Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4120 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Anja Piel und Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung „Tag der deutschen Zukunft“ in Goslar am 02.06.2018 Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Anja Piel und Belit Onay (GRÜNE), eingegangen am 24.04.2019 - Drs. 18/3867 an die Staatskanzlei übersandt am 05.06.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 04.07.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Am 02.06.2018 fand in Goslar der „Tag der deutschen Zukunft“ statt, bei dem rund 170 Neonazis ein Bündnis aus über 3 000 Personen gegenüberstand, die aus unterschiedlichen Städten anreisten und friedlich demonstrierten. Die Polizei hatte ein Sicherheitskonzept für den Tag ausgearbeitet und war mit einem „Großaufgebot“1 von ca. 2 000 Personen vertreten, das aus Einsatzkräften aus mehreren Bundesländern bestand. Die Polizei versucht durch „(e)ine strikte örtliche Trennung (…) die beiden Parteien (auseinanderzuhalten)“2. Laut Zeitungsbericht kam es in zwei Fällen zu vorübergehenden Ingewahrsamnahmen.3 Außerdem kam es zu „erhebliche(n) Einschränkungen“4 wie Straßensperrungen und Halteverbotszonen. Auch wurde bereits im Vorfeld durch die Polizei angekündigt, dass es zu Personenkontrollen kommen könnte, die auch Unbeteiligte treffen könnten .5 Im Anschluss an die rechte Kundgebung in Goslar wurde eine Kundgebung in Hildesheim angekündigt 6. Vorbemerkung der Landesregierung Organisiert durch die Partei „Die Rechte“ fand der sogenannte „10. Tag der deutschen Zukunft“ (TddZ) unter dem Motto „Unser Signal gegen Überfremdung“ am 02.06.2018 in Goslar mit 265 Teilnehmerinnen/Teilnehmern (TN) statt. Im Zuge der versammlungsrechtlichen Aktionen versuchte eine Gruppe von zehn Personen der nicht-anlassgebenden Versammlungen, eine Sperrstelle zu durchbrechen und in Richtung Versammlungsstrecke TddZ zu gelangen. Im weiteren Verlauf der Veranstaltung konnte das Aufeinandertreffen der jeweiligen Gruppen erfolgreich verhindert werden, sodass alle TN ihr individuelles Recht auf Versammlungsfreiheit ausüben konnten. Im Rahmen dieser Gewährleistung wurde bei einem Pfeffersprayeinsatz ein Polizeivollzugsbeamter (PVB) des Landes Nordrhein-Westfalen durch eigene Kräfte leicht verletzt. Nach der Beendigung der Versammlungen kam es in Goslar zu keinen weiteren besonderen Vorkommnissen. Vor Beginn der Versammlungen setzten Unbekannte im Bereich Sachsen-Anhalt in einem Kabelschacht die darin 1 https://www.peiner-nachrichten.de/niedersachsen/article214433557/Hunderte-Neonazis-aus-ganz- Deutschland-versammeln-sich-in-Goslar.html 2 Ebd. 3 http://www.goettinger-tageblatt.de/Die-Region/Goettingen/Proteste-in-Goslar-gegen-Neonazi-Aufmarsch 4 https://www.focus.de/regional/niedersachsen/goslar-vor-dem-demo-tag-erhebliche-einschraenkungenerwartet _id_8973860.html 5 https://www.focus.de/regional/niedersachsen/goslar-vor-dem-demo-tag-erhebliche-einschraenkungenerwartet _id_8973860.html. 6 http://www.goettinger-tageblatt.de/Die-Region/Goettingen/Proteste-in-Goslar-gegen-Neonazi-Aufmarsch Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4120 2 befindlichen Sicherungs- und Kommunikationsanlagen des Bahnverkehrs in Brand, platzierten einen brennenden Autoreifen auf den Gleisen und betonierten einen Schienenstrang mit einer mutmaßlichen Sprengstoff-Attrappe ein. Vor dem Betonhindernis wurde ein DIN-A4-Blatt mit ausgeschnittenen Zeitungsbuchstaben