Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4212 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Nachfragen zu Drucksache 18/1013 zur Leistungsfähigkeit der Steuerverwaltung bei der grenzübergreifenden Steuererhebung und Fahndung und zur Entwicklung der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung insgesamt in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE), eingegangen am 18.06.2019 - Drs. 18/4066 an die Staatskanzlei übersandt am 26.06.2019 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 19.07.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Am 04.04.2018 berichtete die Süddeutsche Zeitung über brachliegende Daten in der deutschen Steuerverwaltung: „Insgesamt kann die deutsche Steuerverwaltung wegen erheblicher IT-Probleme die gemeldeten Daten von 898 146 deutschen Steuerpflichtigen, die im Ausland leben, nicht bearbeiten . Die Einkünfte dieser Steuerpflichtigen summieren sich auf mehr als 55 Milliarden Euro, die Kontostände auf 71 Milliarden Euro.“ Niedersachsen fungiert laut Minister Hilbers beim automatischen internationalen Datenaustausch als zentraler Ansprechpartner des Bundes, der alle Auslandsdaten annimmt, hat aber laut Blickpunkt Niedersachsen Probleme mit der Anwendungssoftware und der Personalausstattung, insbesondere im Bereich IuK und bei der Implementierung des Verfahrens für den Datenexport, den Datenimport und den Datenaustausch. Anträge zur Verstärkung des Personals in der Steuerverwaltung mit dem Nachtragshaushalt 2018 wurden von der Koalitionsfraktion der SPD und ihrem Koalitionspartner CDU abgelehnt. Eigene Vorschläge zur Personalverstärkung hat der Minister nicht eingebracht. Vorbemerkung der Landesregierung Auf meine Vorbemerkung zur Drucksache 18/800 nehme ich Bezug. Darüber hinaus gilt Folgendes: Beim automatischen internationalen Datenaustausch nimmt der Bund die Auslandsdaten an. Als zentraler Ansprechpartner des Bundes in Bezug auf die technische Umsetzung des Datenaustauschs koordiniert Niedersachsen im Rahmen des Verfahrens „Informations- und Kommunikationsaustausch mit dem Ausland“ (InKA) die Anforderungen der Länder an die Weiterleitung der Daten an die Länderfinanzbehörden (Datenimport). Die erforderlichen Programmierleistungen hat das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) übernommen. Dabei handelt es sich um Programmierungen im Risiko-Management-System und Kontrollmitteilungsverfahren (RMS-KMV). Dieses Verfahren steuert die Annahme der Daten, die der Bund den Ländern übermittelt, und die Auswertung der Kontrollmitteilungen unter Risikogesichtspunkten. NRW hat die Software planmäßig zum 30.06.2019 bereitgestellt. Die im Blickpunkt Niedersachsen angesprochenen Probleme mit der Anwendungssoftware beziehen sich in erster Linie auf die Anzeige der Daten in den niedersächsischen Finanzämtern. Für die Entwicklung der dafür erforderlichen Dialog-Komponenten im Vorhaben „Koordinierte neue Software -Entwicklung der Steuerverwaltung“ (KONSENS) ist das Land Bayern zuständig. Die Personalausstattung der Abteilung IuK des Landesamts für Steuern Niedersachsen (LStN) steht daher in keinem Zusammenhang mit den für die Auswertung der internationalen Kontrollmitteilungen erforderlichen Softwareprogrammen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4212 2 1. Was hat das Finanzministerium seit Beantwortung der Drucksache 18/800 veranlasst, um eine zeitnahe Bearbeitung der o. g. Daten von Steuerpflichtigen aus dem Ausland sicherzustellen? Das Finanzministerium, vertreten durch das LStN und die Steuerakademie Niedersachsen, hat 1. die Anliegen des Bundes in Bezug auf die technische Umsetzung auf Länderseite koordiniert und