Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4086 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay und Julia Hamburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Wie will die Landesregierung Lehrkräfte für herkunftssprachlichen Unterricht gewinnen? Anfrage der Abgeordneten Belit Onay und Julia Hamburg (GRÜNE), eingegangen am 22.05.2019 - Drs. 18/3807 an die Staatskanzlei übersandt am 24.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 27.06.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten SPIEGEL ONLINE zitierte in einem Artikel vom 18. April 2019 über den Lehrermangel in Nordrhein- Westfalen die Kultusministerkonferenz mit der Aussage, bis 2030 sei bundesweit mit einem durchschnittlichen Einstellungsbedarf von knapp 32 000 Lehrern pro Jahr zu rechnen. Laut der Antwort der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf eine Anfrage mit dem Titel „Qualifizierung und Einsatz von ausländischen Lehrkräften“ (Drs. 17/5761) vom 12. April 2019 ist sich die nordrhein-westfälische Landesregierung „des Potenzials der nach Deutschland geflüchteten Lehrkräfte schon früh bewusst gewesen“. In 2017 sei das Projekt „Lehrkräfte Plus“ an der Universität Bielefeld gestartet worden. Seit 2018 werde „Lehrkräfte Plus“ auch an der Ruhr-Universität Bochum angeboten. „Die jeweils auf ein Jahr angelegten Qualifizierungsprogramme beinhalten neben einem Intensiv-Sprachkurs in Deutsch (auf C1-Niveau) vor allem eine pädagogischinterkulturelle Qualifizierung mit Einblicken in das nordrhein-westfälische Schulsystem (u. a. durch Hospitationen und ein integriertes Mentoringprogramm).“ Weiter heißt es in der Antwort, es beständen derzeit Überlegungen, die für Lehrkräfte aus der EU vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen, die zu einer vollen Lehramtsbefähigung führen, mit der nächsten Änderung des Lehrerausbildungsgesetztes auch für Lehrkräfte aus Drittstaaten zu öffnen. In einer Unterrichtung durch das Kultusministerium (MK) vor der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe am 26. Februar 2019 kündigte der Vertreter des MK an, nach Möglichkeit jüngere Lehrkräfte, die noch keine Zusatzqualifikation hätten, zu ermuntern, diese auf dem Gebiet einer Fremdsprache zu erwerben. Auf eine Nachfrage reichte das MK am 18. März 2019 die Auskunft nach, es habe in den letzten fünf Jahren keine Stellenausschreibung mit der Zusatzqualifikation für die Erteilung von herkunftssprachlichem Unterricht gegeben. Von einem Kommissionsmitglied wurde vorgetragen, eine tragfähige Perspektive könne darin bestehen, neben dem Aufbau von Modellschulen spezifische Qualifizierungen auf der Ebene des Erststudiums durchzuführen - und dies nicht durch Nachqualifizierung von Lehrkräften, die schon im Schuldienst angestellt seien und damit voll ausgelastet seien. Eine langfristig tragbare Lösung werde einzig und allein darin bestehen, dass von MWK (Ministerium für Wissenschaft und Kultur) und MK ein gemeinsames Konzept entwickelt werde. 1. Wie viele Lehrerstellen waren im Jahr 2018 in Niedersachsen nicht besetzt? Bei wie vielen dieser Stellen bestand ein Bedarf an einer Qualifikation für herkunftssprachlichen Unterricht (bitte nach Sprachen aufschlüsseln)? Im Rahmen der Bewerbungs- und Auswahlverfahren zu den letzten drei Einstellungsterminen sind auch zu den beiden Einstellungsterminen im Haushaltsjahr 2018 zum 01.02. und zum 06.08. jeweils deutlich mehr neue Lehrkräfte in den niedersächsischen Schuldienst eingestellt worden als Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4086 2 Lehrkräfte dauerhaft ausgeschieden sind. Dadurch konnte es gelingen, die Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2018/2019 um 0,7 Prozentpunkte auf 