Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4301 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Anja Piel, Dragos Pancescu und Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Wie verhindert die Landesregierung Korruptions- oder Untreuefälle zum Nachteil des Landes ? Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Anja Piel, Dragos Pancescu und Belit Onay (GRÜNE), eingegangen am 13.06.2019 - Drs. 18/4100 an die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 05.08.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Das Bundesverteidigungsministerium hat jüngst schwere Fehler bei der Sanierung des Segelschulschiffes „Gorch Fock“ eingeräumt und damit entsprechende Vorwürfe des Bundesrechnungshofes bestätigt. So sind die Kosten von ursprünglich kalkulierten 10 Millionen Euro binnen drei Jahren auf 135 Millionen Euro gestiegen. Als Konsequenz daraus will das Bundesverteidigungsministerium nun die ministerielle Fachaufsicht über Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen stärken und die Überwachung der Untersuchungen verbessern (HAZ vom 02.03.2019). Die Vorgänge werden aktuell von den Strafverfolgungsbehörden aufgearbeitet. Schäden für die öffentlichen Kassen sind aber absehbar . Auch für Niedersachsen stellt sich die Frage, ob ausreichende Maßnahmen zur Korruptionsprävention erfolgen. Verschiedene Zeitungsschlagzeilen wie – „Korruptionsverdacht in der Universitätsmedizin Göttingen“ – „Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz: 1,9 Millionen Euro zu Unrecht ausgegeben?“ – „Untreue-Vorwürfe gegen Hannovers Oberbürgermeister“ – „Libeskind-Bau: EU-Prüfer werfen Lüneburger Uni Korruption vor“ machen deutlich, dass auch Niedersachsen nicht frei von Korruptionsvorwürfen ist. Der Landesrechnungshof Niedersachsen hat bei seiner Prüfung der niedersächsischen Antikorruptionsrichtlinie erst kürzlich Umsetzungsmängel festgestellt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Niedersächsische Landesregierung misst der Korruptionsbekämpfung eine hohe Priorität bei. In Niedersachsen wurde deshalb sukzessive ein umfassendes Gesamtkonzept zur Korruptionsbekämpfung mit Maßnahmen zur Prävention und Repression entwickelt und umgesetzt. Es wird fortlaufend optimiert. Das vordringliche Ziel ist es, einer modernen Verwaltung praxistaugliche Instrumente zur Verfügung zu stellen. Für Prävention und Bekämpfung von Korruption existiert in der Landesverwaltung eine wirkungsvolle, breit gefächerte grundsätzlich dezentrale Struktur mit Koordinierungs - und Regelungsfunktionen insbesondere in den Geschäftsbereichen des Ministeriums für Inneres und Sport (MI) und des Justizministeriums (MJ). Grundsätzlich ist jede einzelne Landesbehörde unter Aufsicht des jeweiligen Ressorts für die präventive Korruptionsbekämpfung zuständig. Innerhalb des Landes sind dem MI als Linienaufgabe Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4301 2 die Zuständigkeit für Grundsatzangelegenheiten und die Ressortkoordinierung hinsichtlich der Korruptionsbekämpfung und -prävention zugeordnet. Hier werden federführend insbesondere die Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie , Beschl. d. LReg v. 01.04.2014, Nds. MBl. 2014, S. 330) und der Gemeinsame Runderlass Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen des MI, d. StK u. d. übr. Min. vom 24.11.2016 (Gem. RdErl.) betreut. Diese Dokumente sowie ein Merkblatt zu häufig gestellten Fragen, eine alphabetische Übersicht mit konkreten Beispielen und Mustertexte für die Ablehnung von Einladungen und die Rückgabe von Geschenken stehen auf der Internetseite des MI zum Abruf bereit. Die Antikorruptionsrichtlinie sensibilisiert die Beschäftigten für Korruptionsgefahren und dient als Handlungsanleitung zur Prävention und Bekämpfung der Korruption in der Landesverwaltung. Zur Verinnerlichung der gemeinsamen Ziele trägt zudem der sogenannte Verhaltenskodex gegen Korruption bei, der als Anlage 1 wesentlicher Bestandteil der Antikorruptionsrichtlinie ist. Für die Dienststellen in der Landesverwaltung sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung (AfK) zu bestellen. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören folgende Aktivitäten (Nr. 6.2 der Antikorruptionsrichtlinie): – direkte Gesprächspartnerin bzw. direkter Gesprächspartner für die Beschäftigten, – Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger zum Themenbereich Korruption, – Förderung der Sensibilität der Beschäftigten durch Beratung und Aufklärung (z. B. durch Schulungen, Rundschreiben, Information in Besprechungen), – Vorschläge an die Dienststellenleitung zu internen Ermittlungen, zu Maßnahmen gegen Verschleierung und zur Unterrichtung der Staatsanwaltschaft bei einem durch Tatsachen gerechtfertigten Korruptionsverdacht, – Beratung bei der Entgegennahme von Sponsoringleistungen und bei der Öffentlichkeitsarbeit, – Kontakthalten zur und Informationsaustausch mit der Aufsichtsbehörde und anderen Stellen, – Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden in allgemeinen Fragen der Korruptionsbekämpfung . Die Aufgaben werden sowohl anlassbezogen als auch präventiv wahrgenommen. Damit ist im Ergebnis gewährleistet, dass flächendeckend in den Dienststellen Ansprechpartner für das Thema Korruptionsbekämpfung existieren, die ortsnah verfügbar sind und detailliert die Bedingungen in den einzelnen Dienststellen kennen und beraten können. Das gilt auch für die niedersächsische Polizei. Die Zusammenführung in den Geschäftsbereichen erfolgt durch die AfK der Ressorts. Die AfK der obersten Landesbehörden kommen unter Federführung des MI regelmäßig im Interministeriellen Arbeitskreis für Korruptionsbekämpfung (IMA-Kor) zusammen. Sie leiten als Multiplikatoren die Informationen an die nachgeordneten Bereiche weiter, tauschen aktuelle Themen sowie Informationen über aktuelle Korruptions(verdachts)fälle