Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4119 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Imke Byl und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Unnötiger Eingriff in das Ökosystem: Wie lange dauert es bis sich die Oker erholt? Anfrage der Abgeordneten Imke Byl und Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 05.06.2019 - Drs. 18/3901 an die Staatskanzlei übersandt am 11.06.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 04.07.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten „Die Entfernung des Uferbesuches war in diesem Umfang nicht erforderlich und auch nicht abgesprochen ,“ so bewertet die Landesregierung die vollständige Entfernung des Uferbewuchses der Oker bei Werlaburgdorf im Landkreis Wolfenbüttel (vgl. Antwort in der Drucksache 18/3577 auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ). Darin heißt es weiter: „Der Zustand nach Entfernung der Ufervegetation bietet keine Brutmöglichkeiten und kein Nahrungsangebot für Vögel. Viele aquatische Wirbellose benötigen nach ihrer Entwicklungsphase im Wasser und dem Schlupf die Ufersäume als Lebensraum. Der Lebensraum Aue ist generell bereits stark reduziert. Das Entfernen des Uferbewuchses an der Oker verstärkt diesen Sachverhalt. Durch fehlende Beschattung über einen größeren Streckenabschnitt kann sich das Wasser stärker erwärmen, enthält weniger Sauerstoff und bietet somit andere Lebensbedingungen, als es dem Gewässerabschnitt entspräche. Das Gewässer nimmt eher den Charakter des Unterlaufes an, damit verändert sich auch die in ihm natürlich vorkommende Lebensgemeinschaft. Mit dem Entfernen von Strömungslenkern im Wasser (wie z. B. hineingefallenen Bäumen) gehen wertvolle Strukturen für aquatische Wirbellose verloren, außerdem Unterstandsmöglichkeiten für Fische. Die Artenzahl und auch die Anzahl an Organismen sinken und wirken sich über das eingeschränkte Nahrungsspektrum wiederum auf die Vogelwelt u. a. aus. In den kiesigen Abschnitten der Oker wirkt sich das Befahren mit Baggern negativ aus. Die Verdichtung verändert das Lückensystem morphologisch, d. h. der Lebensraum im Gewässerboden und damit der Lebensraum von Fischlarven und kleinsten Wirbellosen wird negativ verändert bzw. zerstört. Eine Auflockerung dieses verdichteten kiesigen Sedimentes erfolgt gegebenenfalls erst bei ausreichend hoher Fließgeschwindigkeit des Wassers und entsprechend umfangreicher Umschichtung des Sedimentes.“ Als Konsequenz wird angekündigt, dass nun in Abstimmung mit dem Landkreis ein Unterhaltungsplan für die Oker erstellt werden soll. Zudem pflanze der Unterhaltungsverband Oker aktuell auf der Böschungsschulter der Oker neue Großgehölze an. Von den Fällungen waren nach Angaben der Landesregierung mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Baume betroffen, die der NABU wiederaufgeforstet hatte. Die Gehölzentfernung hat zudem Erfolge zunichte gemacht, die der Klub Braunschweiger Fischer durch Besatzmaßnahmen mit Äschen und Bachforellen erreicht hatte. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4119 2 Vorbemerkung der Landesregierung Eingriffe in Natur und Landschaft können gegebenenfalls zur Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben oder etwa zur Gefahrenabwehr erforderlich sein. Diese können mit verpflichtenden oder freiwilligen Handlungen in Form von lebensraumgestaltenden Maßnahmen einhergehen, etwa in Form von Gehölzpflanzungen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur. Derartige Maßnahmen benötigen regelmäßig einen gewissen Zeitrahmen, um ökologisch vollständig wirksam werden zu können. Eine sehr zeitnahe oder gar sofortige Wirkung ist naturgemäß nicht möglich. Grundsätzlich ist anzustreben, derartige Maßnahmen unter Einbeziehung aller Akteure und sonstigen Beteiligten rechtzeitig und umfassend abzustimmen. Im Einzelnen wird auf die nachstehenden Ausführungen zu den gestellten Fragen verwiesen, welche die diesbezüglichen Ausführungen des Landkreises Wolfenbüttel berücksichtigen. 1. Wie groß sind die Großgehölze aktuell, die der Unterhaltungsverband anpflanzt (bitte um schätzungsweise Angabe)? Es wurde Pflanzmaterial der Größenklasse 100/150 cm verwendet. Die Pflanzen haben ausgetrieben . Zur Wahrung der Abflusskapazität wurden die Bäume auf die Böschungskante gesetzt. 2. Wie viele Jahre wird es etwa dauern, bis die neu angepflanzten Gehölze die Oker wieder beschatten können? Das Wachstum der Bäume ist unterschiedlich. Mit einer randlichen Beschattung der Oker ist in fünf bis zehn Jahren zu rechnen, eine völlige Beschattung kann nach ca. 25 Jahren eintreten. 3. Sind weitere Maßnahmen geplant, um den entstandenen Schaden am Ökosystem zu mindern? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, inwiefern? Weitere zusätzliche Maßnahmen aufgrund der durchgeführten Unterhaltungsarbeiten werden seitens des zuständigen Landkreises Wolfenbüttel nicht gefordert. Die Kiesbänke wurden lediglich punktuell mit dem Kettenbagger befahren. Bäume im Gewässer als Abflusshindernisse sind entnommen worden, um Schäden von Anlagen im und am Gewässer zu vermeiden. 4. Werden Umwelt- und Fischereiverbände an der Erstellung des Unterhaltungsplans beteiligt ? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, inwiefern? Der Unterhaltungsverband Oker lässt den Unterhaltungsplan in eigener Verantwortung erstellen. Dabei ist eine Beteiligung von Umwelt- und Fischereiverbänden nicht vorgesehen. Die Aufstellung des Planwerks erfolgt jedoch in Abstimmung mit der örtlich zuständigen jeweiligen Unteren Wasser - und Naturschutzbehörde. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4119 3 5. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Landesregierung um zu verhindern, dass positive Entwicklungen an Gewässerlebensräumen, die beispielsweise durch das Engagement von ehrenamtlich Tätigen erreicht wurden, durch Unterhaltungsmaßnahmen wieder zunichte gemacht werden? Ordnungsgemäß durchgeführte Unterhaltungstätigkeiten kollidieren im Regelfall nicht mit Maßnahmen zur Entwicklung der Gewässer. Die Pflege und Entwicklung eines oberirdischen Gewässers stellt nach § 39 Abs. 1 WHG bzw. nach § 61 NWG einen obligatorischen Bestandteil von Unterhaltungstätigkeiten dar. Soweit derartige Maßnahmen von Dritten durchgeführt werden, findet typischerweise vorab eine Abstimmung mit dem Unterhaltungspflichtigen statt, um gegebenenfalls gegenläufigen Effekten rechtzeitig entgegenzuwirken. In beiden Fällen sind die jeweils relevanten öffentlich -rechtlichen und privatrechtlichen Belange und Grundlagen zu beachten. Einer weitergehenden rechtlichen Regelung bedarf es hier nicht. (Verteilt am 08.07.2019) Drucksache 18/4119 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Imke Byl und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Unnötiger Eingriff in das Ökosystem: Wie lange dauert es bis sich die Oker erholt?