Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4233 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Hermann Grupe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Bearbeitung der Anträge auf Fördergelder für einen Schutzzaun Anfrage des Abgeordneten Hermann Grupe (FDP), eingegangen am 13.06.2019 - Drs. 18/3993 an die Staatskanzlei übersandt am 19.06.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 24.07.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Die HAZ macht in ihrer Ausgabe vom 06.06.2019 darauf aufmerksam, dass viele Tierhalter auch Monate nach Einreichen ihres Antrags auf Fördergeld für einen Schutzzaun noch immer auf einen Bescheid des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz warten. In mindestens einem Fall sei es in der Zwischenzeit zu einem mutmaßlichen Wolfsriss zweier Kälber gekommen. 1. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Förderanträgen für Schutzmaßnahmen ? Die Bearbeitungszeit ist von Antrag zu Antrag unterschiedlich. In diesem Jahr dauerte die Antragsbearbeitung bisher zwischen zwei und fünf Monaten. Durch die in diesem Jahr eingeführten Änderungen der Richtlinie Wolf (u. a.: Aufnahme von Hobbytierhaltern und der 100-Prozent-Förderung der Materialkosten) ist die Anzahl der Anträge sehr stark gestiegen. Allein aufgrund der weiterhin steigenden Antragszahlen muss mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden. In vielen Fällen verlängern sich Bearbeitungszeiten außerdem durch unvollständige Antragsunterlagen, die erst bei den Antragsstellern nachgefordert und von diesen vervollständigt werden müssen, bevor die Anträge geprüft werden können. 2. Was wird unternommen, um die Bearbeitungszeit zu optimieren? Die Geschäftsprozesse werden kontinuierlich verbessert, auch durch Einsatz geeigneter Technik. Der Einsatz von Personal ist intensiviert worden. 3. Inwiefern hat der Halter einen Anspruch auf Entschädigungen nach einem Wolfsriss, wenn noch kein Schutzzaun vorhanden ist, die Fördergelder für einen solchen Zaun aber bereits beantragt wurden? Ein Halter von Nutztieren hat nach einem Wolfsriss grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung , denn dieser würde eine Haftung des Landes für Schäden aus natürlicher Ursache voraussetzen . Im Rahmen der Richtlinie Wolf gewährt das Land Niedersachsen freiwillige Zahlungen an Nutztierhalter zur Minderung der durch den Wolf verursachten Schäden. Nach der derzeitig gültigen Fassung der Richtlinie Wolf hat der Halter von Nutztieren keine Möglichkeit, einen Schadensausgleich zu beantragen, sofern der definierte wolfsabweisende Grundschutz zum Zeitpunkt des Schadensvorfalls nicht umgesetzt wurde. Aufgrund der gegenwärtig längeren Bearbeitungszeiten bezüg- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4233 2 lich der Anträge auf Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz und einer damit verbundenen unangemessenen Härte kommen Billigkeitsleistungen auf Kulanzbasis auch in Betracht, wenn ein entsprechender Präventionsantrag schon länger als vier Wochen in Bearbeitung ist. Diese Billigkeitsleistungen können folglich nur als De-minimis-Beihilfen gemäß VO (EU) Nr. 1408/2013 gewährt werden, da sie nicht von einer beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission abgedeckt sind. 4. Wie hoch ist das Gesamtbudget, welches für die Präventionsmaßnahmen zur Verfügung steht? Dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz wurden für die Förderung von Präventionsmaßnahmen sowie Billigkeitsleistungen für Nutztierrisse Barmittel 2019 in Höhe von 2 234 000 Euro zuzüglich Ausgabereste 2018 zur Verfügung gestellt. Im Kapitel 15 20 beträgt die Gesamtsumme der Ansätze der Titelgruppe 71 für Ausgaben des Wolfsmanagements für das laufende Haushaltsjahr insgesamt 2 841 000 Euro. Die Ansätze der Titelgruppe 71 sind gegenseitig deckungsfähig und könnten im Rahmen dieser Deckungsfähigkeit gegebenenfalls auch zur Finanzierung von Präventionsmaßnahmen eingesetzt werden. 5. Wie viel von diesem Budget steht noch zur Verfügung? Für die Förderung von Präventionsmaßnahmen sind noch 1 149 793,46 Euro verfügbar. Innerhalb der Titelgruppe 71 sind insgesamt noch ca. 1 456 000 Euro verfügbar. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 4 bezüglich der Deckungsfähigkeit verwiesen. 6. Welche Maßnahmen sind geplant, wenn dieses Budget aufgebraucht ist? Die Mittel der Titelgruppe 71 sind gegenwärtig ausreichend zur Finanzierung der Erfordernisse des Wolfsmanagements, insbesondere zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz. Sofern darüber hinaus ein Finanzierungsbedarf entsteht würde, wäre darüber zu gegebener Zeit zu entscheiden. (Verteilt am 25.07.2019) Drucksache 18/4233 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Hermann Grupe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Bearbeitung der Anträge auf Fördergelder für einen Schutzzaun