aus und empfehlen bei konkretem Anlass oder bei Vorliegen von Verdachtsmomenten Prüfungen in einzelnen Geschäftsbereichen oder in einzelnen Behörden. Eine Vernetzung besteht darüber hinaus auch länderübergreifend, z. B. durch regelmäßigen Austausch im Kreis der norddeutschen Länder oder durch den neu initiierten bundesweiten Erfahrungsaustausch der Innenrevisionen sowie der für die Korruptionsprävention zuständigen Aufgabenbereiche der Innenressorts auf Länderebene. Das MI nimmt des Weiteren für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für Beschäftigte die Funktion einer zentralen Ansprechstelle des IMA-Kor wahr. Hier gehen Anmerkungen, Fragen und Hinweise aller Art ein, bei denen es u. a. auch um Korruption geht. Die Ansprechstelle ist im Internet präsent. In ihrem Internetauftritt wird auch auf die Möglichkeit hingewiesen, dem Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) anonym Hinweise zu übermitteln. Diese Möglichkeit besteht seit März 2004 über das Business-Keeper-Monitoring-System (BKMS). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4301 3 Neben den personellen Maßnahmen fallen auch zahlreiche organisatorische Maßnahmen unter die Antikorruptionsrichtlinie, etwa die Durchführung von Risikoanalysen, die Erstellung von Gefährdungsatlanten , aber auch die Rotation von Beschäftigten in besonders gefährdeten Bereichen oder die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips. Bei der Umsetzung der genannten Regelungen nehmen vor allem die Personalstellen eine gewichtige Rolle ein. Sie sind darüber hinaus zuständig für Zustimmungen bzw. Ablehnungen zur Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen , aber auch für die Themen Fortbildung und Sensibilisierung der Beschäftigten. Die Sensibilisierung der Beschäftigten erfolgt fortlaufend zu vielen unterschiedlichen Gelegenheiten . Beschäftigte werden im Zusammenhang mit der Ablegung des Diensteides oder des Gelöbnisses eingehend über den Unrechtsgehalt und die dienst- und strafrechtlichen Folgen der Korruption sowie über den Gem. RdErl. belehrt. Die Belehrung ist anlässlich der Umsetzung sowie der Versetzung in einen gesteigert korruptionsgefährdeten Bereich zu wiederholen (Nr. 5.2 Antikorruptionsrichtlinie , Nr. 6.1 S. 1 Gem. RdErl.). Zudem sind die Beschäftigten in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen zu belehren. Die Belehrungen sind zu dokumentieren (Nr. 6.1 Seite. 2 - 3 Gem. RdErl.). Unabhängig davon finden Sensibilisierungen auch anlassbezogen statt. So wird bei entsprechendem Anlass gesondert auf das Annahmeverbot hingewiesen, z. B. bei der Vorbereitung auf das Wirtschaftsvolontariat, in dessen Rahmen jährlich ca. 10 bis 20 Führungskräfte aus der Landesverwaltung für zwei Wochen niedersächsische Wirtschaftsunternehmen besuchen, oder z. B. im MI in der Vergangenheit vor Beginn der Cebit. Das Thema Korruptionsprävention ist zudem Gegenstand in der Aus- und Weiterbildung z. B. von Regierungsinspektoranwärterinnen und Regierungsinspektoranwärtern und von Tarifbeschäftigten in den Verwaltungslehrgängen I und II und wird im Zusammenhang mit Rechten und Pflichten der Beschäftigten behandelt. Nachwuchsführungskräfte werden zusätzlich im Rahmen des Traineeprogramms in den Modulen Haushaltsrecht (Vergaberecht) und Personalmanagement (Rechte und Pflichten) sensibilisiert. Neben diesen der Korruptionsprävention dienenden Maßnahmen existieren in der Landesverwaltung zudem zahlreiche Strukturen zur effektiven Korruptionsbekämpfung. Dem Landespolizeipräsidium ist als Linienaufgabe die Dienst- und Fachaufsicht über das LKA zugeordnet sowie der Themenbereich Korruption. Dies umfasst neben der polizeilichen Kriminalprävention auch den Bereich der repressiven Korruptionsbekämpfung. Im LKA ist eine Zentralstelle Korruption als eigenständiges Dezernat eingerichtet. Das LKA ermittelt bei struktureller Korruption, bei Beteiligung von Landesbehörden, bei großen Verfahren und bei besonderem Medieninteresse. Das Landespolizeipräsidium erstellt das Gemeinsame Lagebild Polizei/Justiz „Korruptionsdelinquenz in Niedersachsen“. Jährlich werden hier Verfahrens- und Ermittlungsdaten sowie die gerichtliche Spruchpraxis ausgewertet und bewertet. In Fällen struktureller Korruption können in Abstimmung mit dem LKA ebenfalls speziell zu diesem Zweck eingerichtete Fachkommissariate der Zentralen Kriminalinspektionen die Ermittlungen führen , bei situativer Korruption ermitteln grundsätzlich die damit beauftragten Fachkommissariate der Zentralen Kriminaldienste der Polizeiinspektionen. Das LKA sowie die Zentralen Kriminalinspektionen führen in diesem Kontext ebenfalls entsprechende Präventionsveranstaltungen durch und stehen in diesem Zusammenhang auch als Ansprechpartner zur Verfügung. Das MJ ist für das Korruptionsstrafrecht zuständig. Es ist bei wichtigen öffentlichkeitswirksamen Verfahren beteiligt, übt die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften aus und wirkt über den Bundesratsrechtsausschuss an bundesrechtlichen Entwicklungen mit. Die Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption (ZOK) der Staatsanwaltschaften ist Teil der Generalstaatsanwaltschaft Celle, aber landesweit zuständig. Ihre Aufgaben sind u. a. die Beratung und Information aller mit Korruption und Gewinnabschöpfung befassten Dienststellen, die Förderung der Zusammenarbeit aller in Niedersachsen zuständigen Stellen durch Organisation von Erfahrungsaustauschen und Fortbildungsveranstaltungen. Es gibt vier staatsanwaltschaftliche Zent- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4301 4 ralstellen für Korruptionskriminalität (Schwerpunkstaatsanwaltschaften) in Braunschweig, Hannover , Osnabrück und Verden. Durch die vorgenannten Maßnahmen und Strukturen hat Niedersachsen ein etabliertes System der Korruptionsprävention und –bekämpfung in der Landesverwaltung geschaffen. Auch die aufgelisteten „Zeitungsschlagzeilen“ in der Vorbemerkung der Abgeordneten vermögen dies nicht infrage zu stellen. Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) ist Teil der Stiftungsuniversität Göttingen. Hochschulen in Trägerschaft von Stiftungen wird die Anwendung der Antikorruptionsrichtlinie lediglich empfohlen, sie gilt nicht unmittelbar. Die Räumlichkeiten der UMG, der UMG facilities GmbH (eine 100- prozentige Tochter der UMG) und verschiedener weiterer Firmen wurden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Bestechlichkeit/Bestechung und Untreue durchsucht. Über den Stand der Verfahren der Ermittlungsbehörden ist im Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) im Rahmen der Rechtsaufsicht nichts bekannt. Im Falle der Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz (SBK) handelt es sich nicht um Korruptionsfälle. Vielmehr hat der Landesrechnungshof (LRH) im Zuge einer Prüfung Mängel und Versäumnisse in den Verwaltungsabläufen und Strukturen aufgezeigt. Die inhaltliche Förderfähigkeit der vielen Projekte wurde dagegen nicht kritisiert. Gemeinsam mit der SBK wurde vom MWK im Rahmen der Rechtsaufsicht eine grundsätzliche Evaluation vorgenommen. Im Ergebnis wird u. a.seit 2018 eine neue und transparente Haushaltsstruktur angewendet. Zudem hat die SBK für das Teilvermögen des Vereinigten Braunschweigischen Kloster- und Studienfonds Förderrichtlinien mit klaren Vorgaben erarbeitet. Die Geschäftsordnung wurde geändert und um Verhaltensregelungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SBK ergänzt. Der Geschäftsverteilungsplan wurde ebenfalls entsprechend angepasst. Die genannten Maßnahmen tragen wesentlich dazu bei, dass die vom LRH aufgezeigten Versäumnisse in Zukunft vermieden werden und bei allen Förderungen ausnahmslos alle Vorgaben der Landeshaushaltsordnung und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften beachtet werden. Bezüglich des laufenden Strafverfahrens gegen den ehemaligen Oberbürgermeister von Hannover wird darauf hingewiesen, dass Anklage wegen schwerer Untreue erhoben wurde. Korruptionsvorwürfe sind hingegen nicht erhoben worden. Im Zusammenhang mit dem Libeskind-Bau der Stiftungsuniversität Lüneburg haben die Ermittlungsbehörden kein strafbares Verhalten festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Verden hatte geprüft, ob ein Anfangsverdacht bezüglich des Vorwurfs der Korruption bestand. Ein solcher lag jedoch nicht vor. Auch der LRH hat in seiner „Querschnittsprüfung Antikorruptionsrichtlinie“ die Zuständigkeiten und das bestehende System der Korruptionsbekämpfung anerkannt. Er hat lediglich weitere Optimierungen , insbesondere zu Regelungen in der Antikorruptionsrichtlinie, in seiner Abschließenden Prüfungsmitteilung vorgeschlagen. Vor diesem Hintergrund werden die gewachsenen, breit gefächerten dezentralen Strukturen zur Korruptionsprävention und –bekämpfung innerhalb der Landesverwaltung als wirkungsvoll und bewährt erachtet. Mit diesen Strukturen kann den durch die Heterogenität der Landesverwaltung und die geographische Verteilung der Dienststellen entstehenden Herausforderungen effektiv begegnet werden. Darüber hinaus besteht aus fachlicher Sicht kein weiterer Handlungsbedarf, insbesondere nicht für die Einrichtung einer zentralen Stelle zur Korruptionsvorbeugung innerhalb der Landesverwaltung . 1. Gibt es in der Landesverwaltung eine Stelle, die sich der Vorbeugung von Korruptionsoder Untreuefällen zum Nachteil des Landes Niedersachsen widmet? Gegebenenfalls seit wann? Nein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4301 5 2. Wenn ja, welche der folgenden Aufgaben wird von dieser Stelle wahrgenommen? – Beratung von allen Einrichtungen der Landesverwaltung, – Bindeglied zu den Korruptionsbeauftragten der Behörden und Kommunen, – Fortbildungen/Vorträge zur Korruptionsprävention und Berufsethik, – Untersuchung und Optimierung von Verwaltungsstrukturen (Schwachstellenanalyse ), – Entgegennahme von Verbesserungsvorschlägen, – Hinweisaufnahme bei Fehlverhalten - Bewertung und Weitergabe an Strafverfolgung ? Entfällt. 3. Wie viele Personen mit welcher Qualifikation sind bei dieser Stelle beschäftigt? Entfällt. 4. Stehen diese Personen hauptamtlich der Korruptions- oder Untreuevorbeugung zur Verfügung, oder wo werden sie sonst beschäftigt? Entfällt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung der Landesregierung. 5. Mit welchem Arbeitszeitanteil stehen wie viele Personen für diese Aufgabe zur Verfügung ? Entfällt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung der Landesregierung. 6. Wie geht die Landesregierung mit den Kritikpunkten des Landesrechnungshofes nach der Prüfung zur Umsetzung der Antikorruptionsrichtlinie um? Der LRH hat in seiner Abschließenden Prüfungsmitteilung lediglich weitere Optimierungen insbesondere zu Regelungen in der Antikorruptionsrichtlinie vorgeschlagen. Die Empfehlungen des LRH wurden teilweise bereits umgesetzt und sollen zudem in der nächsten Änderung der Antikorruptionsrichtlinie Berücksichtigung finden. a) Wie sollen die Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung unabhängiger und von anderen Tätigkeiten entlastet werden (Mittelwert: nur 0,13 VZE)? Die Antikorruptionsrichtlinie gibt in Nr. 6.1 vor, dass Angehörige der personalverwaltenden Stellen sowie Personen mit administrativen Aufgaben der Korruptionsbekämpfung nicht zur bzw. zum AfK bestellt werden sollen. Darüber hinaus liegt es im Verantwortungsbereich der Dienststellen, die Arbeitsbedingungen der AfK näher auszugestalten. Das MI hat beispielsweise mit Wirkung zum 01.04.2019 einen neuen AfK (Volljurist) bestellt, der im Vergleich zur vorherigen AfK von anderen wesentlichen Aufgaben entlastet wurde. Der AfK ist einer Organisationseinheit zugeordnet, in der keine korruptionsgefährdeten Tätigkeiten ausgeübt werden. Eine aktuelle Abfrage bei den Ressorts hat ergeben, dass im Hinblick auf die bestehende Unabhängigkeit und die Arbeitskapazitäten der AfK kein Anlass zu Veränderungen gesehen wird. b) Wurden die bisherigen Fortbildungsmaßnahmen durch die Ministerien bewertet? Wenn ja, wie? Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4301 6 Soweit die bisherigen Fortbildungsmaßnahmen ausschließlich über das Studieninstitut des Landes Niedersachsen (SiN) erfolgten, wurden sie dort evaluiert. MJ weist ergänzend darauf hin, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltungen diese als gewinnbringend beschrieben haben. Nachdem in der Vergangenheit einige geplante Fortbildungsangebote des SiN im Bereich der Korruptionsprävention bzw. -bekämpfung in Ermangelung entsprechender Anmeldungen abgesagt werden mussten, haben MI und SiN im ersten Quartal 2019 für diesen Bereich ein neues Fortbildungskonzept entwickelt. Das Konzept erfordert, dass jährlich zusätzliche zentrale Mittel für Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Korruptionsprävention und –bekämpfung bereitgestellt werden . Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen wäre für die entsendenden Dienststellen dann nicht mehr kostenpflichtig. Insbesondere mit „In-House-Veranstaltungen“ soll eine Vielzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erreicht werden, um in der jeweiligen Dienststelle für korruptionsgefährdete und interessierte Bereiche eine gesteigerte Sensibilisierung zu erreichen. c) Was wird für einen höheren Bekanntheitsgrad des BKMS-Hinweisgebersystem getan ? Das BKMS wurde im März 2004 als anonymes Hinweisgebersystem im LKA etabliert und der Öffentlichkeit vorgestellt. Derzeit ist das BKMS u. a. direkt über die Startseiten der Internetauftritte der Niedersächsischen Polizeibehörden (z. B. www.polizei-nds.de oder www.lka.polizei-nds.de) sowie über die Internetseite des MI (www.mi.niedersachsen.de) zu erreichen. Das System ist rund um die Uhr öffentlich erreichbar und ebenfalls über die Online-Wache der Polizei Niedersachsen verlinkt. Zudem besteht eine Verlinkung mit dem BKMS des LKA über die Web-Seite von Transparency Deutschland (www.transparency.de/themen/hinweisgeberschutz/hinweise-auf-korruption/), eines Vereins, der deutschlandweit an einer effektiven und nachhaltigen Bekämpfung und Eindämmung der Korruption arbeitet. Darüber hinaus wird bei einer Internetrecherche mit der Abfrage „Hinweise Korruption“ auch der Link zum niedersächsischen Hinweisgebersystem angeboten. Regelmäßig berichten Medien zu Ermittlungsverfahren, die durch das BKMS initiiert wurden oder die durch den Einsatz des BKMS-System begleitet werden (z. B. bei Kapitaldelikten oder bei der Aufarbeitung sogenannter „Cold Cases“). In diesem Zusammenhang erfolgen auch regelmäßige Hinweise auf das BKMS z. B. in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY“. Im Rahmen von Präventionsvorträgen wird durch das LKA weiterhin regelmäßig der Flyer „Korruption , die Kosten tragen wir alle“ verteilt. In diesem Flyer wird u. a. auch auf die Möglichkeit hingewiesen , anonyme Meldungen über das BKMS abzugeben. Bei Bedarf wird der Flyer auch den Zentralstellen für Korruptionsstrafsachen der Staatsanwaltschaften in Brauschweig, Hannover, Osnabrück und Verden zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird auch in einem Flyer des MI „Korruption, Prävention und Bekämpfung“ auf die Möglichkeit zur Abgabe eines anonymen Hinweises an das Landeskriminalamt Niedersachsen über das Internet verwiesen. Der Flyer kann auf der o. g. Internetseite des MI abgerufen werden. In das Merkblatt zum Gem. RdErl. Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen vom 20.06.2017 wurde der Hinweis auf das BKMS aufgenommen. Weiterhin ist geplant , bei der nächsten Änderung der Antikorruptionsrichtlinie auch dort den Hinweis auf das BKMS aufzunehmen. d) Wie viele Hinweise zu Korruptionsverdachtsfällen hat die Ansprechstelle Korruption in den Jahren 2016 bis 2018 entgegengenommen, und wie viele davon wurden an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben? Bei der Ansprechstelle des IMA-Kor im MI liegen folgende Fallzahlen vor: Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4301 7 Jahr Zahl der Hinweise insgesamt davon entfielen auf Korruptionsverdachtsfälle insgesamt in der Landesverwaltung Sonstige 2016 33 10 4 6 2017 34 7 1 6 2018 31 8 0 8 Eingehende Hinweise werden grundsätzlich nach Abstimmung mit MJ an die fachlich zuständigen obersten Landesbehörden zur weiteren Veranlassung in eigener Zuständigkeit weitergegeben. Die Ansprechstelle hat keine Hinweise an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben. Aus den Geschäftsbereichen von MK, MJ und MF wurde jeweils ein Hinweis an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass darüberhinaus nicht abschließend beantwortet werden kann, wie viele Hinweise insgesamt an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben wurden . Innerhalb des für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden kurzen Zeitraums während der Ferienzeit war es nicht allen Ressorts möglich, unter Einbeziehung des gesamten nachgeordneten Bereiches zu ermitteln, ob und wie viele Hinweise an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben wurden. Bei Bedarf können diese Informationen schriftlich oder durch Bericht an den zuständigen Ausschuss nachgeliefert werden. e) Wie viele Beratungen von Bedarfsträgern hat die Ansprechstelle Korruption durchgeführt? Die Anzahl der beratenen Bedarfsträger lässt sich nicht ermitteln, da nicht in jedem Fall erkennbar ist, ob Anfragen oder Hinweise von einem Bedarfsträger stammen. 