99,4 % zu steigern und dem Ziel einer ausgeglichenen Versorgung mit Lehrkräften deutlich näher zu kommen. Zum 01.02.2018 wurden zunächst 1 100 Einstellungsmöglichkeiten veröffentlicht. Mit weiteren Einstellungsmöglichkeiten konnten abschließend 1 124 neue Lehrkräfte zum Beginn des 2. Schulhalbjahrs 2017/2018 eingestellt werden. Im Sommer 2018 wurden erstmals 20 Einstellungsmöglichkeiten für flexible Einstellungen auch nach Schuljahresbeginn bis zum Ende des Haushaltsjahrs bereitgestellt , die alle in Anspruch genommen wurden, sodass zum Abschluss des Verfahrens 1 941 neue Lehrkräfte eingestellt werden konnten. Mit Abschluss der jeweiligen Einstellungsverfahren zum 01.02. bzw. zum 06.08.2018 gab es keine unbesetzten Stellen mehr. Nicht verwendete Einstellungsmöglichkeiten werden gegebenenfalls genutzt, um das Volumen der für das nächste Verfahren zur Verfügung stehenden Stellen zu erhöhen. In 2018 wurden keine Stellen mit der Bemerkung „Erteilung von herkunftssprachlichem Unterricht“ ausgeschrieben. Im aktuellen Einstellungsverfahren zum 12.08.2019 wurden in der ersten Auswahlrunde drei Stellen mit der Bemerkung „Erteilung von herkunftssprachlichem Unterricht [Türkisch , Kurdisch, Arabisch] erwünscht“ ausgeschrieben. 2. Ist sich die Niedersächsische Landesregierung ebenfalls des Potenzials der nach Deutschland geflüchteten Lehrkräfte bewusst? Falls ja, seit wann? Falls ja, durch welche Maßnahmen nutzt sie es? Falls nein, warum nicht? Der Landesregierung sind die Potenziale der nach Deutschland geflüchteten Lehrkräfte bewusst. Um den herkunftssprachlichen Unterricht besser mit dem Regelunterricht zu verzahnen und ihn in das schulische Gesamtkonzept einzubinden, hat Niedersachsen bereits 2008 als erstes Bundesland das am gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen ausgerichtete Kerncurriculum „Herkunftssprachlicher Unterricht“ entwickelt und in Kraft gesetzt. Das Potenzial zugewanderter Menschen zu nutzen, ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung, nicht zuletzt auch im Rahmen der Umsetzung der Charta der Vielfalt. Der Einsatz von Lehrkräften mit einer im Ausland absolvierten Lehramtsausbildung wird an niedersächsischen Schulen ausdrücklich begrüßt, unabhängig von dem aktuell erhöhten Bedarf an Lehrkräften. Darüber hinaus gibt es in Niedersachsen seit einigen Jahren das „Migranetz“, das in Form von fünf regionalen Netzwerken organisiert ist. Das Kultusministerium fördert die Arbeit des „Migranetz“ mit der Bereitstellung von Anrechnungsstunden für die Sprecherinnen und Sprecher sowie die Koordination . Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung stellt jährlich zusätzlich weitere finanzielle Mittel hierfür zur Verfügung. Lehrkräfte mit einer im Ausland absolvierten Lehramtsausbildung haben nach Feststellung der Gleichwertigkeit der erworbenen Berufsqualifikation mit der niedersächsischen Lehramtsausbildung die Möglichkeit, als Lehrkraft im Schuldienst tätig zu werden. Unabhängig von der Feststellung der Gleichwertigkeit können nach dem Runderlass des Kultusministeriums „Einstellung von Lehrkräften in den niedersächsischen Schuldienst ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung - Quereinstieg -“ vom 23.02.2015 auch Lehrkräfte in den Schuldienst eingestellt werden, die aufgrund ihrer Ausbildung sowohl vom Niveau als auch von den Studieninhalten mindestens einem Unterrichtsfach zugeordnet werden können. Des Weiteren ist für geflüchtete Lehrkräfte - unabhängig von einem formalen Anerkennungsverfahren - auch der Einsatz als herkunftssprachliche Lehrkraft möglich. Die Einstellungs- und Qualifikationsvoraussetzungen sind im Runderlass des Kultusministeriums „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 