Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4235 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Imke Byl, Julia Hamburg und Miriam Staudte (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Brand im Schacht Konrad Anfrage der Abgeordneten Imke Byl, Julia Hamburg und Miriam Staudte (GRÜNE), eingegangen am 18.06.2019 - Drs. 18/4067 an die Staatskanzlei übersandt am 26.06.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 24.07.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Am 24. Mai informierte die Bundesgesellschaft für Endlagerung über einen Brand im ehemaligen Erzbergwerk Schacht Konrad, das derzeit zu einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ausgebaut wird. Der Brand ereignete sich am 14. Mai.1 Die AG Schacht Konrad nahm wie folgt Stellung: „‚Es ist einfach nicht zu verantworten, ein solch altes Bergwerk wie den Schacht Konrad zu einem Atommülllager umbauen zu wollen. Dieses Bergwerk ist nicht für einen sicheren Betrieb als Atommülllager errichtet worden und weist Gefahrenpunkte auf, die inakzeptabel sind,‘ so ein Sprecher des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad. Einer dieser Gefahrenpunkte sind die alten Holzeinbauten, die eine besondere Brandgefahr mit sich bringen. Diese werden seit einem Jahr aufwändig mit den entsprechenden finanziellen Mitteln ausgebaut. Am 29. April feierte die BGE bereits in einer Pressemitteilung den erfolgten Ausbau der alten Konstruktion. Das war wohl zu früh triumphiert. Denn verblieben sind noch Holzkonsolen und davon fing nun eine beim Einsatz eines Schneidbrenners Feuer. Der Sprecher des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad: ‚Ein altes Bergwerk bleibt ein altes Bergwerk, und wenn man es modernisiert, ist es nichts anderes als ein altes Bergwerk, das modernisiert worden ist. Es wird niemals denselben Sicherheitsstandard wie ein neues Bergwerk haben. Wir fragen uns inzwischen, was eigentlich noch alles passieren muss, bevor Schacht Konrad als Endlager endlich aufgegeben wird.‘“2 Vorbemerkung der Landesregierung Bei Sanierungsarbeiten mit einem Schneidbrenner im Schacht 1 des künftigen, noch in der Errichtung befindlichen Endlagers Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ist es am 14.05.2019 zu einem Schwelbrand gekommen. Trotz Einhaltung aller vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen waren während der Brennarbeiten flüssige Stahltropfen auf ein Reststück einer Holzkonsole unterhalb der Arbeitsstelle getropft und hatten dort zu schwelen begonnen. 1 https://www.bge.de/de/aktuelles/meldungen-und-pressemitteilungen/meldung/news/2019/5/345-endlagerkonrad / 2 https://ag-schacht-konrad.de/index.php?option=com_content&task=view&id=2266&Itemid=1 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4235 2 Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ist die zuständige bergrechtliche Aufsichtsbehörde für die Schachtanlage Konrad. In diesen Bereich der Aufsicht fallen auch die Bearbeitung von Unfällen und besonderen Vorkommnissen in der Schachtanlage Konrad. Gemäß Erlass des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) vom 18.06.2018 (AZ: 6716/00) hat das LBEG alle Unfälle, Störfälle und sonstige für die bergtechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse, die sich im Rahmen seiner Aufsichts- und Genehmigungstätigkeit ergeben oder die auf Grundlage weiterer gesetzlicher Grundlagen vom Betreiber der Schachtanlage Konrad an das LBEG mitgeteilt werden, dem MU als bergrechtlich für die Schachtanlage Konrad zuständiger Fachaufsichtsbehörde zu melden. Das LBEG gibt dem MU dabei auch eine fachliche Einordnung des meldepflichtigen Ereignisses hinsichtlich seiner Relevanz und Bedeutung . Unterrichtungen der Presse und Medien über meldepflichtige Ereignisse werden grundsätzlich durch das MU bearbeitet. Davon unberührt bleiben Veröffentlichungen von bedeutsamen Ereignissen durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) als Betreiberin der Schachtanlage. Die BGE informiert auf ihrer Internetseite über die aus ihrer Sicht öffentlichkeitsrelevanten Vorkommnisse bei den von ihr betriebenen Anlagen in eigener Verantwortung. 