Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4094 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Schwerer Unfall an der L 381 Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Birkner (FDP), eingegangen am 22.05.2019 - Drs. 18/3810 an die Staatskanzlei übersandt am 27.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 28.06.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Der Berichterstattung „Schwerer Unfall an der L 381: Mädchen stürzt auf Gehweg“ (https://www.haz.de/Umland/Isernhagen/Isernhagen-Schwerer-Unfall-an-der-L381-Maedchenstuerzt -auf-Gehweg) war zu entnehmen, dass der Zustand des Geh- und Radweges entlang der L 381 im Bereich der Ortsdurchfahrt von Isernhagen schon häufig und an verschiedenen Stellen bemängelt worden sei. Die Gremien der Gemeinde wie auch die zuständige Landesbehörde sowie der Landtag haben sich in der Vergangenheit mit dem Zustand des Geh- und Radwegs beschäftigt. Bereits vor zwei Jahren hat sich der Fragesteller in der Drucksache 17/7808 in dieser Angelegenheit an die Landesregierung gewandt. Der Antwort der Landesregierung war zu entnehmen, dass der „Radweg nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Straßenverkehrsordnung entspricht“ (Drucksache 17/8061). Weiter führte die Landesregierung aus: „Der Fahrbahnzustand der L 381 entspricht nicht dem Standard, den sich die Landesregierung für alle Landesstraßen wünschen würde. (…) Die Verkehrssicherheit wird aber zu jeder Zeit gewährleistet. (…) Die Baulast des Gehwegs mit dem Zeichen ‚Radfahrer frei‘ liegt bei der Gemeinde Isernhagen. Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob die Gemeinde eine Sanierung plant“ (ebenda). Vorbemerkung der Landesregierung Grundsätzlich obliegt gemäß §§ 43 Abs. 5, 49 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) die Straßenbaulast und damit auch die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege an Landesstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten den Gemeinden. Der in Rede stehende Gehweg mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ war vormals allerdings als gemeinsamer Geh-/Radweg ausgewiesen, sodass das Land Niedersachsen Baulastträger war, da es sich hierbei nicht um einen „reinen“ Gehweg handelte. Nur bei „reinen“ Gehwegen oder bei Geh- und Radwegen, die optisch und baulich voneinander getrennt sind, lässt sich die Baulast eindeutig der Gemeinde zuordnen. Bei der Übernahme eines ehemaligen Geh-/Radweges aus der Baulast des Landes in die Baulast der Gemeinde soll grundsätzlich eine Vereinbarung zwischen den Baulastträgern geschlossen werden. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover (NLStBV-GB Hannover), und der Gemeinde Isernhagen liegt jedoch noch nicht vor. Die NLStBV-GB Hannover hat sich daher weiterhin in der Verantwortung gesehen, sodass das Land derzeit als („faktischer“) Baulastträger anzusehen ist. Insoweit ist die Antwortdrucksache 17/8061 nach erneuter rechtlicher Prüfung unrichtig und wird hiermit korrigiert. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4094 2 1. Ist der Landesregierung der in dieser Anfrage thematisierte Unfall auf dem Gehweg an der Burgwedeler Straße entlang der L 381 in Isernhagen H.B. bekannt, und wann hat sie von dem Unfall wie erfahren? Die Straßenmeisterei Burgdorf wurde am 29.04.2019 per E-Mail von der Gemeinde Isernhagen über diesen Unfall informiert. 2. Hat sich die Landesregierung mit der Gemeinde Isernhagen zu diesem Unfall ins Benehmen gesetzt? Seitens der NLStBV-GB Hannover gab es bisher telefonischen Kontakt mit der Abteilung „Öffentliche Sicherheit“ der Gemeinde Isernhagen. Ein Vor-Ort-Termin ist für den 01.07.2019 zwischen der Straßenmeisterei Burgdorf, dem Innendienst des NLStBV-GB Hannover und der Gemeinde Isernhagen und ferner der Polizei anberaumt. Hier sollen konkrete Maßnahmen zur kurzfristigen Verbesserung - soweit möglich - besprochen werden. Eine Besprechung der weiteren Planungsschritte zur Neuordnung des Verkehrsraumes ist erst sinnvoll mit Vorliegen der Grundpläne und wird dann zeitnah verabredet. 3. Wie ist der Gehweg baulich (z. B. Material und Maßkette) ausgestaltet, und in welchem baulichen Zustand befindet sich der Gehweg an der Burgwedeler Straße entlang der L 381 in Isernhagen H.B.? Der Gehweg ist innerorts in Pflasterbauweise mit einer Breite von ca. 2 m angelegt. Aufgrund von Wurzelhebungen weist der Gehweg einige Unebenheiten auf. Bedingt durch die Bauweise (Pflaster) können durch die Baumwurzeln einzelne Steine aus dem Verbund gedrückt werden. In solchen Fällen erfolgt die Ausbesserung der Schadstellen durch Entnahme der Steine und Ersatz durch Asphaltmischgut. Die allgemeinen Unebenheiten werden dadurch nur bedingt beseitigt . Vor größeren Wurzelhebungen wird daher zusätzlich mit Warnbaken hingewiesen. 4. Was war nach Auffassung der Landesregierung für den Unfall des Mädchens ursächlich ? