Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4207 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Wird es keinen LKA-Neubau geben? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP), eingegangen am 26.06.2019 - Drs. 18/4084 an die Staatskanzlei übersandt am 28.06.2019 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 18.07.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Auf die Anfrage von Abgeordneten der FDP-Landtagsfraktion „Wann kommt das neue Gebäude für das Landeskriminalamt?“ antwortete die Landesregierung am 17.06.2019, dass die derzeitige Baukonjunktur und das damit einhergehende schwierige Marktumfeld die Abgabe attraktiver Angebote für den Auslober derzeit erheblich erschwerten. Bei vollständiger Beauftragung aller Neubau- und Sanierungsleistungen könne sich somit bei Fortschreibung der indikativen Angebote in der finalen Angebotsfassung eine Überschreitung des Finanzrahmens ergeben, der im Haushaltsplan festgelegt sei. Eine finale Abstimmung der Landesregierung zum weiteren Vorgehen liege derzeit noch nicht vor. Die Landesregierung werde hierüber und über die weiteren terminlichen Abläufe zeitnah informieren (Drucksache 18/3983). In einer Pressemitteilung berichtet die Landesregierung am 25.06.2019, dass die eingestellten 131 Millionen Euro sich aktuell als nicht ausreichend erweisen, um derzeit ein Landeskriminalamt zu bauen, welches die Nutzeranforderungen vollständig abbilde. Dies führe zu unabsehbaren Risiken für das weitere Verfahren. Das derzeit laufende Vergabeverfahren sei somit von der Vergabestelle aufzuheben. Laut der Neuen Presse führt dies dazu, dass das LKA auf absehbare Zeit keinen notwendigen Neubau bekommen werde und die Beamten weiterhin in Gebäuden arbeiten müssten, in denen es u. a. von Mäusen wimmele (https://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Hannover-Maeuse- Gift-kaputte-Fenster-so-arbeitet-die-Polizei). Vorbemerkung der Landesregierung Im Einzelplan 20 ist im Kapitel 20 11 in der Titelgruppe 64 unter der laufenden Nr. 10 die Baumaßnahme „LKA Niedersachsen, Verbesserung der Unterbringung“ veranschlagt. Dabei handelt es sich entgegen anderen Darstellungen in verschiedenen Medien nicht um einen eigenständigen Neubau, sondern um sämtliche Baumaßnahmen, die am zentralen Standort „Am Waterlooplatz“ für die Verbesserung der Unterbringung des LKA erforderlich sind. Dazu zählen auch die Sanierung bzw. Ertüchtigung der umfangreichen Flächen in den Bestandsgebäuden. Lediglich für die Flächen des Kriminaltechnischen Instituts (KTI) war bislang die Errichtung eines Erweiterungsgebäudes als Neubau geplant. An dieser Konzeption hat sich nach Aufhebung des Vergabeverfahrens grundsätzlich zunächst nichts geändert. Gleichwohl ist bei den verschiedenen Bestandsgebäuden nach § 7 LHO im Einzelfall zu prüfen, inwieweit Erhalt und Sanierung oder Abriss und Neubau die wirtschaftlichere Alternative darstellen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4207 2 1. Wann genau wurde durch wen die Entscheidung getroffen, das Verfahren zu beenden? Mit Erlass des MF vom 25.06.2019 wurde die Aufhebung des Vergabeverfahrens eingeleitet. Auf dieser Grundlage erfolgte die vergaberechtliche Entscheidung durch die Vergabestelle, die mit Schreiben vom 26.06.2019 die Aufhebung des Vergabeverfahrens den Bietern mitgeteilt hat. Dem ist ein längerer enger Abstimmungsprozess mit MI vorausgegangen, in dem insbesondere über die haushalterischen Risiken bei einer Fortführung des Verfahrens beraten wurde. 2. Seit wann genau ist der Landesregierung bekannt, dass die Marktverhältnisse einen Bau für 131 Millionen nicht möglich machen? + 3. Welche Summe wäre für eine Realisierung des Projekts nötig gewesen? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet: Ein finales, d. h. verbindliches Angebot, das Grundlage einer Beauftragung wäre, liegt nicht vor. Daher kann keine Summe für eine Projektrealisierung im Rahmen des aufgehobenen Vergabeverfahrens genannt werden. Im Rahmen der Verhandlungen, die auf Grundlage des vorliegenden indikativen Angebots geführt wurden, zeichnete sich jedoch ab, dass die veranschlagten Kosten auch unter Berücksichtigung einer Reduzierung des Leistungsumfangs voraussichtlich deutlich überschritten werden. Hierbei handelt es sich um eine Einschätzung, da ein finales Angebot nicht vorliegt. 4. Wie viel Geld wurde bereits in das gestoppte Projekt investiert? Seit 2012 wurden an freiberuflich Tätige und Gutachter insgesamt rund 1,2 Millionen Euro gezahlt. 5. Vor dem Hintergrund, dass u. a. der BdK für die Polizei Rahmenbedingungen fordert, die den neuesten Standards entsprechen (Pressemitteilung vom 22.06.2019): Wie wirkt sich der Abbruch des Projekts auf die Polizeiarbeit auf, insbesondere auf die Arbeit des Kriminaltechnischen Institut (KTI)? Die Aufhebung des bisherigen Vergabeverfahrens zur Baumaßnahme „Landeskriminalamt Niedersachsen - Verbesserung der Unterbringung“ hat zur Folge, dass das KTI - wie auch bei der ursprünglich geplanten Baumaßnahme - zunächst in seinen bisherigen Räumlichkeiten (u. a. Schützenstr . 25) verbleibt. Der Betrieb des KTI ist zunächst durch die Entscheidung zur Aufhebung des Vergabeverfahrens nicht betroffen. Erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und eines rechtssicheren Betriebs werden weiterhin wie bisher gewährleistet. Deren Finanzierung erfolgt grundsätzlich nicht aus den Haushaltsansätzen der GNUE-Maßnahme zur Verbesserung der Unterbringung des LKA Niedersachsen. 6. Was genau unternimmt die Landesregierung, um die räumlichen Arbeitsbedingungen im LKA zeitnah zu verbessen (bitte nach Standorten aufschlüsseln)? Festgestellte bauliche Mängel in den vom LKA NI genutzten Liegenschaften werden im Rahmen jährlicher Begehungen durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen (SBN) in einem Kataster , dem „Baubedarfsnachweis“ (BBN), erfasst, bepreist, priorisiert und fortgeschrieben. Abhängig vom Umfang der Mängel sowie den zu erwartenden Kosten werden die notwendigen räumlichen Arbeitsbedingungen im Rahmen von Bauunterhaltungsmaßnahmen unter der Federführung des SBN gewährleistet. Derzeit wird geprüft, welche Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden können . Sofern keine ingenieurtechnischen, gestalterischen oder bauordnungsrechtlichen Fachkenntnisse erforderlich sind, werden durch die jeweils hausverwaltende Dienststelle ständig kleinere Bauunterhaltungsmaßnahmen, wie z. B. die Erneuerung von defekten Fenstern, oder sogenannte Schönheitsreparaturen, wie z. B. das Streichen von Wänden, durchgeführt. Im Einzelfall erfolgt eine Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4207 3 Beratung durch das SBN. Art und Umfang von Instandhaltungsmaßnahmen erfolgen grundsätzlich im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. 7. Gibt es bereits einen neuen Zeitplan für den Neubau? Wenn ja wie sieht dieser aus? Wenn nein, wann? + 8. Gibt es einen Zeitplan, bis wann das KTI neue räumliche Bedingungen erhalten wird? Wenn ja, wie sieht dieser aus? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet: Es wird auf die Vorbemerkungen Bezug genommen. Das Projekt „Verbesserung der Unterbringung des niedersächsischen LKA“ umfasst die Sanierung der Bestandsgebäude „Am Waterlooplatz 11“ und den Neubau der KTI. Es ist vorgesehen, dass das SBN diese Unterbringungsmaßnahme im Rahmen der klassischen Projektdurchführung nach den Regularien der RLBau als Sanierungs- und Neubaumaßnahmen realisiert. Die konkrete Ausgestaltung dieser Maßnahmen einschließlich eines Zeitplans wird derzeit erarbeitet. (Verteilt am 19.07.2019) Drucksache 18/4207 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums Wird es keinen LKA-Neubau geben?