Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4277 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel und Anja Piel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Ausbau B 65 Algesdorf - Bad Nenndorf: Sind Neuplanungen notwendig? Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel und Anja Piel (GRÜNE), eingegangen am 03.07.2019 - Drs. 18/4122 an die Staatskanzlei übersandt am 08.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 01.08.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Der Ausbau der Bundesstraße 65 zwischen Algesdorf und Bad Nenndorf bzw. der Autobahn 2 ist vor Ort umstritten und verunsichert die Bürgerinnen und Bürger. Laut der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erfolgen die Entwurfsarbeiten für den Ausbau der B 65 unter der Federführung des Landkreises Schaumburg. Entwurfsauftrag und Projektkonferenz fanden bereits in den Jahren 2002 bzw. 2004 statt. Derzeit laufen die Entwurfsplanungen - vor allem der Knotenpunkt „Drei Steine“ und der Bereich „Erlengrund“ würden zusätzlich untersucht und Entwurfsarbeiten dazu angefertigt werden. Kritisiert wird laut Medienberichterstattung u. a., dass die Kosten, die die Stadt Bad Nenndorf übernehmen soll, von einst 1,3 auf 3 Millionen Euro gestiegen sind (Schaumburger Nachrichten, 12. Juni 2017). Aber auch die Streckenführung, die möglichen Lärm- und Abgas-Emissionen sowie der mögliche Flächenverbrauch sorgen für Unmut (Schaumburger Nachrichten, 4. Oktober 2018). So sollen gemäß der Ausbauvariante 4 rund 44 ha für die südliche Verschwenkung der Bundesstraße ab Erlengrund benötigt werden. Die Ausbauvariante 3 würde im Vergleich rund 10 ha weniger Fläche verbrauchen (Schaumburger Nachrichten, 2. November 2017). Beanstandet wird zudem, dass die aktuellen Planungen auf alten, überholten Berechnungen basierten. Eine Neuplanung wird deswegen gefordert. Vorbemerkung der Landesregierung Durch den Ausbau der gegenwärtig zweistreifigen B 65 in die Betriebsform „2+1“ mit wechselseitigem Führen eines zwei- und eines einspurigen Abschnitts wird eine bessere Anbindung der Kreisstadt Stadthagen an die Autobahn A 2 erreicht. Ziel ist es dabei, den Verkehr der B 65 abschnittsweise und auf größerer Länge flüssiger und sicherer zu führen als bisher. Der vorgesehene Ausbau verbessert das Sicherheitsniveau durch die Schaffung gesicherter Überholmöglichkeiten bei gleichzeitiger Verkürzung der Reisezeiten. Darüber hinaus wird die Verkehrssicherheit durch Schließen von direkten Zufahrten auf die Bundesstraße und die Umgestaltung von Knotenpunkten und Einmündungen erhöht. Mit dem Landkreis Schaumburg ist vereinbart worden, dass er federführend die Entwurfsplanung und die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen mit fachlicher Unterstützung durch die niedersächsische Straßenbauverwaltung für die Abschnitte von Vornhagen bis Kobbensen und von Algesdorf bis Bad Nenndorf betreibt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4277 2 1. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über den aktuellen Stand der Planungen zum Ausbau der B 65 zwischen Algesdorf und Bad Nenndorf bzw. der A 2? Der Abschnitt von Algesdorf bis Bad Nenndorf befindet sich in der Entwurfsphase. Derzeit wird die Variantenentscheidung um weitere Varianten ergänzt und auf den neuesten Stand gebracht. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung, für das Ausbauprojekt B 65 eine Neuplanung aufzustellen, die aktuellen Berechnungen entspricht? Der derzeit in Bearbeitung befindliche Variantenvergleich dient dazu, alle Varianten unter gesamtplanerischen Gesichtspunkten zu bewerten und auf eine aktuelle Datenbasis zu stellen. Eine sichere Variantenentscheidung trägt wesentlich zur Genehmigungsfähigkeit des Projekts bei. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung, den Flächenverbrauch möglichst gering zu halten und eine entsprechende Ausbauvariante zu favorisieren, bei der keine 44 ha Land benötigt werden? Das Kriterium „Flächenbedarf“ wird für alle Varianten ermittelt und findet Eingang in die gesamtplanerische Variantenentscheidung. Es liegen derzeit noch keine neuen Berechnungen für die benötigten Flächen vor. 4. Welche Möglichkeiten sieht und favorisiert die Landesregierung, um die Kreuzung „Drei Steine“ als auffälligen Stauknotenpunkt zu entlasten? Alle möglichen Varianten zur Zielerreichung werden derzeit in der Variantenuntersuchung behandelt . Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. 5. In welcher Weise ist es sinnvoll, die Kreuzung „Drei Steine“ auszubauen, wenn dafür entlang der B 65 zwölf Brückenbauwerke angepasst werden müssen? Der Knotenpunktumbau ist für die Entflechtung der Verkehre, die sichere Führung der Radfahrer und Fußgänger sowie die Schließung aller untergeordneten Zufahrten auf die B 65 sinnvoll. Je nach Variante müssen dazu 12 bis 13 Bauwerke auf dem 6 km langen Streckenzug neu gebaut werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 6. Wie viel wird die Anpassung der zwölf Brücken kosten? Die Brückenkosten werden derzeit für alle Varianten ermittelt. 