so dazu beigetragen, dass der Termin zur Bereitstellung der erforderlichen Softwareprodukte auf Länderseite eingehalten werden konnte, 2. an der Erstellung der Anforderungen für die von NRW zu erstellenden Softwareprodukte mitgewirkt , 3. die Federführung einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe übernommen, die den obersten Finanzbehörden der Länder eine Arbeitshilfe zum Umgang mit den Daten aus dem automatischen internationalen Informationsaustausch bereitgestellt hat, 4. die Durchführung der sogenannten Relevanzläufe zur Auswertung der Daten beim Verfahren RMS-KMV in NRW beauftragt, 5. die Fortbildungspläne für die Bediensteten in den Finanzämtern auf die neuen Anforderungen hin angepasst und entsprechende Fortbildungsmaßnahmen organisiert. 2. Wie lange wird die Bearbeitung der o. g. Daten beim Bundeszentralamt für Steuern und bei den Bundesländern jeweils noch dauern? Zur Beantwortung dieser Frage verweise ich auf meine Antwort zu Frage 2 der Drucksache 18/800. Die Bearbeitung/Auswertung der o. g. Daten (genauer: der EARL-, FATCA- und CRS-Daten) ist eine dauerhafte, fortlaufend zu erledigende Aufgabe. Die Auswertung der EARL- und FATCA-Daten des Jahres 2014 hat am 01.07.2019 begonnen. 3. Ist es in Niedersachsen bislang zu Verjährungen gekommen? Im Zusammenhang mit den Auswertungen von Mitteilungen aus dem automatischen internationalen Datenaustausch ist es in Niedersachen bislang zu keinen Verjährungen gekommen. Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort zu Frage 2 der Drucksache 18/800. 4. Wie groß ist aktuell das Personalfehl in der niedersächsischen Steuerverwaltung insgesamt aufgrund der aktuellsten Personalbedarfsrechnung? Die Personalbedarfsberechnung (PersBB) ist die Grundlage für die sachgerechte Verteilung des Personals. Die Differenz zwischen Personalbedarf und Personalzuweisung beträgt nach der PersBB 2018 derzeit ca. 8,5 %, d. h. rund 927 Vollzeiteinheiten (VZE). Die gegenüber der vorhergehenden PersBB erhöhten Personalbedarfszahlen 2018 von rund 287 Arbeitskräften (AK) haben sich insbesondere durch die Berücksichtigung zusätzlicher Aufgaben, den zusätzlichen Feiertag und die Anpassung der Ausfalltage wegen erhöhter Fehlzeiten ergeben. Dadurch ist die Zuweisungsquote trotz erhöhter Zuweisung um 37 AK insgesamt von 93,65 % auf 91,53 % gefallen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4212 3 5. Wie hat sich das Personalfehl in der niedersächsischen Steuerverwaltung in der Personalbedarfsrechnung seit 2010 entwickelt? Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des ermittelten Personalbedarfs (Bedarf), der Personalzuweisung (Zuweisung) und der Zuweisungsquote i. v. H. von 2010 bis 2018: Jahr Bedarf Zuweisung Differenz Verhältnis i. v. H. 2010 11.345,00 10.018,00 1.327,00 88,30 2011 11.044,00 10.006,00 1.038,00 90,60 2012 10.946,00 10.006,00 940,00 91,41 2013 10.999,00 9.972,00 1.027,00 90,66 2014 10.537,00 9.962,00 575,00 94,54 2015 10.447,44 9.832,00 615,44 94,11 2016 10.499,10 9.890,00 609,10 94,20 2017 10.661,56 9.985,00 676,56 93,65 2018 10.948,95 10.022,00 926,95 91,53 6. Wie verteilt sich das Personalfehl nach der Personalbedarfsrechnung auf die 57 Finanzämter , die 6 Finanzämter für Großbetriebsprüfung, die 4 Finanzämter für Fahndung und Strafsachen und die Steuerakademie? Die nach der Fusion der Finanzämter Uelzen und Lüchow zum Finanzamt Uelzen-Lüchow nur noch 56 Veranlagungsfinanzämter sind zz. rechnerisch durchschnittlich zu 4,3 v. H, die Finanzämter für Großbetriebsprüfung zu 13 v. H. und die Finanzämter für Fahndung und Strafsachen zu 4,9 v. H unterbesetzt. Für die Steuerakademie Niedersachsen wird keine Bedarfsberechnung durchgeführt. Die Personalausstattung richtet sich im Wesentlichen nach der Anzahl der aus- und fortzubildenden Beschäftigten und wird entsprechend den Anforderungen angepasst. 