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Unfallursachen vor. 5. Handelt es sich bei dem Gehweg an der Burgwedeler Straße entlang der L 381 in Isernhagen H.B. um eine Geh-/Radwegkombination an einer Hauptverkehrsstraße, bzw. worum handelt es sich konkret? Es handelt sich um einen Gehweg mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“. 6. Für welchen Verkehr einschließlich Begegnungsverkehr ist der Verkehrsraum des Gehweges bemessen bzw. ausgelegt? Der Gehweg ist ca. 2 m breit. Diese Breite ist das Regelmaß für Gehwege, welche ohne Sicherheitsabstand zum Verkehr geführt werden und keiner erhöhten Anforderung an die Aufenthaltsqualität genügen müssen. 7. Entspricht der Gehweg im aktuellen Zustand den baulichen Grundanforderungen, bzw. welche baulichen Grundanforderungen können derzeit nicht erfüllt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4094 3 8. Entspricht der Zustand des Gehwegs an der Burgwedeler Straße entlang der L 381 in Isernhagen H.B. den einschlägigen Richtlinien und Vorgaben zum vorzuhaltenden baulichen Erhaltungszustand dieser baulichen Anlage? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 9. Welche Querneigungen weist der Gehweg entlang der L 381 in Isernhagen H.B. auf? Es wurde eine Vermessung durchgeführt. Die Auswertung liegt noch nicht vor. 10. Welche Normen, Richtlinien und Empfehlungen kommen beim Gehweg an der Burgwedeler Straße entlang der L 381 in Isernhagen H.B. zur Anwendung/Berücksichtigung? Bei dem Gehweg handelt es sich um einen bereits lange vorhandenen, geschichtlich gewachsenen Weg, der vor vielen Jahren nach den damals gültigen Richtlinien hergestellt wurde. Bei einer neuen Straßenplanung sind die aktuellen Richtlinien, Empfehlungen und technische Vorschriften zu beachten. Exemplarisch werden nachfolgend einige der Wichtigsten genannt: RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen), ERA (Empfehlungen für die Anlage von Radwegen), StVO (Straßenverkehrsordnung) mit zugehöriger VwV-StVO (Verwaltungsvorschrift zur StVO), REW (Richtlinie für die Entwässerung von Straßen) und BGG (Behindertengleichstellungsgesetz). 11. Hätte der Unfall des Mädchens auch auf einem Gehweg in einem baulichen guten Zustand in der stattgefundenen Form passieren können (bitte mit Begründung)? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Unfallursachen vor. Ob der bauliche Zustand des Gehwegs unfallursächlich gewesen ist, vermag die Landesregierung deshalb gegenwärtig nicht zu beurteilen. An Spekulationen beteiligt sich die Landesregierung aus Respekt vor der hohen Bedeutung des Fragerechts der Abgeordneten nicht. 12. Wer ist für den ordnungsgemäßen baulichen Zustand des Gehwegs an der Burgwedeler Straße entlang der L 381 in Isernhagen H.B. verantwortlich? Derzeit ist noch die NLStBV-GB Hannover verantwortlich. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen . 13. Gibt es mit Bezug auf die Antwort der Landesregierung in der Drucksache 17/8061 Änderungen oder Aktualisierungen bezüglich der Antworten? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 14. Wann kann mit einem Fahrbahnzustand der L 381 gerechnet werden, der dem Standard, den sich die Landesregierung für alle Landesstraßen wünschen würde, entspricht? Ein guter Fahrbahnzustand wird im Zuge einer Umbaumaßnahme hergestellt - auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 15. Wann kann mit einem sicheren und zeitgemäßen baulichen Zustand des Gehweges entlang der L 381 gerechnet werden, und wie könnte dieser erreicht werden? Ein sicherer und verkehrsgerechter Gehweg kann nur durch eine Neuordnung des gesamten Verkehrsbereiches erreicht werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4094 4 Die NLStBV-GB Hannover strebt daher an, den in Rede stehenden Abschnitt der Landesstraße im Zuge einer umfangreichen Um- und Ausbaumaßnahme sicher und zeitgemäß zu gestalten. Hierzu haben bereits erste Gespräche zwischen der NLStBV-GB Hannover und der Gemeinde Isernhagen stattgefunden. Für diesen Sommer ist ein intensiver Austausch mit gemeinsamer Zielformulierung geplant, sodass darauf aufbauend ein Planungsbeginn im kommenden Jahr erfolgen kann. Erfahrungsgemäß kann aufgrund des Planungsumfangs, der planungsrechtlichen Absicherung und der daran anschließenden Bauvorbereitung frühestens ab 2024 mit einer Baudurchführung gerechnet werden. 16. Wie sehen die Gestaltung, Ausführung und Funktionalität für einen solchen Geh- /Radweg nach heutigen Vorgaben idealtypisch aus? Die erforderliche Aufteilung eines Straßenquerschnittes hängt von vielen Faktoren ab. Innerhalb einer Ortsdurchfahrt soll z. B. der Radverkehr richtungsgerecht und nicht gemeinsam mit den Fußgängern geführt werden. Bei einer Verkehrsbelastung von ca. 10 000 Kfz/24 h muss geprüft werden , ob eine Führung auf dem Hochbord erforderlich ist. Im Rahmen der geltenden Richtlinien, Empfehlungen und technische Vorschriften ergeben sich folgende Möglichkeiten für die Radwegführung: – Schutzstreifen in beiden Richtungen, – Radfahrstreifen auf der Fahrbahn, – hochbordgeführter Radweg. (Verteilt am 02.07.2019) Drucksache 18/4094 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Schwerer Unfall an der L 381