Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/427 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Sicherheit und Datenschutz im niedersächsischen Fußball: Strategie der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP), eingegangen am 23.01.2018 - Drs. 18/236 an die Staatskanzlei übersandt am 30.01.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 27.02.2018, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Um die Sicherheitslage im Rahmen von Fußballspielen in Niedersachsen zu erhöhen, setzt die Landesregierung u. a. auf die Erhebung und Weiterverarbeitung von Daten über „auffällig gewordene “ Fußballfans. Bereits Anfang 2016 kündigte Innenminister Boris Pistorius an, die drei bestehenden Datenbanken Szenekundiger Beamter in Niedersachsen (SKB-Dateien) in eine zentrale Datenbank beim Landeskriminalamt zu überführen. Die Einführung der neuen Datei wurde in der Folge auf Anfrage der FDP-Fraktion für die zweite Jahreshälfte 2017 angekündigt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung weist erneut entschieden darauf hin, dass es sich bei den sogenannten SKB- Arbeitsdateien nicht um geheim geführte Dateien handelt, und verweist vollumfänglich auf ihre Vorbemerkung im Rahmen der Drucksache 17/4279. Die Erfassung von Daten durch die Polizei erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben, die im Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG) enthalten sind. Danach existiert keine rechtliche Verpflichtung, die Erfassung von Dateien bzw. das Führen von Datenbanken öffentlich bekanntzumachen. Ziel und Zweck der Führung der Dateien sind eindeutig und im Rahmen unterschiedlicher Befassungen durch Verwaltungs-, Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgericht weder infrage gestellt noch wesentlich eingeschränkt worden. Vielmehr beinhalteten die Entscheidungen grundsätzliche Aussagen zugunsten der Führung solcher Datensammlungen und erweiterten in Teilen die infrage kommenden Bereiche dieser. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der Begriff „LKA-Datei“ für die „Datensammlung Sport“ ungeeignet ist, da im Landeskriminalamt Niedersachsen lediglich die Zentralstelle für die Anwendung SAFIR angesiedelt ist, die datenverbarbeitenden Stellen im Sinne des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes sind jedoch die niedersächsischen Polizeidirektionen. Des Weiteren werden die Teildatensammlungen unmittelbar durch die jeweiligen örtlichen Polizeidienststellen geführt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/427 2 1. S ind d ie d re i SKB-Date ien in Nieders achs en be re its in d ie gep lan te „SAFIR-Datens ammlung zur Gefahrenabwehr und Aufklä rung von Strafta ten und Ordnungs widrigke iten bei Sportve rans ta ltungen (DS Sport)“ (nachfo lgend „LKA-Date i“ genannt) überführt worden , wenn ja , wann? Nein, eine solche Überführung ist auch nicht geplant. Der Datenbestand wird individuell geprüft und manuell in die DS Sport aufgenommen. 2. Wird es reg iona le Aus kopplungen de r neuen LKA-Date ien - s ortie rt nach S tandorten - geben? Wenn mit dem Begriff „regionale Auskopplungen“ Teil-Datensammlungen durch eine jeweils örtlich zuständige Polizeiinspektion gemeint sind, wird es diese geben. Gemäß der Verfahrensbeschreibung sind die erfassenden Dienststellen für die Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung, für die Datenqualität sowie für die Einhaltung der Lösch- und Sperrfristen verantwortlich . Zu diesem Zweck wird in der Anwendung SAFIR für jede beantragende Dienststelle eine Teil- Datensammlung Sport angelegt, in die die jeweilige Dienststelle eigenverantwortlich Daten speichert . Für die Teil-Datensammlungen Sport fremder Dienststellen besteht lediglich ein Leserecht. Alle Teil-Datensammlungen in Niedersachsen bilden in ihrer Gesamtheit die DS Sport. 