Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4102 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Dr. Stefan Birkner und Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Nachfragen - Missbraucht der Innenminister die Polizei für politische Zwecke? Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Dr. Stefan Birkner und Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 03.05.2019 - Drs. 18/3824 an die Staatskanzlei übersandt am 28.05.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 02.07.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Im Zuge der Antworten der Landesregierung auf unsere Anfragen mit den Titeln „Missbraucht der Innenminister die Polizei für politische Zwecke (Teil 1 und Teil 2) “ (Drucksachen 18/3189 und 18/3190) ergeben sich weitere Nachfragen. Vorbemerkung der Landesregierung Die „Großflächenplakatwand der FDP-Fraktion Niedersachen“ war in der laufenden 18. Wahlperiode bereits Gegenstand zweier weiterer Landtagsanfragen der Abgeordneten Jörg Bode, Jan- Christoph Oetjen und Dr. Stefan Birkner (FDP) mit dem Titel „Missbraucht der Innenminister die Polizei für politische Zwecke? (Teil 1 und Teil 2)“ (Drucksachen 18/3189 und 18/3190). Diese wurden von der Landesregierung bereits beantwortet (Drucksachen 18/3383 und 18/3384). Die verantwortliche Person der FDP-Fraktion Niedersachsen hatte eine Großflächenplakatwand in unmittelbarer Nähe zur B 6 ohne Erlaubnis durch die zuständigen Behörden aufgestellt und damit den Verdacht des Verstoßes gegen mehrere gesetzliche Vorschriften begründet. Neben § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung und § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes betraf dieser Verdacht auch § 50 der Niedersächsischen Bauordnung. Die Polizei Niedersachsen hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Verhinderung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wahrzunehmen und in dem Zusammenhang u. a. zuständige Stellen, insbesondere die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), im erforderlichen Umfang in Kenntnis zu setzen. Die Thematik war darüber hinaus Gegenstand zweier öffentlicher Sitzungen des Ausschusses für Inneres und Sport des Landtags (48. Sitzung am 4. April 2019 und 49. Sitzung am 25. April 2019). Vor diesem Hintergrund wird an dieser Stelle auf die Beantwortung der Landesregierung der o. a. Landtagsanfragen und auf die Unterrichtung in den Ausschusssitzungen Bezug genommen. Darüber hinaus hat sich der Ausschuss für Inneres und Sport in seiner Sitzung am 4. April 2019 einstimmig dem Aktenvorlagebegehren des MdL Oetjen angeschlossen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4102 2 1. MI-Ref. L2 erhielt kurz nach 18:00 Uhr die Information über die Plakataktion, die nächste Aktivität soll aber erst um 20:03 Uhr erfolgt sein. Gab es dort von 18:00 Uhr bis 20:03 Uhr keine Aktivität? Nach Eingang der Information über die beabsichtigte Aktion der FDP-Fraktion erfolgte zur Verifizierung durch eine Sachbearbeiterin der Pressestelle MI, die sich im Homeoffice befand, lediglich eine Nachfrage bei einem Presseorgan, inwieweit die Aktion dort bekannt war. Daraufhin erhielt die Sachbearbeiterin um 19.57 Uhr eine schriftliche Information, die dann um 20.03 Uhr an das Referat 24 weitergeleitet wurde. 2. Falls ja, was war der Auslöser, nach knapp zwei Stunden MI-Ref 24 zu informieren? In Ergänzung zur Antwort zu Frage 1: Das Referat 24 - Einsatz und Verkehr - im MI ist von Beginn an mit der Gesamtprojektleitung und Geschäftsführung des Pilotverfahrens zur „Verkehrsüberwachung durch Abschnittskontrolle“, der sogenannten Section Control, beauftragt. Demzufolge fließen dort sämtliche Informationen rund um das Projekt zusammen. Maßnahmen zur Vorbereitung und Projektdurchführung werden von dort mit allen Beteiligten und verantwortlichen Stellen - sowohl innerhalb als auch außerhalb der Landesregierung - koordiniert und abgestimmt. 3. Mit welchen Personen im MI oder in den örtlichen Polizeibehörden und auf welchem Wege kommunizierte das Pressereferat am 06.03.2019 in der Zeit zwischen der Information über die Plakataktion gegen 18.00 Uhr und der Weitergabe der Information an das Referat Einsatz/Verkehr zu diesem Sachverhalt um 20:03 Uhr? Mit keinen weiteren Personen. 