1. Warum wurde die Öffentlichkeit erst zehn Tage nach dem Brand informiert? Da zu keinem Zeitpunkt des Ereignisses eine Gefährdung von Beschäftigten im Betrieb, der Umwelt sowie der Bevölkerung bestanden hatte, der Brandherd als Schwelbrand lokal eng begrenzt war und bereits im Frühstadium gelöscht werden konnte, bestand kein sicherheitstechnisch bedeutsames Ereignis, das das Erfordernis einer Information an die Öffentlichkeit durch MU nach sich gezogen hätte. 2. Wann wurde die Landesregierung über den Brand informiert? Das LBEG wurde von der BGE, am 14.05.2019 gegen 17:00 Uhr telefonisch über den Schwelbrand informiert. Das Ereignis wurde dann am 15.05.2019 um 15:34 Uhr dem MU per E-Mail berichtet. 3. Wann wurden die Brandermittlungen abgeschlossen, und zu welchem Ergebnis kamen sie? Am 16.06.2019 fanden die letzten Gespräche zwischen dem LBEG und der BGE statt. Dort wurden die unter der Antwort zu Frage 8 genannten Festlegungen getroffen. 4. Um welche Uhrzeit brach der Brand aus? Der Schwelbrand ereignete sich am 14.05.2019 um 15:40 Uhr. 5. Wurden Feuerwehrkräfte zur Brandbekämpfung hinzugezogen? Wenn ja, wann trafen diese am Brandort ein? Wenn nein, warum nicht? Zur Brandbekämpfung, Hilfeleistung und für das Rettungswesen unter Tage hält der Betreiber der Schachtanlage Konrad eine eigene Grubenwehr vor. Bei nicht ausreichender Einsatzkraft der Grubenwehr Konrad können Hilfeleistungswehren von anderen Betrieben Unterstützung leisten. Nach Alarmierungsplan wird der abwehrende Brandschutz auf dem Betriebsgelände Konrad 1 bzw. Konrad 2 durch die Berufsfeuerwehr Salzgitter sichergestellt. Die Grubenwehr sowie die Berufsfeuerwehr wurden nicht alarmiert, da zu keiner Zeit eine Gefährdung von Beschäftigten im Übertagebetrieb, Umgebung und Bevölkerung bestanden hatte oder hätte befürchtet werden müssen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4235 3 Wie unter Frage 1 bereits ausgeführt, handelte es sich bei dem Vorkommnis im Schacht Konrad um einen lokal begrenzten Schwelbrand, der bereits im Anfangsstadium erkannt worden ist und keinerlei Auswirkungen auf den Übertagebereich nach sich gezogen hatte. Die anwesenden Mitarbeiter leiteten mithilfe der mitzuführenden Kübelspritzen sofort die Brandbekämpfung ein und der Schwelbrand konnte schnell gelöscht werden. Nach Abschluss der Löschmaßnahmen wurden zwei Brandnachbefahrungen des kompletten Schachts durchgeführt, die Schwelbrandstelle mit einer Wärmebildkamera abgefahren und vorbeugend mehrmals erneut mit Wasser ausgespült. Die in den Füllörtern auf der 3., 4. und 5. Sohle des Schachts 1 angebrachten Kohlenmonoxid-Melder haben zu keiner Zeit erhöhte Kohlenmonoxid-Konzentrationen gemessen. 6. Welche Brandereignisse gab es auf dem Betriebsgelände Schacht Konrad seit Beginn der Umbauarbeiten (bitte jeweils Datum, Brandort, Ursache und Schadensumfang nennen )? Seit Beginn der Umbauarbeiten unter Tage im Jahr 2009 sind folgende Brandereignisse aufgetreten : Ereignis Datum Ort Ursache Schadensumfang Entstehungsbrände an diversen Fahrzeugen für die Umrüstphase 24.04.09 04.02.10 04.07.11 02.12.11 08.06.12 27.07.13 16.08.13 26.01.15 08.07.15 09.02.17 14.06.17 19.10.17 09.04.18 30.01.19 21.05.19 unter Tage meist bei Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen an den Fahrzeugen, z. B. Austreten von Öl und dessen Entzündung, Brand im Motorraum, ausgelaufenes Hydrauliköl, das sich an heißen Teilen der Abgasanlage entzündet hatte, Risse im Partikelfilter Bei allen Fahrzeugbränden bestand ein geringer Schadensumfang . Entstehungsbrände konnten durch die am Fahrzeug und unter Tage vorhandenen Feuerlöscher sowie Kübelspritzen gelöscht werden . Schwelbrand an hölzernem Einstrich 03.04.11 Schacht K1 Raubarbeiten von Ruhebühnen , Schachtkabeln sowie Einstrichen, Brandauslösung vermutlich durch Herabfallen eines glühenden Metallstücks Der Einstrich wurde