Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/422 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Silke Lesemann (SPD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Instandsetzungsmaßnahmen an der Leinebrücke in Pattensen-Schulenburg Anfrage der Abgeordneten Silke Lesemann (SPD), eingegangen am 05.02.2018 - Drs. 18/266 an die Staatskanzlei übersandt am 07.02.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 27.02.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten Aus der HAZ vom 15.12. 2018 habe ich erfahren, dass für die historische Leinebrücke in Pattensen -Schulenburg für 2018 eine „größere Instandsetzungsmaßnahme“ geplant ist. Außerdem wird davon berichtet, dass die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) künftig keine Säuberungsarbeiten an der Brücke mehr durchführen dürfe. 1. Welche Instandsetzungsmaßnahmen sind für die Leinebrücke in Pattensen-Schulenburg geplant, und für wann sind diese vorgesehen? Die in 2018 geplanten Erhaltungsmaßnahmen beschränken sich im Wesentlichen auf den Erhalt der Fahrbahn auf dem Bauwerk und den Brückenvorfeldern. Vereinzelt werden auch schadhafte Mauerwerksfugen im Bruchsteinmauerwerk neu verfugt. Die Baumaßnahme soll in den Monaten August und September 2018 stattfinden. Eine genaue Abstimmung des Termins steht noch aus. 2. Ist eine vollständige Sanierung der Brücke geplant? Nein. 3. Aus welchen Gründen ist das ehrenamtliche Engagement der UWG nicht mehr erwünscht ? Grundsätzlich ist gegen die ehrenamtliche Tätigkeit der UWG nichts einzuwenden. Diese ist jedoch vor Beginn der Arbeiten mit dem Geschäftsbereich Hannover der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV-GB Hannover) abzustimmen, da dieser für den ordnungsgemäßen Zustand des Bauwerks haftet. Bei den letzten Arbeiten der UWG wurde der NLStBV-GB Hannover erst im Nachhinein informiert. Auch wurden ihm nicht die Art und der Umfang der Arbeiten mitgeteilt. Der NLStBV-GB Hannover konnte daher nicht beurteilen, ob die UWG die notwendige Fachkunde sowohl für die Durchführung von Verkehrssicherungsarbeiten als auch für die Reinigungsarbeiten an der historischen Brücke besitzt. Dies hat den NLStBV-GB Hannover dazu veranlasst, der UWG ehrenamtliche Arbeiten bis auf weiteres zu untersagen. (Verteilt am 01.03.2018) Drucksache 18/422 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Silke Lesemann (SPD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Instandsetzungsmaßnahmen an der Leinebrücke in Pattensen-Schulenburg