7. In welcher Höhe ist vom Finanzminister seit Beantwortung der Drucksache 18/800 eine Personalverstärkung für die 57 Finanzämter, die 6 Finanzämter für Großbetriebsprüfung , die 4 Finanzämter für Fahndung und Strafsachen und die Steuerakademie zum Haushalt 2020 jeweils eingeplant worden? Über eine Personalverstärkung für die Finanzämter und die Steuerakademie Niedersachsen wird entschieden, wenn sich Mehrbedarfe nach Art und Umfang absehen lassen. Bei den künftigen Aufgaben im Bereich des internationalen Steuerrechts ist eine genaue PersBB nach wie vor nicht möglich , weil noch unklar ist, wieviel Mehrarbeit der automatische internationale Datenaustausch in den Finanzämtern und der Steuerakademie Niedersachsen auslösen wird. Zudem wird zu prüfen sein, ob das für diese Aufgaben benötigte Personal z. B. durch Umschichtungen bereitgestellt werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Berücksichtigung im Haushalt 2020 mangels Etatreife nicht möglich. Zum Ausbildungsbeginn 01.08.2020 ist vorbehaltlich der Zustimmung durch den Haushaltsgesetzgeber die Einstellung von 298 Steueranwärterinnen und Steueranwärtern (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt) und 150 Finanzanwärterinnen und Finanzanwärtern (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt ) vorgesehen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4212 4 8. Wie hat sich die Anzahl der durchgeführten Betriebsprüfungen (bitte jährlich aufgeschlüsselt für Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe) in Niedersachsen in den Jahren 2000 bis 2018 entwickelt? Jahr Anzahl durchgeführter Betriebsprüfungen G M K KSt 2000 3.381 6.780 5.948 7.263 2001 3.425 7.308 5.981 7.775 2002 3.351 6.700 5.994 7.821 2003 3.226 6.660 5.954 8.467 2004 3.529 6.604 6.092 8.642 2005 3.732 6.939 5.934 9.149 2006 3.310 6.965 5.896 8.881 2007 3.417 6.852 5.946 9.148 2008 3.553 6.853 5.790 9.443 2009 3.528 6.519 5.702 9.861 2010 3.955 6.374 5.555 9.866 2011 4.051 6.384 5.139 10.036 2012 3.983 6.253 4.844 9.801 2013 4.171 5.983 4.616 8.756 2014 3.946 5.799 4.601 8.264 2015 3.939 5.949 4.359 8.417 2016 3.863 5.994 4.418 8.075 2017 3.687 5.701 4.451 8.085 2018 3.488 5.512 4.274 7.999 9. Wie hat sich die Anzahl der Betriebsprüfer (bitte jährlich aufgeschlüsselt nach Personalbedarfsrechnung , Personalist und Personalsoll) in Niedersachsen in den Jahren 2000 bis 2018 entwickelt? Vorbemerkung zu den Antworten zu den Fragen 9 und 10: Der Vergleichsstichtag für die ausgewiesenen Personalzahlen in Vollzeiteinheiten (VZE) ist jeweils der erste Werktag zu Beginn des Jahres. Stichtag Summe Betriebsprüfungspersonal in VZE Bedarf Soll Ist nach PersBB nach Zuweisung zum Stichtag 03.01.2000 2.493,93 2.018,00 1.847,39 02.01.2001 2.477,30 2.023,00 1.842,10 02.01.2002 2.195,93 2.026,56 1.833,28 02.01.2003 2.211,58 2.004,97 1.846,67 02.01.2004 2.116,51 2.016,31 1.854,96 03.01.2005 1.990,75 1.893,59 1.836,35 02.01.2006 2.014,67 1.919,61 1.780,88 02.01.2007 2.055,74 1.908,01 1.803,83 02.01.2008 2.161,79 1.946,68 1.801,84 02.01.2009 2.079,88 1.929,46 1.814,72 04.01.2010 2.057,86 1.890,63 1.817,19 03.01.2011 2.308,03 1.935,76 1.806,79 02.01.2012 2.293,39 1.952,66 1.776,85 02.01.2013 2.183,62 1.897,98 1.765,01 02.01.2014 2.287,01 1.926,40 1.737,26 02.01.2015 2.118,51 1.912,21 1.757,05 02.01.2016 2.127,66 1.912,43 1.762,66 02.01.2017 2.097,03 1.884,66 1.752,13 02.01.2018 2.095,75 1.895,23 1.763,63 02.01.2019 2.119,86 1.894,03 1.741,66 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4212 5 Die Übersicht gibt die Zahlen aus der Personalstatistik des LStN für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (LG 2, 1. EA) und für das Betriebsprüfungspersonal der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (LG 1, 2. EA, KSt-Prüfungspersonal gewerblich/land- und forstwirtschaftlich) wieder. Als Betriebsprüfende zählen neben dem Prüfungspersonal der Amtsbetriebsprüfung auch dasjenige der Groß- und Konzernbetriebsprüfung und der Umsatzsteuersonderprüfung. 