4. Mit welchem Auftrag, Hinweis oder Vorschlag wurde die Information über das Plakat an das Referat Einsatz/Verkehr am 06.03.2019 um 20.03 Uhr vom Pressereferat übermittelt ? Aufgrund der fachlichen Zuständigkeit ist die Information lediglich zur Kenntnisnahme übersandt worden. 5. Warum wurde das Referat Einsatz/Verkehr durch das Pressereferat informiert? Siehe Antwort zu Frage 2. 6. Warum wurden die Aufsteller des Plakats nicht direkt kontaktiert, um einen schnellen Umbau zu bewirken? Das ist nicht die Aufgabe des Ministeriums für Inneres und Sport. Außerdem waren zu diesem Zeitpunkt der konkrete Ablauf der Aktion und insbesondere die Besonderheiten des Aufstellortes sowie die rechtliche Würdigung in Bezug auf eine mögliche Rechtswidrigkeit nicht bekannt. 7. Erfolgte tatsächlich keine Information aus dem MI an die örtlichen Polizeibehörden über die Existenz oder Vermutung eines Plakats zur Section-Control am 06.03.2019? Es erfolgte keine Information. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4102 3 8. Erfolgte auch kein Vorschlag, kein Wunsch oder keine Anregung vonseiten des MI an die örtlichen Polizeibehörden zu einer Streifenfahrt entlang des Section-Control-Abschnitts am 06. oder 07.03.2019? Es erfolgte auch kein Vorschlag oder Ähnliches. 9. Wie oft passieren Streifenwagen üblicherweise die Strecke entlang des Aufstellortes? Hierzu liegen keine Daten vor. Für die Einsatz- und Streifendienste gibt es seitens der Polizeidirektion Hannover grundsätzlich keine zentralen Vorgaben bezüglich etwaiger Fahrtstrecken, Fahrtzeiten und Häufigkeit der Fahrten. Ausnahmen können u. a. besonders gefährdete Objekte darstellen, wozu der betreffende Streckenbereich der B 6 jedoch nicht zählt. Der Streckenbereich der B 6 wird vom Polizeikommissariats Laatzen oft als schnelle Verbindung zu den im Süden des Zuständigkeitsbereichs gelegenen Ortsteilen (Gleidingen, Ingeln-Oesselse) genutzt . Weiterhin wird die an der B 6 in Gleidingen gelegene Tankstelle regelmäßig im Rahmen der Streifenfahrten u. a. zum Betanken der Dienstfahrzeuge aufgesucht. 10. Wieso erfolgte am 06.03.2019 um 22:30 Uhr durch das PK Laatzen eine Information der PD Hannover? Aufgrund der bestehenden öffentlichen Diskussion um die Geschwindigkeitsmessanlage „Section Control“ musste der verantwortliche Dienstschichtleiter des Polizeikommissariats Laatzen davon ausgehen, dass das Aufstellen des Plakats der FDP-Landtagsfraktion zu einem öffentlichen Interesse führen würde. Weiterhin wurden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Aufstellungsortes direkt neben einer Bundesstraße zum Ausdruck gebracht. Daher teilte er den Sachverhalt seiner Dienststellenleitung , dem Projektverantwortlichen der PD Hannover und der Lage- und Führungszentrale mit. 11. Wieso erfolgte eine Information der Pressestelle der PD Hannover durch das PK Laatzen ? Die Information erfolgte wegen der Bedeutung der Geschwindigkeitsüberwachung durch Section Control, die inhaltliche Nachfragen zu dem Thema aufgrund der Plakataktion erwarten ließ. Darüber hinaus waren auch wegen des sehr wahrscheinlich unzulässigen Aufstellortes Nachfragen seitens der Medien zu erwarten. Dabei erfolgte die Information der Pressestelle der PD Hannover nicht direkt durch das PK Laatzen, sondern vermutlich wie stets üblich durch die Lage- und Führungszentrale . Nachvollziehbare Aufzeichnungen liegen hierzu nicht mehr vor. 12. Ist die Information der PD, insbesondere der Pressestelle, eine Standardinformation in solchen Fällen? Ja. 13. Falls ja, bitte drei Fälle nennen, in denen ebenso verfahren wurde. Grundsätzlich erfolgt landesweit in allen Fällen mit möglicher Medienrelevanz eine Information der jeweils zuständigen Pressestelle der Polizei und in Abhängigkeit von der Bedeutung des Sachverhalts der des Innenministeriums. Insbesondere erfolgt dies bei Gefahrensituationen, Verkehrsunfällen oder besonderen Straftaten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4102 4 14. War die Information der Pressestelle der PD am 07.03.2019 um 08:06 Uhr der erste Kommunikationsvorgang zwischen den örtlichen