7. Werden Schulungen im Sinne der Korruptionsprävention für die Bediensteten des Landes Niedersachsen regelmäßig durchgeführt? Ja. Bei der Beantwortung der Fragen 7. a) – 7. h) wird zwischen generellen, allen Beschäftigten des Landes zugänglichen Schulungsangeboten des SiN und individuellen, an die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerichteten Schulungsangeboten der Dienststellen unterschieden. Sofern einzelne Ressorts bei der Beantwortung der Fragen 7. a) – 7. h) keine Erwähnung finden, liegt dies darin begründet, dass diese Ressorts über kein einheitliches Schulungskonzept verfügen, keine „In- House-Schulungen“ anbieten bzw. ausschließlich auf die Schulungsangebote beim SiN zurückgreifen . a) Gibt es ein einheitliches Schulungskonzept zur Sensibilisierung der Mitarbeiter vor Korruptionsgefahren oder allgemein für normgerechtes Verhalten? SiN: Das SiN hat bisher Einzelveranstaltungen angeboten. Das in der Antwort auf Frage 6. b) in Bezug genommene neue Fortbildungskonzept zielt nun auf die ganzheitliche und systematische Verankerung der Korruptionsthematik in der niedersächsischen Landesverwaltung ab. MI: Die Durchführung der zentralen Fortbildung für die Landespolizei Niedersachsen obliegt der Polizeiakademie Niedersachsen. Durch sie wird beispielsweise regelmäßig das fünftägige Seminar „Basismodul Korruption“ angeboten. Intention dieses Seminars ist, in den mit dem Kriminalitätsphänomen der Korruption im Zusammenhang stehenden Deliktsfeldern Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung qualifiziert durchführen zu können, insbesondere durch entsprechende Ermitt- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4301 8 lungsmaßnahmen. Ein weiterer Bestandteil ist die Vorstellung der Antikorruptionsrichtlinie sowie des Gem. RdErl. zur Sensibilisierung der Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer. Ein vertiefendes Seminar in gleicher Sache wird bundesweit zentral durch das Bundeskriminalamt (BKA) angeboten. An diesem nehmen auch Angehörige der Landespolizei Niedersachsen teil. Zudem wird von der Polizeiakademie Niedersachsen das fünftägige Seminar „Spezialmodul Delikte im Gesundheitswesen“ angeboten. Unter anderem sind Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen Inhalt dieses Seminars. Themenstellungen aus dem Bereich Korruption (z. B. zur Annahme von Belohnungen und Geschenken ) werden in der Ausbildung bzw. im Studium mit allen Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärtern insbesondere im Modul 8 im beamtenrechtlichen Kontext erörtert. Eine thematische Schulung und auch erste Sensibilisierung beginnt daher für die angehenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bereits im Studium. MF: Im Staatlichen Baumanagement Niedersachsen gibt es ein einheitliches Schulungskonzept zur Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Korruptionsgefahren. Die Schulungen werden bisher von einem Oberstaatsanwalt begleitet, mit dem regelmäßig u. a. die Seminarinhalte abgestimmt werden und der auch als Dozent an diesen Schulungen mitwirkt. MW: In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) existiert ein solches Konzept. Grundlage für Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Korruptionsprävention in der NLStBV“ ist das Fortbildungskonzept für Korruptionsprävention 2015 - 2020, mit dessen Hilfe ein systematischer Ansatz zur Fortbildung entwickelt wurde. Mit regelmäßigen Schulungen in einem festen Turnus und kleinen Teilnehmergruppen soll die Wirksamkeit der Fortbildung optimiert werden. Nach dem Konzept gibt es drei Fortbildungskreise: Fortbildungskreis 1: Beschäftigte, die gemäß Risikoanalyse oder Gefährdungsatlas in Organisationseinheiten mit gesteigerter Korruptionsgefährdung arbeiten; Führungskräfte der regionalen und zentralen Geschäftsbereiche (rGB/zGB); AfK. Fortbildungskreis 2: Beschäftigte, die nicht im Fortbildungskreis 1 sind, jedoch dem Innendienst der regionalen Geschäftsbereiche oder des zentralen Geschäftsbereichs angehören; Beschäftigte der Straßenmeistereien/Autobahnmeistereien, sofern sie nicht dem Fortbildungskreis 1 angehören. Fortbildungskreis 3: Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NLStBV Für die Organisation und Durchführung der Fortbildungen gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten. Für den Fortbildungskreis 1 ist die Interne Revision zuständig. Für die Durchführung der Schulungen in den Fortbildungskreisen 2 und 3 sind die jeweils zuständigen Beschäftigten der regionalen Geschäftsbereiche verantwortlich. Dies können die AfK oder die Personalstellen sein. Zuständig für die Organisation ist der jeweilige Geschäftsbereich. b) Beinhaltet das Schulungsangebot „In-House-Schulungen“? SiN: Ja. MI: Veranstaltungsort war bzw. ist bei den oben genannten, von der Polizeiakademie Niedersachsen geplanten bzw. durchgeführten Seminaren der Akademiestandort in Hannover. MF: Das Schulungsangebot des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen beinhaltet zentrale, dienststellenübergreifende Schulungen. „In-House-Schulungen“ werden bei Bedarf angeboten. MK: Im Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung werden zwar keine „In-House-Schulungen“ explizit zur Sensibilisierung vor Korruptionsgefahren angeboten, es werden jedoch regelmäßige Schulungen im Haushalts-/Vergabe- und Vertragsrecht durchgeführt, die durch inhaltliches Aufgreifen der Thematik auch der Sensibilisierung vor Korruptionsgefahren dienen. Für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter ist im Rahmen der Qualifizierung seit April 2018 ein zusätzlicher Fortbildungstag zum „Haushaltsrecht“ (Haushaltsrecht allgemein, Budget der Schu- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4301 9 le, Führen des Girokontos) vorgesehen. Zwischenzeitlich sind dadurch 250 Führungskräfte (ca. 23 pro Gruppe) durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NLSchB geschult worden. Das zugrundeliegende Konzept ist vom MK erstellt worden und soll im Ergebnis auch der Sensibilisierung vor Korruptionsgefahren