3. Wurden d ie a lten SKB-Dateien res tlos ge lös ch t, und wurde d ies e Lös chung von den behörd lichen Da tens chutzbeauftrag ten und de r Landes beauftragen für den Da te ns chutz kontro llie rt? Nein. 4. Zur Vorfrage : Wenn ne in , warum n ich t? Derzeit sind noch nicht alle Datenbestände der SKB-Arbeitsdateien im Hinblick auf die Aufnahme in die DS Sport geprüft worden. Nach Löschung der „alten SKB-Dateien“ wird die LfD Niedersachsen darüber in Kenntnis gesetzt. 5. S ind außerha lb de r S tandorte Wolfs burg , Brauns chweig und Hannover in de r neuen LKA-Date i Da tens ä tze be rücks ich tig t worden? Ja. 6. Wenn ja , wo rühren d ies e Da ten he r, wenn es dort zuvor doch ke ine SKB-Date ien gegeben ha t? Auf die Beantwortung der Fragen 9 und 12 in der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Geheimdateien über Fußballfans“, Drucksache 17/4279, wird Bezug genommen. 7. Die Landes reg ie rung beze ichne te es in Drucks ache 17/5755 in de r Antwort auf Frage 10 a ls „wüns chens wert“, s ich Lös chfris ten au tomatis ch auf Wiedervorlage s e tzen zu la s - s en und d ie Lös chung von Da tens ä tzen im Nachgang ve rfo lgen zu können . Wurde d ie - s e r Wuns ch mit de r Einführung de r neuen LKA-Date i Rea litä t? Die Anwendung SAFIR, in der die DS Sport geführt wird, bietet eine Abfragemöglichkeit an, die alle Personendatensätze innerhalb einer Datensammlung auflistet, deren Prüffrist in den nächsten 28 Tagen abläuft. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/427 3 Diese Abfrage ist von Verfahrensverantwortlichen regelmäßig durchzuführen; anschließend sind die erforderlichen Löschungen oder Fristverlängerungen zu initiieren. 8. Werden Zugriffe auf d ie neue Anwendung pro tokollie rt? Ja. 9. Welche Merkmale werden in de r neuen LKA-Date i ges peichert? S ind Angaben zu Kontakt - und Begle itpe rs onen , zum Arbe itgeber s owie Fre itextfe lde r vorges ehen? Gemäß der Verfahrensbeschreibung vom 28.08.2017 können in der Datei „Datensammlung Sport“ die folgenden personenbezogenen Daten gespeichert werden: a) Personen, die mit strafbarem oder ordnungswidrigem Verhalten oder als Adressaten gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen in Erscheinung getreten sind: – Vor-, Nach- und Geburtsname (gegebenenfalls sonstige Namen), – Geburtsdatum, -ort, Staatsangehörigkeit, – Geschlecht, – Gruppenzugehörigkeit/Funktion, – Beschreibung/Lichtbild, – Ausweis- und Passdaten, – Kfz- und Halterdaten, – Anschlussinhaber/Erreichbarkeiten (Telefon, Email, Netzwerk-Accounts), – Wohn- und Aufenthaltsorte, – Polizeiliche Maßnahmen und Ereignisse, – Nichtpolizeiliche Maßnahmen, – Kategorisierung (B=gewaltgeneigt/gewaltbereit, C=gewaltsuchend), – Vereinszuordnung, – Kenntnisse/Fähigkeiten, – Besondere Ressourcen, – Ausgang des Verfahrens, b) Kontakt- oder Begleitpersonen zu a) i. S. d. § 2 Nr. 12 Nds. SOG: – Vor-, Nach- und Geburtsname (gegebenenfalls sonstige Namen), – Geburtsdatum, -ort und Staatsangehörigkeit, – Geschlecht, – Gruppenzugehörigkeit/Funktion, – Beschreibung/Lichtbild, – Ausweis- und Passdaten, – Kfz- und Halterdaten, – Anschlussinhaber/Erreichbarkeiten (Telefon, Email, Netzwerk-Accounts), – Wohn- und Aufenthaltsorte, – Polizeiliche Maßnahmen und Ereignisse, – Nichtpolizeiliche Maßnahmen, – Vereinszuordnung, – Kenntnisse/Fähigkeiten, – Besondere Ressourcen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/427 4 Angaben zum Arbeitgeber werden nicht gespeichert und ein Freitextfeld ist nicht vorhanden. 10. Wann wurde d ie Verfahrens bes chre ibung de r neuen LKA-Date i be i de r Landes beauftrag ten für den Da tens chutz e ingere ich t? Beschreibungen nach § 8 NDSG sind der Landesbeauftragten oder dem Landesbeauftragten zu übersenden, wenn die Verarbeitungen zur Erfüllung 1. der Aufgaben nach dem Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz oder 2. polizeilicher Aufgaben nach dem Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz erfolgen. Im Rahmen des Prozesses zur Einführung der DS Sport war die LfD Niedersachsen eng eingebunden . Nach Zeichnung der Verfahrensbeschreibung durch den Präsidenten des LKA wurde diese mit Schreiben vom 28.08.2017 an die LfD übermittelt. 