Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4146 1 Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 2 GO LT mit ergänzender Antwort der Landesregierung Hannover, den 05.07.2019 Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Helge Limburg und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Verfassungskonforme Beantwortungspraxis von Landtagsanfragen durch die Landesregierung ? Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Helge Limburg und Imke Byl (GRÜNE), eingegangen am 20.03.2019 - Drs. 18/3292 an die Staatskanzlei übersandt am 25.03.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 05.04.2019 - Drs. 18/3443 Ergänzende Antwort vom 06.06.2019 zu Frage 2 - Drs. 18/3899 Ergänzende Antwort vom 05.07.2019 zu Frage 2 Mit Blick auf die in der Drs. 18/3443 „Verfassungskonforme Beantwortung von Landtagsanfragen durch die Landesregierung“ (hier Nr. 2) ist hinsichtlich der angekündigten Mitteilung des Standes der Sicherung des FFH- und EU-Vogelschutzgebiete zum Stand 30.04.2019 auszuführen: Zum Stichtag 30.04.2019 waren von den niedersächsischen EU-Vogelschutzgebieten nach Auskunft des NLWKN und Auswertung der Daten der Schutzgebietsdokumentation bezogen auf den Flächenumfang ca. 577 040 ha der 686 550 ha umfassenden niedersächsischen EU-Vogelschutzgebietskulisse europarechtskonform gesichert. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von ca. 84 % der niedersächsischen EU-Vogelschutzgebietsfläche. Insgesamt sind ca. 642 533 ha der 686 550 ha umfassenden niedersächsischen EU-Vogelschutzgebietskulisse durch Schutzgebiete überlagert (dieser Wert umfasst anzupassende Altverordnungen sowie europarechtskonforme Sicherungsnormen ). Dies entspricht einem Prozentualen Anteil von 93,5 % der niedersächsischen EU-Vogelschutzgebietskulisse. Die Anzahl der europarechtskonform vollflächig gesicherten Vogelschutzgebiete beträgt 24 (von 71), mit einem Flächenanteil von 453 648 ha. Demzufolge sind 47 EU-Vogelschutzgebiete bisher nicht vollflächig EU-konform gesichert. Von diesen bisher nicht vollflächig gesicherten EU-Vogelschutzgebieten sind – in 17 Gebieten jeweils mehr als 80 % der jeweiligen Gebietsfläche bereits EU-konform gesichert und – in 47 dieser Gebiete steht jeweils noch der Erlass einer Sicherungsverordnung aus, um den „vollflächigen“ Abschluss der Sicherung des jeweiligen EU-Vogelschutzgebiets zu erreichen. Aufgrund des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens zur Sicherung der FFH-Gebiete liegt der Schwerpunkt der Unterschutzstellungsmaßnahmen derzeit auf der Sicherung der FFH-Gebiete. Sofern dabei Vogelschutzgebiete überlagert sind, werden sie im Zuge der Unterschutzstellungsverfahren mitgesichert. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4146 2 Die Ausführung der Drs. 18/3899 zum Stand der Sicherung der niedersächsischen EU-Vogelschutzgebietskulisse zum 31.12.2018 ist in folgendem Punkt wie folgt zu klarzustellen: Insgesamt sind zum Stichtag 31.12.2018 ca. 636 580 ha der 686 550 ha umfassenden niedersächsischen EU-Vogelschutzgebietskulisse durch Schutzgebiete überlagert (dieser Wert umfasst anzupassende Altverordnungen sowie europarechtskonforme Sicherungsnormen). Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 92,7 % der niedersächsischen EU-Vogelschutzgebietskulisse. (Verteilt am 12.07.2019) Drucksache 18/4146 Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 2 GO LT mit ergänzender Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Helge Limburg und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Verfassungskonforme Beantwortungspraxis von Landtagsanfragen durch die Landesregie-rung?