Polizeibehörden und MI zur Plakataktion ? Soweit dies feststellbar ist, ja. 15. Gab es bis zum 07.03.2019 um 8:44 Uhr eine Kontaktaufnahme seitens der Stadt Laatzen mit der Straßenbauverwaltung? Der Landesregierung liegen hierzu keine detaillierten Daten vor. Die Stadt Laatzen hat mitgeteilt, dass es eine Kontaktaufnahme zur NLStBV bzw. Straßenmeisterei Sarstedt gegeben habe. 16. Erfolgte vor dem 07.03.2019 um 08:44 Uhr keinerlei Kommunikation zwischen MI oder den örtlichen Polizeibehörden mit der Straßenbauverwaltung oder dem MW zur Frage der Plakataktion? Unter Hinweis auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage in der Drucksache 18/3383: 06:35 Uhr - PK Laatzen an Stadt Laatzen: Information über Feststellung der Polizei an die Stadt Laatzen und Bitte um weitere Veranlassung in eigener Zuständigkeit. Die erste Kommunikation zwischen MI und Straßenbauverwaltung erfolgte per Telefon durch einen Sachbearbeiter des Referats 24 an den NLStBV-Geschäftsbereich Hannover kurz vor Absendung der Mail, anschließend gegen 08:44 Uhr per Mail. 17. Aus welchem Grund hat das MI Ref. 24 am 07.03.2019 um 8:40 Uhr durch eine Kontaktaufnahme mit der NLStBV in den Vorgang eingegriffen, obwohl die Polizei diesen an die Stadt Laatzen abgegeben hatte? Unter Hinweis auf Antwort zu Frage 2: Im Referat 24 liegt die Projektleitung und Geschäftsführung für das Gesamtprojekt. Daraus leitet sich für das Referat 24 auch eine Unterrichtungspflicht gegenüber anderen verantwortlichen Stellen ab. 18. Wer wusste im Vorfeld von diesem beabsichtigten Eingriff in das Verfahren? Die Kenntnisgabe an die NLStBV erfolgte durch das Referat 24 ohne Beteiligung anderer Stellen. 19. Wie erklärt es sich, dass die erstmalige Kontaktaufnahme zwischen MI und NLStBV am 07.03.2019 um 08:40 Uhr erfolgte, die NLSTBV das Plakat um 08:50 Uhr (Eintreffen des PK Laatzen am Ereignisort) aber bereits demontiert hatte? Im direkten Anschluss an das Telefonat zwischen Referat 24 und NLStBV wurde von deren Seite die Straßenmeisterei Sarstedt telefonisch informiert und zur Überprüfung vor Ort aufgefordert. Da sich die Straßenmeisterei in unmittelbarer Nähe zum Aufstellort des Plakates befindet, waren die Mitarbeiter innerhalb weniger Minuten vor Ort. Das anschließende Abbauen des Plakats nahm nur kurze Zeit in Anspruch. 20. Stand die Schnelligkeit bei der Demontage des Plakats der FDP-Fraktion am 07.03.2019 um 08:50 Uhr im Zusammenhang mit der angekündigten Presseaktion vor Ort? Nach Bewertung durch die NLStBV: Ja. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4102 5 Das Plakat stand außerhalb der geschlossenen Ortschaft und stellte eine Verkehrsgefahr dar (Ablenkung der Verkehrsteilnehmer, möglicher Sturz auf die Straße). Durch den angekündigten Pressetermin war von einem zusätzlich erhöhten Gefährdungspotenzial durch abbremsende oder gar haltende Fahrzeuge auf der hoch frequentierten B 6 auszugehen. Die Information über die Plakataktion wurde daher mit entsprechender Dringlichkeit seitens der NLStBV bzw. Straßenmeisterei behandelt. 21. In welchen Zeiträumen/mit welcher Dringlichkeit geht die NLStBV üblicherweise vor, um die Vereinbarkeit von Meinungsäußerungen entlang der Bundesstraßen mit den geltenden Vorschriften zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen? Generell beurteilt die NLStBV Plakate an Straßen nach den geltenden Vorschriften und Gesetzen. Sofern eine unmittelbare Gefährdungslage besteht (z. B. Plakat befindet sich sehr dicht an der Straße, kann auf die Straße stürzen, ist besonders aufmerksamkeitserregend etc.), werden von deren Seite gegebenenfalls unmittelbar erforderliche Maßnahmen eingeleitet, wie z. B. Abbau im Rahmen der Streckenkontrolle. Plakate außerhalb des Zugriffsbereichs der NLStBV (z. B. größerer Abstand vom Straßenrand) mit geringerem Gefährdungspotenzial werden an die Ordnungsbehörden der Kommunen gemeldet, damit von dort die Entfernung veranlasst werden kann. 22. In welcher Weise wurde der in den Vorbemerkungen der Landesregierung zu Drucksache 18/3190 genannten Verpflichtung der Polizei zur Information der NLSTBV nachgekommen , und an welcher Stelle findet sich diese Kommunikation in der Übersicht zu Frage 1 in Drucksache 18/3189? Siehe Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage in der Drucksache 18/3383: 08:40 Uhr - MI-Ref. 24/NLStBV-reg. Geschäftsbereich Hannover Information per Telefon und anschließend per E-Mail über Feststellung des PK Laatzen und des beabsichtigten Pressetermins, verbunden mit der Bitte um weitere Prüfung im Rahmen der eigenen Zuständigkeit. 