geregelt. Auch ein Einsatz als pädagogische Mitarbeiterin oder pädagogischer Mitarbeiter an (Ganztags-)Schulen könnte infrage kommen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4086 3 3. Ist der Landesregierung das Projekt des Landes Nordrhein-Westfalen „Lehrkräfte Plus“ bekannt? Gibt es bei der Landesregierung Überlegungen oder Pläne für ein ähnliches Projekt? Das Projekt und ähnliche Projekte (etwa „ Refugee Teachers Welcome“ an der Universität Potsdam ) sind der Landesregierung bekannt, jedoch aus Sicht der Landesregierung nicht dazu geeignet , einen Mangel an qualifizierten Lehrkräften zu beheben. Derzeit bieten bereits drei niedersächsische Universitäten Qualifizierungsprogramme an. An der Universität Göttingen wird ein Pilotprojekt zur Qualifizierung von syrischen Lehrkräften durchgeführt . Die Universität Vechta unterstützt geflüchtete Lehrkräfte mit verschiedenen Angeboten, insbesondere mit dem Programm „Back to School“. Darüber hinaus bietet die Universität Oldenburg ein Kontaktstudium „Pädagogische Kompetenz in der Migrationsgesellschaft“ an, das sich an Migrierte und Geflüchtete wendet, die bereits über eine Ausbildung oder ein abgeschlossenes bzw. teilabgeschlossenes Studium (z. B. Pädagogik, Lehrerausbildung, Sozialwissenschaften) aus ihren Herkunftsländern verfügen. Die Erfahrungen aus den niedersächsischen Programmen werden ausgewertet und in künftige Überlegungen einbezogen. Zusätzliche Initiativen werden vor diesem Hintergrund zum gegenwärtigen Zeitpunkt zunächst noch nicht für zielführend gehalten, vielmehr sollten die vorhandenen Möglichkeiten durch eine gute Beratung und Begleitung ausgeschöpft werden. 4. Verfügt die Landesregierung über Zahlen zu Bedarf und potenzieller Nachfrage nach so einem Projekt? Falls ja, wie lauten diese Zahlen? Da die Einsatzmöglichkeiten von durch ein Zertifikat wie „Lehrkräfte plus“ qualifizierten Personen im Schuldienst nicht geklärt sind, können Aussagen zu Bedarf und Nachfrage nicht formuliert werden. Durch das von der Universität Bielefeld ausgestellte Zertifikat wird eine Lehrbefähigung nicht verliehen . 5. Welche Universität in Niedersachsen käme für so ein Projekt in Betracht? Im Prinzip könnte jede Universität, die Sprachkurse in Deutsch sowie ein Lehramtsstudium anbietet , analog zum Projekt „Lehramt plus“ eine kostenpflichtige Weiterbildung mit einem Zertifikatsabschluss anbieten. 6. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten eines solchen Projekts in Niedersachsen ? Durch wen könnten diese Kosten in welchem Umfang getragen werden? Weiterbildungen sind vor dem Hintergrund des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie der gesetzlichen Anforderung des § 13 Abs. 1 bis 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes kostenpflichtig anzubieten. Die Kostenkalkulation könnte nur bei genauerer Kenntnis der Nachqualifizierungsbedarfe sowie der Gruppengrößen und weiterer Randbedingungen erfolgen. 7. Sind in Niedersachsen für Lehrkräfte aus der EU Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, die zu einer vollen Lehramtsbefähigung führen? Sind diese auch für Lehrkräfte aus Drittstaaten geöffnet? Falls nein, bestehen seitens der Landesregierung Überlegungen, diese Ausgleichsmaßnahmen für Lehrkräfte aus Drittstaaten zu öffnen? Falls nein, warum nicht? Eine in der EU abgeschlossene Lehramtsausbildung einschließlich der Berufszugangsberechtigung kann grundsätzlich dann anerkannt werden, wenn die im EU-Staat erworbene Qualifikation zur unmittelbaren Ausübung des Lehrerberufs berechtigt (Richtlinie 2005/36/EG vom 07.09.2005, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU vom 20.11.2013). Sofern die im Herkunftsland absolvierte Lehramtsausbildung im Vergleich zur Ausbildung für ein niedersächsisches Lehramt wesentliche Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4086 4 Unterschiede aufweist, wird die Anerkennung der erworbenen Lehramtsausbildung auch von Ausgleichsmaßnahmen abhängig gemacht. Ausgleichsmaßnahmen können nach Wahl der Antragstellenden ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung sein. Diese Ausgleichsmaßnahmen sind durch das Niedersächsische Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Nds. Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - NBQFG) vom 12.12.2012 (Nds. GVBl Nr. 32/2012 S. 591) in der Fassung vom 08.06.2016 (Nds. GVBl. S. 97) auch für Lehrkräfte aus Drittstaaten vorgesehen. 8. Welche Beratungsangebote, die der Gewinnung von Lehrkräften mit einer Qualifikation für herkunftssprachlichen Unterricht dienen können, gibt es in Niedersachsen? Wer trägt diese Angebote? Welchen Erfolg zeigen sie? Das Kultusministerium berät im Rahmen der Anträge zur Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation über Inhalte und Ausgestaltung von Ausgleichsmaßnahmen . In den Beratungen wird stets darauf hingewiesen, dass unabhängig vom formalen Anerkennungsverfahren die Prüfung der Einsatzmöglichkeit als herkunftssprachliche Lehrkraft optional erfolgen kann. 9. Wann und in welcher Weise wird die Landesregierung jüngere Lehrkräfte, die noch keine Zusatzqualifikation haben, ermuntern, diese auf dem Gebiet einer Fremdsprache zu erwerben? Sowohl die Schulen mit herkunftssprachlichen Angeboten oder einem ausgewiesenen mehrsprachigen Profil als auch die Fachdezernate der Niedersächsischen Landesschulbehörde ermuntern jüngere wie ältere Lehrkräfte regelmäßig. Sie sprechen darüber hinaus die für den herkunftssprachlichen Unterricht geeignet erscheinenden Personen direkt an. Die Entscheidung für den Erwerb einer Zusatzqualifikation in einer Fremdsprache bleibt hingegen eine stets individuelle, persönliche Entscheidung. 10. Warum hat es in den letzten fünf Jahren keine Stellenausschreibung mit der Zusatzqualifikation für die Erteilung von herkunftssprachlichem Unterricht gegeben? Wann, wie und in welchem Umfang wird die Landesregierung dieses nachholen? Herkunftssprachlicher Unterricht gemäß dem Runderlass des Kultusministeriums „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 wird an Grundschulen eingerichtet, wenn mindestens zehn Schülerinnen und Schüler für solchen Unterricht angemeldet sind, die Schule die Einrichtung eines solchen Angebots befürwortet und eine qualifizierte Lehrkraft zur Verfügung steht. In den Schuljahrgängen 5 bis 10 kann im Rahmen eines erweiterten sprachlichen Angebotes auch herkunftssprachlicher Unterricht eingerichtet werden, an dem alle Schülerinnen und Schüler der Schule teilnehmen können. Insofern ist das Angebot zur Einrichtung herkunftssprachlichen Unterrichts im Wesentlichen nachfrageorientiert . Personalbedarfe für den herkunftssprachlichen Unterricht treten häufig kurzfristig auf, sodass entsprechende Stellen aus Zeitgründen nicht im Rahmen der üblichen Einstellungsverfahren besetzt werden. Bei Personalbedarfen für die Einrichtung von herkunftssprachlichem Unterricht handelt es sich ferner i. d. R. um Stundenteile einer Vollzeitlehrereinheit. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 11. Wie steht die Landesregierung zu dem Vorschlag des Kommissionsmitglieds hinsichtlich spezifischer Qualifizierungen auf der Ebene des Erststudiums und eines diesbezüglichen gemeinsamen Konzepts von MWK und MK? Das Angebot der Unterrichtsfächer, die im Rahmen eines Lehramtsstudiengangs in Niedersachsen studiert werden können, richtet sich nach der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr). Diese lehramtsspezifischen Fächer ergeben sich aus den Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4086 5 Stundentafeln, die für die einzelnen Schulformen in Grundsatzerlassen festgelegt sind. So können bereits jetzt verschiedene Fremdsprachen im Rahmen des grundständigen Lehramtsstudiums gewählt werden: Chinesisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Latein, Niederländisch, Russisch und Spanisch. Darüber hinaus besteht für angehende Lehrkräfte die Möglichkeit, ein weiteres Unterrichtsfach (Erweiterungsfach ) zu studieren. Hierfür halten die lehramtsausbildenden Universitäten Studienangebote , auch für die o. a. fremdsprachlichen Fächer, vor. An der Universität Göttingen wird zusätzlich das Unterrichtsfach Italienisch für das Lehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach angeboten. Bereits mit der letzten Änderung der Nds. MasterVO-Lehr vom 02.11.2015 und der Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) vom 02.03.2017 wurde mit Blick auf eine sich im Wandel befindliche Schullandschaft und das Ziel der interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung und insbesondere der Schulen der Forderung Rechnung getragen, dass in allen Schulformen und in allen Schulstufen Sprachförderung durchgeführt werden kann. Seitdem sind im Lehramtsstudium interkulturelle Kompetenzen sowie pädagogische und didaktische Basiskompetenzen in den Bereichen Heterogenität von Lerngruppen und Deutsch als Zweitsprache und als Bildungssprache zu erwerben. Diese Kompetenzen werden im Vorbereitungsdienst für die Schulpraxis erweitert und vertieft. Zudem besteht für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit, eine Zusatzqualifikation für Deutsch als Zweit- und Bildungssprache sowie interkulturelle Bildung zu erwerben. Dafür halten einige Studienseminare entsprechende Angebote vor. Für Abiturientinnen und Abiturienten, die ein Lehramtsstudium anstreben und Interesse an sprachlichen Fächern haben, steht bereits jetzt eine Auswahl an Fremdsprachenfächern zur Verfügung. Die von dem Fragesteller angeführte Äußerung eines Kommissionsmitgliedes wird dahin gedeutet, dass verschiedene weitere Herkunftssprachen wie Türkisch, Dari/Farsi, Arabisch und Polnisch, also Fächer, die bisher nicht in den Stundentafeln der Schulformen vorgesehen sind, als Studienfächer (Unterrichtsfächer) im Rahmen der Lehramtsausbildung in Niedersachsen angeboten werden sollten . Der Erwerb von universitären Zusatzqualifikationen über das zuvor beschriebene Studium eines Erweiterungsfaches hinaus ist im Wege von Teil-, Zertifikats- oder Weiterbildungsstudiengängen derzeit bereits möglich. Die Einführung weiterer Fremdsprachen im Lehramtsstudium setzt zunächst voraus, dass ein entsprechender langfristiger bzw. dauerhafter Bedarf bei den Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten besteht. Das Land muss bei einer Erweiterung des Fächerangebots sicherstellen , dass Lehrkräfte keine Fächer studieren, in denen sie nach wenigen Jahren nicht mehr eingesetzt werden können. Diese Situation besteht zurzeit für das Unterrichtsfach Russisch. Darüber hinaus wird zu berücksichtigen sein, dass die Hochschulen entsprechende Teilstudiengänge vollständig neu aufbauen müssten. Das verursachte zusätzliche Kosten, und aller Voraussicht nach können ökonomische Gruppengrößen nicht realisiert werden. Ein dauerhafter Bedarf in den Fremdsprachen des herkunftssprachlichen Unterrichts wird gegenwärtig vom Kultusministerium nicht gesehen . (Verteilt am ) Drucksache 18/4086 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay und Julia Hamburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Wie will die Landesregierung Lehrkräfte für herkunftssprachlichen Unterricht gewinnen?