aufgefunden, das noch weitere Hindernisse ankündigte und forderte , den Zugverkehr einzustellen. Hierdurch verzögerte sich die Anreise von 50 TN aus Ilsenburg. Der Verdacht auf Sprengstoff bestätigte sich nicht. Weiterhin teilte ein anonymer Anrufer mit, dass am Versammlungsort zwei Sprengsätze deponiert seien, was nach einer Absuche nicht bestätigt werden konnte. Parallel zur Versammlung TddZ fanden fünf Gegenveranstaltungen (wobei sich im Verlauf zwei Gegenveranstaltungen zu einer Gegenveranstaltung zusammengeschlossen haben) mit insgesamt ca. 3 400 TN statt. An der größten Versammlung, initiiert durch das Goslarer Bündnis gegen Rechtsextremismus zum Thema „Goslars Zukunft bleibt bunt - kein Platz für Rassismus“, beteiligten sich ca. 3 000 Personen. Nach Beendigung der angezeigten Gegendemonstrationen kam es zu vier weiteren Spontanversammlungen, an denen in der Spitze bis zu 700 Personen teilnahmen . Im Rahmen der Rückreise vom Bahnhof Goslar kam es durch Kräfte der Bundespolizei zum Einsatz von einfacher körperlicher Gewalt sowie Pfefferspray gegen eine Personengruppe des rechten Spektrums. Vorausgegangen waren Provokationen gegenüber Teilnehmern einer Gegenveranstaltung . Eine Sitzblockadeaktion vor dem Hauptbahnhof Hildesheim mit 100 Gegendemonstranten musste aufgelöst werden. Eine dort erwartete rechte Kundgebung fand nicht statt, sodass sich die TN wieder vom Bahnhof entfernten. Bei allen Gegenaktionen versuchten Personen, sich den polizeilichen Kontrollen zu entziehen, und legten teilweise Vermummungen an. Über diese Zusammenfassung zum Gesamtverlauf der Veranstaltungen im Kontext der bzw. zur anlassgebenden Versammlung „Tag der deutschen Zukunft“ in Goslar am 02.06.2018 hinaus wird auf die Unterrichtung im Rahmen der 31. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport (AfIuS) vom 27.09.2018 verwiesen. Ergänzend dazu wurde auch im Rahmen der sich anschließenden Anfragen sowie der ergänzenden Berichterstattung an den AfIuS im Zusammenhang mit Nachfragen berichtet. 1. Warum wurde bei 3 000 Demonstrantinnen und Demonstranten ein „Großaufgebot“7 von 2 000 Polizistinnen und Polizisten zu der Demonstration herangezogen? Vor dem Hintergrund der vorliegenden Erkenntnisse sowie der Erfahrungen mit ähnlichen versammlungsrechtlichen Aktionen in der Vergangenheit erfolgt die Beurteilung der Lage durch die einsatzführende Dienststelle. Zur Gewährleistung des individuellen Rechts auf Versammlungsfreiheit und der Sicherheit aller TN im Rahmen der Versammlung sowie der Bürgerinnen und Bürger in Goslar erschien die genannte Zahl von PVB als geeignet, erforderlich und verhältnismäßig. Vor dem Hintergrund des Verlaufes kann retrograd festgestellt werden, dass die Anzahl der eingesetzten PVB sachgerecht war. 1. a) War das Großaufgebot der Polizei nach Einschätzung der Landesregierung verhältnismäßig ? Siehe Beantwortung zu Frage 1. 1. b) Wie viele Polizistinnen und Polizisten sind durchschnittlich bei Demonstrationen dieser Größe vor Ort? Hierüber führt die Landesregierung keine Statistik. Darüber hinaus wird zu jedem Einsatz eine Beurteilung der Lage und Bewertung der Kräftelage durch die einsatzführende Dienststelle vorgenommen , die sich ausschließlich an den vorliegenden Erkenntnissen orientiert. 