Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4092 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel und Miriam Staudte (GRÜNE) Antwort des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Fragen zur Umsetzung der Resolution des Landtages zur Auswertung der Akten zur Havarie der Schachanlage Asse II Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel und Miriam Staudte (GRÜNE), eingegangen am 21.05.2019 - Drs. 18/3822 an die Staatskanzlei übersandt am 27.05.2019 Antwort des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 28.06.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Der Landtag hat in seiner 33. Sitzung am 10.12.2018 folgende Resolution zum Erhalt des Instituts für Wissensanalyse und Wissenssynthese in Goslar angenommen: „Der Landtag bekräftigt seinen Beschluss vom 18.04.2018 zur Fortsetzung der Arbeit des Instituts für Wissensanalyse und Wissenssynthese (IWW). Das IWW leistet vor dem Hintergrund des Standortauswahlverfahrens einen unverzichtbaren Beitrag für die Auseinandersetzung mit der Historie der Endlagersuche. Der Landtag fordert den Bund auf, das IWW in Goslar als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung zu erhalten und zu finanzieren. Er bittet die Landesregierung, diese Forderung zu unterstützen und den hierzu begonnenen Dialog mit dem Bundesumweltministerium fortzusetzen. Die Arbeit des Instituts ist mit der erforderlichen Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterzuführen. Die zukünftige Arbeit des IWW ist über die Archivierung der Asse-Akten auszudehnen, um auch das verfügbare Aktenmaterial zu Schacht Konrad, Gorleben und Morsleben sowie zum Endlager- Suchprozess insgesamt zu erfassen, zu digitalisieren und der Öffentlichkeit transparent, dauerhaft und benutzerfreundlich zugänglich zu machen.“ Zwischenzeitlich ist die Arbeit des Instituts beendet worden, weil das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seine Förderung eingestellt hat. Der Landtag fasste Ende 2012 den Beschluss, das Aktenmaterial des 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Schachtanlage Asse II dauerhaft zu sichern und zugänglich zu machen (Drs. 16/5386). Das BMBF hat im Zuge der anschließenden Beratungen eine Zusage der Bundesministerin Annette Schavan eingelöst und einen Antrag des Helmholtz Zentrums München für das Projekt „Wissensmanagement von Altdokumenten aus Forschung, Verwaltung und Betrieb“ bewilligt. Zur Durchführung dieses Projekts wurde das Institut für Wissensanalyse und Wissenssynthese in Goslar eingerichtet. Bis heute liegt kein Abschlussbericht über die Arbeit des Instituts vor. Vorbemerkung der Landesregierung Das IWW Goslar hatte den Auftrag, die Asse-Akten aus dem 21. Untersuchungsausschuss des Niedersächsischen Landtages (21. PUA) zu digitalisieren und aufzuarbeiten. Das Vorhaben wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bis Ende 2018 finanziert und gilt von dort als abgeschlossen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4092 2 Am 24.09.2018 hat der Leiter des Instituts für Wissensanalyse und Wissenssynthese (IWW) in Goslar , Dr. Eck, anlässlich der 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (AfUEuK) über die bisher geleistete Arbeit und die weiteren anstehenden Aufgaben des Instituts berichtet. Danach habe der Aufsichtsrat des Helmholtz-Zentrums München entschieden, die Förderung des IWW mit Datum 31.12.2018 zu beenden. Die noch verbleibende Zeit werde von den drei verbliebenen Beschäftigten dazu genutzt, den Abschlussbericht zu erstellen. Mindestens ein ehemaliger Mitarbeiter des IWW habe bereits eine Verwendung bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung gefunden und werde die inhaltliche Arbeit dort fortsetzen. Die Aufgabe befände sich dort bereits im Aufbau. Mit Schreiben vom 10.04.2019 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) dem Landkreis Wolfenbüttel mitgeteilt, dass vom BMU „dafür Sorge getragen wurde, dass der durch die Aufarbeitung gewonnene Kenntnisstand nicht nur erhalten bleibt, sondern dass darauf aufgebaut werden kann.