Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4041 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Wie steht die Landesregierung zur vereinfachten Abgabe der Steuererklärung bei Ruheständlern ? Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 17.05.2019 - Drs. 18/3785 an die Staatskanzlei übersandt am 21.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 21.06.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Das Hamburger Abendblatt berichtete am 03.05.2019, dass Brandenburg, Bremen, Mecklenburg- Vorpommern und Sachsen mit Unterstützung des Bundesfinanzministeriums ein Pilotprojekt zur Steuererklärung für Rentner und Pensionäre begonnen haben. Die sogenannte Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften sei ein Vordruck zum vereinfachten Einreichen der Einkommensteuererklärung . Damit würden die Rente sowie Vorsorgeaufwendungen, Spenden, Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen abgedeckt. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl steuerpflichtiger Rentner und Pensionäre soll die Steuererklärung vereinfacht werden (Hamburger Abendblatt, 03.05.2019, https://www.abendblatt.de/wirtschaft/finanzen/article217083577/Ver einfachte-Steuererklaerung-fuer-Rentner-startet.html). Vorbemerkung der Landesregierung Mit dem im Hamburger Abendblatt berichteten Pilotprojekt, das Brandenburg, Bremen, Mecklenburg -Vorpommern und Sachsen mit Unterstützung des Bundes durchführen, sollen für die steigende Zahl von Rentnerinnen und Rentnern kurzfristig (ab dem Veranlagungsjahr 2018) Erleichterungen bei der Abgabe der Steuererklärung herbeigeführt werden, dies insbesondere auch im Blick darauf, dass zunehmend mehr Rentnerinnen und Rentner mit ihren Einkünften in die Steuererklärungspflicht „hineinwachsen“, weil der sogenannte Ertragsanteil bei den Renten aufgrund gesetzlicher Veränderungen in den vergangenen Jahren nach und nach ansteigt. Der Ertragsanteil ist der Prozentsatz der Rente, der für die Besteuerung herangezogen wird. Vor 2008 lag er häufig in einem Bereich von 20 bis 30 %, d. h. der bei Weitem größere Anteil der Renteneinkünfte war von vornherein steuerfrei. Das hat sich geändert, seitdem der Gesetzgeber die Beiträge für die spätere Rente, die in der aktiven Zeit geleistet werden, in weiten Teilen als steuerbegünstigt privilegiert hat - mit der Folge, dass die spätere Rente dann nicht noch einmal steuerlich begünstigt/freigestellt werden darf. Der Ertragsanteil der Renten steigt seit diesem vom Gesetzgeber vollzogenen Paradigmenwechsel Jahr für Jahr an, bis die Renten schlussendlich (bei Rentenbeginn im Jahr 2040 oder danach) steuerlich zu 100 % als relevante Einkünfte zu behandeln sein werden. Die Zahl der Renten, bei denen Steuererklärungen erforderlich sind, wird allein deshalb künftig zwingend immer weiter ansteigen. Das ändert aber nichts daran, dass viele der Steuererklärungen von Rentnerinnen und Rentnern/Pensionärinnen und Pensionären gleichwohl einfache Fälle sind, in denen nur wenige Angaben zur Steuererklärung notwendig sein werden. Für diese Fälle ist das vorgenannte Pilotprojekt gedacht: Ab dem Veranlagungsjahr 2018 erhalten die Rentnerinnen und Rentner in den vier beteiligten Ländern die Möglichkeit einer vereinfachten, als Papiervordruck auszufüllenden Steuererklärung, sofern tatsächlich nur Angaben zu folgenden Tatbeständen zu Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4041 2 machen sein werden: Vorsorgeaufwendungen, Spenden, Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Der Pilotversuch ist - wie der Name sagt - ein Versuch. Er hat auch Nachteile: Papiererklärung: Eine elektronische Lesbarkeit (nach Einscannen) ist bis auf Weiteres nicht gegeben . Die Finanzämter werden alle Erklärungen dieser Art für 2018 und 2019 personell einzeln bearbeiten müssen. Es besteht das Risiko, dass Steuerpflichtige die Papiererklärung nutzen werden, um handschriftlich auch Angaben einzutragen, für die das vereinfachte Verfahren gar nicht eröffnet ist. Dies wird zur Zurückweisung der Erklärung und zur Aufforderung führen müssen, nun doch eine „normale“ Steuererklärung abzugeben (Doppelarbeit für die Steuerpflichtigen und für die Finanzämter). Die weit überwiegende Zahl der Länder einschließlich Niedersachsen hat sich dazu entschlossen, auf eine Teilnahme am Pilotprojekt zu verzichten und stattdessen die Kräfte darauf zu konzentrieren , im Bund-Länder-Programmierverbund KONSENS das laufende Projekt „Verzicht zur Abfrage von elektronisch vorliegenden Daten (eDaten)“ voranzutreiben, das seinerseits mit einer bürgerfreundlichen verbesserten Ausgestaltung der allgemeinen Vordrucke der ESt-Erklärung einhergeht und auch für Empfängerinnen und Empfänger von Alterseinkünften ähnlich positive Wirkungen entfalten soll. Das Projekt hat den Vorteil, dass es zur Verfahrensvereinfachung zugunsten einer sogleich größeren Zahl von Steuerpflichtigen führt, insbesondere auch für solche mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, also nicht nur für Rentnerinnen und Rentner oder Pensionärinnen und Pensionäre. Je erfolgreicher dieses Projekt vorangetrieben werden kann, umso eher wird eine bundesweite Ausführung des in den vier Ländern aktuell erprobten Pilotprojekts entfallen können. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten. 1. Welche Haltung nimmt die Landesregierung zum Pilotprojekt ein? Die Landesregierung unterstützt das Pilotprojekt nicht (siehe Vorbemerkung). 2. Plant die Landesregierung, dieses oder ein ähnliches Modell zu implementieren? Die Landesregierung konzentriert sich auf das Projekt „Verzicht zur Abfrage von elektronisch vorliegenden Daten (eDaten)“ (siehe Vorbemerkung). 3. Wenn nein, warum wird ein solches Projekt nicht in Niedersachsen eingeführt? Siehe Vorbemerkung. (Verteilt am 25.06.2019) Drucksache 18/4041 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Wie steht die Landesregierung zur vereinfachten Abgabe der Steuererklärung bei Ruheständlern ? Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 17.05.2019 - Drs. 18/3785 an die Staatskanzlei übersandt am 21.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 21.06.2019