11. Welche Unte rs ch iede g ib t es in de r Verfahrens bes chre ibung de r neuen LKA-Date i ge - genüber den Bes chre ibungen de r d re i a lten SKB-Dateien , und wie wurden d ie Anforderungen de r EU-Datens chutz-Grundverordnung berücks ich tig t? Schwerpunktmäßige Zielrichtung der neuen Errichtungsanordnung war es, eine landesweit einheitliche Vorgehensweise inkl. eines einheitlichen Datenschutzniveaus herzustellen, die Zweckbestimmung zu schärfen, die Prüf- und Löschfristen zu etablieren und das Datenmodell klar zu formulieren . Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist gemäß Artikel 2 Abs. 2 d EU-DSGVO für die Bereiche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nicht einschlägig. Die in diesen Geschäftsbereichen zu berücksichtigende JI-Richtlinie ist für Niedersachsen noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden . Bei der Erstellung der Errichtungsanordnung wurde das Niedersächsische Datenschutzgesetz und, soweit hinreichend konkret ausformuliert, die JI-Richtlinie berücksichtigt. Für die abschließende Beurteilung der Konformität mit der JI-Richtlinie bleibt die Novellierung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes abzuwarten. Im Übrigen ist die Verfahrensbeschreibung der DS Sport eng an die bisherigen SKB-Dateien angelegt . Inhaltlich gab es keine Anlässe für gravierende Veränderungen, insbesondere unter Berücksichtigung einschlägiger Rechtsprechung. 12. Ha t d ie Landes beauftrag te fü r den Da tens chutz den Neu- bzw. Ers tbes tand de r LKA- Date i überprüft? Dazu wird auf die Ausführungen zu den Fragen 3, 4 und 10 hingewiesen. 13. Anfang Augus t 2017 wurden in den SKB-Date ien in Brauns chweig 235 Pers onen (minus 21 Pers onen bzw. 8,24 %), in Hannover 964 Pers onen (p lus 166 Pers onen bzw. 20,8 %) und in Wolfs burg 192 Pers onen (p lus 7 bzw. 3,8 %) ge fü hrt. Wie kam es zu dem Ans tieg in Hannover gegenüber dem Vorjahr? In diesem Zeitraum haben u. a. folgende Sachverhalte in der PD Hannover zu Neuerfassungen von Personendatensätzen geführt: – 04.11.2016, Ingewahrsamnahme von 177 Personen im Zusammenhang mit der Begegnung Eintracht Braunschweig - Hannover 96, – 19.02.2017, Identitätsfeststellung von 212 Personen im Zusammenhang mit der Begegnung Dynamo Dresden - Hannover 96, – 08.04.2017, Landfriedensbruch mit 30 Tatverdächtigen im Rahmen der Rückreise von der Begegnung Würzburger Kickers - Hannover 96 in Erfurt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/427 5 14. Warum werden am Standort Hannover d ie Da ten von deu tlich mehr Fußba llfans ges pe ichert a ls e s Anhänger g ib t, d ie d ie Po lize i in den Kategorien B und C verorte t? Eine mögliche Kategorisierung wird in jedem Einzelfall auf Basis vorliegender Erkenntnisse geprüft. Personen, die noch keiner Kategorie zugeordnet wurden, wurden bislang in den SKB-Arbeitsdateien und künftig in der DS Sport erfasst, um auf Grundlage konkreter Erkenntnisse eine solche Kategorisierung vornehmen zu können. 15. Von wie vie len Pers onen s ind d ie Da ten in de r neuen LKA-Date i ges pe ichert? In der DS Sport sind mit Stand vom 01.02.2018 insgesamt 704 Personen gespeichert. 16. Wie vie le Zugriffe gab es 2016 und 2017 auf d ie d rei SKB-Date ien in Nieders achs en? Die Anzahl der Zugriffe auf die SKB-Arbeitsdateien stellt sich wie folgt dar: SKB-Arbeitsdatei 2016 2017 Braunschweig 48 19 Hannover 813 670 Wolfsburg 78 42 17. Wie vie le Da tens ä tze wurden 2017 aus den dre i SKB-Date ien ge lös ch t? In Braunschweig wurden 33 Personen sowie 418 Datensätze aus der SKB-Arbeitsdatei gelöscht. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 16 in der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Geheimdateien über Fußballfans“, Drucksache 17/4279, Bezug genommen. 