Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4110 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Harm Rykena (AfD) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Ist das niedersächsische Abitur zu leicht oder zu schwer? Anfrage des Abgeordneten Harm Rykena (AfD), eingegangen am 23.05.2019 - Drs. 18/3853 an die Staatskanzlei übersandt am 03.06.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 03.07.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den niedersächsischen Medien wird zunehmend über die Notenvergabe im niedersächsischen Abitur diskutiert1. Dabei spielen die Entwicklung der Abitur- Noten seit Einführung des Zentralabiturs im Schuljahr 2005/06 und der Vergleich dieser Noten mit anderen Bundesländern eine bestimmte Rolle. Das Niedersächsische Kultusministerium erhebt jedes Schuljahr eine Statistik über die jeweiligen Abiturergebnisse2, die für jede Schule, jeden Schüler und die jeweiligen Fächer vorgenommen wird. Mit dieser Anfrage soll daher geklärt werden, wie sich der Notendurchschnitt im niedersächsischen Abitur entwickelt hat. Vorbemerkung der Landesregierung Im Jahr 2006 wurde die erste Abiturprüfung mit landesweit einheitlichen Aufgaben in Niedersachsen durchgeführt. Seitdem sind die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung stetig weiterentwickelt worden, wobei für den Zeitraum von 2006 bis 2018 gravierende Veränderungen zu nennen sind: So hatte das Land Niedersachsen zunächst an den Gymnasien und den entsprechenden Schulzweigen der Kooperativen Gesamtschulen (KGS) eine Abiturprüfung nach acht Jahren eingeführt . Die erste Abiturprüfung nach zwölf Schuljahren (sogenannte G8) fand 2011 als Abiturprüfung an den Gymnasien und an den nach Schulzweigen gegliederten KGS parallel mit der Abiturprüfung in dem damaligen auslaufenden G9-Modell statt. An allen anderen weiterführenden Schulen hat sich die Abiturprüfung (G9) für den in der Anfrage angegebenen Zeitraum nicht geändert. Die weitere Entwicklung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung hin zu einem Abitur nach neun Jahren in Niedersachsen basierten auf der Veränderung der Rahmenbedingungen für den Sekundarbereich II auf Ebene der Kultusministerkonferenz (KMK). Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) und die Einführung von Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife ermöglichten ein länderübergreifendes Abitur und damit eine bessere Vergleichbarkeit der Abiturergebnisse. Ein seit 2017 von der KMK beschlossener Abituraufgabenpool hat diese Möglichkeit des qualitativen Vergleichs mit dem Abitur in anderen Ländern noch intensiviert. In diesem Zusammenhang wurden seit 2014 die Kerncurricula aller Fächer der gymnasialen Oberstufe , des beruflichen Gymnasiums, der Abendgymnasien und der Kollegs fortentwickelt. Zusätzlich befindet sich die verbindliche Implementierung von länderübergreifenden Bildungsstandards für die 1 Siehe z.B.: „Elternverband: Abitur in Niedersachsen zu einfach“, in HAZ v. 22.10.2018, S. 1; „Was ist das Abitur noch wert?, in: NP v. 13.02.2019, S. 3; „Strengere Noten für Abiturienten? Philologenverband fordert neue Qualitätsmaßstäbe“, in NP v. 08.01.2019, S. 6. 