Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4185 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Andrea Schröder-Ehlers (SPD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung „Die Brücke zum Wahlsieg?“ - Bau der Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau Anfrage der Abgeordneten Andrea Schröder-Ehlers (SPD), eingegangen am 26.06.2019 - Drs. 18/4089 an die Staatskanzlei übersandt am 28.06.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 17.07.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Im Rahmen der Stichwahl am 16.06.2019 zum Landrat im Landkreis Lüneburg zwischen Jens Böther (CDU) und Norbert Meyer (SPD) postete der CDU-Kandidat Jens Böther am Samstag vor der Wahl: „Superbotschaft für den Bau der Elbbrücke: das Land gibt 75 % Förderung, Mecklenburg -Vorpommern 1 Million Euro und heute neu die Zusage von unserem Wirtschaftsminister Bernd Althusmann: es kommen 6 Millionen Euro zusätzlich vom Land Niedersachsen aus einem Sondertopf . So dicht dran waren wir noch nie!“ (Quelle: https://www.facebook.com/jensboether/ posts/412736179571382?sfnsw=cl; aufgerufen am 20.06.2019) Bereits einige Tage zuvor hatten die Elbe-Jetzel-Zeitung und die Lüneburger Landeszeitung berichtet , dass das Land Mecklenburg-Vorpommern keine derartige Zusage gemacht habe. In einem Artikel der Lüneburger Landeszeitung vom 13.06.2019 dementierte ein Sprecher der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns die Zusage wie folgt: „Eine solche konkrete Zusage gebe es nicht und habe es auch noch nie gegeben. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns habe lediglich zugesagt, eine Beteiligung zu prüfen, sollte die Bundesregierung das Brückenbauprojekt zu einem Projekt der Deutschen Einheit machen“ (S. 9). 1. Welche Aussagen bzw. Schreiben des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Mitfinanzierung einer Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau liegen dem Wirtschaftsministerium vor, und was sagen sie aus? Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat bereits mit Schreiben vom 19.03.2018 und 10.07.2018 beim Land Mecklenburg-Vorpommern angefragt, ob aus dessen Sicht eine Mitfinanzierung des Brückenneubaus infrage kommen könnte. Auf der Herbstsitzung der Verkehrsministerkonferenz am 18./19.10.2018 in Hamburg-Finkenwerder hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel, gegenüber Minister Dr. Bernd Althusmann in einem persönlichen Gespräch seine Bereitschaft erklärt, den Bau der Elbbrücke mit einem symbolischen Betrag von einer Million Euro unterstützen zu wollen. Mit Schreiben vom 04.02.2019 hat das Land Mecklenburg-Vorpommern dann schriftlich mitgeteilt, einen symbolischen Beitrag zu leisten, wenn das Vorhaben ein offizielles Projekt Deutsche Einheit werde. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4185 2 2. Welche Zusagen hat Minister Dr. Bernd Althusmann seinem Parteikollegen im Wahlkampf gemacht und auf welcher Rechtsgrundlage? Minister Dr. Bernd Althusmann hat anlässlich seines genannten Besuchs vor Ort erneut deutlich gemacht, welche überragende Bedeutung er der geplanten Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau beimisst. Aus seiner Sicht hat die Brücke einen besonderen Wert für das Zusammenwachsen der Region, die rund vier Jahrzehnte gegen den Willen der Menschen getrennt war durch den „Eisernen Vorhang“ einer sozialistischen Gewaltherrschaft im Osten Deutschlands. Diese Trennung gilt es nach Vollendung der Deutschen Einheit endgültig zu überwinden. Dazu möchte das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg seinen Beitrag leisten. Minister Dr. Bernd Althusmann hatte in vorausgehenden Gesprächen mit kommunalen Vertretern vor Ort mehrfach auf die Möglichkeit hingewiesen, dass das Land das Projekt über die zugesagte 75-prozentige Förderzusage hinaus unterstützen könnte. Anlässlich seines genannten Besuchs vor Ort hat der Minister über den aktuellen Sachstand zur Finanzierung der Elbbrücke wie in der vorstehenden Antwort zu Frage 1 berichtet und bekräftigt, nichts unversucht lassen zu wollen, um den Bau der Elbbrücke über 75 % der Kosten hinaus zu fördern und auch aus dem Landesstraßenbauplafond zusätzlich mit 6 Millionen Euro zu unterstützen. 3. Welche anderen Projekte möchte Minister Dr. Bernd Althusmann in welchem Umfang aus „einem Sondertopf“ über die bisherigen Fördersätze hinaus unterstützen? Bei dem genannten „Sondertopf“ handelt es sich um den Landesstraßenbauplafond - hier um den Titel 883 61-1, Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Bau von Straßen zur Entlastung von Ortsdurchfahrten und für sonstige Maßnahmen -, der jährlich mit 1,5 Millionen Euro besetzt ist und früher zur Aufstockung von 75 % auf 90 % zur Förderung sogenannter Kommunaler Entlastungsstraßen (KES) verwendet wurde. Im Zusammenhang mit dem Bau der Elbbrücke Neu Darchau ab ca. 2024 wären das über vier Jahre insgesamt 6 Millionen Euro. Welche konkreten Projekte in welchem Umfang daraus gefördert werden, wird jeweils im Einzelfall unter Zugrundelegung der vorliegenden Förderanträge und der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entschieden . (Verteilt am 18.07.2019) Drucksache 18/4185 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Andrea Schröder-Ehlers (SPD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung „Die Brücke zum Wahlsieg?“ - Bau der Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau