Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/421 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer und Imke Byl (Bündnis 90/Die Grünen) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Europäisches Schutzgebietsnetz in Niedersachsen: Wie will die Landesregierung die Umsetzung von Natura 2000 fristgerecht bis zum Jahr 2018 sicherstellen? Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer und Imke Byl (Bündnis 90/Die Grünen), eingegangen am 02.01.2018 - Drs. 18/127 an die Staatskanzlei übersandt am 09.01.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 27.02.2018, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Bis Ende nächsten Jahres soll die Ausweisung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 in Niedersachsen abgeschlossen sein, das haben der Niedersächsische Landkreistag und das Umweltministerium unter der Leitung von Minister Stefan Wenzel (GRÜNE) bereits 2014 vereinbart. Die EU hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet, weil die Unterschutzstellung dieser für die Artenvielfalt bedeutsamen Flächen bislang nicht schnell genug vorankommt . Hier drohen Strafzahlungen. Gegenüber der NWZ kündigte Umweltminister Olaf Lies nun einen möglichen Kurswechsel bei der Unterschutzstellung von Flussmündungen an: „Wir lassen gerade prüfen, ob Gebiete wirklich zwingend als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden müssen oder ob es, wie von mir vorgeschlagen, möglich ist, diese als Landschaftsschutzgebiete auszuweisen. Wir stehen dabei sehr unter Druck, da bis spätestens 2018 die entsprechenden Schutzverordnungen der EU gemeldet werden müssen .“ (NWZ vom 12.12.2017, https://www.nwzonline.de/wirtschaft/weser-ems/olaf-lies-im-nwz-inter view-umweltminister-will-einen-meter-schutz-an-gewaessern_a_50,0,1450048305.html) Im Landkreis Osnabrück wurde bereits ein Verfahren zur Unterschutzstellung von Teilen des Teutoburger Waldes und des Kleinen Bergs ausgesetzt. Die NOZ berichtete: „Im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung ist festgelegt worden, dass ein maßgeblicher Erlass zur Unterschutzstellung von Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebieten im Wald überprüft werden soll. Im Dezember haben verschiedene Gespräche im niedersächsischen Umweltministerium jedoch bis heute keine endgültige Klärung zum Umgang mit dem sogenannten Unterschutzstellungserlass ergeben. Die Folge ist nun die Entscheidung des Landkreises, das Ende der Beteiligungsfrist aufzuheben, um das Prüfergebnis der Landesregierung abzuwarten.“ (NOZ vom 11.12.2017, https://www.noz.de/lokales/ osnabrueck/artikel/991790/waldbauern-im-teuto-brauchen-nicht-zu-widersprechen-1) Andere Landkreise wie Holzminden (Kreistagsbeschluss vom 18.12.2017) setzen hingegen den Erlass weiter um und schaffen neue Naturschutzgebiete mit Waldanteilen. Vorbemerkung der Landesregierung Gemäß Artikel 4 Abs. 4 der FFH-Richtlinie, umgesetzt durch § 32 Abs. 2 bis 4 BNatSchG, müssen die FFH-Gebiete spätestens binnen sechs Jahren nach Aufnahme in die EU-Liste der „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung“ gesichert werden. Diese Frist endete für die FFH-Gebiete der ers- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/421 