Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4268 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Schlossherr auf Raten. Kauft das Land die Marienburg? Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD), eingegangen am 05.07.2019 - Drs. 18/4126 an die Staatskanzlei übersandt am 08.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 30.07.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten In ihrer Ausgabe vom 28. Juni 2019 berichtet die Dewezet, dass das Land Niedersachen bis zum Jahr 2025 insgesamt 13,6 Millionen Euro zur Rettung der Marienburg bereitstellen will. Für das Jahr 2020 seien 100 000 Euro vorgesehen. Die Kosten der Rettung beliefen sich auf insgesamt 27,2 Millionen Euro. Den fehlenden Betrag zahle der Bund. Vorbemerkung der Landesregierung Der Minister für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler, hat dem Ausschuss für Wissenschaft und Kultur in seiner 16. Sitzung am 4. März 2019 erläutert, dass Ernst August Prinz von Hannover (*1983) bis zum Ende des Jahres 2019 Eigentümer des Schlosses bleiben wird. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landeshaushaltsgesetzgebers über den Haushaltsplanentwurf der Landesregierung wird er Schloss Marienburg zum 1. Januar 2020 in eine gemeinnützige Stiftung überführen . Durch das Stiftungsgeschäft, den Stiftungszweck und die Stiftungssatzung wird dauerhaft sichergestellt sein, dass die öffentlichen Mittel für die Sanierung des Schlosses Marienburg im Sinne des besonderen Landesinteresses dem Erhalt und der öffentlichen Zugänglichkeit des Kulturdenkmals und seiner kulturhistorisch wertvollen Einrichtung dienen werden. 1. Plant das Land den Kauf der Marienburg? Wenn ja, wer wird neuer Eigentümer? Welche Rolle spielt dabei eine Stiftung? Wie soll die Stiftung aufgestellt sein? Das Land Niedersachsen plant keinen Kauf des Schlosses Marienburg. Künftige Eigentümerin soll nach dem Willen des jetzigen Eigentümers ab 1. Januar 2020 eine gemeinnützige Stiftung werden. Die öffentliche Hand soll im Stiftungsrat drei von fünf Mitgliedern stellen. 2. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Sanierungskosten der Marienburg? Sind Baukostensteigerungen berücksichtigt? Die Baukosten werden auf 27,2 Millionen Euro geschätzt. Die Schätzung beruht auf einem Gutachten des Büros IGP Gockel aus dem Jahr 2014. Sie berücksichtigt die seither eingetretenen Baukostensteigerungen . Aus denkmalfachlicher Sicht bildet das Gutachten den Sanierungsbedarf erschöpfend ab. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4268 2 3. In welchen Schritten soll die Marienburg saniert werden? Es sind sechs Bauabschnitte ab 2020 vorgesehen, deren genaue Abfolge die künftige Stiftung Schloss Marienburg als Bauherrin festlegen und mit den zuständigen Behörden des Landes und des Bundes eng abstimmen wird. Sie umfassen die denkmalgerechte Grundinstandsetzung vom Keller bis zum Dach, einschließlich der Stützmauern. 4. Wann zahlte der Bund seinen Anteil? Der Deutsche Bundestag hat in den Bundeshaushalt 2019 Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen eingestellt. Sie können in Anspruch genommen werden, sobald die formell- und materiellrechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. 5. Welche Sanierungsmaßnahmen sind im Jahr 2020 geplant? Wie werden diese Maßnahmen finanziert? Nach aktuellem Planungsstand ist für das Jahr 2020 die Sanierung der Stütz- und Umfassungsmauern sowie die Erneuerung der Abwasserversorgung geplant. Sie wird vorbehaltlich des Beschlusses des Landeshaushaltsgesetzgebers aus den von Bund und Land zur Verfügung gestellten Mitteln finanziert. 6. Welche Rechte behält der bisherige Eigentümer an dem Objekt? Der jetzige Eigentümer von Schloss Marienburg, Ernst August Prinz von Hannover (*1983), und Stifter der unter 1. genannten Stiftung beabsichtigt, sich eine grundbuchlich gesicherte Dienstbarkeit an dem im Schlossgarten gelegenen Familienfriedhof vorzubehalten. Darüber hinaus möchte er mit der Stiftung als Eigentümerin vereinbaren, das Schloss an drei Kalendertagen im Jahr ohne Raummiete für private oder gemeinnützige Zwecke nutzen zu dürfen. 7. Was geschieht mit den in der Marienburg befindlichen Gegenständen? Das Niedersächsische Landesmuseum Hannover, die Stiftung Niedersachsen sowie die Landschaftliche Brandkasse Hannover haben zum 1. Juli 2019 das Eigentum an 142 herausragenden Kunstgegenständen auf Schloss Marienburg erworben und sie gleichzeitig leihweise der Betreibergesellschaft des Schlosses überlassen. Das übrige kulturhistorisch wertvolle Inventar bleibt bis zur Errichtung der unter 1. genannten Stiftung Eigentum von Ernst August Prinz von Hannover (*1983). Danach wird er sie in die genannte Stiftung einbringen. Davon ausgenommen ist das „Silbermobiliar König Georgs II.“ Der Eigentümer beabsichtigt, es dem Land Niedersachsen dauerhaft zur Präsentation auf Schloss Marienburg leihweise zu überlassen. In der Zeit bis zur Herstellung entsprechender Räume im Rahmen der Sanierungsarbeiten wird das Silbermobiliar unentgeltlich an das Herzog Anton Ulrich Museum in Braunschweig verliehen. Ein entsprechender Leihvertrag wurde am 2. Juli 2019 abgeschlossen. 8. Welche Beträge sollen nach 2020 für die Sanierung der Marienburg bereitgestellt werden (bitte für die Jahre von 2021 bis 2025 darstellen)? 2021: 100 000,00 Euro Landesmittel, 2022: 100 000,00 Euro Landesmittel, 2023: 6 650 000,00 Euro Landesmittel, 2024: 6 650 000,00 Euro Landesmittel. (Verteilt am 01.08.2019) Drucksache 18/4268 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Schlossherr auf Raten. Kauft das Land die Marienburg?