Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4299 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Sozialleistungsbetrug in Niedersachsen durch Asylbewerber seit 2015 Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 24.06.2019 - Drs. 18/4115 an die Staatskanzlei übersandt am 05.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 05.08.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Laut einem Bericht des NDR vom 14. April 2019 entsteht in Niedersachsen durch die widerrechtliche Angabe von Mehrfachidentitäten bei Asylbegehren und die damit mehrfach getätigten Auszahlungen von Leistungen ein finanzieller Schaden für die Steuerzahler. 1 1. Wie viele Straftaten gab es seit 2015 in Niedersachsen im Bereich des widerrechtlichen Beschaffens von Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch Flüchtlinge, Asylbewerber, anerkannte Asylberechtigte, subsidiär Schutzbedürftige und Geduldete, die aus sicheren Drittländern nach Deutschland eingereist sind (bitte nach Herkunftsland und Aufenthaltstitel und Jahren einzeln aufschlüsseln)? Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist ausschließlich bekannt gewordene Fälle im Deliktsbereich des Sozialleistungsbetrugs aus. Spezielle Begehungsweisen bzw. Formen des Sozialleistungsbetruges , wie z. B. die Nutzung mehrerer Identitäten, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, werden nicht erfasst und können auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik auch nicht recherchiert werden. Darüber hinaus existiert in der Landesregierung und den nachgeordneten Geschäftsbereichen keine Statistik, die eine entsprechende Beantwortung zuließe. 2. Wie viele Personen aus dem in Frage 1 beschriebenen Personenkreis haben seit 2015 versucht, sich mit falschen Angaben zur Identität einen Aufenthaltstitel zu beschaffen (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie viele Personen aus dem in Frage 1 beschriebenen Personenkreis haben seit 2015 Mehrfachidentitäten angegeben (bitte die Anzahl der Mehrfachidentitäten nach Einzelfall aufschlüsseln)? Der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen liegen die nachfolgenden Zahlen bezüglich Anzahl Mehrfachidentitäten vor: 1 https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Asyl-Betrug-Mehr-als-16- Millionen-Euro-Schaden,sozialbetrug242.html; zuletzt abgerufen am 20.06.19 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4299 2 Identitäten Anzahl 2 349 3 218 4 144 5 95 6 55 7 32 8 15 9 6 10 5 11 2 12 1 13 1 15 2 20 1 30 1 45 1 Insgesamt sind 928 Personen betroffen. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Jahren ist nicht möglich, da der Asylbewerberleistungsbezug über die Jahreswechsel erfolgen kann und Mehrfachidentitäten identischer Personen in unterschiedlichen Jahren aufgetreten sind. Die genannten Meldungen von Mehrfachidentitäten begründen nicht zwingend einen Betrug im Sinne der Anfrage und können insofern nicht mit erfassten Fällen des Sozialleistungsbetruges in der Polizeilichen Kriminalstatistik abgeglichen werden. 4. Wie hoch ist der finanzielle Schaden in Niedersachsen bisher, der seit 2015 durch die in den Fragen 1 und 2 beschriebenen Straftaten eingetreten ist? Der Landesregierung liegen keine statistischen Informationen zum finanziellen Schaden für das Land Niedersachsen im Sinne der Fragestellungen vor. 5. Falls eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen nicht erhoben wird: Welche Gründe gibt es hierfür? Für die Geschäftsbereiche der Justiz und der Polizei wäre eine differenziertere Erfassung der statistischen Angaben mit einem erheblich erhöhten Aufwand bei den jeweiligen Behörden und Einrichtungen verbunden, was sich zulasten der eigentlichen Kernaufgaben auswirken würde und mit den vorhandenen Ressourcen nicht leistbar wäre. Auch verspricht eine noch differenziertere statistische Erfassung keinen spürbaren Mehrwert für die mit den Statistiken verfolgten Zwecke. Die Jobcenter sowie die örtlichen Träger der Sozialhilfe sind mangels einer bundesgesetzlichen Grundlage nicht verpflichtet, Daten zu durchgeführten Kontrollen im Zusammenhang mit einem Sozialleistungsbetrug statistisch zu erfassen. (Verteilt am 06.08.2019) Drucksache 18/4299 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Sozialleistungsbetrug in Niedersachsen durch Asylbewerber seit 2015 Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 24.06.2019 - Drs. 18/4115 an die Staatskanzlei übersandt am 05.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 05.08.2019