2 ten niedersächsischen Tranche im Dezember 2010; für die FFH-Gebiete der zweiten Tranche endete die Frist Ende 2013. Die niedersächsische Natura-2000-Kulisse umfasst 385 FFH-Gebiete mit ca. 610 000 ha sowie 71 EU-Vogelschutzgebiete mit insgesamt 686 800 ha. Hierbei können sich beide Flächenkategorien überlagern, zusammen umfassen beide Natura-2000-Kategorien in Niedersachsen ca. 862 000 ha. Die Zuständigkeit für die Sicherung der Natura-2000-Gebiete obliegt den unteren Naturschutzbehörden . Sie erfolgt i. d. R. durch Verordnung von Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten durch Kreistagsbeschluss. Die hoheitliche Sicherung der Natura-2000-Gebiete vollzieht den letzten Schritt der EU-rechtlich geforderten Sicherung der Natura-2000-Gebiete. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang die Ausführung der EU-Kommission im Kommissionsvermerk zur Ausweisung von besonderen Schutzgebieten (SACs) vom 14.05.2012, dass die Abgrenzung des geplanten Schutzgebiets nicht von der des gemeldeten Gebiets abweichen dürfe (Agena/Louis, NuR 2014, 391, 398, Fn. 108). Aufgrund der mangelnden Sicherung der FFH-Gebiete hatte die EU-Kommission am 18.02.2014 zunächst ein EU-Pilotverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet. Am 27.02.2015 mündete das Verfahren in das zurzeit anhängige Vertragsverletzungsverfahren wegen der mangelnden Sicherung und der mangelnden Festsetzung von erforderlichen Pflegemaßnahmen. Um die bestehenden Mängel zu beseitigen, hatten der Niedersächsische Landkreistag (NLT) und MU am 31.07.2014 eine „Politische Zielvereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Umweltministerium als oberster Naturschutzbehörde und dem Niedersächsischen Landkreistag als kommunalem Spitzenverband der 37 niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover“ unterzeichnet . Danach sollen die FFH-Gebiete bis Ende 2018 vollständig gesichert und die Maßnahmenplanung für die Gebiete bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Derzeit ist der Bund bemüht, u. a. durch Mitteilungsschreiben an die EU-Kommission, zu erreichen, dass „die mit Gründen versehene Stellungnahme“ seitens der EU-Kommission nicht an die Bundesrepublik Deutschland versandt wird. Vor diesem Hintergrund richtet der Bund halbjährlich ein Mitteilungsschreiben an die EU-Kommission, in dem diese auf Basis der Länderberichte u. a. über den Fortgang der Sicherung der FFH-Gebiete unterrichtet wird. 1. Wie will die Landesregierung die Umsetzung von Natura 2000 fristgerecht bis zum Jahr 2018 sicherstellen? Um die zügige Sicherung in Niedersachsen zu erfüllen, wurde die in der Vorbemerkung erwähnte „Politische Zielvereinbarung“ unterzeichnet. Das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hält an dieser Vereinbarung fest. Bei den unteren Naturschutzbehörden wurden für die Sicherung der Natura-2000-Gebiete über 50 zusätzliche Stellen geschaffen und besetzt sowie ergänzend Verwaltungskräfte bereitgestellt. Der politische Wille zur Auflösung der Bezirksregierungen Ende 2004 - mit der auch damals gewollten Folge der Aufgabenverlagerung - hat für die örtliche Politik eine erhöhte Verantwortung mit sich gebracht . Es wird nicht verkannt, dass zur vollständigen hoheitlichen Sicherung der Natura-2000-Gebiete erhebliche Anstrengungen erforderlich sind. Das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz geht davon aus, dass die Verantwortung hierfür von der örtlichen Ebene wahrgenommen wird und die terminlichen Verpflichtungen eingehalten werden. 