Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4160 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wirtz (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Pflege- und Entwicklung der Ausgleichsflächen für das Kieswerk Schwegermoor Anfrage des Abgeordneten Stefan Wirtz (AfD), eingegangen am 26.06.2019 - Drs. 18/4082 an die Staatskanzlei übersandt am 26.06.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 12.07.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Das Kieswerk Schwegermoor wurde vor einigen Jahren von der Firma HKS GmbH zur Gewinnung und Aufbereitung von Kies und Sand errichtet. Bis 2041 wird hier auf einer Fläche von insgesamt 70 ha Kies und Sand gewonnen und aufbereitet. Als Ausgleichsfläche wurde von der HKS GmbH eine ca. 10 ha große Fläche in den „Dammer Wiesen“ südwestlich des Dümmer Sees im Landkreis Osnabrück erworben. 1. Wurden auf der Ausgleichsfläche bereits Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt ? Der HKS GmbH wurde im Rahmen eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens die Zulassung des Bodenabbaus in Schwegermoor erteilt Dabei wurde die Vorhabenträgerin auch zur Pflege und Entwicklung von Ausgleichsflächen verpflichtet. Nach Mitteilung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde , des Landkreises Osnabrück, wurden die Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. 2. Welche Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen wurden oder werden auf der Fläche durchgeführt? Der Verpflichtung zu Pflege und Entwicklung des angelegten Extensivgrünlands, der angelegten Hecken für die Art Neuntöter und der Maßnahmen auf dem Gelände der HKS GmbH kommt die Vorhabenträgerin regelmäßig nach. Diese Pflege-und Entwicklungsmaßnahmen sind auch in Zukunft fortzuführen. 3. Wer ist für die Durchführung der Maßnahmen verantwortlich? Zur Umsetzung der Maßnahmen ist die Vorhabenträgerin verpflichtet, ein begleitendes Monitoring wird von einem externen Planungsbüro durchgeführt. 4. Plant die untere Naturschutzbehörde Osnabrück, das Projekt mit in das Vorhaben „Planung eines Schilfpolders entlang der Hunte“ einzubeziehen? Die im Verfahren der HKS GmbH geregelten Ausgleichsmaßnahmen werden bei dem Vorhaben „Schilfpolderanlage an der Oberen Hunte“ nicht als Ausgleichsmaßnahmen betrachtet. Jedes Verfahren ist separat zu betrachten. (Verteilt am 15.07.2019) Drucksache 18/4160 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wirtz (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Pflege- und Entwicklung der Ausgleichsflächen für das Kieswerk Schwegermoor