7 https://www.peiner-nachrichten.de/niedersachsen/article214433557/Hunderte-Neonazis-aus-ganz- Deutschland-versammeln-sich-in-Goslar.html Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4120 3 2. Warum wurden trotz des Großaufgebots der Polizei die Demonstrationen auf Sichtund Hörweite voneinander abgeschirmt und großflächig ein Sperrgebiet ausgerufen? Waren diese Maßnahmen nach Einschätzung der Landesregierung verhältnismäßig? Vor dem Hintergrund der grundgesetzlich zugesicherten Versammlungsfreiheit und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung besteht das Recht auf Durchführung einer friedlichen Versammlung . Die angezeigten und mit den Versammlungsleitern im Kooperationsgespräch abgestimmten Strecken wurden von der Versammlungsbehörde bestätigt und befanden sich in einer die Annäherung der inhaltlich kontroversen Versammlungen auf Sicht- und Hörweite zulassenden örtlichen Nähe. Darüber hinaus haben topografische und städtebauliche Gegebenheiten der gewählten Örtlichkeiten einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss. Zu einem großflächigen Sperrgebiet liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Stadt Goslar hat aus Anlass der Versammlungen ein umfangreiches Rettungswegekonzept erarbeitet, worüber die Anwohnerinnen und Anwohner im Vorfeld informiert wurden. 3. Welche Einsatzstrategie wurde im Vorfeld für den Fall von Störungen ausgemacht? Um Störungen von Anfang an zu unterbinden, wurde nach der Leitlinie verfahren, wonach ein Zusammentreffen gewaltbereiter Personen aus den jeweiligen Spektren vor dem Hintergrund einer zu erwartenden Gewalteskalation und auch der Gefahren für Unbeteiligte zu verhindern sei. Ergänzend wurde festgelegt, dass ein differenziertes, abgestuftes, aber zeitgleich konsequentes Vorgehen gegen erkanntes normabweichendes Verhalten anzuwenden sei. Die Auswirkungen auf Rechte von Unbeteiligten sollten auf das Mindestmaß beschränkt werden. Es sollten alle bestätigten Versammlungen geschützt, Spontanversammlungen ermöglicht und deren störungsfreie Abläufe sowie die Trennung von friedlichen TN und hiervon verhaltensabweichenden TN gewährleistet werden. 4. Wie viele Straftaten wurde von Demonstrationsteilnehmenden des „Tags der deutschen Zukunft“ begangen (bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Tatvorwurf und Stand des Ermittlungsverfahrens)? Die vier der Landesregierung bekannt gewordenen Straftaten von TN der Versammlung TddZ oder Sympathisanten werden im Folgenden dargestellt: 1. § 86 a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Im Rahmen der Versammlungslagen TddZ zeigte die unbekannte weibliche Person den „Hitler -Gruß“ in Richtung der gegenüberliegenden Versammlung „Gegen“ und wurde dabei von Einsatzkräften beobachtet. Personenbeschreibung vorhanden. Personalien einer Tatverdächtigen wurden festgestellt. Stand StA Braunschweig: Einstellung, da Täter nicht ermittelt, am 07.08.2018. 2. § 86 a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Der Beschuldigte, zuvor Teilnehmer der Versammlung TddZ 2018 in Goslar, zeigte in der Anwesenheit von mehreren Polizeibeamten den sogenannten Hitlergruß. Dabei erhob er seinen ausgestreckten Arm in die Höhe. Die Finger der rechten Hand waren ebenfalls ausgestreckt. Der Hitlergruß wurde gegenüber anderen ehemaligen Teilnehmern der Versammlung TddZ gezeigt. Stand StA Braunschweig: Rechtskräftig mit Verurteilung am 02.08.2018 abgeschlossen. 3. § 86 a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen An einem Dachentwässerungsrohr wurde durch Unbekannte ein graues Panzerband angeklebt mit einem 1 cm großen Hakenkreuz und der 2 cm langen Aufschrift „HITLER“. Außerdem wurde ein roter Aufkleber mit weißer Schrift „GOSLAR BLEIBT DEUTSCH Reichsbauernstadt @Mail.de“ sichergestellt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4120 4 Stand StA Braunschweig: Einstellung, da Täter nicht ermittelt, am 24.07.2018. 4. §§ 223, 240, 303 StGB (Vorsätzlich einfache) Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung Das linksmotivierte Opfer fuhr zusammen mit einer Vielzahl rechtsmotivierter Teilnehmer des TddZ von Vienenburg in Richtung Halberstadt. Im Zug machte das Opfer mit dem Handy Fotos dieser Personen. Es kam zum Streit, und der Beschuldigte schlug mit der rechten flachen Hand gegen den Hinterkopf des Opfers. Ferner entriss der Beschuldigte dem Opfer das Handy und zerstörte es. Stand StA Braunschweig: Rechtskräftig mit Verurteilung vom 17.10.2018 abgeschlossen. Eine weitere Straftat lässt sich nachträglich nicht eindeutig in den Kontext TN des TddZ einordnen, wird an dieser Stelle trotzdem aufgeführt, aber nicht in die Zählung einbezogen: § 185 StGB Beleidigung ohne sexuelle Grundlage Im Verlauf der Demo beleidigte der Beschuldigte den Geschädigten mit den Worten „Arschloch /Schwachkopf“. Nach erfolgter Belehrung gab er zu, diese Aussage getätigt zu haben. Stand StA Braunschweig: Verweisung auf den Privatklageweg am 07.08.2018. 5. Wurde auf der Demonstration der Hitlergruß gezeigt? Wenn ja, wie häufig, und wie oft wurde ein Verfahren aufgenommen? Hierzu kann nur auf die bei der Antwort zu Frage 4 von dort benannten Verfahren zu den Ziffern 1 und 2 verwiesen werden. Dort ist der Hitlergruß gezeigt worden. Weitere Verfahren im Sinne der Fragestellung sind bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig nicht bekannt. 6. Wurden von den niedersächsischen Polizeibehörden Zivilpolizistinnen und -polizisten eingesetzt? Wenn ja, wie viele und auf welcher Rechtsgrundlage? Seitens der Landesregierung ergeht der Hinweis auf die bereits erfolgte Unterrichtung am 27.09.2018 sowie auf die schriftliche Nachberichterstattung aus März dieses Jahres. 7. Verlief die An- und Abreise der Demonstrationsteilnehmenden, abgesehen vom Brandanschlag bei Ilsenburg, störungsfrei? Wenn nein, bitte aufschlüsseln nach Störungsart . Siehe Vorbemerkung. 8. Kam es im Zuge oder nach der Gegendemonstration zu Pfeffersprayeinsätzen der Polizei gegen die Gegendemonstrierenden? Siehe Vorbemerkung. 8. a) Wurden Polizistinnen oder Polizisten bei diesen Einsätzen verletzt? Wenn ja, wie kam es dazu? Siehe Vorbemerkung. 8. b) Wird eine Risikoabwägung beim Einsatz von Pfefferspray getroffen, und wenn ja, wie wird sie getroffen? Wenn nein, warum nicht? Die Prüfung von Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit durch die PVB erfolgt im Vorfeld der Durchführung jeder polizeilichen Maßnahme, bezogen auf den konkreten Einzelfall und unter Ab- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4120 5 wägung der jeweiligen Gesamtumstände. Diese Verfahrensweise ist Bestandteil der Aus- und Fortbildung in Niedersachsen sowie gelebte Praxis. 8. c) Wird erhoben, wie oft Polizistinnen und Polizisten durch Pfeffersprayeinsätze verletzt werden? Wenn nein, warum nicht? Eine Erhebung erfolgt in Form einer Meldung über im Einsatz verletzte Personen in der internen Abschlussmeldung. Eine weitergehende statistische Erfassung der durch Pfeffersprayeinsätze verletzten PVB oder anderer Personen erfolgt nicht. Die übermittelten Daten dienen der Bewertung des Einzelfalls. Ein weiteres Auswerte- bzw. Erhebungsbedürfnis besteht nicht. 