Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4197 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Imke Byl und Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Benutzung von Recyclingpapier in der Landesverwaltung Anfrage der Abgeordneten Imke Byl und Stefan Wenzel (GRÜNE), eingegangen am 13.06.2019 - Drs. 18/3995 an die Staatskanzlei übersandt am 19.06.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 17.07.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Die Verwendung von Recyclingpapier bringt ökologische Vorteile mit und trägt zum Umwelt- und Klimaschutz bei. Da das Papier zu 100 % aus Altpapier besteht, entsteht keine Belastung für die Wälder. Bereits bei der Herstellung des Recyclingpapiers wird sowohl weniger Energie als auch weniger Wasser verbraucht. In Niedersachsen verpflichteten sich 2013 alle Ministerien, den Anteil von Recyclingpapier in der Verwaltung auf bis zu 90 % zu erhöhen.1 Andere Landesregierungen im Norden haben jüngst den ausschließlichen Einsatz von Recyclingpapier beschlossen: – Die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Landesregierung Schleswig-Holstein beschlossen im Januar 2017, in der Landesverwaltung für Standard-Büroanwendungen ausschließlich Recycling-Papier mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ einzusetzen, – Die Staatsrätinnen und Staatsräte der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossen im April 2017, künftig ausschließlich Recyclingpapier mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ zu beschaffen . Behörden und Ämter des Landes, Landesbetriebe und Sondervermögen werden verpflichtet , ausschließlich Recyclingpapier zu verwenden. Den staatlichen Hochschulen und öffentlichen Unternehmen wird die Verwendung des Recyclingpapiers empfohlen. Das Land Schleswig-Holstein berichtete in der Folge, dass Recyclingpapier auch in der Beschaffung günstiger sei und das Land durch die Umstellung jährlich 250 000 Euro Steuergelder spare.2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen für die niedersächsischen Landesbehörden erfolgt zentral durch das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN). Das LZN versorgt in seiner Funktion als zentrale Beschaffungsstelle mehr als 2 300 Dienststellen der Landesverwaltung und sonstige Drittkunden mit Papier, Büromaterialien und allen sonstigen für den Dienstbetrieb notwendigen Gebrauchsartikeln. Nach der Betriebsanweisung des LZN sind bei Beschaffungen auch umweltgerechte und ökologische Aspekte - wie z. B. ein erteiltes Umweltzeichen - zu berücksichtigen. Dem LZN ist es ein grundsätzliches Anliegen, in den Ausschreibungen Anforderungen an die Nachhaltigkeit sowie öko- 1 PM MU vom 02.07.2013, https://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/in-dergesamten -niedersaechsischen-landesregierung-soll-mehr-recyclingpapier-eingesetzt-werden-116439.html. 2 PM Finanzministerium SH vom 18.04.2018, https://schleswigholstein .de/DE/Landesregierung/VI/_startseite/Artikel2018/II/180418_papierbeschaffung.html. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4197 2 logische und soziale Standards zu berücksichtigen, soweit dies vergaberechtlich zulässig, produktneutral und technisch umsetzbar ist. Die Kunden des Landesbetriebs können auf der Grundlage des hierzu abgeschlossenen Rahmenvertrags aus dem LZN-Web-Shop entsprechend ihrer Bedarfslage aus mehr als sieben Papiersorten mit unterschiedlicher Qualität und Weißegraden abrufen. Der Landesbetrieb weist seine Kunden per Newsletter oder in unmittelbarem Kundenkontakt darauf hin, den Empfehlungen der Runde der Staatsekretärinnen und -sekretäre aus 2013 folgend bevorzugt Recyclingpapier einzusetzen, zuletzt beim Tag der offenen Tür am 15.09.2017 sowie im September 2018 in Hannover unter Beteiligung des Rahmenvertragspartners im Rahmen des LZN- Kundenforums. Dem LZN liegen keine Erkenntnisse über den Papierverbrauch derjenigen Dienststellen vor, die nicht über das LZN beschaffen, weil sie von der Kontrahierungspflicht ausgenommen sind. 1. Wie hoch ist der Anteil von Recyclingpapier am Papierverbrauch der Landesverwaltung ? Im ersten Quartal 2019 lag der Anteil von Recyclingpapier am gesamten Bestellvolumen bei ca. 10,3 %. Im Vergleich dazu wurde ca. 11,6 % Recyclingpapier in 2018 bestellt. 