Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4111 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Digitalpakt Schule - Studienseminare Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 28.05.2019 - Drs. 18/3860 an die Staatskanzlei übersandt am 03.06.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 03.07.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten In seiner Rede zur Aktuellen Stunde des Landtages mit dem Thema „Lernen mit digitalen Medien - so gestalten wir die moderne Schule der Zukunft“ am 14.05.2019 nennt Kultusministers Grant Hendrik Tonne Investitionen in die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte als eine der Säulen der eigenen Digitalisierungsstrategie (vgl. Stenographischer Bericht 47. Sitzung S. 4254). Vorbemerkung der Landesregierung Gemeinsames Ziel der öffentlichen und privaten Schulträger sowie des Kultusministeriums ist eine zügige Umsetzung des DigitalPakts Schule für die über 3 000 allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Dafür werden aktuell die Förderrichtlinie, der Orientierungsrahmen Medienbildung sowie das digitale Antragsverfahren entwickelt und in Kürze öffentlich zugänglich sein. Weitere Initiativen , insbesondere die Förderung der Studienseminare, werden in einem weiteren Schritt umgesetzt . 1. Um welchen Betrag wird die als spürbar erhöht beschriebene Investition in die Fortund Weiterbildung erhöht, und welche inhaltlichen Schwerpunkte werden hier gesetzt? Die Investitionen in Fort- und Weiterbildung im Schwerpunkt Digitalisierung werden im Vergleich zu 2019 für das Jahr 2020 um mehr als 20 % von 658 000 Euro auf 808 000 Euro erhöht. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen in der Umsetzung der Strategie der Kultusministerkonferenz (KMK) „Bildung in der digitalen Welt“ und der Umsetzung des DigitalPakts. Im Einzelnen werden folgende Angebote des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung neu angeboten bzw. ausgebaut: – Netzwerk-Treffen im Bereich „Mobiles Lernen“ mit Workshops zu Kompetenzbereichen der KMK-Strategie, – Multiplikatorenfortbildung UDM „Unterrichtsentwicklung mit digitalen Medien“ als mehrmoduliges , prozessorientiertes Angebot orientiert an den sechs Kompetenzbereichen der KMK-Strategie , – Präsenz- und Onlineangebote im Bereiche Medienethik (z. B. Foren, interaktive Arbeitsmaterialien ) – Qualifizierungen der Leitungen von Studienseminaren und Leitungen von fachdidaktischen Seminaren . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4111 2 2. In welcher Form und gegebenenfalls in welcher Höhe werden die Studienseminare von den Mitteln des Digitalpakts profitieren können? Für landesweite Initiativen sind insgesamt 26 138 694 Euro vorgesehen. Der hieraus auf die Förderung von Studienseminaren entfallende Betrag ist derzeit noch nicht beziffert. Aktuell findet eine Bedarfsanalyse in Zusammenarbeit mit der für die Studienseminare verantwortlichen Niedersächsischen Landesschulbehörde statt. Zeitgleich wird die Förderfähigkeit dieser Bedarfe über den Digital Pakt Schule - auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder vom 17.05.2019 - geprüft. 3. Inwieweit werden die Studienseminare in die Implementierung von digitalen Lehr- und Lernmethoden einbezogen? Grundlegende digitale Konzepte bzw. Konzepte zur Medienbildung sind in den Studienseminaren bereits etabliert: Die Leitungen der Studienseminare und die Leitungen der fachdidaktischen Seminare werden durch die Angebote der Medienberatung Niedersachsen qualifiziert und dabei unterstützt , digitale Lehr- und Lernmethoden in Seminarprogrammen und Seminarlehrplänen umzusetzen . Dennoch besteht eine große Bandbreite in den Studienseminaren in Bezug auf eine systematische und fächerübergreifende Umsetzung. Das Ziel ist, Medienbildung im Vorbereitungsdienst als Querschnittsaufgabe in fächerübergreifenden Kompetenzen der Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in allen Lehrämtern kontinuierlich weiterzuentwickeln. Zur Umsetzung der Strategie der KMK „Bildung in der digitalen Welt“ vom 08.12.2016 in der Fassung vom 07.12.2017 werden zurzeit von der KMK alle Beschlüsse und Rahmenvorgaben zur Lehrerbildung überarbeitet und angepasst. So wurden zuletzt auf der Amtschefkonferenz der KMK am 16.05.2019 die „Standards für die Lehrerbildung : Bildungswissenschaften“ (Beschluss der KMK vom 16.12.2004 in der Fassung vom 12.06.2014) sowie die „Ländergemeinsame(n) inhaltliche(n) Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung“ (sogenannte Fachstandards, Beschluss der KMK vom 16.10.2008 in der Fassung. vom 11.10.2018) in Bezug auf Medienbildung aktualisiert. Auch Niedersachsen wird den Themenbereich „Lernen in der digitalen Welt“ in der Lehramtsausbildung weiterentwickeln. Die landeseigenen Vorgaben, Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (MasterVO-Lehr) und Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr), werden sukzessive überarbeitet und dem Kompetenzerwerb im Bereich Digitaler Bildung bzw. Medienbildung zunehmend mehr Raum gegeben. 4. In welchem Umfang beabsichtigt die Landesregierung, den an den Studienseminaren Tätigen und den Referendaren digitale Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen? Im Rahmen der Prüfung der Ausstattung der Studienseminare mit IT-Infrastruktur wird auch die Frage der Ausstattung der Seminarleitungen und Auszubildenden geklärt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Welche weiteren Institutionen sind nach Auffassung der Landesregierung berechtigt, Mittel aus dem Digitalpakt Schule abzurufen? Wie wirkt sich dies auf das für die Schulen zur Verfügung stehende Budget aus? Nach § 3 Abs. 1 der Bund-Länder-Vereinbarung (BLV) vom 11.03.2019 sind 90 % für Investitionen in Schulen zu verausgaben; weitere 5 % sind für landesweite und regionale Investitionen und die restlichen 5 % für länderübergreifende Projekte zu verwenden. Für die Förderung der länderübergreifenden Projekte nach § 3 Abs. 3 BLV entwickelt der Bund derzeit eine Förderrichtlinie. In Bezug auf landesweite Projekte nach § 3 Abs. 2 BLV werden derzeit die formellen Voraussetzungen der Antragsstellung geprüft. Der Entscheidungsprozess, welche Institutionen aus dem landesweiten und dem länderübergreifenden Budget gefördert werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen . Das Budget der Schulen bleibt davon jedoch in jedem Fall unberührt. (Verteilt am 04.07.2019) Drucksache 18/4111 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Digitalpakt Schule - Studienseminare