Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4247 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Susanne Victoria Schütz, Sylvia Bruns und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Wo werden Hebammen in Zukunft ausgebildet? Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Susanne Victoria Schütz, Sylvia Bruns und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 21.06.2019 - Drs. 18/4059 an die Staatskanzlei übersandt am 26.06.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 26.07.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Studiengänge für Hebammenwissenschaft “ (Drucksache 18/3872) gab die Landesregierung an: „Die Studiengänge sollten grundsätzlich dort entstehen, wo bereits Kompetenzen vorhanden sind und an Grundlagen angeknüpft werden kann. Mit den entsprechenden Hochschulstandorten ist das MWK bereits im Gespräch . Im Übrigen wird auf die Rede von Herrn Minister Thümler im Mai-Plenum am 15.05.2019 im Rahmen der Fragestunde (TOP 19) verwiesen.“ Hier führte Minister Thümler aus: „Wir möchten zusätzlich - das ist wichtig: zusätzlich! - etwa 140 Anfängerplätze im Land schaffen. Damit entsteht eine Gesamtkapazität von jährlich rund 185 Studienanfängerplätzen - ohne das Angebot an der hochschule 21.“ Weiter erklärte er „Fünftens müssen wir in unserem Flächenland eine angemessene regionale Verteilung vorsehen. Deshalb planen wir, insgesamt bis zu vier Standorte im Land mit einem solchen Studienangebot auszustatten. Es macht ökonomisch keinen Sinn, dass ein Standort nur 10 oder 15 Studienplätze anbietet. Für eine ökonomische Gruppengröße brauchen wir 35 Anfängerinnen pro Jahr und Kohorte.“ Noch nicht gänzlich geklärt scheint aber die Frage zu sein, wo genau sich die neuen Standorte befinden werden. Folglich positionieren sich inzwischen erste Landkreise, wie beispielsweise der Landkreis Northeim mit seiner Resolution „Studienplätze zur Hebammenausbildung auch in Südniedersachsen erforderlich“. 1. Welche Standorte sind derzeit konkret im Gespräch? Auf die Antwort der Landesregierung (Drs. 18/3438) zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung „Hebammenversorgung in Niedersachsen“ (Drs. 18/3291) wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Die Arrondierungsgespräche mit den in Betracht kommenden Hochschulen sind nahezu abgeschlossen . In Kürze wird daher abschließend entschieden werden, an welchen Standorten die akademische Hebammenausbildung an den Start gehen wird. 1 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4247 2. Ist der Landesregierung die Resolution des Landkreises Northeim bekannt? Ja, die Resolution des Landkreises Northeim hat das Ministerium für Wissenschaft und Kultur erreicht . 3. Sollen unabhängig von den Standorten, die derzeit im Gespräch sind, grundsätzlich auch in Südniedersachsen Studienplätze zur Hebammenausbildung geschaffen werden ? Südniedersachsen wird bei den derzeitigen Planungen berücksichtigt. 4. Existieren ähnliche Resolutionen aus anderen Landkreisen, und wenn ja, aus welchen? Ja, ähnliche Resolutionen liegen von der Stadt Braunschweig und der Stadt Salzgitter vor. (Verteilt am 29.07.2019) 2 Drucksache 18/4247 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Wo werden Hebammen in Zukunft ausgebildet? Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Susanne Victoria Schütz, Sylvia Bruns und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 21.06.2019 - Drs. 18/4059 an die Staatskanzlei übersandt am 26.06.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregie-rung vom 26.07.2019