Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4227 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel und Miriam Staudte (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Elbbrücke Neu Darchau Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel und Miriam Staudte (GRÜNE), eingegangen am 07.06.2019 - Drs. 18/4090 an die Staatskanzlei übersandt am 01.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 23.07.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Die geplante Elbbrücke soll Neu Darchau mit Darchau verbinden. Eine Verkehrsuntersuchung des Landkreises Lüneburg hatte ergeben, dass der mögliche zusätzliche Verkehr von örtlicher bzw. regionaler Bedeutung ist und damit eine Förderung mit Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz (NGFVG) möglich ist. Im Jahr 2007 beschlossen die betroffenen Gemeinden, die Planung der Elbbrücke zu unterstützen. Damals wurden die Baukosten inklusive der Ortsumgehung Katemin auf rund 38 Millionen Euro geschätzt. Im Jahr 2011 sollen laut Landkreis Lüneburg die Planungs- und Baukosten auf 44,4 Millionen Euro gestiegen sein. Die damalige Landesregierung sagte 2008 eine Beteiligung an den Baukosten im Rahmen der Entflechtungsmittel zu und stellte weitere Landesmittel in Aussicht. Aufgrund überholter Daten konnten über Jahre keine genauen Angaben zu den tatsächlichen Kosten gemacht werden. Die rot-grüne Koalition einigte sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf, eine anteilige Förderung bis zu einer Höhe der Kosten von maximal 45 Millionen Euro mitzutragen : „Für weitere Kostensteigerungen und den Unterhalt werden keine Mittel bereitgestellt“ (Koalitionsvertrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen 2013). Mittlerweile gehen Schätzungen von 65 Millionen Euro (Bund der Steuerzahler) bzw. 70 Millionen Euro (Landeszeitung vom 01.06.2019) aus. Die rot-schwarze Landesregierung hat ungeachtet der Kostensteigerung zugesagt, NGVFG-Mittel und Planungsmittel für eine anteilige Förderung aus dem Landeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Irritationen gab es zwischenzeitlich, ob der Landkreis Lüneburg eine aktuelle Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorlegen müsse. Dies hatte Verkehrsminister Bernd Althusmann zunächst zur Bedingung gemacht (Schreiben an den Bund der Steuerzahler vom 19.02.2019). Der Leiter des kreiseigenen Betriebes für Straßenbau und Unterhaltung monierte daraufhin, dass Minister Althusmann mündlich die Förderung aber bereits zugesagt haben solle - ohne dass eine neue Ermittlung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses eingereicht werden sollte (Landeszeitung 01.06.2019). Diese Zusage liege nun auch schriftlich vor. Mittlerweile hat der Landkreis Lüneburg eine EU-weite Ausschreibung eines Ingenieursvertrags veranlasst. Vorbemerkung der Landesregierung Bei dem geplanten Bau der Elbbrücke Neu-Darchau–Darchau handelt es sich um ein kommunales Bauvorhaben, das bis 2015 von den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg auf deren Gebieten geplant wurde. Es handelt sich nicht um ein Vorhaben des Landes Niedersachsen. Der Landkreis Lüneburg hatte seinerzeit eine Verkehrsuntersuchung durchführen lassen, die zu dem Ergebnis führte, dass der prognostizierte Verkehr überwiegend von örtlicher und regionaler Bedeutung ist. Daher wurde der betroffene Landesstraßenabschnitt zur Kreisstraße abgestuft. Dies Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4227 2 eröffnete die Möglichkeit einer Förderung nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG - vormals GVFG). Am 20.07.2015 hat sich der Lüneburger Kreistag mit 32 Ja- zu 24 Nein-Stimmen mehrheitlich dafür ausgesprochen, der Raumordnung kein Planfeststellungsverfahren für den Brückenbau folgen zu lassen. Da das Fördervorhaben danach vom Landkreis Lüneburg nicht mehr zum NGVFG-Mehrjahresprogramm angemeldet wurde, wurden die Unterlagen von der Bewilligungsbehörde vernichtet. Es gibt daher derzeit kein Fördervorhaben. Ende September 2018 hat der Kreistag Lüneburg beschlossen, die Planung der Elbbrücke bei Neu Darchau wieder aufzunehmen und die Planfeststellung mit den hierfür erforderlichen Unterlagen vorzubereiten. Sowohl in 2017 als auch zu Beginn des Jahres 2018 war die Elbbrücke erneut Teil politischer Forderungen vor Ort. Daher hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) dem Landkreis Lüneburg im März 2018 angeboten, zusätzlich zur in Aussicht gestellten NGFVG-Förderung Mittel zur Wiederaufnahme der Planung in Höhe von 700 000 Euro aus dem Landesstraßenbauplafond zu gewähren, um die besondere Bedeutung einer festen Elbquerung für die Landesregierung zu unterstreichen. Voraussetzung dafür wäre, dass der Landkreis nach dem inzwischen gefassten Kreistagsbeschluss zur Beschleunigung des Vorhabens weitestgehend auf die bisherigen Planungsergebnisse zurückgreift . Die zu erstattenden Planungsmittel müssen konkret auf den Bau der Elbquerung beschränkt sein und der Investitionsvorbereitung dienen. Die Planungskosten können auf Nachweis erstattet werden, wenn ein Baubeginn zeitlich erkennbar ist. Nach Einschätzung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) ist davon auszugehen, dass sämtliche Unterlagen nach aktuell gültigem Regelwerk neu erstellt bzw. komplett überarbeitet werden müssen. Einschließlich erforderlicher Untersuchungen/Gutachten sind ca. 2,5 Jahre für die Vorbereitung der Planfeststellung realistisch. Daraus lässt sich nach erster Grobschätzung folgender Zeitplan entwickeln: 2019 bis 