Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4303 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Hermann Grupe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Umsetzung der Beschlussempfehlung Drucksache 18/3950 „Digitalisierung in der Landwirtschaft : Chancen nutzen - Herausforderungen meistern“ Anfrage des Abgeordneten Hermann Grupe (FDP), eingegangen am 08.07.2019 - Drs. 18/4141 an die Staatskanzlei übersandt am 11.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 05.08.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Die Fraktionen der FDP und Bündnis90/Die Grünen haben mit den Vorlagen 5 und 3 einen gemeinsamen Änderungsvorschlag zu den Anträgen der FDP-Fraktion (Drucksache 18/161) und der Grünen-Fraktion (Drucksache 18/2895) in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingebracht. Die Regierungsfraktionen haben anschließend einen modifizierten weitgehend inhaltsgleichen Änderungsvorschlag eingebracht. Aus Forderungen wurden dabei Prüfaufträge an die Landesregierung. Am 19. Juni 2019 wurde der Antrag in der Fassung (Drucksache 18/3950) vom Landtag beschlossen. In einer Unterrichtung durch das Landwirtschaftsministerium zu der Drucksache 18/2895 wird zu dem Punkt 10. „Bevorzugt soll bei der Entwicklung von Software-Produkten mit Positionsbestimmung das europäische globale Satellitennavigationssystem Galileo genutzt werden.“ ausgeführt, dass diese Forderung nicht nachvollziehbar sei, da das Beschränken auf nur ein Satellitennavigationssystem den Empfang von Satellitendaten und damit eine sichere Positionierung bei unterschiedlichen Signalverfügbarkeitsbedingungen einschränke und die Nutzung somit unnötig erschwere . Der kontinuierliche Empfang von Satellitensignalen sei bereits jetzt gewährleistet. In Punkt 13 der Drucksache 18/3950 fordern die Regierungsfraktionen die Landesregierung erneut auf zu prüfen, „ob es sinnvoll und rechtlich möglich ist, bei der Entwicklung von Software-Produkten mit Positionsbestimmung das europäische globale Satellitennavigationssystem Galileo mittelfristig zu bevorzugen“. Vorbemerkung der Landesregierung Die Fragen dieser Kleinen Anfrage nehmen im Wesentlichen Bezug auf den Beschluss des Landtages vom 19.06.2019 in der Drucksache 18/4018, zu dem die Unterrichtung durch die Landesregierung für den Dezember 2019 vorgesehen ist. Die dort genannten zahlreichen Fragen zur Digitalisierung werden derzeit in verschiedenen Ressorts der Landesregierung bearbeitet und können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. 1. Wie lange wird die Prüfung der einzelnen Prüfaufträge dauern (bitte zu jedem Punkt einzeln ausführen)? Die Unterrichtung des Landtages über die Ausführung des Beschlusses vom 19.06.2019 erfolgt im Dezember 2019. Bei dem in den Vorbemerkungen angesprochenen Prüfauftrag Nr. 10 handelt es sich um eine laufende staatliche Aufgabe. Konzentrationsentwicklungen müssen im Blick behalten Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4303 2 werden, um die Kumulierung von zu großer Marktmacht zu verhindern. Zuständig für diese Fragen sind primär die Bundesregierung und die Europäische Union. 2. Wann ist mit konkreten Aussagen zu den einzelnen Punkten des Antrags zu rechnen? Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 3. Wenn die Prüfungen ein positives Ergebnis ergeben, wie viel Zeit wird dann die anschließende Umsetzung in Anspruch nehmen? Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 4. Gibt es Punkte aus dem Antrag, zu denen auch ohne weitere Prüfung schon konkrete Aussagen getroffen werden können? Wenn ja: Wann können diese Punkte umgesetzt werden? Es können noch keine Aussagen zu den einzelnen Punkten gemacht werden. Zu Nr. 8 lässt sich jedoch Folgendes anführen: Soweit es keine öffentlich-rechtlichen Sondervorschriften gibt, gilt allein das Vertragsrecht. Der Verpächter hat also Informationsansprüche nur dann, wenn er sie sich im Pachtvertrag ausbedungen hat. Sofern die Daten von einer Behörde gespeichert werden, hat der Verpächter darüber hinaus Informationsansprüche nach dem UIG. Die Einstufung als „Umweltinformation “ dürfte überwiegend unproblematisch sein. In diesem Zusammenhang wäre aber zu entscheiden, ob es sich um schützenswerte betriebliche Daten handelt. 5. Wird Punkt 13 „ob es sinnvoll und rechtlich möglich ist, bei der Entwicklung von Software -Produkten mit Positionsbestimmung das europäische globale Satellitennavigationssystem Galileo mittelfristig zu bevorzugen“ erneut geprüft, oder hält die Landesregierung an der Aussage des Landwirtschaftsministeriums in der Unterrichtung zu dem Antrag (Drucksache 18/2895) fest, dass diese Forderung nicht nachzuvollziehen sei? Punkt 13 wird - wie alle anderen Aspekte - weiter geprüft. Eine Bevorzugung bestimmter Dienste erscheint aber vor dem Hintergrund einer verlässlichen Bereitstellung der Signale nicht vorteilhaft zu sein. (Verteilt am 08.08.2019) Drucksache 18/4303 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Umsetzung der Beschlussempfehlung Drucksache 18/3950 „Digitalisierung in der Landwirt-schaft: Chancen nutzen - Herausforderungen meistern“ Anfrage des Abgeordneten Hermann Grupe (FDP), eingegangen am 08.07.2019 - Drs. 18/4141 an die Staatskanzlei übersandt am 11.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 05.08.2019