23. Welche Zuständigkeiten besitzt die Stadt Laatzen, auf die durch die PK Laatzen am 07.03.2019 um 06:35 Uhr verwiesen wurde? Sie ist die zuständige Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde. 24. Ist eine direkte Information der MI-Pressestelle durch eine PD - wie am 07.03.2019 um 08:06 Uhr erfolgt - üblich? Ja. 25. Wie oft erfolgen solche Kommunikationsvorgänge durchschnittlich pro Woche? Sehr häufig. Eine Dokumentation dazu ist nicht vorhanden. 26. Wurden von den örtlichen Polizeibehörden am 06. oder 07.03.2019 Fotoaufnahmen von der aufgestellten oder demontierten Plakatwand gefertigt, und wann wurden diese Aufnahmen gegebenenfalls an wen übermittelt? Es kam zur Fotodokumentation des PK Laatzen am 6. März 2019, gegen 22:30 Uhr, im Rahmen der Feststellung der aufgestellten Großflächenplakatwand. Die Übermittlung fand im Rahmen des Meldeweges in der PD Hannover und am Morgen des 7. März, 08:06 Uhr, von der Pressestelle der PD Hannover an die Pressestelle im MI statt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4102 6 27. Wurden solche Fotoaufnahmen auch an Personen im MI weitergeleitet und, wenn ja, wann? Siehe Antwort der Landesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage in der Drucksache 18/3383: 7. März 2019, 08:23 Uhr, durch Referat 24 im Rahmen der Meldewege an den Landepolizeipräsidenten , den Landespolizeidirektor und den Referatsleiter 24. 28. Ist es richtig, dass über den Pressetermin der FDP-Fraktion erstmalig am 07.03.2019 um 08:27 Uhr gegenüber den örtlichen Polizeibehörden kommuniziert wurde und diese bis zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis vom Pressetermin hatten? Im Zusammenhang mit der Kommunikation zwischen der Pressestelle der PD Hannover und der des MI um 08.06 Uhr erfolgte um 08.08 Uhr zur Information im Gegenzug die Übersendung der Presseeinladung durch die Pressestelle des MI an die Pressestelle der PD Hannover. Seitens des Referats 24 wurde die Fachebene der PD Hannover erstmals mit Mail von 08.27 Uhr über den beabsichtigten Pressetermin informiert. 29. Erfolgte - und wenn ja zu welchem Zeitpunkt - eine Information von Pressevertretern über die Maßnahmen der NLStBV am 07.03.2019 im Zusammenhang mit der Plakataktion ? Ab kurz vor 9 Uhr kam es seitens der Pressestelle MI zu zwei kurzen Kontaktaufnahmen zu einem einzelnen Vertreter eines Presseorgans zu diesem Pressetermin. Der Pressevertreter teilte von vornherein von sich aus mit, dass er an dem Pressetermin nicht teilnehmen werde. 30. Welche Kommunikation des MI oder der örtlichen Polizeibehörden gab es am 07.03.2019 nach 09.00 Uhr bis 14:00 Uhr zu welchen Fraktionen im Landtag zu dem gesamten Themenkomplex? Die Plakataktion war allgemein Gesprächsthema im Innenministerium. Darüber hinaus gab es im Rahmen von diversen - auch routinemäßigen - Kontakten zwischen Landesregierung und Abgeordneten einen Austausch über das Thema „Section Control“. Es liegt nahe, dass dabei auch nach dem oben genannten Zeitpunkt über die damit zusammenhängende Plakataktion gesprochen wurde . 31. Wurde die Plakataktion in der Konferenz der Ministeriumssprecherinnen und -sprecher am 07.03.2019 angesprochen, und welche Behörden waren in dieser Konferenz vertreten ? Ja, sofern hier die tägliche Telefonschaltkonferenz um 09.45 Uhr zwischen den Sprechern der Staatskanzlei und der Ressorts der Landesregierung gemeint ist. 32. Waren an der genannten Konferenz andere Personen als Behördenvertreter beteiligt? Nein, soweit bekannt, nicht über den in der Antwort zu Frage 31 genannten Teilnehmerkreis hinaus . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4102 7 33. Wie sind die Antworten der Landesregierung in den Drucksachen 18/3189 und 18/3190 vor dem Hintergrund der Berichterstattung in der Neuen Presse vom 30.03.2019 zu bewerten , in der der Abgeordnete Watermann zitiert wird, er habe Details „aus dem zuständigen Referat erfahren“? Es hat keinen Kontakt zwischen Angehörigen des MI und MdL Watermann vor der Rücknahme der Pressemitteilung am Nachmittag gegeben. 34. Wer hat MdL Watermann informiert? Das entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. 35. Aus welchem Grund wurde MdL Watermann informiert? Das entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. 36. Wer wusste im Vorfeld von der Absicht, MdL Watermann zu informieren? Siehe Antwort zu Frage 38. 37. Wurden bei der Information von MdL Watermann Dienstgeheimnisse preisgegeben oder Datenschutzrichtlinien verletzt? Eine Information von MdL Watermann durch das MI hat nicht stattgefunden. Es fand bis nach der Rücknahme der Pressemitteilung durch die SPD-Fraktion keine Kommunikation über die Plakataktion von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung und MdL Watermann statt. Seitens des MI sind unabhängig davon keine Dienstgeheimnisse kommuniziert worden. Im Übrigen stellt die Mitteilung eines öffentlich bekannten Sachverhalts keine Verletzung eines Dienstgeheimnisses dar. 38. Wurden andere Mitglieder oder Angestellte in der SPD-Fraktion informiert? Nein, im Rahmen eines ohnehin stattfindenden regelmäßigen Austauschs des Ministeriums mit den zuständigen Fachabgeordneten der Regierungsfraktionen ab 9 Uhr war jedoch am Rande auch die öffentlich angekündigte und teilweise bereits diskutierte Plakataktion der FDP-Fraktion Thema zwischen MI und Fraktionsreferenten. Ob im Anschluss eine Information von MdL Watermann selbst durch Mitarbeiter der Fraktion erfolgte oder beabsichtigt war, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung . 39. Wenn ja, aus welchem Grund und von wem genau wurden sie informiert? Entfällt. 40. Wenn ja, wer wusste davon, dass die SPD-Fraktion informiert wurde? Entfällt. 41. Wenn ja, wurden bei der Information Dienstgeheimnisse preisgegeben oder Datenschutzrichtlinien verletzt? Siehe Antworten zu Frage 40. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4102 8 42. Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass im Rahmen einer Unterrichtung am 04.04.2019 im Innenausschuss ausgeführt wurde, die Aktion habe bei vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern breites Kopfschütteln ausgelöst und sie sei durchaus Gesprächsthema auf den Fluren des MI gewesen, die Tatsache, dass Interna von laufenden bzw. kurz zuvor stattgefundenen Polizeieinsätzen Thema auf den Fluren des MI waren? Siehe Antwort zu Frage 37. 43. Welche Mitarbeiter führten diese Gespräche auf den Fluren? Waren die in der Unterrichtung im Innenausschuss genannten Mitarbeiter fachlich mit dem Vorgang des Einsatzes betraut? Das entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. 44. Wenn nein, wie sind sie an diese Informationen gelangt? Das entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. Im Übrigen war die Plakataktion der FDP- Fraktion von ihr selbst durch eine Presseeinladung vom 04.03.2019 vorher angekündigt worden und damit öffentlich bekannt. 45. Ist es üblich, dass Mitarbeiter, die fachlich nicht mit den betreffenden Einsätzen betraut sind, über Polizeieinsätze informiert werden und öffentlich über diese Informationen sprechen? Im Bereich der Polizei ist es insbesondere regelmäßig bei Dienstbesprechungen und -einweisungen sowie im Rahmen der Aus- und Fortbildung geboten, entsprechende Sachverhalte zur ordnungsgemäßen Dienstverrichtung zu erfahren. Dies beinhaltet mitunter auch Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Eine öffentliche Diskussion dienstlicher Informationen ist nicht üblich und auch im vorliegenden Fall nicht erfolgt. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 44. 46. Wie bewertet die Landesregierung dies vor dem Hintergrund des Datenschutzes und des § 37 des Beamtenstatusgesetzes? Siehe Antworten zu den Fragen 37 und 45. (Verteilt am 04.07.2019) Drucksache 18/4102 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Dr. Stefan Birkner und Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Nachfragen - Missbraucht der Innenminister die Polizei für politische Zwecke?