8. d) In welcher Reihenfolge werden Verletzte von Sanitäterinnen und Sanitätern behandelt ? Gibt es hierzu Regelungen? Der Landesregierung sind keine rechtlichen Festlegungen oder Regelungen bekannt, in welcher Reihenfolge Verletzte von Sanitäterinnen und Sanitätern zu behandeln sind. 9. Wie viele Pkw- und Buskontrollen wurden durchgeführt (bitte auflisten)? Seitens der Landesregierung ergeht der Hinweis auf die bereits erfolgte Unterrichtung am 27.09.2018. 9. a) Wurden alle zu Demonstrationen in Goslar Anreisenden kontrolliert? Wenn nein, nach welchen Kriterien wurden die kontrollierten Fahrzeuge ausgewählt? Seitens der Landesregierung ergeht der Hinweis auf die bereits erfolgte Unterrichtung am 27.09.2018. 9. b) Wie lange wurden Fahrzeuge im Schnitt durch die Kontrollen aufgehalten? Seitens der Landesregierung ergeht der Hinweis auf die bereits erfolgte Unterrichtung am 27.09.2018. Die Durchführung der Maßnahme „Kontrolle“ im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen sowie Form- und Verfahrensvorschriften dauern so lange an, bis der Zweck der Maßnahme erreicht wurde oder der gesetzliche Grund der Maßnahme entfällt. Dies ist bezogen auf den konkreten Einzelfall spezifisch und wird statistisch nicht erfasst. 9. c) Welche Gegenstände wurden mit welcher Begründung beschlagnahmt (bitte auflisten )? Seitens der Landesregierung ergeht der Hinweis auf die bereits erfolgte Unterrichtung am 27.09.2018. 10. Wie viele Verspätungen entstanden durch die Kontrollen der Pkw und Busse bei den Teilnehmenden der Gegendemonstrationen? Vor dem Hintergrund, dass über entstehende Verspätungen keine Daten erfasst werden, liegen der Landesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die durch die Landesregierung erfolgte Unterrichtung am 27.09.2018 hingewiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4120 6 11. Bei welchen Busunternehmen wurde im Vorfeld der Gegendemonstration von polizeilichen Stellen angerufen, nach welchen Kriterien, und auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese ausgewählt? Über die bereits im Zusammenhang mit der Unterrichtung am 27.09.2018 zugetragenen Informationen können seitens der Landesregierung keine ergänzenden Angaben gemacht werden. 11. a) Wie oft wurden in den letzten zehn Jahren Busunternehmen, die Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmer befördern sollten, im Vorfeld von Demonstrationen und Kundgebungen angerufen? Welche Erwartungen sind an dieses Vorgehen geknüpft? Siehe Beantwortung zu Frage 11. 11. b) Hat die Landesregierung datenschutzrechtliche Bedenken in Bezug auf dieses Vorgehen ? Siehe Beantwortung zu Frage 11. 12. Wie viele Ingewahrsamnahmen und Kessel gegen Demonstrationsteilnehmende gab es (bitte aufschlüsseln nach Ort, Zeitraum der Kesselung oder Gewahrsamnahme und Begründung [bzw. Rechtgrundlage] der Maßnahme, Anzahl der betroffenen Personen, Verfahrensstand der Ermittlungen)? Seitens der Landesregierung ergeht der Hinweis auf die bereits erfolgte Unterrichtung am 27.09.2018. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Informationen zu Ingewahrsamnahmen vor. Allerdings wurden im Rahmen der Anreise festgestellte Personen zur Durchführung von Maßnahmen, die aus der Kontrollstellenanordnung gemäß § 14 Nds. SOG resultieren, festgehalten . Darüber hinaus wurden Personen festgehalten, die sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen versuchten und gegen die der Anfangsverdacht von Straftaten, u. a. des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und des Landfriedensbruchs, vorlag. 