2 http://www2.nibis.de/nibis.php?menid=1360 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4110 2 Abiturprüfung der 16 Länder in einem fortwährenden Kooperations- und Qualitätsentwicklungsprozess . Die differenzierte Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung mit den entsprechenden Spielräumen obliegt dem einzelnen Land. Auch diese Spielräume sollten bei der Betrachtung der Abiturergebnisse Berücksichtigung finden: Diese betreffen die Anzahl (vier oder fünf Prüfungsfächer ) und das Anforderungsniveau (erhöhtes bzw. grundlegendes Anforderungsniveau) der einzelnen Prüfungsfächer, die Art der Prüfung je Prüfungsfach (schriftlich, mündlich, Präsentationsprüfung ), die unterschiedlichen Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen, die Einrichtung von Schwerpunkten bzw. Profilen in der Qualifikationsphase, die Anzahl und Dauer der Klausuren in der Qualifikationsphase, die Art der Prüfungsaufgaben sowie deren Bewertungsmaßstäbe. Darüber hinaus sind noch nicht alle Fächer in den Ländern durch einheitliche (zentrale) Aufgabenformate in die Abiturprüfung einbezogen, es gibt weiterhin dezentrale Aufgabenstellungen für bestimmte Fächer . Die Summe der vorstehend aufgeführten Veränderungen sowie der unterschiedlichen Bedingungen der einzelnen Schulformen und Länder müssen berücksichtigt werden, wenn die Abiturergebnisse für den Zeitraum von 2006 bis 2018 im Rahmen dieser Anfrage in Beziehung gesetzt werden. Das Land Niedersachsen ist unter Setzung neuer Standards entsprechend der KMK-Vereinbarungen zu einem Abitur nach neun Jahren an allen weiterführenden Schulen zurückgekehrt. Die erste Abiturprüfung (G9) wird 2021 stattfinden. Für das Prüfungsjahr 2006 liegen dem Kultusministerium keine Daten vor. Diese Daten werden erst ab dem Prüfungsjahr 2007 zentral erfasst. 1. Wie ist der Abiturnotendurchschnitt an den allgemeinbildenden Gymnasien, beruflichen Gymnasien, Waldorfschulen, Integrierten Gesamtschulen und Kooperativen Gesamtschulen in Niedersachsen in den Abiturjahrgängen 2006 bis 2018? Die Abiturdurchschnittsnoten der einzelnen Prüfungsjahre sind schulformspezifisch folgendermaßen verteilt: Abiturnotendurchschnitt Schulform 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 Gymnasium 2,51 2,51 2,52 2,53 2,55 2,56 2,6 2,56 2,56 2,59 2,64 2,62 Berufl. Gym. 2,77 2,75 2,77 2,78 2,80 2,78 2,81 2,80 2,89 2,89 2,91 2,89 IGS 2,60 2,65 2,65 2,69 2,71 2,68 2,67 2,67 2,64 2,69 2,75 2,74 KGS 2,65 2,62 2,63 2,64 2,66 2,65 2,69 2,64 2,63 2,63 2,70 2,66 FWS 2,54 2,65 2,61 2,62 2,59 2,69 2,65 2,65 2,59 2,67 2,74 2,42 Gesamt 2,57 2,57 2,58 2,59 2,61 2,61 2,65 2,59 2,62 2,67 2,71 2,69 2. Wie ist der Abiturnotendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Geschichte in den Abiturjahrgängen 2006 bis 2018 (bitte unterteilen nach den jeweiligen Schulformen [allgemeinbildende Gymnasien, berufliche Gymnasien, Waldorfschulen, Integrierte Gesamtschulen, Kooperative Gesamtschulen])? Die vorliegenden Daten stellen die durchschnittlich erreichten Punktzahlen auf der 15-Punkte- Notenskala der angefragten Schulformen und Prüfungsfächer (P1 bis P5) dar. Schulformspezifische Abweichungen, z. B. im Fach Geschichte, ergeben sich aus der Tatsache, dass ein Prüfungsfach an einer Schulform schriftlich (P1 bis P4), an einer anderen nur mündlich (P5) gewählt wird. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4110 3 Die durchschnittlich erreichten Punktzahlen sind schulformspezifisch folgendermaßen verteilt: Durchschnittlich erreichte Punktzahl in der Abiturprüfung im Fach Deutsch Schulform 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 Gymnasium 8,1 7,9 8,2 8,1 8,1 8,0 8,0 8,2 8,2 8,2 8,1 7,7 Berufl. Gym. 6,5 6,5 6,9 6,7 6,6 6,5 6,6 6,6 6,8 6,8 6,7 7,0 IGS 7,2 7,3 7,5 7,4 7,4 7,3 7,4 7,5 7,6 7,7 7,4 7,4 KGS 7,2 7,5 7,5 7,6 7,6 7,6 7,7 7,7 7,8 7,8 7,8 7,7 FWS 8,8 8,3 8,2 8,2 8,4 8,3 8,2 8,2 8,5 8,6 7,6 7,9 Gesamt 7,6 7,6 7,8 7,8 7,7 7,7 7,7 7,9 7,9 7,9 7,7 7,5 Durchschnittlich erreichte Punktzahl in der