Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4302 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Abgeordnete Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Wie weit ist das Ministerium bei der Umgruppierung der in Niedersachsen tätigen Lehrkräfte aus der ehemaligen DDR bisher gekommen? Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 19.06.2019 - Drs. 18/4101 an die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 02.08.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Lehrkräfte mit DDR-Unterstufenlehrerausbildung sind in Niedersachen in der gleichen Weise tätig wie Lehrkräfte, die ihr Studium in der BRD oder nach 1989 abgeschlossen haben. Eine Angleichung der Bezahlung der sogenannten Nichterfüller bewertet Kultusminister Grant Hendrik als ein Zeichen der Wertschätzung. Bereits Mitte März kündigte das Ministerium eine sofortige bessere Bezahlung von 69 niedersächsischen Lehrkräften, welche in der ehemaligen DDR ihre Ausbildung als Unterstufenlehrerinnen und -lehrer absolviert haben, an. Diese übertarifliche Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 TV-L findet mit Zustimmung des Finanzministeriums statt und hat auch für künftige Einstellungen Gültigkeit (vgl. Pressemeldung MK vom 15.03.2019 sowie Drucksache 18/2343). Vorbemerkung der Landesregierung Die übertariflichen Eingruppierungen erfolgten/erfolgen ausschließlich bei Lehrerinnen und Lehrern mit der Ausbildung für die untere polytechnischen Oberschule (Klassen 1 bis 4) - sogenannte Unterstufenlehrerinnen und Unterstufenlehrer -, die in einer pädagogischen Fachschulausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR eine Lehrbefähigung für die Klassen 1 bis 4 - somit ausschließlich für den Primarbereich - erworben haben. Im Rahmen der fachlichen Umsetzung der Höhergruppierungen wurde festgestellt, dass aktuell mit Stand vom 25.07.2019 insgesamt 100 Unterstufenlehrerinnen und Unterstufenlehrer im Land Niedersachsen beschäftigt sind. Allen Betroffenen wurden übertarifliche Eingruppierungen durch Übersendung von Änderungsverträgen angeboten. Die weiteren Lehrkräfte, die über einen in der DDR erworbenen Studienabschluss oder eine abgeschlossene Ausbildung für den Lehrerberuf verfügen, werden beim Land Niedersachsen entsprechend den für sie geltenden beamtenrechtlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen eingestuft bzw. eingruppiert. 1. Werden alle Lehrkräfte, die eine Lehramtsausbildung in der ehemaligen DDR absolviert haben, gleich ob es sich hier um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt, durch diese übertarifliche Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 TV-L erfasst? Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4302 2 2. Wie viele der betroffenen Lehrkräfte konnten bereits neu in die Entgeltgruppe 11 TV-L eingruppiert werden? Von den im Rahmen der Vorbemerkung genannten 100 Lehrkräften wurden bisher in 96 Fällen Höhergruppierungen vorgenommen. 3. Stehen noch Umgruppierungen aus, und was sind gegebenenfalls die Hinderungsgründe für die noch nicht erfolgte Umgruppierung? Bei den noch ausstehenden, aber beabsichtigten vier Höhergruppierungen haben die Lehrkräfte die bereits zugesandten Arbeitsverträge noch nicht unterzeichnet zurückgesandt. Lediglich in einem Fall ist bekannt, dass die tarifbeschäftigte Lehrkraft einer Höhergruppierung aus persönlichen Gründen nicht zustimmen möchte. 4. Aus welchen Gründen kann es bei der Höhergruppierung zu einer Abminderung der Erfahrungsstufen kommen? Die Einstufung in Erfahrungsstufen bei einer Höhergruppierung richtet sich nach § 17 Abs. 4 TV-L in der Fassung von § 7 des seit dem 01.08.2015 in Kraft getretenen Tarifvertrages über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L). Bei der Anwendung dieser Vorschrift ist es vom ursprünglichen Tabellenentgelt abhängig, ob bei einer Höhergruppierung in eine neue höhere Entgeltgruppe die Einstufung in eine niedrigere Erfahrungsstufe erfolgt. (Verteilt am 07.08.2019) Drucksache 18/4302 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Wie weit ist das Ministerium bei der Umgruppierung der in Niedersachsen tätigen Lehrkräfte aus der ehemaligen DDR bisher gekommen? Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP), ein-gegangen am 19.06.2019 - Drs. 18/4101 an die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 02.08.2019