Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4314 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Birgt der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld ein finanzielles Risiko? Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 17.07.2019 - Drs. 18/4191 an die Staatskanzlei übersandt am 19.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 07.08.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Einem Artikel der Welt vom 04.07.2019 zufolge birgt der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld ein finanzielles Risiko (vgl.: https://www.welt.de/print/die_welt/politik/article196324865/Partnerschafts bonus-beim-Elterngeld-birgt-finanzielles-Risiko.html). Vorbemerkung der Landesregierung Für Geburten ab 01.07.2015 wurde u. a. das Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus eingeführt. Ziele sind die bessere Umverteilung von Familien- und Berufsaufgaben innerhalb der Familie, mehr Vereinbarkeit beider Sphären, die Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen bei sehr kleinen Kindern , ein schneller Wiedereinstieg/Anschluss in den Beruf und die Erhöhung der Väterquote beim Elterngeld. Eltern von Kindern, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, haben die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von Elterngeld Plus und dem Bezug des bisherigen Elterngeldes (Basiselterngeld) zu wählen oder beides zu kombinieren. Zusätzlich gibt es für Elternpaare, die beide in der Elternzeit Teilzeit arbeiten, noch einen sogenannte Partnerschaftsbonus. Wenn beide Elternteile für vier aufeinanderfolgende Lebensmonate ihres Kindes gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind, erhalten sie für diese Zeit je vier zusätzliche Monatsbeträge Elterngeld Plus. Alleinerziehende können Elterngeld Plus und die Partnerschaftsbonusmonate im gleichen Maße nutzen. Die Bundesregierung hat am 10.01.2018 den Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit beschlossen. Danach wählten den Partnerschaftsbonus, der eine gleichmäßige Aufteilung der Kinderbetreuung stärkt, in einzelnen Ländern bis zu 40 % der Väter, die Elterngeld Plus beantragt haben - im Bundesdurchschnitt waren es 27 %. Der Bericht zeigt auch, wo es noch Optimierungsbedarfe gibt. So ist aus dem Vollzug des Elterngeldes in den Ländern und Kommunen bekannt, dass Eltern sich zu Teilen auch gegen den Partnerschaftsbonus entscheiden, weil sie Unwägbarkeiten in der vollständigen Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen und in der Folge Rückzahlungen der Leistung befürchten. Der Bund hat für das Jahr 2019 eine Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) angekündigt. Derzeit wird der Referentenentwurf erarbeitet. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4314 2 1. Bei wie vielen Haushalten und mit welchem durchschnittlichen Betrag ist es nach Kenntnis der Landesregierung beim Elterngeld (Basiselterngeld) seit dem Jahr 2015 zu Rückforderungen im Rahmen der endgültigen Festsetzung der Leistung gekommen (bitte nach Jahr und, wenn möglich, nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Region Hannover aufschlüsseln)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 2. Bei wie vielen Haushalten ist es nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2015 beim ElterngeldPlus zu Rückforderungen im Rahmen der endgültigen Festsetzung der Leistung gekommen, und wie hoch war der durchschnittliche Betrag (bitte nach Jahr und, wenn möglich, nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Region Hannover aufschlüsseln )? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 3. Bei wie vielen Haushalten und mit welchem durchschnittlichen Betrag ist es nach Kenntnis der Landesregierung beim Partnerschaftsbonus seit dem Jahr 2015 zu Rückforderungen im Rahmen der endgültigen Festsetzung der Leistung gekommen (bitte nach Jahr und, wenn möglich, nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Region Hannover aufschlüsseln)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 4. Sofern die unter den Fragen 1 bis 3 abgefragten Daten nicht vorhanden sein sollten, warum nicht? Die Ausführung des BEEG liegt nach Maßgabe des Artikels 85 GG bei den Ländern. In Niedersachsen wurde die Aufgabe kommunalisiert und auf 83 Elterngeldstellen übertragen. Dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung obliegt die Fachaufsicht. Die Bewirtschaftung der Bundesmittel und damit auch der Vollzug des BEEG und die damit zusammenhängenden Rückforderungen von Elterngeld und ElterngeldPlus sowie den Partnerschaftsbonussen im Rahmen der endgültigen Festsetzung erfolgt in Niedersachsen in den 83 kommunalen Elterngeldstellen in eigener Verantwortung. Für die Bearbeitung der Elterngeldanträge und die Bewirtschaftung der Bundesmittel nutzen die Elterngeldstellen verschiedene automatisierte Verfahren (IT-Fachverfahren). Bundesweit gibt es acht unterschiedliche IT-Fachverfahren. In Niedersachsen werden von den kommunalen Elterngeldstellen zwei verschiedene IT-Fachverfahren von zwei unterschiedlichen Anbietern eingesetzt. Die Auswahl des IT-Fachverfahrens obliegt den Kommunen. Die Rückforderungen von Elterngeld und ElterngeldPlus sowie der Partnerschaftsbonusse werden in diesen Fachverfahren allein betragsmäßig erfasst. Inhaltliche Differenzierungen, mit einer Unterscheidung nach den drei Elterngeldvarianten wie in den Fragen 1 bis 3 gefordert, erfolgen bei der Erfassung von Rückforderungen insofern nicht. Eine inhaltliche Auswertung von Elterngeld-Rückforderungen würde technisch aufwendige Änderungen der Software der Fachverfahren erfordern, die gegebenenfalls mit entsprechenden Kosten verbunden wären. Hinzu kommt, dass eine Auswertung nach Haushalten, wie in den Fragen 1 bis 3 gefordert, ebenfalls unmöglich wäre, da sich die Bewilligungen nicht auf die Haushalte beziehen, sondern direkt auf die beziehenden Personen, die nach dem BEEG einen individuellen Elterngeldanspruch haben. (Verteilt am 08.08.2019) Drucksache 18/4314 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Birgt der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld ein finanzielles Risiko? Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP), ein-gegangen am 17.07.2019 - Drs. 18/4191 an die Staatskanzlei übersandt am 19.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 07.08.2019