18. Wie lange dauert d ie durchs chnittliche Bearbe itungs ze it fü r Anfragen von Bürgern zur Ein tragung in d ie en ts prechenden Da tenbanken? Wenn mit der Fragestellung die Bearbeitungsdauer von Auskunftsersuchen gemeint ist, dann kann dazu keine Aussage getroffen werden, da dieser Wert nicht erhoben wird. 19. Wie vie le Da tens ä tze in den dre i SKB-Date ien waren 2017 s e it mehr a ls fünf J ahren ge - s pe ichert, und wurden h ie rvon welche in d ie neue LKA-Date i überführt? Für Hannover ist diese Auskunft für die SKB-Arbeitsdatei nicht mehr verfügbar, da die bestehenden Datensätze nach Prüfung und Aufnahme in die DS Sport gelöscht worden sind. In der DS Sport wurden insgesamt 155 Datensätze zu polizeirechtlichen Maßnahmen und Straftaten aus dem Zeitraum 2006 bis 2012 aufgenommen. In Braunschweig und Wolfsburg sind in den SKB-Arbeitsdateien entsprechende Datensätze zu 61 bzw. 55 Personen gespeichert. Zu einer Aufnahme in die DS Sport können derzeit keine Aussagen getroffen werden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 4 hingewiesen 20. Wie vie le Da tens ä tze werden über Fans an S tandorten vorgeha lten , die n ich t über d ie a lten SKB-Dateien abgedeckt waren , und auf we lcher rech tlichen Grundlage und wo wurden d ies e Da ten ges pe ichert? Auf die Beantwortung der Fragen 5 und 6 wird hingewiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/427 6 21. Gab es 2017 in de r SKB-Date i Hannover we ite rh in Da tens ä tze aus dem J ahr 2005? Diese Auskunft ist nicht mehr möglich, der noch verfügbare Datenbestand in der SKB-Arbeitsdatei gibt diese Information nicht mehr her. 22. Aus we lchen Que llen en ts tammten d ie Ein träge zu Vorfä llen vor Errich tung de r SKB- Date i im J ahr 2005, d ie ab 2005 in de r SKB-Date i ges peichert wurden , und auf welcher Rechts grundlage wurden d ies e Da ten vormals ges ammelt? Auf die Beantwortung der Frage 19 in der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Geheimdateien über Fußballfans“, Drucksache 17/4279, wird Bezug genommen. 23. Wie vie le de r ge lös ch ten Da tens ä tze wurden auf Antrag de r Pe rs onen , über d ie Da ten ges pe ichert wurden, ge lös ch t? Da gelöschte Datensätze physikalisch nicht mehr vorhanden sind, ist eine solche Aussage mit dieser Unterscheidung nicht zu treffen, zumal dieses nicht protokolliert wird bzw. worden ist. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 17 hingewiesen. 24. In mehre ren Bundes ländern werden Fußba llfans , de ren Da ten in den SKB- bzw. LKA- Date ien ges pe ichert werden , vorab bzw. unmitte lba r nach Ein tragung in formie rt. Sch les wig-Hols te in und Nordrhe in-Wes tfa len wollen s o vorgehen , in Rhein land-Pfa lz wird d ies e r Weg derze it d is ku tie rt. In formie rt Nieders achs en d ie Pers onen , de ren Da ten in de r neuen LKA-Date i ges pe ichert s ind , aktiv? Nein. 25. Is t fü r d ie LKA-Datenbank „SAFIR“ e ine proaktive Benachrich tigungs pflich t be i Eintra - gungen an d ie en ts prechenden Bürger vorges ehen , wenn ne in , warum n ich t? Eine proaktive Benachrichtigungspflicht ist nicht vorgesehen. Falls es die jeweilige Situation zulässt , wird in den entsprechenden Fällen im Rahmen der Datenerhebung ein entsprechender Hinweis erfolgen. Im Übrigen gibt es ein Auskunftsrecht nach dem NDSG. 26. Mit de r Drucks ache 17/4279 ha t d ie Landes reg ie rung dem Vorwurf „en ts ch ieden“ wide rs prochen , d ie SKB-Date ien s e ien s e ine rze it a ls „Gehe imda te ien“ über Fußba llfans e ingeführt worden . Wie bewerte t d ie Landes reg ie rung , das s s e lbs t das Bundes verwa ltungs gerich t mit Blick auf Fä lle in Nieders achs en aktue ll im Bes ch lus s vom 20.12.2017 (Az.: 6 b 14.17) von e ine r „he imlichen Spe icherung pe rs onenbezogener Da ten“ s prich t, d ie e inen s chwerwiegenden Eingriff in d ie in formatione lle Se lbs tbes timmung dars te llt? Siehe Vorbemerkungen. 