Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4147 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Wie ist das Interesse an den Digitalisierungsprofessuren? Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff (GRÜNE), eingegangen am 24.06.2019 - Drs. 18/4076 an die Staatskanzlei übersandt am 27.06.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 09.07.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Zur Bewältigung der zentralen Herausforderungen im Zuge der Digitalisierung hat das Land Niedersachsen die Einrichtung von 50 unbefristeten Digitalisierungsprofessuren ausgeschrieben. Für das Jahr 2019 stehen rund 2,9 Millionen Euro im Landeshaushalt dafür bereit. Weitere Mittel - für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die erforderliche Infrastruktur - sollen aus dem niedersächsischen Vorab der Volkswagenstiftung zur Verfügung gestellt werden. Bis zum 30.04.2019 konnten durch Hochschulen entsprechende Anträge gestellt werden. Anschließend sollte die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen die vorgelegten Konzepte prüfen und Förderempfehlungen aussprechen (Presseinformationen des MWK vom 29.01.2019). 1. Wie viele Bewerbungen sind eingegangen (bitte aufschlüsseln nach Hochschule(n), geplantem Lehr- und Forschungsschwerpunkt, Anzahl und Art der Professuren, Geschlechtern sowie wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und beantragten Fördersummen)? Es sind sieben Anträge eingegangen, davon fünf Verbundanträge von zwölf niedersächsischen Hochschulen sowie zwei Einzelanträge. Da sich die im Rahmen der Ausschreibung „Digitalisierungsprofessuren für Niedersachsen“ eingereichten Anträge noch in der Begutachtungsphase befinden , können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben zum laufenden Verfahren gemacht werden. 2. Ist die für 2019 eingeplante Fördersumme auskömmlich, um alle beantragten Professuren potenziell zu fördern? Maßgeblich ist nicht die Summe der insgesamt beantragten Professuren über alle eingereichten Anträge, sondern die von der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen unter qualitativen Gesichtspunkten ausgesprochene Förderempfehlung. Insoweit bleibt zunächst das Ergebnis des Auswahlverfahrens abzuwarten. 3. Zu 2: Falls nein, wie beurteilt die Landesregierung diesen Umstand, und wie gedenkt sie zu reagieren? Siehe Antwort zu Frage 2. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4147 2 4. Nach welchen Auswahlkriterien prüft die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen die vorgelegten Konzepte? Die Anforderungen an die Konzepte sind in der Ausschreibung dargelegt und bilden die Grundlage für die spätere Auswahl. Die Anforderungen ergeben sich u. a. aus den Eckpunkten der Entschließung des Landtags „Chancen und Potenziale der Digitalisierung für Niedersachsen nutzen - Digitalisierungsprofessuren fördern“ (Drs. 18/926). Wesentliches Entscheidungskriterium ist die Eignung der in den Konzepten dargelegten Maßnahmen zur Erreichung der mit der Ausschreibung verfolgten Ziele. Das Gremium aus Expertinnen und Experten der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen begutachtet die Anträge insofern hinsichtlich der Zielpassung und der allgemeinen wissenschaftlichen Qualität. Beispielweise werden die eingereichten Konzepte daraufhin begutachtet, in welchem Umfang die dargelegten Maßnahmen dazu geeignet sind, die Steigerung der Attraktivität des Studienangebotes weiter zu verbessern sowie eine langfristige Studierendennachfrage und erfolgreiche Studienabschlüsse sicherzustellen . 5. Wann ist mit einer Förderempfehlung der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen und darauf basierenden Freigabe der Fördergelder des MWK an die Hochschulen zu rechnen? Die Anträge der Hochschulen befinden sich gegenwärtig in der Begutachtung durch die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen. Es ist vorgesehen, die im Auswahlverfahren erfolgreichen Hochschulen und Hochschulverbünde im dritten Quartal 2019 zu informieren, um einen Projektstart ab dem 01.10.2019 zu ermöglichen. 6. Für wann rechnet die Landesregierung mit der Berufung auf die ersten geförderten Digitalisierungsprofessuren ? Die Verantwortung für die Durchführung der Berufungsverfahren liegt bei den erfolgreichen Hochschulen . Der Start der ersten Berufungsverfahren kann unmittelbar nach Information über das erfolgreiche Abschneiden im Verfahren beginnen. Belastbare Aussagen zur Dauer der Berufungsverfahren sind vor dem Hintergrund des noch laufenden Auswahlverfahrens nicht möglich. Sowohl die fachliche Ausrichtung als auch die konkrete Denomination haben Einfluss auf die Erfolgschancen, zeitnah hervorragende Kandidatinnen und Kandidaten für die Professuren zu gewinnen. (Verteilt am 12.07.2019) Drucksache 18/4147 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Wie ist das Interesse an den Digitalisierungsprofessuren?