dienen. MJ: Ja. So hat etwa der gegenwärtige AfK des MJ Schulungen im Landesjustizprüfungsamt Celle (LJPA) und im MJ durchgeführt. Für das Jahr 2020 ist vorgesehen, bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück eine verpflichtende Schulung für alle Behördenmitarbeiterinnen und Behördenmitarbeiter durchzuführen. MW: Im MW werden „In-House-Schulungen“ angeboten. In der NLStBV werden ebenfalls „In-House-Schulungen“ angeboten. MU: Im Bereich der Gewerbeaufsichtsverwaltung werden Schulungen bei Bedarf als hausinterne Maßnahmen angeboten. Die Schulungen im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) finden grundsätzlich als „In-House-Schulungen“ statt. Hierzu steht i. d. R. eine Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Braunschweig zur Verfügung. MWK: Die eigenen Schulungsangebote der Hochschulen finden als „In-House-Schulungen“ statt. c) Bei welchen Landeseinrichtungen wurden für welchen Personenkreis Schulungen in den Jahren 2017 und 2018 und im ersten Quartal 2019 durchgeführt? SiN: Die im vorgenannten Zeitraum angebotenen Schulungen mussten abgesagt werden. Grund für die Absagen war in erster Linie die mangelnde Nachfrage. MI: Die Polizeiakademie Niedersachsen hat in den Jahren 2017 und 2018 für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des LKA bzw. in den Fachkommissariaten Wirtschafts-/ Korruptionskriminalität der Zentralen Kriminalinspektionen und den Fachkommissariaten der Polizeiinspektionen die in der Antwort auf Frage 7. a) genannten Seminare durchgeführt bzw. angeboten. MF: In den Jahren 2017 und 2018 und im ersten Quartal 2019 wurden im Staatlichen Baumanagement Niedersachsen Schulungen für Neueinstellungen, zentrale Schulungen zur Wissensauffrischung für das Bestandspersonal und zur Wissensvertiefung für Neueinstellungen angeboten. Die niedersächsische Steuerverwaltung führte Schulungen für angehende Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer durch. Die Schulungen sind Teil der einheitlichen Nachwuchsprüferlehrgänge. MJ: Im angefragten Zeitraum wurde vom AfK des MJ eine Schulung für korruptionsgefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im MJ durchgeführt. Darüber hinaus veranstalteten die Generalstaatsanwaltschaften Braunschweig, Celle und Oldenburg sowie das Oberlandesgericht Braunschweig für ihren jeweiligen Geschäftsbereich Schulungen zum Thema Korruptionsprävention, die ebenfalls vom AfK des MJ durchgeführt wurden. Im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle wird das Thema „Compliance“ im Rahmen der jährlich stattfindenden Fortbildung für Proberichterinnen und Proberichter behandelt. MW: Im MW werden Schulungen für alle Beschäftigten des MW angeboten. In der NLStBV wurden im Fortbildungskreis 1 im Jahr 2017 ca. 180 Beschäftigte geschult; im Jahr 2018 waren es ca. 50 Beschäftigte. In den Fortbildungskreisen 2 und 3 wurden mehrere Hundert Beschäftige geschult. Im Jahr 2018 wurde für alle Beschäftigten des Geozentrums (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik ) ein Vortrag zum Thema „Korruptionsprävention“ angeboten. Insgesamt nahmen ca. 60 Beschäftigte teil. MU: Im MU wurden ab 2017 fortlaufend entsprechende Fortbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtend angeboten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4301 10 MWK: Beschäftigte der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK Braunschweig) wurden durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig geschult. Die AfK der Leibniz-Universität Hannover hat an einer Schulung an der Ostfalia zum Thema Korruptionsprävention teilgenommen. d) Wie viele Schulungen zu jeweils welchen Themen sind von 2017 bis 2018 und im ersten Quartal 2019 insgesamt durchgeführt worden? MI: Das Seminar „Basismodul Korruption“ der Polizeiakademie Niedersachsen wurde 2017 und 2018 jeweils einmal durchgeführt.. Das Seminar „Spezialmodul Delikte im Gesundheitswesen“ der Polizeiakademie Niedersachsen wurde 2018 einmal durchgeführt Zudem führte das Bundeskriminalamt im genannten Zeitraum das Seminar „Wirtschaftskriminalität Aufbaumodul Korruption II“ dreimal durch (jeweils einmal im Jahr). Hieran nahmen jeweils Beschäftigte der Polizei Niedersachsen teil. MF: Im Bereich des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen wurden im Jahr 2017 fünf Schulungen durchgeführt, in 2018 waren es acht Schulungen, und im ersten Quartal 2019 wurden drei Schulungen durchgeführt. Die Fortbildungen im Staatlichen Baumanagement Niedersachsen finden unter dem Titel „Korruption: Ursachen, Bekämpfung und Prävention“ statt und haben folgenden Inhalt : – Lagebild Korruption, – Definition des Begriffs „Korruption“, – Erscheinungsformen der Korruption, – Folgen und Auswirkungen der Korruption, – Ursachen von Korruption, korruptionsbegünstigende Faktoren und Tätermotive, – rechtliche Aspekte der Korruptionsbekämpfung, – Möglichkeiten der Aufklärung von Korruptionsdelikten, – Maßnahmen zur Korruptionsprävention bei der Vergabe und Ausführung von Leistungen, – weitere Präventionsmaßnahmen. In der niedersächsischen Steuerverwaltung sind keine speziellen Schulungen zum Thema Korruptionsbekämpfung durchgeführt worden. Lediglich in den jährlich durchgeführten Schulungen für Nachwuchskräfte im Bereich Betriebsprüfung ist jeweils eine Unterrichtsstunde enthalten, in der allgemeine Hinweise zu möglichen Korruptionsgefährdungen gegeben werden. MJ: Im Jahr 2017 fanden insgesamt vier Schulungen statt, von denen der AfK des MJ drei Schulungen abgehalten hat. Am 19.01.2017 hat er für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf korruptionsgefährdeten Arbeitsplätzen des MJ eine Schulung zum Thema „Korruptionsprävention“ durchgeführt, am 16.08.2017 hat er Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftsbereichs der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig und im November 