Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4179 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Verteilung der Mittel aus den Wissenschaftspakten auf die Hochschulen in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 21.06.2019 - Drs. 18/4061 an die Staatskanzlei übersandt am 26.06.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 16.07.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Die gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern hat sich Anfang Mai auf drei Finanzierungspakete für Wissenschaft und Hochschulen verständigt. Anfang Juni wurden diese dann von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder final unterzeichnet. Der bisherige Hochschulpakt wird unter dem Titel „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ weitergeführt und soll den Erhalt der in den vergangenen Jahren ausgebauten Studienkapazitäten ermöglichen. Gleichzeitig soll dieser „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ auch Zielvorgaben im Bereich der Sicherung von guten Studienbedingungen und qualitativ hochwertiger Lehre beinhalten (https://www.bmbf.de/de/karliczek-gute-zukunft-fuer-deutsche-wissenschaft-geschaffen-8827.html). Im Gegensatz zum vorhergegangenen Hochschulpakt bezieht der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ nicht nur die Anzahl der Studienanfänger in den bundesweiten Verteilungsschlüssel ein. Der neu geschlossene Vertrag berücksichtigt bei der Verteilung der Fördermittel auch die Anzahl der Studenten in der Regelstudienzeit plus zwei Semester sowie die Anzahl der Absolventen in einem Bundesland (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bund-und-laender-erreichen-eini gung-zur-hochschulfinanzen-16169316.html). Voraussetzung für die Bereitstellung der Bundesmittel ist die Erstellung einer Verpflichtungserklärung , welche auf der Grundlage eines Maßnahmenkatalogs im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91 b Abs. 1 des Grundgesetzes über den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ erstellt wird. Hochschulplanerischen Zielstellungen des Landes und die jeweiligen hochschulspezifischen Gegebenheiten und Herausforderungen finden hier ihre Schwerpunktsetzung (vgl. Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91 b Abs. 1 des Grundgesetzes über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken gemäß Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern vom 6. Juni 2019). 1. Wie wird der unterschiedliche Studienplatzaufwuchs der einzelnen Hochschulen seit 2005 bei der Verteilung der Mittel aus dem Hochschulpakt berücksichtigt? Die Hochschulpaktmittel wurden und werden eingesetzt, um die Zahl der Studienanfängerplätze bedarfsgerecht auszuweiten. Die einzelnen Maßnahmen werden bilateral zwischen der Landesregierung und den Hochschulen auf der Ebene der Studiengänge oder Lehreinheiten mit abgestimmten Clusterpreisen vereinbart und in Studiengangszielvereinbarungen abgebildet. Für den Ausbau ausgelasteter Studiengänge wurden für die verschiedenen Fächergruppen (FG) und Studienbereiche (SB) folgende Clusterpreise verwendet. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4179 2 Universitäten Clusterpreis Phase III pro Studierendem und pro Jahr FG Sprach- und KuWiss, FG Rechts-, Wi- und SoWiss ohne SB Wirtschaftsing ., SB Mathematik 3.300 Euro SB'e Informatik, Geowiss., Geographie 4.100 Euro SB Wirtschaftsing. 6.100 Euro SB'e Physik, Chemie, Biologie, Pharmazie, FB Agrar-, Forst- und Ernährungswiss. 8.000 Euro FG IngWiss 8.600 Euro Lehramtsaffine 2-Fächer-Bachelorstudiengänge Sprachen, Mathematik und Informatik Pro Fachfall 1.650 Euro Sport, Naturwissenschaften und Technik Pro Fachfall 2.750 Euro Kunst, Musik Pro Fachfall 3.300 Euro Fachhochschulen FG Sprach- und KuWiss, FG Rechts-, Wi- und SoWiss ohne Medizinalfachberufe (sofern nicht grundständig) 3.850 Euro Medizinalfachberufe, sofern nicht grundständig 2.200 Euro FG Mathematik, Naturwiss (einschl. Informatik, Bereich „Medien“) FG Agrar-, Forst- und Ernährungswiss., SB WiIng 5.000 Euro FG Ing (einschl. Seefahrt), FG Kunst, Kunstwiss. 7.700 Euro Diese Clusterpreise werden den Hochschulen in vier aufeinanderfolgenden Jahresraten zur Verfügung gestellt und entsprechen somit einem Viertel der Mittel je vereinbarten zusätzlichen Studienanfängerplatz . 