Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4246 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Betreuungsausfälle in Kindergärten in Barsinghausen - Was unternimmt die Landesregierung ? Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD), eingegangen am 21.06.2019 - Drs. 18/4073 an die Staatskanzlei übersandt am 26.06.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 26.07.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten In den vergangenen Wochen ist es in den Kindergärten der Stadt Barsinghausen zu Betreuungsausfällen gekommen. Zeitweise konnten nicht mehr alle Kinder in ihren Kindergärten betreut werden . Eltern wurden gebeten, ihre Kinder auf andere Weise betreuen zu lassen. Derzeit stehen bis zu 150 Eltern auf einer Warteliste der Stadt Barsinghausen. Mit einem Notfallplan versucht die Stadtverwaltung derzeit, bis Ende 2019 zusätzliche Betreuungsangebote mit rund 100 Plätzen an verschiedenen Standorten in Barsinghausen zu schaffen. Die betroffenen Eltern haben sich in einer Bürgerinitiative organisiert. Vorbemerkung der Landesregierung Jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat nach Maßgabe des § 24 des Sozialgesetzbuchs - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Dieser Anspruch ist gegenüber dem örtlichen Träger geltend zu machen, in dessen Gebiet sich das Kind gewöhnlich aufhält. Die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass ein ausreichendes Angebot an Plätzen zur Verfügung steht. Die örtlichen Träger stellen das vorhandene Angebot an Plätzen in Krippen, Kindergärten, Horten sowie in Kleinen Kindertagesstätten und den entsprechenden Bedarf an Plätzen in diesen Einrichtungen für die nächsten sechs Jahre fest. Die Bedarfszahlen sind jährlich fortzuschreiben. Die Landesregierung verfügt daher nicht über die erfragten Daten, sodass die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 auf Auskünften der Stadt Barsinghausen beruhen. Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) ist ein Projekt vorgesehen , mit dem die örtliche Bedarfsanalyse und die Planung von bedarfsgerechten Angeboten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs in ihrer Qualität dahin gehend gesteigert werden, dass sie vergleichbar und damit auch für überörtliche Steuerungszwecke auswertbar werden. 1. Gibt es in Barsinghausen eine Unterversorgung auf dem Gebiet der Kinderbetreuung? Wenn ja, in welchem Umfang und weshalb? Die Stadt Barsinghausen teilt mit, dass momentan ca. 150 Kindergarten- und Krippenplätze fehlen; diese Situation sei der Tatsache geschuldet, dass die Stadt nur mit Prognosen rechnen könne wie beispielsweise der künftigen Geburtenrate oder der Bereitschaft der Eltern, ihre Kinder in einer Einrichtung anzumelden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4246 2 2. Wie viele Kinder leben in Barsinghausen? Welcher Anteil der Kinder wird in einer Betreuungseinrichtung betreut? Die Stadt Barsinghausen teilt mit, dass zum Stichtag 16.07.2019 in Barsinghausen 2 206 Kinder im Alter von null bis sechs Jahren leben. Diese verteilen sich im Rahmen der Altersgruppen wie folgt: Altersgruppe Anzahl der Kinder Anteil der Kinder in Betreuungseinrichtungen (in Prozent) 0 bis 2 Jahre 952 83 3 bis 6 Jahre 1 254 0 bis 6 Jahre 2 206 3. Wie lange werden Kinder durchschnittlich in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt täglich betreut (bitte die Entwicklungen im Zeitraum 2015 bis 2018 darstellen)? Die Stadt Barsinghauen teilt mit, dass eine belastbare Antwort in der Kürze der Zeit nicht möglich ist. Tendenziell sei aber ein steigender Bedarf an verlängerten Öffnungszeiten - auch im Krippenbereich - feststellbar. 4. Wie viele der Stellen für Erzieher sind in Barsinghausen unbesetzt? Die Stadt Barsinghausen teilt mit, dass mit Stand 22.07.2019 sechs Stellen für Erzieherinnen und Erzieher unbesetzt sind. 5. Was unternimmt die Landesregierung, um zusätzliche Betreuungsangebote zu ermöglichen ? Das Land fördert bereits seit 2008 den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Insgesamt wurden bislang sechs Förderrichtlinien mit einem Mittelvolumen von insgesamt 328 Millionen Euro in Kraft gesetzt, um den Ausbau an Betreuungsplätzen für U3-Kinder zu unterstützen. Das derzeit laufende Förderprogramm ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren vom 18.05.2017 (RAT V). Damit werden Investitionsvorhaben zur Gewährleistung des Betreuungsanspruchs von Kindern unter drei Jahren gefördert, die ab dem 01.07.2016 begonnen wurden und bis zum 30.06.2022 abgeschlossen sind. Mit dem Entwurf des Haushaltsplans 2020 hat die Landesregierung beschlossen, in den Jahren 2020 und 2021 zur Finanzierung eines weiteren Investitionsprogramms für Kindertagesstätten bis zu 60 Millionen Euro einzusetzen. Mit einem Teil dieser Mittel soll auch der Ausbau von Kindergartenplätzen gefördert werden. (Verteilt am 29.07.2019) Drucksache 18/4246 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Betreuungsausfälle in Kindergärten in Barsinghausen - Was unternimmt die Landesregie-rung? Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD), eingegangen am 21.06.2019 - Drs. 18/4073 an die Staatskanzlei übersandt am 26.06.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 26.07.2019