienstete in der Steuerfahnng zu einer intensiveren Überprüfung einer größeren Zahl von Steuerfällen führen, wodurch letzth die Steuereinnahmen eines Landes ansteigen. Die Betrachtung allein der zu erzielenden Mehruern aus Steuerfahndungsprüfungen verkennt jedoch den eigentlichen Sinn einer Prüfung. Der nn der Steuerfahndungsprüfungen liegt nicht allein in der Erprüfung von Steuermehreinnahmen. fgabe der Finanzbehörde insgesamt ist es vornehmlich, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sierzustellen . Hierbei ist auch die generalpräventive Wirkung der Steuerfahndungsprüfungen von tscheidender Bedeutung. Bei der Betrachtung der Steuermehreinnahmen durch zusätzliche Benstete in der Steuerfahndung ist weiterhin zu berücksichtigen, dass zwar jeder Bedienstete hrsteuern erprüft, zugleich aber auch Personalausgaben und Sachkosten verursacht. Der Kos- -Nutzen-Vorteil ist ab einer gewissen (optimalen) Personalstärke von abnehmender Tendenz. nsichtlich der Steuerfahndung ist zudem zu berücksichtigen, dass diese eine dem Legalitätsprin- (§ 152 Abs. 2 StPO) verpflichtete Strafermittlungs- und Strafverfolgungsbehörde ist, die im hmen ihrer Zuständigkeit wegen aller verfolgbaren Straftaten ohne Ansehen der Person einhreitet , sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Auf Basis dies rechtsstaatlichen Prinzips handelt die Steuerfahndung ausschließlich tatbezogen. Eine Gewichg und Bearbeitung von Vorgängen aus Sicht möglicher Mehrergebnisse widerspräche dem chtsstaatsprinzip. Wie viele der Fahnder sind nebenamtlich an den Ausbildungseinrichtungen der Steuerverwaltung tätig (bitte für das Jahr 2018 darstellen und nach Amt und Stundenzahl darstellen )? terricht durch Fahnderinnen/Fahnder der FA FuSt (ohne SGL) bei Aus- und Fortbildungsveranltungen der Steuerakademie Niedersachsen: inanzamt für FuSt Fahnderinnen/Fahnder Unterrichtsstunden raunschweig 2 180 annover 5 544 üneburg 0 0 ldenburg 0 0 twirkung durch Fahnderinnen/Fahnder der FA FuSt (ohne SGL) bei Prüfungen der Steuerakamie Niedersachsen: inanzamt für FuSt Fahnderinnen/Fahnder Tage raunschweig 2 17 annover 2 15 üneburg 1 7 ldenburg 0 0 erteilt am 25.06.2019) Anlage zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 18/3782 Stichtag: 01.05.2019 Personen* 107 16 123 VZE 98,60 12,73 111,33 Personen* 116 14 130 VZE 110,75 13,02 123,77 Personen* 96 13 109 VZE 88,76 12,30 101,06 Personen* 154 24 178 VZE 145,50 21,05 166,55 * inkl. Beurlaubte etc., exkl. Zugeordnete Beamte Tarifbeschäftigte Summe FA f. FuSt Lüneburg FA f. FuSt Oldenburg FA f. FuSt Braunschweig FA f. FuSt Hannover Finanzämter Anlage zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 18/3782 Stichtag: 01.05.2019 * inkl. Beurlaubte etc., exkl. Zugeordnete 60 - 67 Jahre Altersstruktur der Beschäftigten* Finanzämter 20 - 29 Jahre 30 - 39 Jahre 40 - 59 Jahre FA f. FuSt Braunschweig FA f. FuSt Hannover FA f. FuSt Lüneburg FA f. FuSt Oldenburg 15 16 33 11 2 13 4 15 95 9 13 10 19 91 81 113 Anlage zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 18/3782Stichtag: 01.05.2019 Jahr Beamte Tarifbeschäftigte Beamte Tarifbeschäftigte Beamte Tarifbeschäftigte Beamte Tarifbeschäftigte Personen* 1 0 1 0 0 0 2 1 VZE 0,60 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 2,00 1,00 5 Personen* 2 0 1 0 0 0 1 0 VZE 2,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 4 Personen* 2 0 3 1 1 0 4 0 VZE 1,35 0,00 2,80 1,00 1,00 0,00 4,00 0,00 11 Personen* 2 0 2 0 2 1 2 2 VZE 1,90 0,00 2,00 0,00 1,60 1,00 1,70 1,70 11 Personen* 0 1 1 0 1 2 3 0 VZE 0,00 0,95 1,00 0,00 0,90 1,50 3,00 0,00 8 Personen* 1 0 1 3 0 1 3 0 VZE 0,85 0,00 1,00 2,47 0,00 1,00 2,90 0,00 9 Personen* 0 0 2 0 1 1 4 0 VZE 0,00 0,00 1,80 0,00 1,00 1,00 4,00 0,00 8 Personen* 2 0 3 0 2 3 5 1 VZE 2,00 0,00 2,75 0,00 1,80 2,80 4,80 1,00 16 Personen* 5 0 4 0 5 0 5 0 VZE 5,00 0,00 3,75 0,00 4,20 0,00 4,65 0,00 19 Personen* 3 1 3 0 1 0 2 0 VZE 2,75 0,95 2,90 0,00 0,75 0,00 2,00 0,00 10 Personen* 3 1 8 1 6 0 6 1 VZE 2,85 0,75 7,15 0,90 6,00 0,00 5,50 0,80 26 * inkl. Beurlaubte etc., exkl. Zugeordnete FA f. FuSt Braunschweig FA f. FuSt Hannover FA f. FuSt Lüneburg FA f. FuSt Oldenburg Jahressumme aller FuSt-Ämter (Personen) 2021 Jahressumme aller FuSt-Ämter (Personen) 2022 01.05. bis 31.12.2019 Jahressumme aller FuSt-Ämter (Personen) 2020 Anzahl der voraussichtlichen Abgänge Jahressumme aller FuSt-Ämter (Personen) 2029 Jahressumme aller FuSt-Ämter (Personen) Jahressumme aller FuSt-Ämter (Personen) 2027 Jahressumme aller FuSt-Ämter (Personen) 2028 Jahressumme aller FuSt-Ämter (Personen) 2025 Jahressumme aller FuSt-Ämter (Personen) 2026 Jahressumme aller FuSt-Ämter (Personen) 2023 Jahressumme aller FuSt-Ämter (Personen) 2024 Anlage zu Frage 6 der Kleinen Anfrage 18/3782 Stichtag: 01.05.2019 * inkl. Beurlaubte etc., exkl. Zugeordnete 46,07% weiblich prozentual 39,84% 47,69% 45,87% davon weiblich davon männlich FA f. FuSt Braunschweig 49 74 Beschäftigte* 123 Finanzämter FA f. FuSt Oldenburg 82 96 FA f. FuSt Hannover 62 68 FA f. FuSt Lüneburg 50 59 130 109 178 18-04039.pdf Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Sind die Finanzämter für Fahndung und Strafsachen zukunftsfähig aufgestellt? Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD), eingegangen am 15.05.2019 - Drs. 18/3782 an die Staatskanzlei übersandt am 21.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 21.06.2019 18-04039 Anlagen.pdf 03782 Antw Anlage Frage 1 03782 Antw Anlage Frage 2 03782 Antw Anlage Frage 5 03782 Antw Anlage Frage 6