Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4209 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Jörg Bode und Susanne Victoria Schütz (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Wer ist für den Bahnhofsvorplatz in Frellstedt zuständig? Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Jörg Bode und Susanne Victoria Schütz (FDP), eingegangen am 19.06.2019 - Drs. 18/4050 an die Staatskanzlei übersandt am 25.06.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 18.07.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten „Das 3-S-Konzept (Service, Sicherheit und Sauberkeit) steht für den sicheren und kundenorientierten Betrieb des Bahnhofs“ (https://www.bahnhof.de/bahnhof-de/bahnhof/Frellstedt-1039142) heißt es auf der Homepage der Deutschen Bahn AG. Die für den Bahnhof Frellstedt verlinkte Hausordnung besagt sinngemäß, dass sich die DB AG wünsche, dass sich alle in den Bahnhöfen und deren Vorplätzen wohlfühlen sollen. Vor ca. sieben Jahren ist der Zustand des Bahnhofes in Frellstedt in Zeitungsberichten (Braunschweiger Zeitung, „Wer ist für den Bahnhof Frellstedt zuständig?“, 06.03.2012) thematisiert worden. Geschrieben wurde über Schlaglochpisten, Instandhaltung des Geländes und die Schließung von Aufenthaltseinrichtungen. Herr Detlef Tanke, damals MdL (SPD) und Vorsitzender der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB) sagte demnach zu, sich um die Frage der Zuständigkeiten zu kümmern. Die Frage ist, nach Kenntnis der Fragesteller, bis heute nicht geklärt. Vorbemerkung der Landesregierung Grundsätzlich ist für eine Bahnstation als Teil der Eisenbahninfrastruktur immer das jeweilige Eisenbahninfrastrukturunternehmen zuständig, das Eigentümer der Stationsinfrastruktur ist. Bei Bahnstationen handelt es sich dabei meistens, wie auch in Frellstedt, um die DB Station&Service AG. Auch die Verantwortung für den barrierefreien Ausbau von Bahnhaltepunkten liegt deshalb in erster Linie bei der DB Station&Service AG bzw. beim Bund als 100-prozentigem Eigentümer der Deutschen Bahn AG und ihrer Konzerntöchter. Allerdings kommen weder die DB Station&Service AG noch der Bund mangels gesetzlicher Vorgaben ihrer diesbezüglichen Verantwortung in ausreichendem Maße nach. Entsprechende Maßnahmen zur Bahnhofsmodernisierung und zum barrierefreien Ausbau waren in der Vergangenheit regelmäßig nur im Rahmen gemeinsamer Bahnhofsprogramme wie „Niedersachsen ist am Zug“ (NiaZ I bis III) oder des Zukunftsinvestitionsprogramms (ZIP) (Teilprogramm „Herstellung der Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen“) mit erheblicher finanzieller Beteiligung des Landes sowie des zuständigen Aufgabenträgers des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) umsetzbar. Voraussetzung dafür ist immer, dass der Ausbau wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Errichtung und Unterhaltung von öffentlichen Verkehrsanlagen im Umfeld von Bahnhaltepunkten wie beispielsweise Bahnhofsvorplätze, Park&Ride- oder Bike&Ride-Plätze, die selbst nicht Teil der Eisenbahninfrastruktur sind, liegt in der Regel in der Verantwortung der jeweiligen Standortkommune . Im Rahmen der Förderung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des Landes Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4209 2 können die Kommunen für die Herstellung entsprechender Anlagen Zuwendungen in Höhe von bis zu 75 % erhalten. Die Bestellung von Zughalten an Bahnstationen im Rahmen des SPNV liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen SPNV-Aufgabenträgers. Im Fall des Haltepunkts Frellstedt ist dies der Regionalverband Großraum Braunschweig. 