10. Wie hat sich die Anzahl der Steuerfahnder (bitte jährlich aufgeschlüsselt nach Personalbedarfsrechnung , Personalist und Personalsoll) in Niedersachsen in den Jahren 2000 bis 2018 entwickelt? Stichtag Personal in der Steuerfahndung in VZE Bedarf Soll Ist nach PersBB nach Zuweisung zum Stichtag 03.01.2000 219,11 206,00 226,25 02.01.2001 219,11 206,00 229,31 02.01.2002 260,64 281,00 237,58 02.01.2003 294,75 289,00 236,25 02.01.2004 304,63 289,00 254,57 03.01.2005 299,31 273,00 256,73 02.01.2006 288,22 273,00 251,29 02.01.2007 280,26 267,76 253,11 02.01.2008 282,15 264,62 255,15 02.01.2009 294,15 272,25 256,71 04.01.2010 294,02 272,06 252,49 03.01.2011 297,23 267,47 254,30 02.01.2012 283,24 271,29 258,96 02.01.2013 286,25 272,94 256,94 02.01.2014 279,85 285,25 256,56 02.01.2015 288,29 296,70 258,27 02.01.2016 272,71 286,57 251,53 02.01.2017 273,98 301,00 257,77 02.01.2018 290,92 303,83 269,59 02.01.2019 300,60 303,83 273,66 11. Wie haben sich die Mehreinnahmen durch die Betriebsprüfungen (bitte jährlich aufgeschlüsselt für Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe) in Niedersachsen in den Jahren 2000 bis 2018 entwickelt? Jahr Festgestellte Mehr-/Mindersteuern der Bp nebst Zinsen G M K KSt 2000 857.506.432 133.209.894 69.701.095 68.643.181 2001 967.005.924 149.249.651 65.161.309 66.415.989 2002 1.303.608.659 115.251.709 63.340.002 69.695.948 2003 1.704.475.491 126.616.411 60.079.255 67.650.521 2004 610.135.890 120.540.810 68.407.275 73.199.933 2005 820.206.893 140.986.977 67.349.166 74.340.179 2006 1.053.927.750 116.770.584 56.549.615 93.025.795 2007 1.394.824.360 101.996.373 62.752.468 72.491.120 2008 2.696.907.237 109.724.043 64.076.552 79.904.580 2009 1.013.615.133 145.569.902 66.505.901 92.821.258 2010 554.788.093 128.235.217 65.934.136 106.724.897 2011 861.332.313 131.015.964 64.866.943 90.224.121 2012 986.986.673 124.492.965 82.644.881 94.739.846 2013 472.654.807 135.549.665 60.628.530 81.666.159 2014 1.459.858.205 112.783.643 75.341.400 96.166.861 2015 506.382.209 117.690.137 61.304.880 89.740.368 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4212 6 Jahr Festgestellte Mehr-/Mindersteuern der Bp nebst Zinsen G M K KSt 2016 407.922.844 132.248.677 79.105.689 88.067.542 2017 1.629.979.559 99.504.129 65.863.227 25.290.940 2018 578.353.252 118.766.115 100.267.627 97.797.985 Seit dem Berichtszeitraum 2006 werden die festgestellten Mehr- und Mindersteuern der Bp nebst Zinsen dargestellt. Die Beträge, die Berichtszeiträume vor dem 01.01.2002 betreffen, sind von DM auf Euro umgerechnet. 12. Wie haben sich die Mehreinnahmen durch die Steuerfahndung (bitte jährlich aufgeschlüsselt für Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe) in Niedersachsen in den Jahren 2000 bis 2018 entwickelt? Jahr Festgestellte Mehrsteuern in Euro Steuerfahndung gesamt 2000 125.472.635 2001 120.561.800 2002 118.157.469 2003 155.198.377 2004 152.628.719 2005 105.175.072 2006 136.081.567 2007 130.248.510 2008 136.199.489 2009 111.612.480 2010 160.235.339 2011 107.868.281 2012 150.049.297 2013 168.997.465 2014 167.466.083 2015 211.002.314 2016 169.918.409 2017 128.232.365 2018 158.086.887 Seit dem Berichtszeitraum 2014 werden für die Steuerfahndung die festgestellten Mehrsteuern dargestellt (vorher bestandskräftig festgesetzte Mehrsteuern). Die Beträge, die Berichtszeiträume vor dem 01.01.2002 betreffen, sind von DM auf Euro umgerechnet. 