zunächst ersetzt und im weiteren Verlauf der Schachtsanierung planmäßig geraubt. Kabelbrand im Tagesbetrieb 07.09.15 Baugrube Parkplatz bei Bauarbeiten Geringe Schäden, Erstickung des Entstehungsbrandes durch auf der Baustelle vorhandene Feuerlöscher Entstehungsbrand Wetterkanal 01.10.16 unter Tage Wärmeeinwirkung auf einen nicht vollständig beräumten, außen am Wetterkanal anhaftenden PU-Schaum. Geringe Schäden, Erstickung des Entstehungsbrandes durch mitgeführte Feuerlöscher Alle v. g. Brandereignisse erfolgten bei den Errichtungs- und Umrüstarbeiten und haben somit keinen Einfluss oder Folgewirkungen auf den späteren Endlagerbetrieb der Schachtanlage Konrad. 7. An welchen Stellen sind noch Holzelemente im Bergwerk verbaut? Derzeit werden im Schacht Konrad 1 die letzten verbliebenen Holzelemente beraubt. Darüber hinaus befinden sich noch an wenigen Stellen der früheren Abbaubereiche Holzelemente. Diese Bergbaubereiche sind großteils bereits verfüllt und werden nicht mehr befahren. Sie sind keine Bestandteile des zukünftigen Endlagerbergwerks. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4235 4 8. Welche „gleichwertigen Alternativen mit geringerem Brandrisiko“3 kommen für das Abtrennen der Stahlkonsolen infrage? Alle mit Brennarbeiten bzw. Heißarbeiten beauftragten Mitarbeiter werden über die üblichen Unterweisungen zu Heißarbeiten hinaus explizit zu den jeweils speziellen Ausführungsarbeiten sicherheitstechnisch unterwiesen. Vor weiteren Heißarbeiten werden zunächst, wenn noch vorhanden und soweit unter Beachtung der Arbeitssicherheit noch möglich, verbliebene Brandlasten (z. B. Holzreste), geraubt. Können diese Brandlasten nicht entfernt werden, sind die in einem darunterliegenden Bereich von 15 m befindlichen Holzreste zu befeuchten. Die direkt unter der Brennstelle liegenden Holzreste sind zusätzlich mit einer Brandschutzdecke abzudecken. Es wurde im Nachgang des Schwelbrands überprüft, ob die Arbeiten zum Abtrennen der Stahlkonsolen , die mit einem Schneidbrenner ausgeführt wurden, durch gleichwertige Alternativen wie beispielsweise mit einer elektrischen Säbelsäge durchgeführt werden können. 9. Ist schon entschieden, welche Alternative gewählt wird? Die Prüfungen ergaben, dass die unter Ziffer 8 benannten Maßnahmen und Alternativen unter sicherheitsgerichteten Aspekten geeignet sind. 10. Warum hat eine solche Alternativenprüfung zur Verringerung des Brandrisikos bislang nicht stattgefunden? Für die Arbeiten auf dem Schachtgelände Konrad über und unter Tage gibt es Vorgaben, die sich aus gesetzlichen Regelwerken und der Genehmigung ergeben, in denen umfangreiche Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden und anderen Vorkommnissen festgelegt sind. Diese Vorgaben werden auf der Schachtanlage Konrad einsatzgerecht und Anlass bezogen umgesetzt, wie z. B. in Alarmierungsketten, in Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten, in Arbeitsanweisungen (Feuererlaubnisscheine) etc. Die Mitarbeiter erhalten diesbezüglich umfangreiche regelmäßige Unterweisungen . Unbeschadet dessen unterliegen alle Arbeiten auf der Schachtanlage Konrad einem nach jeweiliger Erkenntnislage anzupassenden Optimierungsprozess. Viele Arbeiten auf der Schachtanlage Konrad, vor allem unter Tage, müssen im Vorfeld bei den entsprechend verantwortlichen Personen vor Ort angezeigt werden. Für Schweiß- und Brennarbeiten werden jeweils „Feuererlaubnisscheine“ ausgestellt. Nach jedem Vorkommnis mit Schadensfolge wird zudem überprüft, wie dies hätte verhindert werden können. Die Ergebnisse und die daraus resultierenden Maßnahmen dieser Überprüfungen werden sodann in den entsprechenden Dokumenten festgelegt und umgesetzt (z. B. zusätzliche Kontrollbefahrungen, Anschaffung einer Wärmebildkamera). 3 Vgl. Pressemeldung der BGE vom 28.5.2019 (Verteilt am 25.07.2019) Drucksache 18/4235 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Imke Byl, Julia Hamburg und Miriam Staudte (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Brand im Schacht Konrad