2. Wann können die Kommunen mit verlässlichen Vorgaben zur Sicherung von Natura- 2000-Gebieten rechnen? Es wird davon ausgegangen, dass die Fragestellung auf die im Koalitionsvertrag angesprochene Überprüfung des gemeinsamen Runderlasses des MU und des ML „Unterschutzstellung von Natura -2000-Gebieten im Wald (…)“ vom 21.10.2015 (Koalitionsvertrag Zeilen 2807 bis 2810) sowie die Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/421 3 ebenfalls im Koalitionsvertrag angesprochene Prüfung, ob identische Nutzungsbeschränkungen in Schutzgebieten (NSG/LSG) künftig unabhängig vom jeweiligen Schutzgebietscharakter durch einen Erschwernisausgleich abgegolten werden können (Koalitionsvertrag Zeilen 2818 bis 2820), abhebt. Diese Prüfaufträge wurden umgehend abgearbeitet, um Verzögerungen beim Fortgang der Sicherung der Natura-2000-Gebiete zu vermeiden. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der o. g. gemeinsame Runderlass nicht geändert wird. Der von einer Arbeitsgruppe unter Federführung von ML und MU sowie unter Mitwirkung von Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise, des NLWKN und der LWK erstellte Leitfaden zur Umsetzung des gemeinsamen Runderlasses zur Unterschutzstellung von Wald in Natura-2000-Gebieten wurde angepasst . Dieser Leitfaden ist Richtschnur für die unteren Naturschutzbehörden, die die Regelungen des Unterschutzstellungserlasses in konkrete Schutzgebietsverordnungen umsetzen müssen. Darüber hinaus soll er den Waldbesitzenden und Forstleuten als Information dienen, damit diese eine klarere Vorstellung davon erhalten, wie die EU-rechtskonforme 1:1-Umsetzung aussehen soll. Dieser Leitfaden geht als spezielle Richtschnur der Musterschutzgebietsverordnung des NLWKN zum Thema Wald bei der Umsetzung der Natura-2000-Gebietskulisse vor. Die Landesregierung beabsichtigt zudem, zukünftig den Erschwernisausgleich Wald nicht nur in Naturschutzgebieten, sondern auch in Landschaftsschutzgebieten zur Anwendung zu bringen. Mit Schreiben vom 19.02.2018 haben das MU und das ML die Landkreise und sonstigen Gebietskörperschaften mit Verantwortung für Waldflächen in Natura-2000-Gebieten entsprechend informiert und den überarbeiteten Leitfaden zur Verfügung gestellt. Ergänzend wird auf nachfolgend verlinkte Presseinformation verwiesen (http://www.nlt.de/magazin/ artikel.php?artikel=503&type=&menuid=19&topmenu=19 ). 