2021: Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen incl. Vorarbeiten, Untersuchungen, Gutachten, 2021 bis 2022: Planfeststellungsverfahren incl. Beschluss (ohne Klagen!), 2022 bis 2023: Erarbeitung Bauentwurf/Ausführungsunterlagen, 2023 bis 2024: Ausschreibung und Auftragsvergabe, 2024 bis 2027: Bauausführung. Nach der letzten im MW bekannten Schätzung des Landkreises werden die Baukosten mit 65 Millionen Euro beziffert. Für Minister Dr. Althusmann hat die geplante Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau einen besonderen Wert für das Zusammenwachsen der Region, die rund vier Jahrzehnte gegen den Willen der Menschen getrennt worden war durch den „Eisernen Vorhang“ einer sozialistischen Gewaltherrschaft im Osten Deutschlands. Diese Trennung gilt es nach Vollendung der Deutschen Einheit endgültig zu überwinden. Dazu möchte das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg seinen Beitrag leisten. 1. Auf welche Höhe schätzt die Landesregierung die aktuellen Kosten für die Planung und den Bau der Elbbrücke? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4227 3 2. Welche Daten und Zahlen aus welchen Jahren liegen der Kostenschätzung zugrunde? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Aus welchen Gründen ist das im Jahr 2015 gestoppte Projekt nun wieder aufgenommen worden? Das Vorhaben ist bisher in kein Programm aufgenommen worden. Ergänzend wird dazu auch auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. In welcher Höhe beteiligt sich das Land mit welchen Mitteln an Planung und Bau der Elbbrücke? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 5. Welche neuen Erkenntnisse gibt es zum Kosten-Nutzen-Verhältnis bezüglich der Elbbrücke ? Die NLStBV in Lüneburg wird als Bewilligungsbehörde vor einer Förderung intensiv prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen. Darüber hinaus wird der Neubau der Brücke von der Bewilligungsbehörde u. a. unter den Gesichtspunkten der Bau- und Verkehrstechnik sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geprüft werden. Wird das Vorhaben danach als förderfähig eingestuft, soll es mit NGVFG-Mitteln bezuschusst werden. Die Bewilligungsbehörde selbst wird keine Kosten-Nutzen-Analyse veranlassen. Es ist davon auszugehen, dass der Landkreis Lüneburg im Eigeninteresse eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dieses Brückenprojekts durchführen wird. 6. Wie bewertet die Landesregierung die Wirtschaftlichkeit und volkswirtschaftliche Relevanz der Elbbrücke? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Wenn der bisher prognostizierte Verkehr weiter auf eine örtliche bzw. regionale Bedeutung beschränkt sein sollte, weswegen bindet dann die Landesregierung Mittel in der genannten Höhe in diesem Projekt? Mittel für dieses Vorhaben sind noch nicht gebunden. Bei den in Aussicht gestellten NGVFG-Mitteln handelt es sich um Zuwendungen des Landes an kommunale Baulastträger zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden. 8. Wird die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass die Kosten für die Elbbrücke mittlerweile auf bis zu 70 Millionen Euro geschätzt werden, eine Obergrenze für die anteilige Förderung einziehen? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Obergrenzen werden im Sinne einer Gleichbehandlung aller NGVFG-Vorhaben in der Regel nicht festgelegt. Auch in diesem Fall gibt es eine solche nicht. Um einen kalkulierbaren Mittelabfluss zu gewährleisten, werden die Zuwendungen zu den Projekten mehrjährig disponiert. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4227 4 9. Mit welchen jährlichen Folgekosten (Unterhaltungs-, Erhaltungs- und Sanierungskosten ) ist zusätzlich zu den Bau- und Planungskosten zu rechnen, und wer trägt diese Kosten? Für die dauerhafte Erhaltung derartiger Bauwerke ist nach Angabe der NLStBV eine Größenordnung von jährlich ca. 1,5 bis 2 % der Baukosten anzusetzen. Die Folgekosten sind vom Baulastträger der Brücke zu tragen, also vom Landkreis Lüneburg. Das Land ist nicht zuständig, da es sich um ein kommunales Bauvorhaben handelt. 10. Wenn das Land den förderfähigen Anteil der bis zu 70 Millionen Euro teuren Brücke mit 75 % aus den 75 Millionen Euro Entflechtungsmitteln fördert, die jährlich für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung stehen: Werden andere kommunale Straßen- und Radwegeprojekte dann in diesen Jahren nicht gefördert werden können, bzw. welche Projekte werden gegebenenfalls bis wann zurückgestellt werden müssen? Die in Aussicht gestellten Fördermittel sollen im Rahmen des NGVFG zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt werden. Welche Auswirkungen dies dann auf die NGVFG-Förderung weiterer Fördervorhaben haben könnte, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. 11. Kam es zu unterschiedlichen Angaben von Verkehrsminister Bernd Althusmann in einem Brief gegenüber dem Bund der Steuerzahler im Februar 2019 und mündlich - und später auch schriftlich - gegenüber dem Leiter des kreiseigenen Betriebes für Straßenbau und Unterhaltung, ob eine Förderzusage des Landes von einer neuen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung abhänge oder aber eben doch nicht abhänge? Es gab nach hiesiger Kenntnis keine unterschiedlichen Angaben von Minister Dr. Althusmann. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. (Verteilt am 24.07.2019) Drucksache 18/4227 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel und Miriam Staudte (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Elbbrücke Neu Darchau