2. Welche Landesministerien und Landeseinrichtungen erreichen den angestrebten Anteil von Recyclingpapier von 90 %? Im Einzelnen stellt sich die Verteilung der Bestellungen von Normalpapier im Vergleich zu Recyclingpapier in den obersten Landesbehörden einschließlich ihrer Geschäftsbereiche für 2018 sowie das erste Quartal 2019 wie folgt dar: Ressort 2018 1. Quartal 2019 Normalpapier Recyclingpapier Normalpapier Recyclingpapier Papier holzfrei 90er Weiße 100er Weiße Papier holzfrei 90er Weiße 100er Weiße MI 97,6 % 2,2 % 0,2 % 96,2 % 2,7 % 1,1 % MB 0,0 % 0,0 % 100,0 % MJ 84,8 % 14,9 % 0,3 % 87,9 % 12,0 % 0,1 % MF 93,1 % 6,3 % 0,6 % 95,1 % 4,9 % 0,0 % MK 82,7 % 14,7 % 2,6 % 76,5 % 18,8 % 4,7 % ML 69,9 % 29,7 % 0,4 % 62,3 % 36,8 % 0,0 % MS 100,0 % 0,0 % 0,0 % 100,0 % 0,0 % 0,0 % MU 22,6 % 48,9 % 28,5 % 12,8 % 68,7 % 18,4 % MW 99,8 % 0,1 % 0,1 % 100,0 % 0,0 % 0,0 % MWK 82,8 % 17,2 % 0,0 % 85,3 % 14,7 % 0,0 % StK 48,4 % 0,0 % 51,6 % 46,4 % 0,0 % 53,6 % Gesamt 88,4 % 10,1 % 1,5 % 89,4 % 9,0 % 1,3 % Im ersten Quartal 2019 hat ausschließlich das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) einschließlich seines Geschäftsbereiches zu 100 % Recyclingpapier (100er Weiße) gekauft. Das Bestellvolumen von Recyclingpapier mit einem niedrigeren Weißegrad als 90 % (z. B. 70 oder 80) ist gering (gesamt unter 1,3 %), sodass diese Produkte bei der Beantwortung der Frage nicht herangezogen wurden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4197 3 3. Welche Vorgaben werden vor dem Hintergrund, dass das Umweltbundesamt den Kauf von Produkten mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ empfiehlt3, in Niedersachen für die Beschaffung von Recyclingpapier angewandt? Bei der Beschaffung von Papier inklusive Recyclingpapier ist festgelegt worden, dass dieses mindestens eine der folgenden Zertifizierungen (oder gleichwertiger Art) zu erfüllen hat: – FSC, – PEFC, – Umweltzeichen RAL-UZ14 („blauer Engel“), – EU-Ecolabel bzw. EU-Blume. Darüber hinaus sollte der Hersteller nach der ISO 14001 (Umweltmanagementnorm) im Ausschreibungsbereich zertifiziert sein. 4. Bis wann plant die Landesregierung die Umstellung auf mindestens 90 % Recyclingpapier mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ umzusetzen? Die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre haben beschlossen, den Einsatz von Recyclingpapier weiter zu optimieren. Eine Frist zur Umsetzung des Beschlusses wurde nicht festgelegt. 5. Wie hat sich die Menge des Papierverbrauchs in der Landesverwaltung in den letzten zehn Jahren entwickelt? Die Gesamtabnahmemenge der Jahre ist in der folgenden Tabelle einsehbar: Jahr Gesamtmenge Papier (Normal-/Recyclingpapier 90er und 100er Weiße) 2009 412.640.000 2010 421.260.000 2011 411.130.000 2012 405.400.000 2013 385.410.000 2014 388.815.000 2015 387.075.000 2016 395.430.000 2017 406.210.000 2018 395.410.000 6. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Reduzierung des Papierverbrauchs ? Nach dem zurzeit in der parlamentarischen Beratung befindlichen Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und zum Schutz der digitalen Verwaltung in Niedersachsen und zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes sollen die Behörden des Landes neu anzulegende Akten ab dem 1. Januar 2026 elektronisch führen. Jede oberste Landesbehörde hat außerdem bereits ab dem 1. Januar 2023 sicherzustellen, dass auf Arbeitsplätzen ihres Geschäftsbereichs, auf denen Verwaltungsleistungen über das Niedersächsische Verwaltungsportal erbracht werden, neu anzulegende Akten elektronisch geführt werden. Am 18.09.2018 hat die Landesregierung außerdem die Umsetzung eines Handlungsplans „Digitale Verwaltung und Justiz in Niedersachsen“ sowie die Einrichtung des Programms „Digitale Verwaltung in Niedersachsen“ (DVN) beschlossen. Eines der wesentlichen Projekte dieses Programms 3 https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/papierrecyclingpapier #textpart-2. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4197 4 beginnt bereits in diesem Jahr mit der praktischen Einführung der elektronischen Akte und elektronischen Vorgangsbearbeitung. Bis zum Ende des Jahrs 2022 sollen dann bereits rund 15 000 Arbeitsplätze in der niedersächsischen Landesverwaltung diese Techniken nutzen können. 7. Welches finanzielle Einsparpotenzial sieht die Landesregierung durch den Einsatz von Recyclingpapier mit niedrigen Weißgraden und einer Senkung des Papierverbrauchs? Die Preisdifferenz pro 1 000 Blatt Normalpapier im Vergleich zu Recyclingpapier mit einem 70er Weißegrad liegt aktuell bei 0,59 Euro. Für das Jahr 2018 würde das Einsparpotenzial somit bei einer ausschließlichen Verwendung von Recyclingpapier (70er Weißegrad) ca. 235 000 Euro betragen . Sofern jedoch ausschließlich Recyclingpapier mit einem höheren Weißegrad wie z. B. 90er oder 100er Weiße verwendet wird, muss aufgrund höherer Preise mit Mehrausgaben von ca. 36 000 Euro (ausschließlich 90er Weiße) bzw. bis zu 500 000 Euro (ausschließlich 100er Weiße) gegenüber Normalpapier gerechnet werden. Auch wenn mit der Einführung einer elektronischen Akte und einer elektronischen Vorgangsbearbeitung nicht automatisch der vollständige Verzicht auf die Nutzung von Papier verbunden ist, so lässt die Einführung zumindest eine deutliche Reduzierung des Papierverbrauchs erwarten. Diese Reduzierung könnte Bestandteil des Kennzahlensystems zur Erfolgsmessung des Projekts werden. Konkrete Berechnungen bezüglich der Senkung des Papierverbrauchs sind im aktuellen Verfahrensstand noch nicht möglich. (Verteilt am 19.07.2019) Drucksache 18/4197 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Imke Byl und Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Benutzung von Recyclingpapier in der Landesverwaltung