3. Was tut die Landesregierung, um die Kommunen bei der Umsetzung von Natura 2000 zu unterstützen? Die Landesregierung unternimmt intensive Anstrengungen, um den unteren Naturschutzbehörden Hilfen für die Ausweisung der Schutzgebiete zu geben. Neben den nachstehend aufgeführten Hilfestellungen und Handreichungen, die vom MU, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasser -, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) oder NLT bereitgestellt wurden, fanden mehrere Schulungsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörden bei der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz in Zusammenarbeit mit NLT, MU und NLWKN statt. Außerdem standen MU und NLWKN bei Fachtagungen des NLT für die Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der Sicherung der Natura-2000-Gebiete zur Verfügung. Verfügbare Hilfestellungen und Handreichungen: – Vollzugshinweise für diverse FFH-Arten und -Lebensraumtypen, – Muster-Naturschutzgebietsverordnung, – Handreichung zur Muster-Verordnung, – Hinweise zur Gestaltung der Schutzgebietskarten, – Hinweise Verfahrensablauf und Fristenberechnung, – Vorschläge für die Abwägung häufig vorgebrachter, allgemeiner Einwendungen, – Arbeitshilfe „Natura 2000“ des Niedersächsischen Landkreistags, – Leitfaden Maßnahmenplanung für Natura-2000-Gebiete, – Leitfaden zur Umsetzung von Natura 2000 in niedersächsischen Wäldern. Hinzu kommt die Sicherung von Natura-2000-Gebiete betreffenden Regelungen: – Erschwernisausgleichsverordnung-Wald - EA-VO-Wald, – Erschwernisausgleichsverordnung-Grünland - EA-VO-Grünland. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/421 4 Zudem unterstützt der NLWKN die Unteren Naturschutzbehörden bei der Sicherung der FFH-Gebiete durch folgende Hilfestellungen: – präzisierte Abgrenzung (M 1:5 000) der Natura-2000-Gebiete als Arbeitshilfe (liegt für die Mehrzahl der Gebiete vor oder wird anlassbezogen erstellt), – Basiskartierung (in den für Lebensraumtypen gemeldeten Gebieten weitgehend abgeschlossen, bei Bedarf Geländetermine), – Beratung (Beratungsaufwand abhängig von der Komplexität der Gebiete und von der Anzahl der Sicherungsverfahren pro FFH-Gebiet). 4. Welcher Anteil der niedersächsischen Natura-2000-Kulisse ist bislang europarechtskonform gesichert (bitte Flächenanteil sowie Anteil der gemeldeten Gebiete angeben)? Die 385 niedersächsischen FFH-Gebiete haben einen Flächenumfang von 609 552,33 ha. Zum Stichtag (31.12.2017) waren 153 FFH Gebiete EU-konform vollflächig gesichert. Diese haben einen Flächenumfang von 338 189,21 ha. Das sind 55,48 % der Gesamtkulisse. 232 FFH-Gebiete sind nicht vollflächig gesichert, haben aber einen EU-konform gesicherten Flächenanteil von 83 826,61 ha. Daraus ergibt sich, dass die EU-konform gesicherte Fläche einen Umfang von 422 015,82 ha hat. Das sind 69,23 % der Gesamtkulisse. Die 71 niedersächsischen Vogelschutzgebiete haben einen Flächenumfang von 686 274,26 ha. Zum Stichtag (31.12.2017) waren 16 Vogelschutzgebiete vollflächig EU-konform gesichert. Diese haben einen Flächenumfang von 444 872,39 ha. Das sind 64,82 % der Gesamtkulisse. 55 Vogelschutzgebiete sind nicht vollflächig gesichert, haben aber einen EU-konform gesicherten Flächenumfang von 95 464,63 ha. Daraus ergibt sich, dass die EU-konform gesicherte Fläche einen Umfang von 540 337,02 ha hat. Das sind 78,73 % der Gesamtkulisse. 