13. Wie hat sich der Turnus der Betriebsprüfungen für Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe in Niedersachsen in den Jahren 2000 bis 2018 entwickelt (bitte jährlich aufgeschlüsselt )? Jahr Prüfungsturnus in Jahren G M K KSt 2000 4,88 11,31 19,60 49,48 2001 4,93 10,69 19,42 48,80 2002 5,04 11,66 19,37 48,51 2003 5,24 11,73 19,50 44,81 2004 4,49 12,04 17,32 47,68 2005 4,24 11,46 17,78 45,04 2006 4,78 11,42 17,89 46,40 2007 4,51 10,84 17,27 54,05 2008 4,34 10,84 17,74 52,36 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4212 7 Jahr Prüfungsturnus in Jahren G M K KSt 2009 4,37 11,40 18,01 50,14 2010 4,49 12,24 18,05 57,02 2011 4,39 12,22 19,51 56,05 2012 4,46 12,47 20,70 57,39 2013 4,60 13,47 21,60 55,49 2014 4,86 13,89 21,67 58,79 2015 4,87 13,54 22,88 57,72 2016 4,56 13,20 22,02 58,42 2017 4,78 13,88 21,86 58,35 2018 5,05 14,36 22,76 58,98 14. Wie hat sich die Anzahl der Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe in Niedersachsen in den Jahren 2000 bis 2018 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt für alle drei Jahre jeweils zu Beginn des neuen Prüfungsturnus)? Jahr Anzahl der Betriebe G M K KSt 2000 16.516 76.668 116.552 359.366 2001 16.898 78.095 116.130 379.383 2002 16.898 78.095 116.130 379.383 2003 16.898 78.095 116.130 379.383 2004 15.830 79.522 105.492 412.077 2005 15.830 79.522 105.492 412.077 2006 15.830 79.522 105.492 412.077 2007 15.414 74.291 102.691 494.410 2008 15.414 74.291 102.691 494.410 2009 15.414 74.291 102.691 494.410 2010 17.769 77.994 100.272 562.520 2011 17.769 77.994 100.272 562.520 2012 17.769 77.994 100.272 562.520 2013 19.184 80.574 99.718 485.864 2014 19.184 80.574 99.718 485.864 2015 19.184 80.574 99.718 485.864 2016 17.610 79.147 97.285 471.780 2017 17.610 79.147 97.285 471.780 2018 17.610 79.147 97.285 471.780 Seit dem Berichtszeitraum 2013 wird der Fallbestand der Kleinstbetriebe auf Fälle beschränkt, die für eine umfassende Sachverhaltsermittlung durch den Außendienst geeignet sind. 15. Wie haben sich die Ausfallzeiten der Steuer-IuK in den Finanzämtern des Landes in den letzten zwei Jahren entwickelt? Bei Ausfallzeiten ist zu unterscheiden zwischen ungeplanten Störungen und geplanten Ausfällen aufgrund von Wartungsfenstern, sogenannte Downtimes. Diese Downzeiten können entweder von den Dienstleistern oder der Abteilung IuK des LStN vorgegeben sein, um notwendige Wartungsarbeiten durchzuführen und Softwareupdates o. ä. einzuspielen. Störungen, die die gesamte Steuer-IuK und damit alle Finanzämter lahmlegen, kommen in der Regel nicht vor. Selbst beim Ausfall des Rechenzentrums des Data Center Steuer im Mai 2019 waren andere Programme wie E-Mail, Internetbrowser und Officeanwendungen weiterhin verfügbar. Bei der Kappung von WAN-Verbindungen durch Erdarbeiten im Jahr 2018 waren bei drei Vorfällen insgesamt nur fünf Finanzämter betroffen (die Erdarbeiten in der Göttinger Chaussee in Hannover im Oktober 2018 betrafen gleich drei Finanzämter an diesem Standort). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4212 8 Für die letzten zwei Jahre (seit Mitte 2017) kann weder für die (ungeplanten) Störungen noch für die (geplanten) Downzeiten zu Wartungszwecken eine signifikante Tendenz hin zu einer Zu- oder Abnahme festgestellt werden. 