27. Wie hä tten Fußba llfans in Nieders achs en aus S ich t de r Landes reg ie rung vor 2015 ih re rech tlich ve rbrie ften Aus kunfts - und Lös chans prüche gegenüber Spe icherungen in den SKB-Date ien ge ltend machen können? War de r feh lende Rechts s chutz aus S ich t de r Landes reg ie rung im Lich te de r vorzitie rten Ents che idung des BVerwG überhaupt rech tlich haltba r? Die Rechte der Betroffenen auf entsprechende Auskunft zu den über sie gespeicherten Daten und deren Löschung ergeben sich aus § 16 NDSG und § 39 a Nds. SOG. Betroffene können einen entsprechenden Antrag stellen. Die Klägerin hat von den gesetzlich vorgegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten Gebrauch gemacht und Beschwerde gegen die vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht entschiedene Nichtzu- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/427 7 lassung der Revision eingelegt. Dieser Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 20.12.2017 teilweise stattgegeben. 28. Welche Fo lgen ha t das genannte BVG-Urte il auf d ie Spe icherung von Da ten über Fußba llfans in Nieders achs en (Spe icherungs an läs s e , In formation de r Be troffenen , Lös chungen)? Keine. Der zugrunde liegende Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts hat ausschließlich die Konsequenz, dass das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. November 2016 aufgehoben wird, soweit darin die Anträge zu 2 und 3 der hilfsweise erhobenen Feststellungsklage abgewiesen werden und der Rechtsstreit insoweit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen wird. 29. Fo lg t man de r Argumenta tion des BVerwG, dürfen Da ten , d ie vor de r ö ffen tlichen Kenntn is von den SKB-Datenbanken in d ies en ges pe ichert wurden , n ich t in d ie LKA- Datenbank „SAFIR“ übertragen werden . Wie wird d ie Landes reg ie rung mit d ies em Ums tand umgehen? Die „öffentliche Kenntnis“ von Datenspeicherungen ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung polizeilicher Datenspeicherung. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 1 hingewiesen. 30. Nach Aus kunft de r Landes reg ie rung (Drucks ache 17/8526) is t d ie Anzahl de r a ls „Kate - gorie B“ bzw. „Kategorie C“ e inges tuften Fans in de r laufenden Sa is on gegenüber de r Vors a is on in Os nabrück und Wolfs burg kons tan t geb lieben und in Brauns chweig le ich t ges unken . Wie e rklä rt s ich h ingegen de r Ans tieg Ka tegorie -C-Fans am Standort Hannover von 150 auf 280 Pers onen? Dazu wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 14 verwiesen. 31. Auch be im SV Meppen gab es lau t Drucks ache 17/8526 e ine Zunahme von zehn auf 50 Fans de r „Kategorie C“. Wie is t e s - neben dem gewachs enen Zus pruch mit dem Aufs tieg des Klubs in die d ritte Liga - dazu gekommen? Die Zunahme der Personen der Kategorie C geht mit dem sportlichen Erfolg des SV Meppen und dem damit verbundenen höheren Zuschauerzuspruch einher. In Meppen erscheinen seit der erfolgreichen Rückserie der Saison 2016/2017 in der Regionalliga Nord zunehmend auch Personen der Kategorie C, welche zuvor die Spiele des SV Meppen nicht besucht hatten. 32. Im LSB-Magazin (Dezember-Aus gabe 2017) war auf Bas is von Da ten des Innenminis te - riums e ine Tabe lle mit de r Größe de r Hooligan- und Ultras zenen von ach t Klubs von de r e rs ten b is zur vie rten Liga in Nieders achs en abgebilde t. Zudem wurde de r Ante il d ies e r Gruppen an den Ka tegorien B und C aus gewies en . Demnach g ib t es in Brauns chweig 600 Ultras und 95 Hooligans , in Hannover 450 Ultras und 90 Hooligans und in Wolfs - burg 250 Ultras und ke ine Hooligans . Meppen ve rfüg t demnach über 160 Ultras und 20 Hooligans , Os nabrück über 100 Ultras und 55 Hooligans und de r VfB Oldenburg über 90 Ultras und 45 Hooligans . S ind d ie Zahlen , d ie im Oktober übermitte lt worden s ind , noch aktue ll? Auf Bas is we lcher Krite rien wurden d ie Werte e rmitte lt? Die dargestellten Zahlen sind aktuell zutreffend und basieren auf den Zuordnungen durch die örtlichen Szenenkundigen Beamtinnen und Beamten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/427 8 33. Warum werden be i den vorzitie rten Zahlen für Hannover in de r dortigen SKB-Datenbank g le ichwohl fas t doppe lt s o vie le Pers onen e ingetragen? Dazu wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 14 verwiesen. 