5. Wie weit ist die europarechtskonforme Sicherung von Natura 2000 in den niedersächsischen Landkreisen bislang vorangeschritten (bitte je Landkreis Zahl und Fläche der gemeldeten Gebiete angeben sowie Zahl und Fläche der hinreichend gesicherten Gebiete )? Der Stand der europarechtskonformen Sicherung der FFH-Gebiete zum Stichtag 31.12.2017 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen (Sortierung nach Unteren Naturschutzbehörden): Untere Naturschutzbehörde (UNB) Anzahl FFH- Gebiete (vollständig oder anteilig in Zuständigkeit der UNB) Fläche FFH- Gebiete (ha) davon hinreichend gesicherte FFH- Gebiete (Anzahl) Fläche der davon hinreichend gesicherten FFH- Gebiete (ha) Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue 1 18.789,2 0 18.353,6 Kreisfreie Stadt Braunschweig 5 1.075,5 2 907,4 Kreisfreie Stadt Delmenhorst 2 36,3 0 0,6 Kreisfreie Stadt Emden 1 200,5 0 176,4 Kreisfreie Stadt Oldenburg (Oldb.) 5 206,0 0 0,0 Kreisfreie Stadt Osnabrück 4 97,8 1 1,0 Kreisfreie Stadt Salzgitter 3 444,9 1 166,9 Kreisfreie Stadt Wilhelmshaven 2 37,8 1 14,3 Kreisfreie Stadt Wolfsburg 3 2.396,3 0 68,0 Landkreis Ammerland 12 1.317,8 10 1.298,6 Landkreis Aurich 8 5.630,0 2 2.215,5 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/421 5 Untere Naturschutzbehörde (UNB) Anzahl FFH- Gebiete (vollständig oder anteilig in Zuständigkeit der UNB) Fläche FFH- Gebiete (ha) davon hinreichend gesicherte FFH- Gebiete (Anzahl) Fläche der davon hinreichend gesicherten FFH- Gebiete (ha) Landkreis Celle 16 13.790,1 8 7.763,3 Landkreis Cloppenburg 11 1.218,5 5 349,2 Landkreis Cuxhaven 21 10.541,2 13 8.565,1 Landkreis Diepholz 19 12.213,4 9 1.345,3 Landkreis Emsland 21 16.097,9 13 14.959,3 Landkreis Friesland 5 1.639,6 2 966,8 Landkreis Gifhorn 14 12.770,3 5 5.805,6 Landkreis Goslar 15 4.526,0 6 3.429,4 Landkreis Göttingen 19 9.895,5 7 4.381,3 Landkreis Grafschaft Bentheim 10 2.879,5 6 1.050,6 Landkreis Hameln-Pyrmont 8 4.466,0 2 1.987,1 Landkreis Harburg 14 16.403,5 3 511,7 Landkreis Heidekreis 18 31.030,7 7 9.807,0 Landkreis Helmstedt 14 5.070,2 1 251,6 Landkreis Hildesheim 19 4.471,5 3 139,3 Landkreis Holzminden 15 6.014,3 6 1.428,4 Landkreis Leer 10 5.915,3 6 4.744,0 Landkreis Lüchow-Dannenberg 8 8.786,8 2 4.760,2 Landkreis Lüneburg 4 4.625,6 1 3.990,0 Landkreis Nienburg (Weser) 13 3.182,1 7 1.870,8 Landkreis Northeim 18 7.117,5 5 678,1 Landkreis Oldenburg 12 2.756,5 3 991,7 Landkreis Osnabrück 26 7.836,2 9 1.961,0 Landkreis Osterholz 10 5.712,4 1 2.503,5 Landkreis Osterode am Harz 8 4.443,6 4 1.515,8 Landkreis Peine 6 576,3 2 511,9 Landkreis Rotenburg (Wümme) 22 10.987,6 7 3.092,5 Landkreis Schaumburg 7 2.340,0 1 1.991,4 Landkreis Stade 14 13.406,0 4 2.779,5 Landkreis Uelzen 9 4.470,0 2 1.720,6 Landkreis Vechta 6 2.353,6 2 1.398,0 Landkreis Verden 11 4.943,3 2 4.153,3 Landkreis Wesermarsch 8 2.994,6 1 1.009,3 Landkreis Wittmund 8 1.985,3 3 1.134,2 Landkreis Wolfenbüttel 13 3.793,8 5 1.457,0 Nationalpark Harz 1 15.720,2 1 15.720,8 Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer 1 270.495,1 1 270.495,1 NLWKN 4 18.820,9 0 1.072,9 Region Hannover 27 16.437,8 8 3.024,7 Stadt Celle 5 1.083,4 0 464,3 Stadt Cuxhaven 3 1.351,2 2 1.135,4 Stadt Göttingen 1 2.239,6 0 1.013,4 Stadt Hameln 1 103,1 0 0,0 Stadt Hildesheim 4 552,2 2 534,5 Stadt Lingen (Ems) 3 1.018,9 1 116,8 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/421 6 Der Stand der europarechtskonformen Sicherung der Vogelschutzgebiete zum Stichtag 31.12.2017 