Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4157 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Wie ist der Planungs- und Sachstand bei der Verlegung der Bundesstraße 247 (B 247)? Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Jörg Bode (FDP), eingegangen am 19.06.2019 - Drs. 18/4051 an die Staatskanzlei übersandt am 25.06.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 12.07.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Die B 247 hat eine „wichtige Verbindungsfunktion zwischen den Bundesländern Niedersachsen und Thüringen“ (https://www.strassenbau.niedersachsen.de/projekte/bundesstrassen/verlegungder -bundesstrae-247-ortsumgehung-duderstadt-78383.html), und nach „der Wiedervereinigung Deutschlands hat der Verkehr auf der B 247 sehr stark zugenommen“ (ebenda). Der Homepage der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist über die Verlegung der B 247 zu entnehmen, dass die Verkehrseinheit (VKE) 2 am 16.10.2015 für den Verkehr freigegeben worden ist und dass für die VKE 3 das Planfeststellungsverfahren läuft. Zur VKE 1, der Ortsumgehung Obernfeld und Mingerode, schreibt die Landesbehörde mit Stand 21.05.2019: „Die Verkehrseinheit 1 stellt den letzten Planungsabschnitt der Gesamtmaßnahme dar. Der Planungsbeginn ist noch nicht disponiert“ (ebenda). Vorbemerkung der Landesregierung Nach den Bestimmungen des Grundgesetzes planen und bauen die Länder die Bundesfernstraßenvorhaben in der Auftragsverwaltung für den Bund. Der Ablauf hängt von den zur Verfügung stehenden Ressourcen (Personal und Finanzmittel) der Straßenbauverwaltung, den beteiligten Ingenieurbüros sowie von einer Vielzahl von Randbedingungen ab, die vom Planungsträger oftmals nur indirekt gestaltet werden können. Die Ressourcenausstattung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) war in den vergangenen Jahren knapp bemessen. Die neue Landesregierung hat reagiert . Im Jahr 2018 wurden in einem Nachtragshaushalt die Mittel für die NLStBV aufgestockt. Für das Jahr 2019 ist vom Land eine weitere Erhöhung der Finanzmittel für Dienstleistungen Außenstehender (DILAU) beschlossen worden (Erhöhung insgesamt um 20,4 Millionen Euro auf 64 Millionen Euro). Der Landtag hat auch zugestimmt, dass der Abbau von 19 Stellen bei der NLStBV um zwei Jahre verschoben wird. Bei der Gesamtbetrachtung ist auch zu berücksichtigen, dass die NLStBV durch den Investitionshochlauf im Bundesfernstraßenbau stark gebunden ist. Der Bund hat in den letzten Jahren die Finanzmittel in großem Umfang angehoben, damit dringende Sanierungsund Erhaltungsmaßnahmen sowie sicherheitsrelevante Projekte (z. B. Brückenerneuerungen) durchgeführt werden können. Für Niedersachsen sind die Bundesgelder von ca. 560 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 888 Millionen Euro im Jahr 2018 gestiegen; 2019 sollen rund 900 Millionen Euro umgesetzt werden. Trotz der verbesserten Ausstattung bleibt es weiterhin eine besondere Herausforderung, die ressourcenintensive Planung der Maßnahmen des Bedarfsplanes voranzubringen. Das Land muss Schwerpunkte setzen. Vorrangig wird die Umsetzung des Investitionshochlaufes im Bundesfern- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4157 2 straßenbau behandelt. Dazu kommen die Maßnahmen im Autobahnausbau und -neubau; die Landesregierung will die im BVWP im vordringlichen Bedarf verankerten Autobahnprojekte zügig voranbringen . Bei den Bundesstraßen haben alle Projekte mit aktuell laufender Planung Priorität. 1. Wie ist der Planungs- und Sachstand bezüglich der Ortsumgehung Obernfeld und Mingerode (VKE 1)? Für die Verlegung der B 247 - Ortsumgehung (OU) Duderstadt, die aus drei Verkehrseinheiten (VKE) besteht, wurde ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, das mit der Landesplanerischen Feststellung vom 29.05.1995 durch die damalige Bezirksregierung Braunschweig abgeschlossen wurde. Das Bundesverkehrsministerium bestimmte die Linie am 20.10.2000 gemäß § 16 des Fernstraßengesetzes . 