2017 Abteilungsleiter des Geschäftsbereichs der Generalstaatsanwaltschaft Celle zum Thema „Berufsethik“ geschult. Ferner wurde im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle eine Einheit zum Thema „Compliance“ bei der jährlich stattfindenden Proberichtertagung von dem Präsidenten des Amtsgerichts Hannover durchgeführt. Im Jahr 2018 wurden insgesamt drei Schulungen durchgeführt: Der AfK des MJ bot am 15.05.2018 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftsbereichs der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg und am 13.11.2018 für Angehörige des Geschäftsbereichs des Oberlandesgerichts Brauschweig ein Tagesseminar zum Thema „Berufsethik“ an. Darüber hinaus wurde im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle erneut das Thema „Compliance“ bei der jährlich stattfindenden Proberichtertagung von dem Präsidenten des Amtsgerichts Hannover behandelt. Im ersten Quartal 2019 haben keine Schulungen zu den Themen Korruptionsprävention, Berufsethik und Compliance stattgefunden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4301 11 MW: Im MW ist in den Jahren 2017 und 2018 jeweils eine Schulung zur Annahme von Belohnungen und Geschenken sowie zur Korruptionsprävention durchgeführt worden. In der NLStBV fanden im Fortbildungskreis 1 im Jahr 2017 fünf Schulungen, im Jahr 2018 fand eine Schulung statt, und im ersten Quartal 2019 fand keine Schulung statt. Die Schulungen enthalten folgende Inhalte: – Was ist Korruption? – Welche Bereiche sind betroffen? – Lagebild – AfK – Erscheinungsformen der Korruption – Täterprofil – Motive der Täter – Korruptionsbegünstigende Faktoren – Generierung der Ermittlungsverfahren – Straftatbestände im Überblick: Straftaten gegen den Wettbewerb, Straftaten im Amt – Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken – Klimapflege und Anfüttern – Folgen der Korruption – Manipulationen im Baubereich – Wie erkenne ich Korruption? – Was tun bei Korruptionsverdacht? (Antikorruptionsrichtlinie) – Prävention – Film zur Korruptionsprävention. Bezüglich der Fortbildungskreise 2 und 3 kann eine belastbare Aussage bezüglich der Anzahl der Schulungen nicht gemacht werden, da die Organisation und Durchführung der Fortbildungen den rGBs obliegen. Die Schulungen enthalten folgende Inhalte: – Was ist Korruption? – Welche Auswirkungen hat Korruption? – Woran erkennt man Korruption? – Wer ist gefährdet? Auswirkungen auf das Dienst- und Arbeitsverhältnis – Antikorruptionsrichtlinie, Verhaltenskodex und Gem. RdErl. – Was ist der Gefährdungsatlas der NLStBV? – Rolle der/des AfK. Die Schulung soll einen guten Überblick über die Gesamtthematik vermitteln, umfassende Aufklärung bieten und die Gefahren für Beschäftigte herausstellen. MU: Im NLWKN wurden zwei Schulungen zur Korruptionsprävention im ersten Quartal 2019 durchgeführt . In den Jahren 2017 und 2018 fanden ebenfalls Schulungen zur Korruptionsprävention für die Beschäftigten statt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4301 12 MWK: An der HBK Braunschweig erfolgte eine Schulung in 2017 zur Aufklärung über gesellschaftliche Werte, Motive, Formen, Erkennbarkeit und Sanktionen der Korruption. An der Technischen Universität Clausthal (TU Clausthal) fanden zwei Schulungen zu ebendiesen Themen statt. An der TU Braunschweig werden die Beschäftigten auch auf Anfrage in Einzelterminen geschult /beraten. Dieses Angebot haben im genannten Zeitraum ca 60 Beschäftigte pro Jahr in Anspruch genommen. e) Wie viele Personen wurden in diesen Jahren insgesamt geschult? MI: In den zuvor genannten Seminaren der Polizeiakademie Niedersachsen wurden in 2017 und 2018 insgesamt 38 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beschult. Weitere 34 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für die in 2019 geplanten Seminare vorgesehen. An den Seminaren des BKA haben neun Beschäftigte aus Niedersachsen teilgenommen. MF: In den Jahren 2017 bis 2019 wurden im Staatlichen Baumanagement Niedersachsen 396 und in der niedersächsischen Steuerverwaltung 246 Personen geschult. MJ: 157 Personen. MW: Im MW umfasste der Kreis der geschulten Personen jeweils ca. 25 Beschäftigte. In der NLStBV wurden in diesen Jahren mehrere Hundert Beschäftigte geschult. MU: Im NLWKN wurden im Jahr 2018 durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult. Im Jahr 2019 waren es 111 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für das Jahr 2017 liegen keine Zahlen vor. MWK: Die AfK des MWK hat 2018 an einer externen Schulung teilgenommen. An der HBK Braunschweig wurden 194 Personen geschult. f) Wie groß sind die Gruppengrößen, die geschult werden? SiN: Die Gruppengröße ist auf bis zu 16 Personen ausgelegt. MI: Die Gruppengröße in den Seminaren der Polizeiakademie Niedersachsen ist grundsätzlich u. a. abhängig von den gemeldeten Bedarfen, zur Verfügung stehenden Ressourcen und dem inhaltlichen Umfang. Die geplante Teilnehmerzahl in den genannten Seminaren betrug in den zurückliegenden Jahren zwischen 13 und 21 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. MF: Im Staatlichen Baumanagement Niedersachsen werden Gruppen mit je 25 Personen geschult. In der niedersächsischen Steuerverwaltung variiert die Gruppengröße zwischen sieben und 19 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. MJ: Die Gruppengrößen schwankten zwischen 13 und 36 Personen. MW: Im MW wurden Gruppen von jeweils ca. 25 Beschäftigten geschult. In der NLStBV besuchten im Fortbildungskreis 1 ca. 30 bis 50 Beschäftigte die jeweiligen Termine; im Fortbildungskreis 2 und 3 besuchten ca. 20 bis 100 Beschäftigte die jeweiligen Termine. MU: Im NLWKN sind es im Schnitt ca. 15 bis 20 Personen. MWK: Die Gruppengrößen variierten an der HBK Braunschweig von 1 bis 70 Personen und an der TU Clausthal von 1 bis 8 Personen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4301 