Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4087 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Flüchtlingsbezogene Ausgaben in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 29.05.2019 - Drs. 18/3862 an die Staatskanzlei übersandt am 03.06.2019 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 27.06.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Laut FAZ online vom 20. Mai 2019 hat die Bundesregierung im Jahr 2018 rund 23 Milliarden Euro für flüchtlingsbezogene Ausgaben aufgewendet (Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/23- milliarden-euro-fluechtlingskosten-steigen-auf-rekordwert-16196951.html). 1. Wie hoch waren die flüchtlingsbezogenen Ausgaben für das Land Niedersachsen im Jahr 2018? 3. Mit welcher Höhe flüchtlingsbezogener Ausgaben rechnet die Landesregierung für die Jahre 2019, 2020 und 2021? Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die flüchtlingsbedingten Ausgaben des Landes in 2018 und 2019. Dabei ist Folgendes zu beachten: Aus haushaltssystematischen Gründen lassen sich nicht für alle Maßnahmen und Erstattungen die entsprechenden Ist-Zahlen auswerten. Das liegt darin begründet, dass oftmals vorhandene Haushaltsansätze um flüchtlingsbedingte (Mehr-)Ausgabebedarfe verstärkt wurden. Im Haushaltsvollzug lässt sich in diesen Fällen ohne erheblichen Rechercheaufwand nicht nachvollziehen, ob eine Ausgabe aus flüchtlingsbedingten oder anderen Gründen geleistet wird. Diese Einschränkung gilt nicht hinsichtlich der großen Ausgabeblöcke Kostenabgeltungspauschale nach dem Niedersächsischen Aufnahmegesetz, Erstattung aufgewendeter Kosten der Kinder- und Jugendhilfe (unbegleitete minderjährige Asylbewerberinnen und Asylbewerber) und Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, für die anhand einer entsprechenden Veranschlagung eine Zuordnung der Ist-Ausgaben möglich ist. Zur Verbesserung der Datenqualität wird seit 2016 im Haushaltswirtschaftssystem des Landes ein gesondertes Kennzeichen verwendet, das es ermöglicht, entsprechende (Mehr-)Ausgaben im Haushalt zu identifizieren. Anhand dieses Kennzeichens ist es möglich, Ist-Zahlen für flüchtlingsbedingte Ausgaben näherungsweise herzuleiten. Derzeit bereitet die Landesregierung im Rahmen interner Willensbildung den Haushaltsplanentwurf 2020 (HPE 2020) und die Mittelfristige Planung 2019 bis 2023 (Mipla 2019 bis 2023) vor. Beides erstellt sie im Einklang mit den Bestimmungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Landeshaushaltsordnung und wird sie rechtzeitig vorlegen. Die Beschlussfassung ist für die Klausurtagung vom 30. Juni bis 1. Juli 2019 vorgesehen. Aus dem veröffentlichten HPE 2020 und der Mipla 2019 bis 2023 werden dann nähere Informationen zu den flüchtlingsbedingten Ausgaben der Jahre 2020 und 2021 zu entnehmen sein. 2018 2019 - in Millionen Euro - (Ist) (HP) Erstattungen an die Kommunen (einschließlich Vorauszahlung und Soforthilfe) 386,6 452,6 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4087 2 2018 2019 - in Millionen Euro - (Ist) (HP) Unbegleitete minderjährige Ausländer - Zahlungen an die Kommunen 237,4 206,3 Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (einschließlich Hochbau) 126,8 175,4 Sonstiges (insbesondere Bildung, Sprachförderung) 276,7 120,1 Summen 1 027,5 954,4 2. Wie viele der im Jahr 2018 entstandenen flüchtlingsbezogenen Ausgaben des Landes Niedersachsen wurden von der Bundesregierung rückerstattet, und wie hoch ist die Summe, die das Land Niedersachsen 2018 selbst zu tragen hatte? Das Land Niedersachsen erhielt im Jahr 2018 über einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer eine Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Ausgaben in Höhe von 464,6 Millionen Euro. Dies entspricht einem Anteil an den Gesamtausgaben des Jahres 2018 in Höhe von rund 45 %. Somit hat das Land Niedersachsen 562,7 Millionen Euro aus eigenen Landesmitteln getragen. 4. Welche Erstattungssumme für flüchtlingsbezogene Ausgaben erwartet die Landesregierung von der Bundesregierung in diesem Jahr? Für das Jahr 2019 ist von einer Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Ausgaben in Höhe von 308 Millionen Euro auszugehen. 5. Hat die Landesregierung ein Konzept entwickelt, um die flüchtlingsbezogenen Ausgaben in den kommenden Jahren zu senken? Falls ja, welches? Die flüchtlingsbezogenen (Mehr-)Ausgaben wurden der Landesregierung vom Haushaltsgesetzgeber überwiegend zunächst befristet für die Haushaltsjahre 2017/2018 zur Verfügung gestellt. Für die Folgejahre wurde und wird im Rahmen des jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahrens eine bedarfsgerechte Anpassung der einzelnen Ausgabetitel vorgenommen. Die Integration der in den Jahren 2015/2016 nach Deutschland geflüchteten Menschen und auch aller anderen Personen mit eigener oder familiärer Zuwanderungsgeschichte ist jedoch ein längerer, individueller Prozess, der entsprechende Integrationsmaßnahmen erfordert. Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens werden alle Ausgabetitel überprüft und bedarfsgerechte Anpassungen vorgenommen. Das Ministerium für Inneres und Sport prüft zurzeit, ob und inwieweit die Empfehlung des Landesrechnungshofs umgesetzt werden kann, die Geschäftsprüfungen auf Grundlage der jährlichen Asylbewerberleistungsstatistik künftig auf die Bereiche der Leistungserbringung und Datenmeldung auszudehnen, um einem weiteren Aufwuchs der für die Feststellung der jährlichen Kostenabgeltungspauschale nach dem Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes maßgeblichen Nettoausgaben aller kommunalen Kostenträger des jeweils vergangenen Jahres entgegenzuwirken. Darüber hinaus arbeitet das Ministerium für Inneres und Sport fortlaufend daran, die Zahl der freiwilligen Ausreisen sowie der erforderlichen zwangsweisen Aufenthaltsbeendigungen zu erhöhen, um perspektivisch die Zahl der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu verringern . 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