Abiturprüfung im Fach Mathematik Schulform 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 Gymnasium 7,3 7,4 8,0 8,3 8,5 8,2 7,5 8,7 9,3 7,3 8,3 7,7 Berufl. Gym. 5,6 6,6 6,2 6,7 6,4 6,0 6,9 6,8 6,6 6,8 6,4 7,2 IGS 6,1 6,2 6,7 7,0 6,6 6,8 6,5 7,0 8,0 6,0 6,2 6,2 KGS 6,7 7,0 7,5 7,7 7,9 7,2 6,7 7,9 8,3 6,4 7,2 6,4 FWS 8,0 7,5 6,8 8,2 7,8 7,3 7,0 7,3 8,1 6,3 7,1 5,9 Gesamt 6,9 7,1 7,6 7,9 7,9 7,6 7,3 8,3 8,6 7,1 7,7 7,4 Durchschnittlich erreichte Punktzahl in der Abiturprüfung im Fach Geschichte Schulform 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 Gymnasium 7,7 8,0 8,0 8,0 7,9 7,8 7,8 8,1 8,1 8,3 8,2 8,4 Berufl. Gym. 9,6 10,0 10,2 9,6 8,3 ---* ---* ---* ---* ---* ---* ---* IGS 6,6 7,4 7,2 7,2 6,7 6,8 6,9 7,0 7,2 7,4 6,9 7,5 KGS 7,0 7,6 7,5 7,6 7,5 7,5 7,5 7,9 8,1 8,0 7,9 8,1 FWS 7,8 7,4 7,9 7,6 7,6 7,3 6,9 8,1 7,5 7,9 7,2 7,6 * nicht als Prüfungsfach vorgesehen 3. Wie hoch ist die Anzahl der Schüler in den Schuljahren 2005/06 bis 2017/18, die zum Abitur zugelassen wurden? Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die zu den Abiturprüfungen 2006 bis 2018 zur Prüfung zugelassen wurden, ist schulformspezifisch folgendermaßen verteilt: Anzahl zugelassener Prüflinge zum Abitur Schulform 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 Gym. 23.117 23.106 24.283 24.681 23.690 22.667 23.822 39.070 22.376 20.269 18.469 20.250 Berufl. Gym. 5.918 6.277 6.135 6.110 5.932 6.098 6.408 5.768 5.582 5.394 4.812 5.243 IGS 2.582 2.174 2.027 2.012 1.945 1.940 2.036 1.667 1.642 1.407 1.257 1.294 KGS 1.911 2.123 1.931 1.801 1.688 1.731 1.783 2.173 1.385 1.296 1.203 1.293 FWS 254 278 264 282 272 254 230 252 237 210 217 229 Gesamt 34.021 34.274 34.948 35.249 33.908 33.029 34.609 49.292 31.581 28.887 26.353 28.707 4. Wie hoch ist die Anzahl der Abiturienten der Abiturjahrgänge 2006-2018 (bitte jeweils unterteilen nach den jeweiligen Schulformen [allgemeinbildende Gymnasien, berufliche Gymnasien, Waldorfschulen, Integrierte Gesamtschulen, Kooperative Gesamtschulen ])? Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die die Abiturprüfungen in den Jahren 2006 bis 2018 bestanden haben, ist schulformspezifisch folgendermaßen verteilt: Anzahl bestandener Abiturprüfungen Schulform 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 Gym. 21.980 22.169 23.319 23.733 22.750 21.819 22.631 37.940 21.544 19.518 17.959 19.495 Berufl. Gym. 5.567 5.943 5.857 5.861 5.642 5.805 6.006 5.410 5.335 5.180 4.593 4.976 IGS 2.360 2.051 1.905 1.890 1.813 1.819 1.873 1.526 1.555 1.305 1.169 1.226 KGS 1.781 2.012 1.825 1.703 1.598 1.629 1.670 2.076 1.329 1.234 1.155 1.230 FWS 242 268 246 272 254 242 211 242 221 195 194 201 Gesamt 32.136 32.699 33.421 33.770 32.387 31.602 32.682 47.507 30.298 27.716 25.422 27.484 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4110 4 5. Wie viele Schüler, die zum Abitur zugelassen wurden, haben das Abitur in den Abiturjahrgängen 2006 bis 2018 nicht bestanden (bitte jeweils unterteilen nach den jeweiligen Schulformen [allgemeinbildende Gymnasien, berufliche Gymnasien, Waldorfschulen, Integrierte Gesamtschulen, Kooperative Gesamtschulen])? Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die die Abiturprüfungen in den Jahren 2006 bis 2018 nicht bestanden haben, ist schulformspezifisch folgendermaßen verteilt: Anzahl nicht bestandener Abiturprüfungen Schulform 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 Gym. 1.121 926 950 932 917 834 1.175 1.121 826 740 502 733 Berufl. Gym. 349 329 274 247 286 292 398 357 241 210 217 263 IGS 219 123 122 120 129 120 163 139 85 101 86 67 KGS 129 111 106 96 89 102 113 96 55 62 47 62 FWS 11 10 18 10 18 12 19 10 14 12 13 24 Gesamt 1.860 1.557 1.507 1.457 1.488 1.410 1.907 1.767 1.265 1.152 906 1.191 6. Wie viele Schüler, die das Abitur in den Abiturjahrgängen 2006 bis 2018 nicht bestanden haben, hatten Geschichte als EA-Kurs (bitte jeweils unterteilen nach den jeweiligen Schulformen (allgemeinbildende Gymnasien, berufliche Gymnasien, Waldorfschulen, Integrierte Gesamtschulen, Kooperative Gesamtschulen). Entsprechende Daten werden vom Kultusministerium nicht erhoben. 7. Wie viele Schüler, die das Abitur in den Abiturjahrgängen 2006 bis 2018 nicht bestanden haben, hatten Mathematik als EA-Kurs (bitte jeweils unterteilen nach den jeweiligen Schulformen [allgemeinbildende Gymnasien, berufliche Gymnasien, Waldorfschulen, Integrierte Gesamtschulen, Kooperative Gesamtschulen])? Entsprechende Daten werden vom Kultusministerium nicht erhoben. 8. Wie viele Schüler, die das Abitur in den Abiturjahrgängen 2006 bis 2018 nicht bestanden haben, hatten Deutsch als EA-Kurs (bitte jeweils unterteilen nach den jeweiligen Schulformen [allgemeinbildende Gymnasien, berufliche Gymnasien, Waldorfschulen, Integrierte Gesamtschulen, Kooperative Gesamtschulen])? Entsprechende Daten werden vom Kultusministerium nicht erhoben. 9. Wie viele Schüler der Abiturjahrgänge 2006 bis 2018 haben in der Qualifikationsphase den sprachlichen, den mathematisch-naturwissenschaftlichen, den gesellschafswissenschaftlichen , den musisch-künstlerischen oder den sportlichen Schwerpunkt gewählt (bitte jeweils unterteilen nach den jeweiligen Schulformen [allgemeinbildende Gymnasien, berufliche Gymnasien, Waldorfschulen, Integrierte Gesamtschulen, Kooperative Gesamtschulen])? Entsprechende Daten werden vom Kultusministerium nicht erhoben. 10. Sind durch das Niedersächsische Kultusministerium in den jeweiligen Abiturjahrgängen 2006 bis 2018 die Anforderungen bzw. die Bewertungskriterien für das schriftliche Abitur allgemein oder in einzelnen Prüfungsfächern geändert worden? Wenn ja, welche Fächer waren betroffen, und in welchen Erlassen bzw. Informationen des Ministeriums sind diese Veränderungen festgelegt worden? Gemäß Nr. 2.1 der Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO- GOBAK) werden die Anforderungen und Bewertungskriterien in den einzelnen Fächern der Abitur- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4110 5 prüfung in den von der KMK beschlossenen Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Englisch, fortgeführte Fremdsprache Französisch und Mathematik sowie in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) in den übrigen Fächern geregelt. Weitere Anforderungen und Bewertungskriterien für die einzelnen Fächer ergeben sich für niedersächsische Schulen aus den Kerncurricula und Rahmenrichtlinien für die gymnasiale Oberstufe und für das berufliche Gymnasium sowie aus den jeweils für die einzelnen Abiturjahrgänge geltenden fachbezogenen Hinweisen bzw. thematischen Schwerpunkten. Eine fächerbezogene Übersicht über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen und Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in der Abiturprüfung in Niedersachsen ist mit dem jeweiligen Geltungsbeginn („Anzuwenden ab Abiturprüfung“) im Runderlass des Kultusministeriums vom 24.10.2018 (SVBl. 2018, S. 692) veröffentlicht worden. Eine fächerbezogene Übersicht über die geltenden Kerncurricula, Rahmenrichtlinien und Curricularen Vorgaben für das allgemeinbildende Schulwesen wird mit dem jeweiligen Geltungsbeginn („in Kraft seit“) jährlich im Oktoberheft des Schulverwaltungsblattes