Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4211 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Castor-Lager Gorleben: Sicherheitsstandards ungenügend? Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE), eingegangen am 28.06.2019 - Drs. 18/4096 an die Staatskanzlei übersandt am 02.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 18.07.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Der NDR berichtete am 29. Mai 20191: „Das Entsorgungswerk für Nuklearanlagen (EWN) in Lubmin bei Greifswald hat am Mittwoch die atomrechtliche Genehmigung für ein neues Zwischenlager beantragt. Nach Unternehmensangaben soll die geplante Halle für hoch radioaktiven Abfall frühestens im Jahr 2025 in Betrieb genommen werden. In der 135 m langen Halle sollen dann 74 Castor-Behälter mit hoch radioaktivem Material untergebracht werden. Sie stehen momentan in einer Halle des Zwischenlagers Nord. Diese entspricht nach Angaben von EWN aber nicht mehr den aktuellen Standards zur Sicherung von Zwischenlagern vor Einwirkungen Dritter. Die Auflagen seien 2011 verschärft worden. Künftig sollen 1,80 m dicke monolithische Stahlbetonwände die Behälter mit Atommüll vor Terrorangriffen schützen.“ Vorbemerkung der Landesregierung Das Transportbehälterlager (TBL) Gorleben ist ein Lager zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von bestrahlten Brennelementen aus Leichtwasserreaktoren sowie von HAW-Glaskokillen (verglasten hoch radioaktiven Spaltproduktlösungen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland). Das TBL Gorleben wurde zwischen 1982 und 1983 errichtet. Die Lagerhalle besteht aus einem Empfangs- und Wartungsbereich sowie einem Lagerbereich mit 420 Stellplätzen. Aktuell befinden sich im TBL Gorleben insgesamt 113 Behälter mit Kernbrennstoffen, davon fünf Behälter mit abgebrannten Brennelementen und 108 Behälter mit HAW-Glaskokillen, die aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente bei der AREVA NC in La Hague (Frankreich) stammen . Genehmigungsbehörde für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im TBL Gorleben gemäß § 6 des Atomgesetzes ist seit dem 30. Juli 2016 das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Es hat diese Aufgabe vom bis dahin zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übernommen. Atomrechtliche Aufsichtsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU). 1 https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Plaene-fuer-atomares-Zwischenlager-in- Lubmin,lubmin604.html Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4211 2 Die Zwischenlagerung der im TBL Gorleben eingelagerten Abfälle erfolgt auf der Basis eines etablierten Schutzkonzeptes, bei dem die Einhaltung der grundlegenden Schutzziele während der Lagerung im bestimmungsgemäßen Betrieb und bei Störfällen primär durch die dickwandigen metallischen Behälter sichergestellt wird. Die Auslegung der Behälter stellt weiterhin sicher, dass auch bei auslegungsüberschreitenden Ereignissen (z. B. Erdbeben, Hochwasser, Starkregen, Brände und Flugzeugabstürze) keine einschneidenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes erforderlich werden. Die Lagerhalle dient im Rahmen ihrer genehmigten Auslegung während der Lagerzeit als Schutz vor äußeren Einwirkungen (u. a. Witterungseinflüsse) für die Behälter und verfügt insbesondere über Einrichtungen zum Behältertransport, zur Überwachung der Behälterdichtheit, zur Behälterwartung sowie über Strahlenschutzmessgeräte und brandschutztechnische Einrichtungen. Die Lagerhalle mit ihren 50 cm starken Außenwänden und der Decke aus 20 cm Stahlbeton muss keine Sicherheitsfunktionen für die Behälter übernehmen, da, wie oben ausgeführt, die Behälter so konstruiert sind, dass sie bereits alle Schutzfunktionen erfüllen. Die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) beauftragte Entsorgungskommission (ESK) hat das etablierte Sicherheitsniveau im Rahmen des sogenannten ESK-Stresstests bestätigt. Ferner hat die „Periodische Sicherheitsüberprüfung für das TBL Gorleben “ gezeigt, dass die Anlage kontinuierlich verbessert und stets an die externen Anforderungen angepasst wurde sowie die Einhaltung der für das TBL Gorleben relevanten Schutzziele während des bestimmungsgemäßen Betriebs sichergestellt ist. Neben der gewährleisteten Sicherheit der Lagerung werden auch die Sicherungsmaßnahmen für das TBL Gorleben regelmäßig evaluiert und neuen Lagebeurteilungen angepasst. Am 21.06.2018 hat das BfE daher die 6. Änderungsgenehmigung erteilt. Mit ihr wird dem Betreiber die Erweiterung des baulichen Schutzes des TBL Gorleben gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) gestattet. Derzeit sind die Baumaßnahmen nach dem öffentlichen Vergaberecht ausgeschrieben, ein verbindliches Fertigstellungsdatum kann noch nicht genannt werden. Bis dahin gewährleisten temporäre Maßnahmen den Schutz vollumfänglich. Einzelheiten zu den o. g. Sicherungsmaßnahmen unterliegen der Geheimhaltung und dürfen öffentlich nicht genannt werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu gefährden. 1. Wie dick sind die Wände und Decken des Zwischenlagers für hoch radioaktive Abfälle in Gorleben? Siehe hierzu die Ausführungen in der Vorbemerkung. 2. Was unterscheidet das TBL Gorleben von der bisherigen Castor-Halle in Lubmin? Der Landesregierung liegen keine Informationen über die bauliche Ausgestaltung der Lagerhalle in Lubmin vor. 3. Genügt das Zwischenlager Gorleben den heutigen Sicherheitsanforderungen (bitte mit Begründung)? Ja, siehe hierzu die Ausführungen in der Vorbemerkung. 4. Wann wird die geplante Mauer zum Schutz vor Terrorangriffen am Standort Gorleben errichtet? Siehe hierzu die Ausführungen in der Vorbemerkung. (Verteilt am 19.07.2019) Drucksache 18/4211 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Castor-Lager Gorleben: Sicherheitsstandards ungenügend?