34. Wie hoch is t de r p rozen tua le Ante il de r Verle tzten , de r durch De likte im Fußba llkontext ve rurte ilten Pers onen und de r a ls „Kategorie B“ bzw. „Kategorie C“ e inges tuften Anhänger an den S tad ionbes uchern de r e rs ten be iden Ligen bzw. de r e rs ten dre i Ligen in Nieders achs en (Sa is onwerte fü r d ie Sp ie lze iten 2015/2016 und 2016/2017)? Diese Angaben sind der Landesregierung nicht bekannt, da bei der Landesinformationsstelle Sporteinsätze im Innenministerium keine Statistik mit der offiziellen Zahl der Stadionbesucher geführt wird. 35. Is t e s im le tzten J ahr in Nieders achs en zu Funkze llenabfragen im Rahmen von Vorfä llen be i Fußba lls p ie len gekommen? Ja. 36. Is t e s im le tzten J ahr in Nieders achs en zum Eins a tz ve rdeckte r Ermittle r oder von V-Leuten im Fußba llumfe ld gekommen? Nein. 37. Wie oft kam in den le tzten vie r Sp ie lze iten in Nieders achs en e ine Überwachung von Tele fona ten , E-Mails , Whats App-Nachrich ten oder SMS gegenüber Fußba llfans s owohl po lizeipräven tiv a ls auch im Zuge von Stra fve rfo lgung zum Eins a tz? Be i we lchen Delikten und auf we lcher Rechts grundlage war dies de r Fa ll? In diesem Zusammenhang wird verwiesen auf die entsprechenden Berichte gemäß § 37 a Nds. SOG an den Ausschuss zur Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebungen, eingerichtet gemäß § 17 b der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages. Im Zuge von Strafverfolgungen sind keine entsprechenden Maßnahmen bekannt. 38. V-Leute de r Po lize id irektionen kommen nach Aus kunft de r Landes reg ie rung in Niede rs achs en nich t in Fußba llfans zenen zum Eins a tz. Wie ve rhä lt e s s ich mit V-Leuten andere r po lize iliche r Einrich tungen bzw. des Verfas s ungs s chutzes ? Die Aussage gilt auch für andere Polizeibehörden sowie den Verfassungsschutz in Niedersachsen. 39. Wie vie le S tra fve rfahren wurden aus Anlas s von Zufa lls funden im Zuge von Haus - durchs uchungen im Fußba llkontext e inge le ite t? Dazu kann keine Aussage getroffen werden. 40. Liegen in Nieders achs en aktue lle Erkenntn is s e über Verb indungen von Hooligans mit Rech ts extremen bzw. de r Kampfs ports zene (Mixed-Martia l-Arts ) vor? In Niedersachsen liegen keine Erkenntnisse über eine strukturelle Zusammenarbeit zwischen Rechtsextremisten und der Hooliganszene vor. Auch im Nachgang zu den sogenannten HogeSa- Demonstrationen in Köln und Hannover im Jahr 2014, in deren zeitlichem Umfeld eine solche Zu- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/427 9 sammenarbeit avisiert wurde, konnte eine Umsetzung seinerzeit geäußerter Planungen nicht festgestellt werden. Festzuhalten bleibt hingegen, dass die Personenpotenziale von Rechtsextremisten und Hooligans aufgrund der bestehenden Kennverhältnisse trotzdem anlassbezogen zusammenwirken können. Beiden Gruppierungen liegt eine aktionsorientierte Grundausrichtung zugrunde, die ein solches Agieren begründen kann. Derzeit liegen hierzu jedoch keine Erkenntnisse vor. Darüber hinaus ist bekannt, dass an verschiedenen Standorten Kampfsportarten betrieben werden. An einem Standort werden diese auch der Mixed-Martial-Arts-Szene zugerechnet. (Verteilt am 01.03.2018) Drucksache 18/427 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Sicherheit und Datenschutz im niedersächsischen Fußball: Strategie der Landesregierung