Niedersachsen veröffentlicht; der aktuelle Runderlass des Kultusministeriums ist vom 01.10.2018 (SVBl. 2018, S. 562). Die fachbezogenen Hinweise und thematischen Schwerpunkte für die einzelnen Fächer werden für die einzelnen Abiturjahrgänge auf dem Niedersächsischen Bildungsserver, dort auf dem Government -Server für Zentrale Arbeiten für Schulen in Niedersachsen (GoSIN), unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.nibis.de/zentralabitur_1395. Für das berufsbildende Schulwesen sind die in der Datenbank unter der Internet-Adresse http://www.nibis.de/nibis.phtml?menid=303 aufgeführten Rahmenlehrpläne der KMK sowie die niedersächsischen Richtlinien, Rahmenrichtlinien und Kerncurricula (Ordnungsmittel) für den Unterricht in berufsbildenden Schulen und damit für die Profilfächer des Beruflichen Gymnasiums verbindlich (EB-BbS). Eine nachträgliche Änderung des Bewertungsmaßstabs für die Abiturprüfung 2016 im Fach Mathematik für das erhöhte und das grundlegende Anforderungsniveau ist mit Einzelerlass vom 24.05.2016 an die Schulen bekannt gegeben worden. Die allgemeinen Anforderungen und Bewertungsvorgaben für die schriftliche Abiturprüfung ergeben sich für niedersächsische Schulen aus – der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO), – der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) – der Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg (VO-AK), – der Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WaNi), – der Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO), – den Ergänzenden Bestimmung zur VO-GO, – den Ergänzenden Bestimmungen zur AVO-GOBAK – den Ergänzenden Bestimmungen zur VO-AK, – den Ergänzenden Bestimmungen, zur AVO-WaNi sowie – den Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS). Die jeweiligen Änderungen dieser Verordnungen und Erlasse sind überwiegend allgemeiner Art (z. B. Änderung der Anzahl der Prüfungsfächer, Einführung des Zentralabiturs, Änderungen zu den Einbringungsverpflichtungen in die Gesamtqualifikation der Abiturprüfung, Änderung der Gewichtung der Prüfungsfächer und Ähnliches) und betreffen im Regelfall alle Fächer. Nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick, zu welchem Zeitpunkt diese Verordnungen und Erlasse seit 2006 geändert wurden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4110 6 Verordnungen/Erlasse Datum Veröffentlichung Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) 17.02.2005 Nds. GVBl. S. 51 Verordnung zur Änderung der VO-GO 12.04.2007 Nds. GVBl. S. 137 Verordnung zur Änderung der VO-GO 13.06.2008 Nds. GVBl. S. 217 Verordnung zur Änderung der VO-GO 17.05.2010 Nds. GVBl. S. 224 Verordnung zur Änderung der VO-GO 16.12.2011 Nds. GVBl. S. 505, ber. Nds. GVBl. 2012 S. 27 Verordnung zur Änderung der VO-GO 12.08.2016 Nds. GVBl. S. 149 Verordnung zur Änderung der VO-GO 04.09.2018 Nds. GVBl. S. 188 Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO- GOBAK) 19.05.2005 Nds. GVBl. S. 169 Verordnung zur Änderung der AVO-GOBAK 12.04.2007 Nds. GVBl. S. 138 Verordnung zur Änderung der AVO-GOBAK 13.06.2008 Nds. GVBl. S. 218 Verordnung zur Änderung der AVO-GOBAK 07.06.2011 Nds. GVBl. S. 169 Verordnung zur Änderung der AVO-GOBAK 05.10.2011 Nds. GVBl. S. 336 Verordnung zur Änderung der AVO-GOBAK 16.12.2011 Nds. GVBl. S. 504 Verordnung zur Änderung der AVO-GOBAK 10.07.2012 Nds. GVBl. S. 248 Verordnung zur Änderung der AVO-GOBAK 04.02.2014 Nds. GVBl. S. 53 Verordnung zur Änderung der AVO-GOBAK 12.08.2016 Nds. GVBl. S. 154 Verordnung zur Änderung der AVO-GOBAK 04.09.2018 Nds. GVBl. S. 186 Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg (VO-AK) 02.05.2005 Nds. GVBl. S. 130 Verordnung zur Änderung der VO-AK 07.06.2011 Nds. GVBl. S. 172 Verordnung zur Änderung der VO-AK 05.10.2011 Nds. GVBl. S. 336 Verordnung zur Änderung der VO-AK 01.11.2018 Nds. GVBl. S. 234 Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WaNi) 02.05.2005 Nds. GVBl. S. 139 Verordnung zur Änderung der AVO-WaNi 15.11.2012 Nds. GVBl. S. 457 Verordnung zur Änderung der AVO-WaNi 01.11.2018 Nds. GVBl. S. 232 Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) 24.07.2000 Nds. GVBl. S. 178 Änderung der BbS-VO 23.06.2005 Nds. GVBl. S. 194 Änderung der BbS-VO 19.07.2006 Nds. GVBl. S. 417 Änderung der BbS-VO 11.07.2008 Nds. GVBl. S. 263 Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) 10.06.2009 Nds. GVBl. S. 243 Änderung der BbS-VO 05.10.2011 Nds. GVBl. S. 336 Änderung der BbS-VO 23.06.2014 Nds. GVBl. S. 171 Änderung der BbS-VO 13.01.2017 Nds. GVBl. S. 8 Änderung der BbS-VO 11.01.2019 Nds. GVBl. S. 5 Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (EB-VO-GO), RdErl. d. MK 17.02.2005 SVBl. S. 177, ber. SVBl. 2006 S. 453 Erlass zur Änderung der EB-VO-GO 12.04.2007 SVBl. S. 159 Erlass zur Änderung der EB-VO-GO 13.06.2008 SVBl. S. 207 Erlass zur Änderung der EB-VO-GO 17.05.2010 SVBl. S. 246 Erlass zur Änderung der EB-VO-GO 16.12.2011 SVBl. 2012 S. 73 Erlass zur Änderung der EB-VO-GO 10.07.2012 SVBl. S. 425 Erlass zur Änderung der EB-VO-GO 04.02.2014 SVBl. S. 116 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4110 7 Erlass zur Änderung der EB-VO-GO 12.08.2016 SVBl. S. 535 Erlass zur Änderung der EB-VO-GO 04.09.2018 SVBl. S. 571 Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe , im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOBAK) 19.05.2005 SVBl. S. 361 Erlass zur Änderung der EB-AVO-GOBAK 17.07.2006 Nds. MBl. S. 694 Erlass zur Änderung der EB-AVO-GOBAK 12.04.2007 SVBl. S. 149 Erlass zur Änderung der EB-AVO-GOBAK 13.06.2008 SVBl. S. 209 Erlass zur Änderung der EB-AVO-GOBAK 16.12.2011 SVBl. 2012 S. 74, ber. S. 223 Erlass zur Änderung der EB-AVO-GOBAK 10.07.2012 SVBl. S. 419, ber. SVBl. 2013 S. 462 Erlass zur Änderung der EB-AVO-GOBAK 04.02.2014 SVBl. S. 116 Erlass zur Änderung der EB-AVO-GOBAK 12.08.2016 SVBl. S. 523 Erlass zur Änderung der EB-AVO-GOBAK 04.09.2018 SVBl. S. 574 Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg (EB-VO-AK) 02.05.2005 SVBl S. 285 Erlass zur Änderung der EB-VO-AK 07.06.2011 SVBl. S. 223 Erlass zur Änderung der EB-VO-AK 01.11.2018 SVBl. S. 701 Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (EB-AVO-WaNi) 02.05.2005 SVBl. S. 305, ber. 2006 S. 285 Erlass zur Änderung der EB-AVO-WaNi 15.11.2012 SVBl. 2013 S. 5, ber. S. 177 Erlass zur Änderung der EB-AVO-WaNi 01.11.2018 SVBl. S. 707 Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS) 24.07.2000 Nds. MBl. S. 367 Erlass zur Änderung der EB-BbS 29.06.2005 Nds. MBl. S. 509 Erlass zur Änderung der EB-BbS 17.07.2006 Nds. MBl. S. 694 Erlass zur Änderung der EB-BbS 01.08.2008 Nds. MBl. S. 810 Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS) 10.06.2009 SVBl. S. 238 Erlass zur Änderung der EB-BbS 05.10.2011 SVBl. S. 428 Erlass zur Änderung der EB-BbS 21.06.2012 SVBl. S. 425 Erlass zur Änderung der EB-BbS 20.05.2014 SVBl. S. 347 Erlass zur Änderung der EB-BbS 14.01.2017 SVBl. S. 226 Erlass zur Änderung der EB-BbS 25.01.2019 SVBl. S. 103 (Verteilt am 04.07.2019) Drucksache 18/4110 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Harm Rykena (AfD) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Ist das niedersächsische Abitur zu leicht oder zu schwer?