“ Dieser Aufgabe habe sich die bundeseigene Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) als zuständige Betreiberin der Bundesendlager für radioaktive Abfälle angenommen. Eine Kopie des Schreibens liegt der Landesregierung vor. Arbeit und Fortbestand des IWW Goslar waren mehrfach Gegenstand der parlamentarischen Auseinandersetzung im Landtag. Die Landesregierung hat stets die Wichtigkeit der Arbeit des IWW Goslar betont und sich für den Fortbestand des Instituts eingesetzt. Insbesondere die digitale Erfassung und inhaltliche Aufbereitung der historischen Aktenbestände der Schachtanlage Asse II sind aus Sicht der Landesregierung ein wesentlicher Grundstein für die Dokumentation des weltweit einzigartigen Projekts zur Rückholung radioaktiver Abfälle nach einem technisch, politisch und gesellschaftlich gescheiterten Endlagervorhaben. Aus Sicht der Landesregierung ist es zwingend erforderlich, die wissenschaftliche Aufbereitung des verbleibenden analogen Informationsbestandes zum Thema Endlagerung insgesamt weiterhin zu fördern. Die Landesregierung setzt sich daher weiterhin dafür ein, dass die bisherigen Arbeitsergebnisse des IWW Goslar erhalten bleiben und in geeigneter Form weiterentwickelt werden. Mit Beschluss des Landtages vom 08.11.2012 (Drs. 16/5393) wurde die Landesregierung aufgefordert , in Absprache mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden dafür zu sorgen, dass der Aktenbestand des 21. PUA nach Beendigung der Ausschussarbeit auf Dauer erhalten bleibt und die Originalakten bereits zu diesem Zeitpunkt als archivwürdig gekennzeichnet werden. Darüber hinaus wurde die Landesregierung gebeten, die bereits vorhanden Kopien dieses Bestandes an Landesakten geschlossen dem Niedersächsischen. Landesarchiv zu übergeben und dort an zentraler Stelle der Öffentlichkeit bzw. für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen. Diesem Wunsch entsprechend ist der komplette Bestand der Akten des 21. PUA in Kopie übernommen, archivisch erschlossen und fachgerecht verpackt worden. Seit Frühjahr 2016 steht der Bestand komplett im Niedersächsischen Landesarchiv, Abteilung Wolfenbüttel, unter Berücksichtigung der archivrechtlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung bereit. Parallel hat das Niedersächsische Landesarchiv dem IWW die betreffenden Bestände zeitweise zur Digitalisierung zur Verfügung gestellt. Dies diente dazu, dem IWW Datenmaterial für seinen Auftrag zu geben, mittels neuer technischer Verfahrensweisen ein allgemeines, datenbankgestütztes Wissensmanagement zu entwickeln. Die vom Niedersächsischen Landesarchiv zur Verfügung gestellten Akten wurden zwischenzeitlich vom IWW inklusive einer digitalen Kopie (Scan) an das Niedersächsische Landesarchiv zurückgesandt . Darüber hinaus wurde ein abschließender Bericht angekündigt. Dieser Bericht steht nach Kenntnis der Landesregierung noch aus. Die Landesregierung geht davon aus, dass mit den nachstehenden Fragen nicht die Akten des 21. PUA, die dem IWW zur Verfügung gestellt wurden, gemeint sind, sondern die eigenen Akten des IWW. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4092 3 1. Welche Unterlagen und Berichte hat das IWW zum vorläufigen Ende seiner Arbeit vorgelegt ? Anlässlich der 18. Sitzung des AfUEuK am 24.09.2018 hat der damalige Leiter des IWW die Vorlage eines Abschlussberichts angekündigt. Dem Vernehmen nach sind frühere Mitarbeiter des IWW Goslar mit der Endredaktion befasst, sodass eine zeitnahe Übermittlung des Abschlussberichts an das Karlsruher Institut für Technologie (Projektträger) und das BMBF in Aussicht gestellt wurde. Anschließend sei die Veröffentlichung des Berichts geplant. 2. Wer hat die Unterlagen und Berichte abschließend gezeichnet? Soweit bekannt, wurden bisher keine Unterlagen und Berichte vorgelegt (siehe Antwort zu Frage 1). 3. Liegen die Unterlagen und Berichte dem BMBF und dem niedersächsischen Umweltministerium vor? Nein. 4. Wann werden die Unterlagen und Berichte dem Niedersächsischen Landtag zur Verfügung gestellt? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Wer hat die Verantwortung für die Akten und elektronisch gespeicherten Daten des IWW derzeit übernommen? Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesregierung . 6. Wo sind die Akten und elektronisch gespeicherten Daten des IWW derzeit physisch gelagert bzw. gespeichert? Siehe Antwort zu Frage 5. 7. Wo ist das Aktenverzeichnis über die Akten und elektronisch gespeicherten Akten des IWW verfügbar? Siehe Antwort zu Frage 5. 8. Ist das Aktenverzeichnis über die Akten und elektronisch gespeicherten Akten des IWW elektronisch für Dritte zugänglich? Siehe Antwort zu Frage 5. 9. Wenn ja, für welche Ministerien und Behörden von Bund und Land? Siehe Antwort zu Frage 5. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4092 4 10. Wenn ja, wie erhalten Bürgerinnen, Bürger, Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler, Journalistinnen, Journalisten und Abgeordnete Zugang? Siehe Antwort zu Frage 5. 11. Wie wurde sichergestellt, dass das Know-how der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesichert wird und nicht verloren geht? Nach Kenntnis der Landesregierung wurden Mitarbeiter des Helmholtz Zentrum München für die Arbeit am IWW Goslar abgestellt. Dem Vernehmen nach sind diese Mitarbeiter weiterhin beim Helmholtz Zentrum München beschäftigt und arbeiten an der Erstellung des Abschlussberichts. Das BMU hat mitgeteilt, dass dort „dafür Sorge getragen wurde, dass der durch die Aufarbeitung gewonnene Kenntnisstand nicht nur erhalten bleibt, sondern dass darauf aufgebaut werden kann.“ Dieser Aufgabe habe sich die bundeseigene Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) als zuständige Betreiberin der Bundesendlager angenommen (siehe Vorbemerkung). Dem Vernehmen nach hat die BGE inzwischen zwei ehemalige Mitarbeiter des IWW Goslar eingestellt . 12. Welche Rolle können die Akten und Arbeiten des IWW bei der Rückholung des Atommülls in der Asse spielen? Die Zuständigkeit für eine Auskunft zu dieser Frage liegt bei der Bundesregierung bzw. bei der Vorhabenträgerin BGE. 13. Welche neuen Erkenntnisse über den Inhalt der Behälter mit Atommüll in der Asse haben die Arbeiten des IWW erbracht? Siehe Antwort zu Frage 12. 14. Gibt es neue Erkenntnisse über die Gründe für das technische Scheitern der vier sogenannten Großversuche und den damit verbundenen Abbruch der Förderung? Siehe Antwort zu Frage 12. 15. Welche neuen Erkenntnisse über frühe Fehlentscheidungen und Erkenntnisse zur Geologie und Wasserführung bei der Auswahl des Salzstocks zur Lagerung von Atommüll haben die Arbeiten des IWW erbracht? Siehe Antwort zu Frage 12. 16. Für wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde eine Übernahme durch andere Institute oder Behörden ermöglicht? Siehe Antwort zu Frage 11. 17. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ihren Arbeitsplatz verloren? Siehe Antwort zu Frage 12. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4092 5 18. In welcher Form wird den Bürgerinnen und Bürgern das Ergebnis der Arbeiten des IWW zur Verfügung gestellt? Siehe Antwort zu Frage 1. 19. Welche Arbeiten und Pläne des IWW konnten nicht fertiggestellt werden? Siehe Antwort zu Frage 12. 20. Welche Maßnahmen will die Landesregierung veranlassen, um den Beschluss des Landtages umzusetzen? Die Landesregierung wird in den Gremien, in denen sie vertreten ist, weiterhin darauf hinwirken, die wissenschaftliche Aufbereitung des verbleibenden analogen Informationsbestandes in Bezug auf die Schachtanlage Asse II, aber auch zum Thema Endlagerung insgesamt, weiterhin zu fördern. Die Landesregierung setzt sich daher weiterhin dafür ein, dass die bisherigen Arbeitsergebnisse des IWW Goslar erhalten bleiben und in geeigneter Form weiterentwickelt werden. 21. Hat das Land eine Kofinanzierung in Aussicht gestellt, um eine Weiterarbeit des IWW zu ermöglichen? Nein. (Verteilt am 01.07.2019) Drucksache 18/4092 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel und Miriam Staudte (GRÜNE) Antwort des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Fragen zur Umsetzung der Resolution des Landtages zur Auswertung der Akten zur Havarie der Schachanlage Asse II