Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4305 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Neuregelung der Grundsteuer. Nutzt Niedersachsen die Öffnungsklausel? Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD), eingegangen am 05.07.2019 - Drs. 18/4127 an die Staatskanzlei übersandt am 08.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 05.08.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Ein Entwurf zur Neuregelung der Grundsteuer (Bundestagsdrucksachen 19/11084 und 19/11085 vom 25. Juni 2019) sieht vor, dass die Bemessung der Grundsteuer nach einer Kombination aus flächen- und wertabhängigem Modell gestaltet werden soll. Die einbringenden Fraktionen befassen sich in ihrem Entwurf auch mit dem Erfüllungsaufwand, der der Verwaltung entstünde, falls der Entwurf unverändert angenommen werden würde. Außerdem beinhaltet der Entwurf eine sogenannte Öffnungsklausel, die den Bundesländern eine abweichende Gestaltung der Grundsteuer ermöglichen soll. 1. Wie bewertet die Landesregierung den vorgelegten Entwurf? Die niedersächsische Landesregierung hat noch keine endgültige Festlegung hinsichtlich einer Zustimmung zu den vorliegenden Gesetzentwürfen getroffen. Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts beinhaltet ein am Wert orientiertes Grundsteuermodell . Die Orientierung am Wert erfordert ein gewisses Maß an Differenziertheit und zwangsläufig eine regelmäßige Aktualisierung der Werte (Neubewertung durch eine weitere Hauptfeststellung ). Das im vorgelegten Modell beinhaltete Maß an Differenziertheit führt zu einem entsprechenden unvermeidbaren Aufwand in der Umsetzung. Es werden Änderungen der Gesetzentwürfe im weiteren Gesetzgebungsverfahren erwartet. Beispielsweise sollte der Hauptfeststellungszeitpunkt auf den 01.01.2021 statt 01.01.2022 vorgezogen werden, um mehr Zeit für die Bearbeitung der Steuererklärungen zu erhalten. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Absicht des Bundesgesetzgebers, die Besteuerungsobjekte regelmäßig neu zu bewerten? Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts knüpft an das bisherige System eines am Wert orientierten Grundsteuermodells an. Da diese Verhältnisse während der folgenden Jahre eines Hauptfeststellungszeitraums typischerweise wertrelevanten Veränderungen unterliegen, bedarf es in regelmäßigen und nicht zu weit auseinanderliegenden Abständen einer neuen Hauptfeststellung. Eine regelmäßige Neubewertung der Besteuerungsobjekte ist systemimmanente Konsequenz der Wertorientierung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4305 2 3. Welcher Mehraufwand entstünde der Finanzverwaltung des Landes, wenn der Entwurf unverändert umgesetzt würde und Niedersachsen die Öffnungsklausel nicht nutzt (bitte für die Jahre 2019 bis 2024 darstellen)? Nach den aktualisierten Berechnungsmodellen für Niedersachsen ergeben sich nach überschlägiger Betrachtung Personalbedarfe für den Vollzug des vorliegenden Gesetzentwurfs von rund 933 Vollzeitarbeitskräften (AK), die sich in den Jahren wie folgt verteilen: Jahr Gesamtbedarf pro Jahr 2019 23,5 AK 2020 26,7 AK 2021 27,7 AK 2022 314,8 AK 2023 464,0 AK 2024 76,2 AK Die Ballung des Personalbedarfs in den Jahren 2022 und 2023 ist eine Folge der Festlegung des Hauptfeststellungszeitpunktes auf den 01.01.2022. Dadurch können erst ab Mitte 2022 Feststellungserklärungen abgegeben und in der Folge bearbeitet werden. Die Bearbeitung der Erklärungen muss bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein. Im Jahr 2024 sind noch nachgelagerte Arbeiten (z. B. Einspruchsverfahren) zu erwarten. 4. Beabsichtigt die Landesregierung die Öffnungsklausel zu nutzen? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, in welcher Form? Eine Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung, ob und in welcher Form die Öffnungsklausel in Anspruch genommen werden soll, ist noch nicht getroffen worden. Zudem wäre eine derartige gesetzliche Entscheidung vom Landtag zu treffen. (Verteilt am 07.08.2019) Drucksache 18/4305 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Neuregelung der Grundsteuer. Nutzt Niedersachsen die Öffnungsklausel? Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD), eingegangen am 05.07.2019 - Drs. 18/4127 an die Staatskanzlei übersandt am 08.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 05.08.2019