13 g) Wie hoch ist der Anteil von Führungskräften, die an diesen Schulungen 2018 und im ersten Quartal 2019 teilgenommen haben? MI: An den Schulungen der Polizeiakademie Niedersachsen nahmen im Jahr 2018 insgesamt 24 Beschäftigte der Polizei Niedersachsen teil. Von den 24 Beschulten hatten acht Personen eine Führungsfunktion inne (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt). Der Anteil an Führungskräften beträgt somit rund 33 %. An den Schulungen des BKA nahmen im genannten Zeitraum sechs Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, hiervon eine Führungskraft (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt), teil. Dies entspricht einem Anteil von annähernd 17 %. Insgesamt nahmen demnach neun Führungskräfte und 21 Beschäftigte der Polizei Niedersachsen ohne Führungsaufgaben an den in Rede stehenden Schulungen teil. Dies entspricht einem Anteil von 30 %. MF: Im Staatlichen Baumanagement Niedersachsen betrug der Anteil von Führungskräften, die an diesen Schulungen 2018 und im ersten Quartal 2019 teilgenommen haben, ca. 5 %. In der niedersächsischen Steuerverwaltung haben an den vorgenannten Schulungen keine Führungskräfte teilgenommen. MJ: Bei der Veranstaltung der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg vom 15.05.2018 betrug der Anteil der Führungskräfte annähernd 69 %. An der Veranstaltung des Oberlandesgerichts Oldenburg am 13.11.2018 haben keine Führungskräfte teilgenommen. Dasselbe gilt für die an Assessorinnen und Assessoren gerichtete Veranstaltung des Oberlandesgerichts Celle im Jahr 2018. MW: Im MW betrug der Anteil der Führungskräfte ca. 20 %. Die Führungskräfte der NLStBV gehören dem Fortbildungskreis 1 an. Gemäß dem Schulungskonzept waren in den Jahren 2015 bis 2018 alle Führungskräfte zu schulen. MU: Im NLWKN sind es rund 6 %. MWK: An der HBK Braunschweig war der Anteil 2017 bei ca. 30 %. An der TU Braunschweig nahmen ca 15. Führungskräfte Einzelfallberatungen in Anspruch. h) Welche Qualifikation haben die Personen, die diese Schulungen durchführen (juristische Ausbildung, Praxiserfahrungen in der Bekämpfung von Korruptions- und Untreuefällen)? SiN: Das SiN rekrutiert für die Veranstaltungen in der Regel Juristinnen und Juristen mit Praxiserfahrungen aus der Landesverwaltung. MI: Die Inhalte werden durch einen Polizeivollzugsbeamten, der Angehöriger des LKA und mit der Thematik befasst ist, vermittelt. MF: Im Staatlichen Baumanagement Niedersachsen werden die Schulungen gemeinsam mit einem Oberstaatsanwalt durchgeführt, der im Bereich Bekämpfung von Korruptions- und Untreuefällen tätig ist. Darüber hinaus wirkt die Prüfgruppe für Ausschreibungs- und Vergabeprozesse mit. In der niedersächsischen Steuerverwaltung werden die Schulungen von erfahrenen Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleitern der Finanzämter für Großbetriebsprüfung durchgeführt. MJ: Der gegenwärtige AfK des MJ ist Volljurist und hat im Rahmen seiner Tätigkeit in der niedersächsischen Justiz u. a. als Staatsanwalt und Vorsitzender einer kleinen Strafkammer einschlägige strafrechtliche Erfahrung gesammelt. Ferner hat er bei der Aufarbeitung des Korruptions- und Manipulationsvorfalls im LJPA wesentlich mitgewirkt. Das im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle angebotene Modul „Compliance“ wurde von dem Präsidenten des Amtsgerichts Hannover durchgeführt, der den Arbeitsstab „Compliance-Strukturen in der niedersächsischen Justiz“ geleitet hat. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4301 14 MW: Im MW wurden die Schulungen jeweils von zwei Personen durchgeführt. Die Personen sind Dipl.-Verwaltungswirte (FH). Eine Person ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Annahme von Belohnungen und Geschenken, die andere Person ist AfK. In der NLStBV wurde der Fortbildungskreis 1 von einer Person der Staatsanwaltschaft Braunschweig (Oberstaatsanwältin in der Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen) geschult. Die Fortbildungskreise 2 und 3 wurden von Beschäftigten der NLStBV geschult. Bei den Beschäftigten handelt es sich um die Leiter der jeweiligen regionalen Geschäftsbereiche bzw. die jeweiligen AfK. Diese wurden durch die vorgenannte Oberstaatsanwältin geschult und verfügen überwiegend über mehrjährige Erfahrung im Umgang mit der Bekämpfung von Korruptions- und Untreuefällen. Im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie wurde der Vortrag von einem Vertreter der Universität Gießen (Lehrstuhl für Kriminologie) gehalten. MU: Die AfK im MU verfügt über eine juristische Ausbildung. Für den Bereich der Gewerbeaufsichtsverwaltung steht eine Juristin mit Praxiserfahrung zur Verfügung . Die Schulungen im NLWKN werden durch eine Juristin (Oberstaatsanwältin aus Braunschweig) durchgeführt, die für die Verfolgung von Korruptionsfällen zuständig ist. MWK: An der TU Braunschweig und der TU Clausthal führen die AfK die Schulungen/Beratungen durch. Die AfK haben ein juristisches oder betriebswirtschaftliches Studium absolviert und verfügen über entsprechende Praxiserfahrung, 8. Wenn das Land bislang keine zentrale Stelle zur Korruptionsvorbeugung zum Nachteil des Landes geschaffen hat: Warum nicht? Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 9. Gibt es Überlegungen, eine solche Stelle zu schaffen? Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 10. Wo soll diese Stelle angesiedelt werden? Entfällt. 11. Wann soll die Stelle geschaffen werden? Entfällt. (Verteilt am 06.08.2019) Drucksache 18/4301 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Wie verhindert die Landesregierung Korruptions- oder Untreuefälle zum Nachteil des Lan-des? Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Anja Piel, Dragos Pancescu und Belit Onay (GRÜNE), eingegangen am 13.06.2019 - Drs. 18/4100 an die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 05.08.2019