16. Wie viele Arbeitsstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten aufgrund von Ausfällen der SteuerIuK nicht produktiv genutzt werden? Aufgrund der Komplexität der Anwendungen und Ausfallszenarien ist diese Frage nicht eindeutig zu beantworten. Es lässt sich lediglich feststellen, dass die Finanzämter auch dann noch (eingeschränkt ) produktiv tätig sein können, wenn die steuerlichen IT-Fachverfahren nicht zur Verfügung stehen. Ausfälle der Steuer-IuK betreffen in der Regel nicht ganze Ämter und erstrecken sich auch nicht über einen längeren Zeitraum. Aber: Die steuerfachliche Anwendung des KONSENS- Dialogverfahrens (KDialog) ist essenziell für die Arbeit in den Finanzämtern. Bei einer Störung sinkt die Produktivität der Finanzämter. 17. Wie viele Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten für Tarifbeschäftigte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im IuK-Bereich sind derzeit nicht besetzt? Im IuK-Bereich des LStN sind derzeit 16,5 Arbeitsplätze für Tarifbeschäftigte nicht besetzt (Stand 05.07.2019). 18. Wie viele Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten für Tarifbeschäftigte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im IuK-Bereich hält die niedersächsische Steuerverwaltung aktuell vor (bitte aufgeschlüsselt nach Personalist, Personalsoll und Personalbedarfsrechnung )? Aktuell sind 84 Arbeitsplätze (Personal-Soll) eingerichtet, von denen 67,5 Arbeitsplätze (Personal- Ist) besetzt sind. 19. Wie verteilen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im IuK-Bereich auf die unterschiedlichen Aufgaben laufender Betrieb, Service, Programmierung Steuerrechtsänderungen , internationaler und nationaler Datenaustausch, Cybersecurity/Kritis, sonstige Aufgaben (bitte aufgeschlüsselt nach Personalist, Personalsoll und Personalbedarfsrechnung )? Aufgabenbereiche Personal-Soll Personal-Ist Betrieb 79 69 Service/sonstige Aufgaben 73 61 Anwendungsentwicklung 110 78 internationaler und nationaler Datenaustausch 4 3 Cybersecurity/Kritis 3 3 Verfahrensverantwortung und -betreuung 69 59 Gesamt 338 273 Die Festlegung der Aufgaben und Personalbedarfe für 2020 und 2021 ist noch nicht abgeschlossen . 20. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden für die Programmierung von Steuerrechtsänderungen bei der Grundsteuer eingeplant? Die Arbeitsgruppe „Grundsteuer Elektronisch“ (AG GrStneu) begleitet die Umsetzung der Grundsteuerreform . In ihr sind der Bund und alle Länder vertreten. Die AG GrStneu betrachtet ihre Aufgabe als gemeinsames Projekt des Bundes und der Länder. Sie nimmt bei ihren Planungen die Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4212 9 programmtechnische Umsetzung der Grundsteuerreform durch das Vorhaben KONSENS als eine Rahmenbedingung an. Ziele des Vorhabens KONSENS, zu deren Erreichung sich der Bund und alle Länder verpflichtet haben, sind u. a. die arbeitsteilige Entwicklung und der Einsatz einheitlicher Software für die Besteuerungsverfahren. Die Federführung für das informationstechnische Umsetzungsprojekt hat das Land Bayern. Bayern hat in der 5. Sitzung der AG GrStneu am 28. und 29. Mai 2019 erste Informationen zum Sachstand des informationstechnischen Umsetzungsprojekts geliefert und dabei auch die zu beteiligenden Programmierstandorte benannt. Niedersachsen wird nach Einschätzung der AG GrStneu keine Programmierarbeiten zur Umsetzung der Grundsteuerreform leisten müssen. Bayern und das automationstechnische Umsetzungsprojekt haben bisher auch noch keine Aufwandsprognose kommuniziert. (Verteilt am 22.07.2019) Drucksache 18/4212 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums Nachfragen zu Drucksache 18/1013 zur Leistungsfähigkeit der Steuerverwaltung bei der grenzübergreifenden Steuererhebung und Fahndung und zur Entwicklung der Betriebsprü-fung und der Steuerfahndung insgesamt in Niedersachsen