12. a) Welche Daten wurden im Rahmen dieser Maßnahmen erhoben? Seitens der Landesregierung ergeht der Hinweis auf die bereits erfolgte Unterrichtung am 27.09.2018. Darüber hinaus liegen der Landesregierung Informationen vor, wonach Daten individuell , einzelfall- und anlassbezogen erhoben wurden und den für eine Identitätsfeststellung und gegebenenfalls einzelfallbezogen für die weitere Verfahrenssicherung erforderlichen Rahmen umfasste . 12. b) Wurden Videoaufnahmen der Gekesselten angefertigt? Wenn ja, mit welcher Begründung ? Sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorlagen, wurden im Rahmen dieser nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz Videoaufnahmen gefertigt. 12. c) Wurden Daten rechtswidrig erhoben? Über in diesem Zusammenhang rechtswidrig erhobene Daten liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4120 7 12. d) Wurde den Gekesselten bei längerer Dauer der Toilettengang gewährt? Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen wurden den sich länger in der Kontrollstelle aufhaltenden Personen nach Eintreffen der Toiletten auch die Nutzung der selbigen gewährt, sofern die eingesetzten PVB auf das Bedürfnis angesprochen wurden. 13. Warum war der Bahnhof komplett abgesperrt? Warum wurden entgegen vorherigen Absprachen auch die Toiletten im Bahnhofsbereich gesperrt? Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Bahnhöfe, deren Infrastruktur und gegebenenfalls deren angrenzender Nahbereich unterliegen der Zuständigkeit der Bundespolizei. 14. Gab es nach Kenntnisstand der Polizei seitens der Gegendemonstrierenden Spontandemonstrationen ? Wenn ja, wurden diese erlaubt? Wenn nein, warum nicht? Seitens der Landesregierung ergeht der Hinweis auf die bereits erfolgte Unterrichtung am 27.09.2018. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Informationen vor, nach denen die Ankündigung zur Durchführung von Spontanversammlungen abgelehnt wurde. Nach einem Kooperationsgespräch wurde beispielsweise Personen, die sich in einer Kontrollstelle der Kontrolle zunächst entziehen wollten, eine Spontanversammlung gestattet. Weiterhin wurde am Bahnhof in Hildesheim eine weitere versammlungsrechtliche Aktion bekannt und gestattet, die im Vorfeld nicht angezeigt wurde. 15. Welche Kenntnisse gibt es über die von Rechten angemeldete Demonstration in Hildesheim ? Welche Kenntnisse lagen der Polizei im Vorfeld vor? Wie viele der rechten Teilnehmenden in Goslar nahmen auch an der Demonstration in Hildesheim teil? Seitens der Landesregierung ergeht der Hinweis auf die bereits erfolgte Unterrichtung am 27.09.2018. Ergänzend liegen der Landesregierung Informationen zu einem bei der Stadt Hildesheim mit Fax vom 31.05.2018 angezeigten Aufzug mit Auftakt-, Zwischen- und Abschlusskundgebung unter dem Motto „Gegen linke Gewalt und Repression“ für den 02.06.2018 in der Zeit von 16:00 bis 22:00 Uhr vor. Mit Bescheid vom 01.06.2018 wurde die Versammlung durch die Stadt Hildesheim bestätigt und auf den Zeitraum 02.06.2018 von 16:00 bis 18:00 Uhr sowie räumlich auf den südlichen Bahnhofsvorplatz des Bahnhofes Hildesheim beschränkt. Diese angezeigte Versammlung fand nicht statt. (Verteilt am 08.07.2019) Drucksache 18/4120 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Anja Piel und Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport „Tag der deutschen Zukunft“ in Goslar am 02.06.2018