7. Wie hoch sind aktuell die voraussichtlichen Kosten für den Ausbau des Streckenabschnitts Algesdorf–Bad Nenndorf bzw. A 2 insgesamt? Für die bisher favorisierte Lösung (weite Abrückung von Bad Nenndorf) lagen die Gesamtkosten - nach dem Kostenstand 2017 - bei ca. 39 Millionen Euro. 8. Aus welchen Gründen sind die Kosten für die Stadt Bad Nenndorf von 1,3 auf 3 Millionen Euro gestiegen, und werden die Kosten noch weiter steigen? Die Kostensteigerung resultiert aus der angestrebten Variante, vertiefenden Erkenntnissen aus der Baugrunduntersuchung und Baupreissteigerungen. Aufgrund der noch laufenden detaillierteren Entwurfsbearbeitung können sich noch Kostenveränderungen ergeben. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4277 3 9. In welcher Weise werden die Bürgerinnen und Bürger in die weiteren Planungen einbezogen ? In den letzten Jahre hat es viele öffentliche Informationsveranstaltungen sowohl im Bereich der Gemeinde Bad Nenndorf als auch im Bereich der Gemeinde Rodenberg gegeben. Darüber hinaus sind Gespräche mit betroffenen Anwohnern und der sich neu gebildeten Bürgerinitiative geführt worden. Dieser offene Dialog bereits in einem sehr frühen Planungsstadium soll fortgeführt werden. Hiervon unabhängig wird für das Straßenbauvorhaben im Zuge der B 65 noch ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen dieses öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken zu der geplanten Baumaßnahme vorzutragen. Es ist dann die Aufgabe der Planfeststellungsbehörde, über die Zulässigkeit des Vorhabens nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit zu entscheiden. Dieser Planfeststellungsbeschluss kann gerichtlich überprüft werden. 10. In welcher Weise werden aufgrund des Ausbaus und der höheren zulässigen Geschwindigkeit Lärm und Emissionen für die Anliegerinnen und Anlieger steigen? Für den gesamten Streckenabschnitt wird, auf Basis einer Verkehrsuntersuchung und -prognose, eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Dabei werden die gesetzlichen Grenzwerte je nach Gebietsnutzung zugrunde gelegt und der schalltechnischen Berechnung gegenübergestellt und hieraus möglicherweise Schutzmaßnahmen gegenüber dem Verkehrslärm abgeleitet. Das Ergebnis dieser schalltechnischen Untersuchung bleibt abzuwarten. Die zulässige Geschwindigkeit wird dabei ebenfalls berücksichtigt. Darüber hinaus wird ein Gutachten zu den Luftschadstoffen erstellt. 11. Wann und wo genau sind welche Lärmschutzmaßnahmen aufgrund des Ausbaus der B 65 vorgesehen? Die konkrete Planung von Lärmschutzmaßnahmen erfolgt im Rahmen der Vorentwurfsbearbeitung für die Vorzugsvariante auf der Grundlage der schalltechnischen Untersuchung. Von daher sind genaue Aussagen zu eventuellen Lärmschutzvorkehrungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich . 12. Welche Lärmschutzmaßnahmen werden in Höhe der Bückethaler Landwehr (Stadtteil Waltringhausen) vorgenommen und, wenn nicht, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13. Wie bewertet die Landesregierung die Planungen des Ausbaus der B 65 in einem Umfang von 44 ha im Vergleich zu Veränderungen an einem Knotenpunkt mit der Lage und Form von „Drei Steine“ in Bad Nenndorf, um die Sicherheit zu gewährleisten. Der Umbau des Knotenpunkts „Drei Steine“ ist nicht allein ursächlich für die Flächeninanspruchnahme . Ebenso kann für die Beurteilung der Verkehrssicherheit auf dem Gesamtstreckenzug nicht nur der 6 km lange Abschnitt von Bad Nenndorf bis Algesdorf betrachtet werden. Vielmehr muss der gesamte Streckenzug für die Bewertung der Zielerreichung „Verbesserung von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der B 65“ in den Blick genommen werden. Grundsätzlich sind die getroffenen Maßnahmen Schaffung sicherer Überholmöglichkeiten, Rückbau der Zufahrten und Verbesserung der Knotenpunkte geeignet, das anvisierte Ziel zu erreichen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4277 4 14. Wann kann voraussichtlich mit dem Ausbau begonnen werden, und wie lange wird der Ausbau voraussichtlich dauern? Aufgrund des noch fehlenden aktualisierten Variantenvergleiches, der ausstehenden Vorentwurfsaufstellung und -genehmigung, des noch erforderlichen Planfeststellungsverfahrens und der Ausführungsplanung können derzeit keine belastbaren Aussagen zum Baubeginn getroffen werden. Im Allgemeinen sind für dieses Schritte zwischen sechs und zehn Jahre Bearbeitungszeit erforderlich. Die Bauzeit wird auf ca. vier Jahre geschätzt. (Verteilt am 02.08.2019) Drucksache 18/4277 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel und Anja Piel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Ausbau B 65 Algesdorf - Bad Nenndorf: Sind Neuplanungen notwendig?