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen (Sortierung nach Unteren Naturschutzbehörden): Untere Naturschutzbehörde (UNB) Anzahl Vogelschutzgebiete (vollständig oder anteilig in Zuständigkeit der UNB) Fläche Vogelschutz - gebiete (ha) davon hinreichend gesicherte Vogelschutzgebiete (Anzahl) Fläche der davon hinreichend gesicherten Vogelschutzgebiete (ha) Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue 1 19.338,1 1 19.338,1 Kreisfreie Stadt Braunschweig 2 895,1 0 329,3 Kreisfreie Stadt Emden 3 2.193,6 1 148,6 Kreisfreie Stadt Oldenburg (Oldb.) 1 374,0 0 0,0 Kreisfreie Stadt Salzgitter 2 335,8 0 50,0 Kreisfreie Stadt Wilhelmshaven 3 619,3 3 619,3 Kreisfreie Stadt Wolfsburg 3 3.509,6 0 66,1 Landkreis Aurich 8 21.942,8 2 9.837,0 Landkreis Celle 5 13.040,7 1 10.841,1 Landkreis Cloppenburg 2 4.484,7 0 1.912,0 Landkreis Cuxhaven 3 2.554,7 1 1.741,7 Landkreis Diepholz 4 12.773,4 1 651,1 Landkreis Emsland 6 15.064,8 2 12.539,4 Landkreis Friesland 3 5.310,5 0 4.780,0 Landkreis Gifhorn 6 8.430,7 0 449,0 Landkreis Goslar 3 681,4 1 429,2 Landkreis Göttingen 1 13.631,3 0 13.143,4 Landkreis Grafschaft Bentheim 2 2.670,0 1 908,0 Landkreis Hameln- Pyrmont 2 977,2 0 14,0 Landkreis Harburg 4 11.878,9 1 819,2 Landkreis Heidekreis 6 32.663,4 2 15.274,8 Landkreis Helmstedt 2 2.303,0 0 0,0 Landkreis Hildesheim 2 737,0 0 140,5 Landkreis Holzminden 2 16.989,4 0 15.214,4 Landkreis Leer 6 13.650,5 2 11.557,7 Landkreis Lüchow- Dannenberg 5 21.929,4 1 4.998,6 Landkreis Lüneburg 2 14.180,2 2 14.180,2 Landkreis Nienburg (Weser) 5 4.846,4 0 343,2 Landkreis Northeim 3 5.052,6 0 0,3 Landkreis Oldenburg 2 670,3 0 0,0 Landkreis Osnabrück 2 689,8 1 629,3 Landkreis Osterholz 2 8.166,5 0 5.763,6 Landkreis Osterode am Harz 1 1.159,1 1 39,8 Landkreis Peine 2 282,9 0 0,0 Landkreis Rotenburg (Wümme) 1 1.425,2 0 0,0 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/421 7 Untere Naturschutzbehörde (UNB) Anzahl Vogelschutzgebiete (vollständig oder anteilig in Zuständigkeit der UNB) Fläche Vogelschutz - gebiete (ha) davon hinreichend gesicherte Vogelschutzgebiete (Anzahl) Fläche der davon hinreichend gesicherten Vogelschutzgebiete (ha) Landkreis Schaumburg 3 4.357,9 0 4.100,5 Landkreis Stade 2 13.802,0 1 875,5 Landkreis Uelzen 6 4.862,5 2 2.680,3 Landkreis Vechta 1 1.366,3 0 985,6 Landkreis Verden 2 2.822,4 0 2.903,1 Landkreis Wesermarsch 5 12.317,0 1 11.047,4 Landkreis Wittmund 3 3.978,6 1 3.482,1 Landkreis Wolfenbüttel 2 192,5 0 166,4 Nationalpark Harz 1 15.516,2 1 15.516,2 Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer 1 338.171,0 1 338.171,0 NLWKN 5 17.527,0 1 11.309,6 Region Hannover 1 4.731,9 0 1.372,5 Stadt Cuxhaven 1 280,6 1 280,6 Stadt Göttingen 1 58,6 0 58,6 Stadt Hildesheim 1 680,3 0 229,3 6. Wie viele bereits vor der Meldung des Gebietes als FFH- oder EU-Vogelschutzgebiet erlassene Schutzgebietsverordnungen müssen noch den Anforderungen für die Sicherung von Natura-2000-Gebieten angepasst werden (bitte nach Landkreisen geordnet aufführen)? Die Anzahl der Schutzgebietsverordnungen, die zum Stichtag 31.12.2017 den Anforderungen für die Sicherung von Natura-2000-Gebieten angepasst werden müssen, ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Anzahl