Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4054 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung Tag der offenen Tür in Justizgebäuden Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 20.05.2019 - Drs. 18/3808 an die Staatskanzlei übersandt am 24.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 21.06.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Die HAZ berichtete am 09.05.2019 unter der Überschrift „Tag der offenen Tür in Justizgebäuden abgesagt“, dass der Tag der offenen Tür, den Landgericht, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Hannover für den 15.06.2019 anberaumt hatten, abgesagt worden sei. Hintergrund seien bauordnungsrechtliche Bestimmungen, die sich schwerpunktmäßig auf Brandschutz und Rettungswege beziehen - und die die Justizbehörden möglicherweise nicht erfüllen können. Um dieses zu überprüfen , müsse entweder das Staatliche Baumanagement tätig werden - das kaum Kapazitäten frei habe - oder die Gerichte müssten für einen (geschätzten) Betrag um die 15 000 Euro ein privates Architektenbüro beauftragen - wofür vorerst kein Geld da sei. Zu den Tagen der offenen Tür von Staatsanwaltschaft sowie Amts- und Landgericht Hannover, die in den Vorjahren in unregelmäßigen Abständen stattfanden, seien jeweils Tausende von Besuchern gekommen. Sie hätten Zellenkeller, Gerichtssäle und Exponate aus der Rechtsmedizin begutachtet oder nachgestellten Prozessen beigewohnt. Vorbemerkung der Landesregierung Ein Tag der offenen Tür in einem Justizgebäude (Gericht oder Staatsanwaltschaft) oder einer anderen Einrichtung stellt, soweit nicht bereits Gegenstand der ursprünglich erteilten Baugenehmigung, gegenüber der vorgesehenen Regelnutzung unabhängig von der Anzahl der zu erwartenden Besucherinnen und Besucher eine temporäre Nutzungsänderung dar, die dem Bauordnungsrecht unterliegt . Werden bei einem Gebäude die Schwellenwerte des Anwendungsbereichs der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) überschritten, bedeutet dies, dass bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Erteilung einer Ausnahme nach § 47 NVStättVO zu beantragen ist. Hierzu muss ein vom Nutzer beauftragter Entwurfsverfasser (§ 53 Niedersächsische Bauordnung) alle für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen insbesondere auf die Rettungs- und Fluchtwegsituation des betroffenen Gebäudes abstimmen und bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Prüfung vorlegen. Das Verfahren bedingt aufseiten sowohl des Nutzers als auch der unteren Bauaufsichtsbehörde einen nicht unerheblichen zeitlichen Vorlauf, der für die angesprochen bereits angekündigten Tage der offenen Tür nicht mehr gegeben war. Darüber hinaus ist die Beauftragung eines Entwurfsverfassers mit Kosten verbunden, die bei den jetzt in Rede stehenden Veranstaltungen nicht eingeplant waren. Der Absage bzw. Verschiebung der Tage der offenen Tür liegen somit keine Brandschutzmängel zugrunde. Es kann lediglich das vorgeschriebene Verfahren unter zeitlichen Gesichtspunkten nicht mehr eingehalten werden. Im Vorfeld entsprechender zukünftiger temporärer Nutzungsänderungen wird dies neben den vorzuhaltenden Honoraren für Entwurfsverfasser im Planungsvorlauf berücksichtigt werden. Mit Erlass vom 19.03.2018 hatte das Finanzministerium (MF) auf die bauordnungsrechtliche Behandlung von temporären (Groß-)Veranstaltungen hingewiesen. Der mit der obersten Bauaufsicht im Umweltministerium (MU) abgestimmte Erlass des MF wurde dem Geschäftsbereich des Justizministeriums (MJ) mit Erlass vom 13.04.2018 übersandt. Die Verpflichtung, vor dem Hintergrund Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4054 2 der bei Tagen der offenen Tür regelmäßig vorliegenden temporären Nutzungsänderungen durch einen externen Entwurfsverfasser einen Ausnahmeantrag nach § 47 NVStättVO stellen zu lassen, hat zu vielen Nachfragen aufseiten der Nutzer geführt, weil die daraufhin eingeholten Stellungnahmen der unteren Bauaufsichtsbehörden zu Fragen der Zuständigkeit und der konkreten Anforderungen sehr unterschiedlich waren. Für den Geschäftsbereich des MJ wurde durch Erlass vom 13.05.2019 klargestellt, dass die vom MF herausgegebenen Regelungen zu temporären (Groß)- Veranstaltungen ausnahmslos anzuwenden sind. Die ebenfalls mögliche Konstellation, dass das Staatliche Baumanagement (SBN) die Leitung der Entwurfsarbeiten und die Verfahrensdurchführung gemäß § 74 NBauO übernimmt, setzt voraus, dass von dort nicht nur geplant, sondern letztlich auch der Betrieb der Veranstaltung überwacht wird. Da das SBN im Regelfall für derartige Leistungen jedoch nicht über die entsprechenden Ressourcen verfügt, wird dieser Weg auf wenige Ausnahmen beschränkt bleiben. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt: 1. Aus dem obigen Zeitungsartikel geht hervor, dass der Tag der offenen Tür aufgrund „möglicherweise nicht erfüllter“ bauordnungsrechtlicher Bestimmungen abgesagt wurde. Liegt der Absage nur eine Vermutung zugrunde, oder würden durch eine hohe Besucherzahl tatsächlich bauordnungsrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten werden können? Zur Beantwortung wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 2. Welche genauen Voraussetzungen waren a) beim Landgericht Hannover, b) beim Amtsgericht Hannover, c) bei der Staatsanwaltschaft Hannover nicht gegeben, aufgrund derer der Tag der offenen Tür abgesagt wurde? Zur Beantwortung wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 3. Wie viele Personen dürfen sich aktuell in den Gebäuden a) Landgericht Hannover, b) Amtsgericht Hannover, c) Staatsanwaltschaft Hannover aufhalten, ohne dass bauordnungsrechtliche Bestimmungen verletzt werden? Zur Beantwortung wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 4. Bei welchen anderen Gerichtsgebäuden in Niedersachsen würden durch hohe Besuchszahlen bauordnungsrechtliche Bestimmungen und/oder andere Vorschriften verletzt werden? Zur Beantwortung wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Niedersächsis ahlperiode Drucksache 18/4054 5. Ab we Ta 6. Da 20 § Nu (V cher Landtag – 18. W 3 Welche Gerichte in Niedersachsen haben ihren Tag der offenen Tür abgesagt oder müssen ihn absagen? gesagt wurden die Tage der Justiz in Celle, Hannover und Osnabrück mit sämtlichen an den jeiligen Standorten ansässigen Justizeinrichtungen (ohne Vollzug). Darüber hinaus wurden die ge der offenen Tür beim Landgericht Hildesheim und beim Amtsgericht Soltau abgesagt. Aufgrund der Beliebtheit des Tages der offenen Tür in Gerichtsgebäuden: Wie schnell kann dieser in Hannover wieder stattfinden, wer schafft die entsprechenden Voraussetzungen , und wer trägt die Kosten? s Landgericht Hannover prüft die erneute Ausrichtung eines Tages der offenen Tür für das Jahr 21. Die Voraussetzungen, insbesondere im Hinblick auf die Zulassung einer Ausnahme nach 47 NVStättVO, müssen vom Nutzer geschaffen werden. Bislang liegt die Kostentragung beim tzer. erteilt am 25.06.2019) Drucksache 18/4054 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Tag der offenen Tür in Justizgebäuden Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 20.05.2019 - Drs. 18/3808 an die Staatskanzlei übersandt am 24.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 21.06.2019