2. Wie wird der unterschiedliche Studienplatzaufwuchs der einzelnen Hochschulen ab 2019 bei der Verteilung der Mittel aus dem Hochschulpakt berücksichtigt werden? Bei der Antwort zu Frage 1 wurde dargestellt, wie der Studienplatzaufwuchs in Niedersachsen insgesamt finanziert wurde. Unterschiede in der Verteilung zwischen den Hochschulen ergeben sich aus den Vorschlägen der Hochschulen zur Erweiterung des Studienangebotes am eigenen Standort , welche u. a. die absehbare Nachfrage vor Ort und die Fachkräftebedarfe berücksichtigen. 3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass alle Mittel aus dem Hochschulpakt für die Hochschulen zur Verfügung stehen? Alle Mittel aus dem Hochschulpakt werden entsprechend der Zweckbindung verwendet. Dabei ist eine bedarfsgerechte Verlagerung der Mittel zwischen den Jahren möglich. Mit Ablauf des Jahres 2023 werden die Hochschulpaktmittel vollständig verausgabt sein. 4. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern spricht von der „Förderung eines angemessenen Studienangebotes“ und davon, diese strategisch weiterzuentwickeln . Wie definiert die Landesregierung ein angemessenes Studienangebot, und wie soll eine strategische Weiterentwicklung vorgenommen werden? Ein angemessenes Studienangebot bietet Studieninteressierten ein breites Fächerspektrum, das qualitativ auf einem hohen Niveau gesichert ist. Dabei muss dieses Fächerangebot einerseits die bewährten Fachrichtungen abbilden, andererseits aber auch dazu beitragen, durch neue Schwerpunktsetzungen angemessen auf gesellschaftliche Herausforderungen etwa im Bereich Digitalisierung , Lehrerbildung oder medizinische Fachberufe zu reagieren. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4179 3 5. Im Fortschreibungsvertrag des Hochschulentwicklungsvertrages ist in Artikel 2 Abs. 2 vermerkt: „Es werden vorrangig Studiengänge mit Lehramtsoption, der Sozialpädagogik sowie Studiengänge im Kontext der Digitalisierung berücksichtigt.“ Wie und an welchen Standorten beabsichtigt die Landesregierung, diese Schwerpunktsetzung vorzunehmen ? Von der Berücksichtigung der Studiengänge mit Lehramtsoption profitieren alle Standorte der Lehrerbildung - Braunschweig, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Osnabrück, Oldenburg und Vechta - mit den jeweils an der Lehrerbildung beteiligten Hochschulen. Die berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik wird an den Standorten Lüneburg und Osnabrück gestärkt. Für den Bereich Digitalisierung haben 14 niedersächsische Hochschulen sieben Anträge eingereicht, in denen sie Schwerpunkte und Entwicklungsmöglichkeiten in der Informatik und verwandten bzw. angrenzenden Bereichen darstellen. Eine unabhängige Kommission wird diese Anträge prüfen und förderungswürdige Anträge auswählen; ein Ergebnis wird voraussichtlich im Herbst 2019 feststehen. 6. Wie gedenkt die Landesregierung den Punkt „Schwerpunkte insbesondere beim Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen, mit Studium und Lehre befassten Personals an den Hochschulen “ (§ 1, Abs. 2) umzusetzen? Und werden den Hochschulen ohne eigene Dienstherreneigenschaft dafür auch zusätzliche unbefristete Stellen zur Verfügung gestellt? Der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ ist auf Dauer geschlossen. Damit ist es dem Land möglich, Vereinbarungen über zusätzliche Studienanfängerplätze nicht nur jährlich, sondern dauerhaft mit den Hochschulen zu vereinbaren. Dies war bisher beim Hochschulpakt nur mit Landesmitteln möglich, die, wie beispielsweise beim Fachhochschulentwicklungsprogramm, dauerhaft in die Haushalte der Hochschulen verlagert wurden. Damit sind für die Hochschulen Rahmenbedingungen gegeben, die es ihnen ermöglichen, mehr unbefristetes wissenschaftliches Personal einzustellen . 7. In § 2 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung über den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ werden Erklärungen zur Betreuungssituation als „verbindlicher Bestandteil “ der Verpflichtungserklärung der Länder bezeichnet. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung in diesem Punkt? Das Land Niedersachsen wird im Rahmen der vorgesehenen Berichtspflichten zu gegebener Zeit entsprechende Erklärungen zur Betreuungssituation abgeben. Im Übrigen ist eine hohe Qualität in Studium und Lehre durch eine flächendeckende Kapazitätsberechnung gewährleistet. (Verteilt am 18.07.2019) Drucksache 18/4179 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Verteilung der Mittel aus den Wissenschaftspakten auf die Hochschulen in Niedersachsen