der Schutzgebietsverordnungen, die den Anforderungen für die Sicherung von Natura-2000-Gebieten angepasst werden müssen Untere Naturschutzbehörde (UNB) Anzahl (*zum Teil Mehrfachzählungen aufgrund verwaltungsgrenzenübergreifender Gebiete) Kreisfreie Stadt Braunschweig 5 Kreisfreie Stadt Delmenhorst 4 Kreisfreie Stadt Emden * 2 Kreisfreie Stadt Oldenburg * 6 Kreisfreie Stadt Osnabrück 4 Kreisfreie Stadt Salzgitter 3 Kreisfreie Stadt Wilhelmshaven 3 Kreisfreie Stadt Wolfsburg 9 Landkreis Ammerland * 1 Landkreis Aurich * 19 Landkreis Celle * 11 Landkreis Cloppenburg * 7 Landkreis Cuxhaven * 6 Landkreis Diepholz * 39 Landkreis Emsland * 9 Landkreis Friesland * 6 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/421 8 Anzahl der Schutzgebietsverordnungen, die den Anforderungen für die Sicherung von Natura-2000-Gebieten angepasst werden müssen Untere Naturschutzbehörde (UNB) Anzahl (*zum Teil Mehrfachzählungen aufgrund verwaltungsgrenzenübergreifender Gebiete) Landkreis Gifhorn * 16 Landkreis Göttingen (einschl. Osterode ) * 12 Landkreis Goslar * 8 Landkreis Grafschaft Bentheim * 4 Landkreis Hameln-Pyrmont * 12 Landkreis Harburg * 17 Landkreis Heidekreis * 20 Landkreis Helmstedt 12 Landkreis Hildesheim * 18 Landkreis Holzminden * 15 Landkreis Leer * 8 Landkreis Lüchow-Dannenberg 9 Landkreis Lüneburg * 2 Landkreis Nienburg (Weser) * 15 Landkreis Northeim * 11 Landkreis Oldenburg * 12 Landkreis Osnabrück * 10 Landkreis Osterholz * 16 Landkreis Peine 5 Landkreis Rotenburg (Wümme) * 28 Landkreis Schaumburg * 7 Landkreis Stade * 22 Landkreis Uelzen * 14 Landkreis Vechta * 7 Landkreis Verden 3 Landkreis Wesermarsch * 8 Landkreis Wittmund * 5 Landkreis Wolfenbüttel * 8 Region Hannover * 43 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz * 3 Stadt Celle * 5 Stadt Cuxhaven 5 Stadt Göttingen 2 Stadt Hameln 2 Stadt Hildesheim * 2 Stadt Lingen (Ems) * 5 7. Warum soll der gemeinsame Unterschutzstellungserlass von MU und ML vom 21.10.2015 über die Unterschutzstellung von Natura-2000-Gebieten im Wald geändert werden? Der gemeinsame Unterschutzstellungserlass von MU und ML vom 21.10.2015 über die Unterschutzstellung von Natura-2000-Gebieten im Wald wird nicht geändert. Das ist das Ergebnis der vorgenommenen Überprüfung. Auf die Ausführungen zu Frage 2 wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/421 9 8. An welchen konkreten Punkten soll der gemeinsame Erlass überarbeitet werden? Entfällt. 9. Nach Auffassung der Landesregierung: Welche Vorteile für Landeigentümer oder Planungsvorhaben hat die Sicherung eines Natura-2000-Gebietes durch eine Landschaftsschutzgebietsverordnung gegenüber der Sicherung durch eine Naturschutzgebietsverordnung angesichts der Schutzerfordernisse der FFH- und/oder der EU-Vogelschutzrichtlinie ? Bei der Sicherung der Natura-2000-Gebiete ist hinsichtlich der Schutzanforderungen inhaltlich der EU-rechtlichen Verpflichtung in der Form Rechnung zu tragen, dass ein günstiger Erhaltungszustand der im jeweiligen Natura-2000-Gebiet relevanten „Natura-2000-Arten und -Lebensraumtypen“ zu erhalten bzw. herzustellen ist. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Wahl der Schutzgebietskategorie „Naturschutzgebiet“ oder „Landschaftsschutzgebiet“ und muss sich inhaltlich in der Ausgestaltung der Schutzvorschriften widerspiegeln. Ein „LSG-Light“, das der EU-rechtlich geforderten Wahrung bzw. gegebenenfalls erforderlichen Verbesserung des Erhaltungszustandes der jeweils relevanten „Natura-2000-Arten und -Lebensraumtypen“ in seiner inhaltlichen Ausgestaltung der Schutzvorschriften nicht nachkommt, ginge als Natura-2000-Sicherungsinstrument fehl. Vorteilhaft aus Sicht der Grundeigentümer ist vor allem der Wegfall des Vorkaufsrechts, das die öffentliche Hand in NSGen hat, in LSGen aber nicht, außerdem machen diese gegen NSG-Verordnungen geltend, dass diese sich negativ auf die Grundstückspreise auswirkten. 10. Plant die Landesregierung, den bisher nur für Naturschutzgebiete gezahlten Erschwernisausgleich künftig auch für Landschaftsschutzgebiete in Natura-2000-Gebieten zu bezahlen? Wenn ja, was würde das jährlich zusätzlich für den Landeshaushalt kosten? Auf die Ausführungen zu Frage 2 wird verwiesen. Höhere Haushaltsansätze für den Landeshaushalt sind damit nicht verbunden, da bei der Entwicklung der aktuell gültigen Regelung des Erschwernisausgleichs Wald davon ausgegangen wurde, dass alle entsprechenden Flächen als Naturschutzgebiet gesichert werden. 11. Wird eine Umstellung des Erschwernisausgleichs auch für Landschaftsschutzgebiete die Umsetzung der FFH-Richtlinien weiter verzögern? Auf die Ausführungen zu Frage 2 wird verwiesen. 12. Gibt es weitere Kommunen, die ihr Ausweisungsverfahren aufgrund des Koalitionsvertrages ausgesetzt haben? Neben dem Landkreis Osnabrück hat nach Kenntnis der Landesregierung auch die Stadt Osnabrück Ausweisungsverfahren ausgesetzt. 13. Wann soll das Beteiligungsverfahren mit kommunalen Spitzenverbänden und Umweltverbänden zum Walderlass starten, und wie viel Zeit wird dafür vorgesehen? Entfällt. 14. Soll die FFH-Umsetzung im Wald während des Beteiligungsverfahrens gestoppt werden ? Entfällt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/421 10 15. Welcher Zeitverzug für die FFH-Umsetzung im Wald erfolgt durch die Überarbeitung und das Beteiligungsverfahren? Entfällt. 16. Was wird Kommunen geraten, die zurzeit nach dem gültigen Erlass Schutzgebietsausweisungen im Wald vornehmen? Entfällt. 17. Sollen die Kommunen, die laufende Beteiligungsverfahren zur FFH-Umsetzung haben wie der Landkreis Osnabrück, diese aussetzen, bis sich die Landesregierung eine Meinung gebildet hat? Die Landesregierung sieht keinen Grund für die Aussetzung der Unterschutzstellungsverfahren und rät aufgrund der gegenüber der EU-Kommission zugesagten Frist zur Sicherung der FFH-Gebiete bis zum Jahresende 2018 dringend davon ab. Im Gegenteil sind die Verfahren zügig voranzutreiben, um die Verordnungsentwürfe gegebenenfalls an die in Frage 2 genannte 1:1-Umsetzung anzupassen. (Verteilt am 01.03.2018) Drucksache 18/421 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer und Imke Byl (Bündnis 90/Die Grünen) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Europäisches Schutzgebietsnetz in Niedersachsen: Wie will die Landesregierung die Um-setzung von Natura 2000 fristgerecht bis zum Jahr 2018 sicherstellen?