1. Ist der Landesregierung die Problematik des Bahnhofes in Frellstedt, des Bahnhofvorplatzes und des dazugehörigen Bahnhofparkplatzes bekannt, und falls ja, seit wann? Der Landesregierung ist die Problematik des Bahnhofes in Frellstedt grundsätzlich bereits seit vielen Jahren bekannt. 2. Wie stellt sich derzeit der bauliche Zustand des Bahnhofes, des Bahnhofvorplatzes und des dazugehörigen Bahnhofparkplatzes dar? Der Gesamtzustand von Bahnhofsumfeld und Bahnhaltepunkt ist derzeit wenig ansprechend. Nach Mitteilung der Deutschen Bahn AG (DB AG) musste im Mai 2018 wegen akuter Unfallgefahr eine Schlaglochsanierung durch die DB Netz durchgeführt werden. Nach Auffassung der DB AG ist der Zustand der im Eigentum der DB Netz AG stehenden Fläche seitdem aus Gründen der Verkehrssicherheit in Ordnung. Die DB Netz sieht derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf. 3. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf im Bereich des Bahnhofs Frellstedt einschließlich seiner Nebenanlagen mit Bezug auf die Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit und, falls ja, welchen? Die Landesregierung hält mittel- bis langfristig einen barrierefreien Ausbau und eine angemessene Umfeldgestaltung an allen Bahnhaltepunkten in Niedersachsen für sinnvoll. Das gilt auch für den Bahnhaltepunkt Frellstedt. Hinsichtlich der Verantwortung für die barrierefreie Gestaltung sieht die Landesregierung dabei allerdings primär den Bund und die DB Station&Service AG in der Pflicht. Insoweit wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen. Falls sich Bund oder DB Station&Service AG an einem barrierefreien Ausbau substanziell finanziell beteiligen, käme grundsätzlich auch eine Landesförderung als teilweise Kofinanzierung in Betracht. Hinsichtlich einer attraktiveren Gestaltung des Bahnhofsumfeldes können die Standortkommune, gegebenenfalls mit Unterstützung des Regionalverbands Großraum Braunschweig, Anträge auf eine Landesförderung im Rahmen des ÖPNV-Jahresprogramms bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) stellen, z. B. für die Förderung von Park&Ride- oder Bike&Ride-Plätzen bis zu 75 %. 4. Kann die Landesregierung nachvollziehen, ob und wann der Bahnhof Frellstedt und das dazugehörige Gelände bereits vor Jahren verkauft worden sind, und falls ja, wann und an wen? Laut Aussagen von DB Netz wurden die beiden Flurstücke 91/14 (5 586 m2) und 91/16 (28 m2) in der Gemarkung Frellstedt, Flur 4, zusammen mit dem Empfangsgebäude am 26.06.2003 an die First Rail Property GmbH veräußert. Von der First Rail Property ging das Eigentum wegen Insolvenz im Jahr 2006 an die Patron Elke S.a.r.L in Luxemburg über. Mit Kaufvertrag vom 27.11.2013 hat die DB Netz AG die beiden Flurstücke inklusive des ehemaligen Empfangsgebäudes zurückerworben. Hintergrund dafür war, dass ca. 95 % des ehemaligen Empfangsgebäudes als Funktionsgebäude der DB Netz für Technik und Fahrdienstleiter genutzt werden. Die restlichen Flächen des Empfangsgebäudes (eine kleine Wartehalle) wurden von der DB Station&Service AG schon vor dem Rückkauf nicht mehr betrieben. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4209 3 5. Hat sich der ZGB-Verbandsvorsitzende 2012/2013 und später um die Frage der Zuständigkeiten gekümmert, und falls ja, mit welchem Ergebnis? Aufgrund eines Prüfauftrags aus dem von der Verbandsversammlung beschlossenen Nahverkehrsplan 2016 des Regionalverbands Großraum Braunschweig hat dieser untersucht, unter welchen Umständen die Station Frellstedt entweder barrierefrei ausgebaut werden kann oder perspektivisch aufgelassen werden müsste. Im Februar 2018 wurde dazu vom Regionalverband eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Als problematisch haben sich nach Mitteilung des Regionalverbandes erforderliche Anpassungen im Gleisbereich bzw. bei den Weichen sowie von Oberleitung- und Signaltechnik herausgestellt, die voraussichtlich erhebliche Kosten verursachen. Voraussetzung für eine Finanzierung und eine eventuelle Förderung eines barrierefreien Ausbaus der Station ist angesichts der geringen Ein- und Aussteigerzahlen eine möglichst kostengünstige Herstellung der Barrierefreiheit, da andernfalls keine Wirtschaftlichkeit besteht. Insoweit ist ein barrierefreier Ausbau nach Mitteilung des Regionalverbands nur möglich, wenn die Kosten im Bereich Gleis, Weichen sowie Oberleitung- und Signaltechnik vonseiten der DB Netz AG getragen werden. Die DB Netz AG beabsichtigt in Zukunft Maßnahmen im Bereich Frellstedt durchzuführen, in deren Rahmen gegebenenfalls die o. g. Maßnahmen umgesetzt und finanziert werden könnten. Ursprünglich ging man dabei von einem zwingenden Erneuerungsbedarf bereits bis 2023 aus. Nunmehr sollen entsprechende Maßnahmen voraussichtlich erst später, ab Mitte der 2020er-Jahre, erfolgen . Die weiteren Planungen stocken deshalb derzeit, weil die DB Netz AG aktuell noch keine Priorität für die Beauftragung der Planungen sieht. Der Regionalverband drängt bislang erfolglos auf den raschen Einstieg in Vorplanungen. Zu den konkreten Aktivitäten des Verbandsvorsitzenden des Regionalverbandes Großraum Braunschweig selbst liegen der Landesregierung darüber hinaus keine eigenen Erkenntnisse vor. 6. Wer ist für den Bahnhof in Frellstedt einschließlich seiner Nebenanlagen heute zuständig /verantwortlich? Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung wird verwiesen. Zuständig für die Zufahrt und den Vorplatz ist die DB Netz AG, konkret der Regionalbereich Hannover (Produktionsdurchführung), die auch Eigentümer ist. Der Weg und der Bahnhofsvorplatz werden vom Eigentümer lediglich als Zufahrt für den Fahrdienstleiter und für eventuelle Inspektionen im Bereich der Trasse oder in den Technikräumen genutzt. Die überwiegende Nutzung erfolgt durch die Reisenden als Zugang zu den Bahnsteigflächen. Weitere Nutzer der Flächen sind die Pächter der Bahn-Landwirtschaft (BLW) und die Bewohner des auf den Flurstücken 91/4 und 91/8 befindlichen Gebäudes. Für die Verkehrsstation selbst inklusive der Bahnsteige ist die DB Station&Service AG, konkret der Regionalbereich Nord (Bahnhofsmanagement Braunschweig Göttingen), zuständig. 7. Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass sich die baulichen Zustände und Umstände für die Reisenden und Pendler am Bahnhof in Frellstedt in absehbarer Zeit verbessern, und falls ja, wann und wie? Die Entscheidung darüber liegt nicht bei der Landesregierung, sondern zunächst bei der DB Netz AG sowie der DB Station&Service AG als Eigentümern sowie den zuständigen Akteuren vor Ort, konkret dem Regionalverband Großraum Braunschweig als zuständigem SPNV-Aufgabenträger und der Gemeinde Frellstedt im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Insoweit wird auf die Ausführungen bei der Antwort zu Frage 5 verwiesen. Wenn künftig ein barrierefreier Ausbau der Bahnstation oder eine ansprechendere Umfeldgestaltung erfolgen soll, könnte das Land diese im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Vorgaben mit einer Landesförderung unterstützen. (Verteilt am 19.07.2019) Drucksache 18/4209 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Jörg Bode und Susanne Victoria Schütz (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Wer ist für den Bahnhofsvorplatz in Frellstedt zuständig?