2. Wann wurde oder wird der Planungsauftrag für die VKE 1 erteilt? Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung erteilte der NLStBV den Entwurfsauftrag für die B 247 - OU Duderstadt/Nordteil (Umgehung von Obernfeld und Mingerode, VKE 1) am 31.08.2016. 3. Was wurde seither vonseiten der Landesregierung und der untergeordneten Behörden konkret in Bezug auf die VKE 1 unternommen? Auf die Vorbemerkungen und die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Dazu kommt, dass der Geschäftsbereich Goslar der NLStBV im Jahr 2018 eine faunistische Planungsraumanalyse hat durchführen lassen, die als Grundlage für die Ausschreibung von Kartierleistungen dient. Vergabeunterlagen für weitere vorbereitende Leistungen zur Aufstellung des Vorentwurfs sind vorbereitet . 4. Gibt es bezüglich der Planung der VKE 1 Engpässe (finanziell oder personell) bei den beteiligten Behörden oder Planungsbüros? Für die Weiterplanung der OU Obernfeld/Mingerode konnten Finanzmittel für Dienstleistungen Außenstehender bisher nur für die unter den Antworten zu Frage 3 und 7 beschriebenen Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Der Bearbeitungsschwerpunkt im zuständigen Geschäftsbereich Goslar der NLStBV liegt zurzeit bei der Planung und Umsetzung von dringenden Brückenersatzneubauten und bei der B 247 - OU Duderstadt/Südteil (OU Gerblingerode, VKE 3). 5. Gibt es einen Zeitplan für die weiteren Planungsschritte der VKE 1, bzw. wann und in welchen Schritten soll es weitergehen? Nach Verabschiedung des Landeshaushaltes für das Haushaltjahr 2020 wird geprüft, wie die Planung für die OU Obernfeld/Mingerode weitergeführt werden kann. Aufgrund des Alters der Landesplanerischen Feststellung und der Linienbestimmung ist die im Jahr 2000 festgelegte Linienführung zu überprüfen. Insofern sich keine gravierenden Änderungen zur Linienführung ergeben, sind die weiteren Planungsschritte dann die Erarbeitung des detaillierten technischen Straßenentwurfes (Vorentwurf), der Gesehen-Vermerk des Bundesverkehrsministeriums zum Vorentwurf, die Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen und die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens. Wenn der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig geworden ist und das Vorhaben vom Bund in den Bundeshaushalt aufgenommen wurde, kann nach erfolgter Bauvorbereitung die Baudurchführung beginnen. Ein konkreter Zeitplan für diese Ablaufschritte liegt derzeit noch nicht vor. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4157 3 6. Auf der Bürgerinformation am 25.07.2018 in Obernfeld hat die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Goslar - für die VKE 1 eine mögliche Baureife für das Jahr 2030 in Aussicht gestellt. Kann von diesem Termin weiterhin ausgegangen werden? Von diesem Termin kann weiterhin ausgegangen werden. 7. Sind der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Goslar im Jahr 2019 Haushaltsmittel für die Planung der VKE 1 zugewiesen worden und, falls ja, in welcher Höhe? Die Zentrale der NLStBV hat dem Geschäftsbereich Goslar im Jahr 2019 aus dem ihr gegebenen Budget (Kapitel 08 20, Titel 537 10-1, Dienstleistungen Dritter) 10 000 Euro für die Durchführung vorbereitender Leistungen (Unterstützung bei der Durchführung von Vergabeverfahren für Planungsleistungen ) zur Verfügung gestellt. (Verteilt am 15.07.2019) Drucksache 18/4157 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Wie ist der Planungs- und Sachstand bei der Verlegung der Bundesstraße 247 (B 247)?