Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4317 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Wurden die Gelder für die Düngebehörde sachgerecht verwendet? Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 08.07.2019 - Drs. 18/4135 an die Staatskanzlei übersandt am 10.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 07.08.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Die niedersächsische Düngebehörde ist bei der Landwirtschaftskammer (LWK) angesiedelt und soll u. a. die Einhaltung der düngerechtlichen Vorgaben durch die landwirtschaftlichen Betriebe überprüfen . Zu diesem Zweck sind der Landwirtschaftskammer 2,34 Millionen Euro für hoheitliche Aufgaben der Düngebehörde, wie Prüfdienste, haushälterisch zugewiesen. Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE) in der Drucksache 18/3752 geht hervor, dass von den jährlich zur Verfügung stehenden Mitteln, 2017 1,35 Millionen Euro und 2018 1,77 Millionen Euro für Personalstellen in den Fachbereichen gebunden waren. Im Protokoll der Agrarausschusssitzung vom 24.04.2019 wird Herr Furmanek (LWK) auf Nachfrage der Vertreterin der Fraktion der Grünen zur personellen Ausstattung der Düngebehörde folgendermaßen wiedergegeben: „Die Düngebehörde sei personell ausreichend ausgestattet, soweit gegebenenfalls andere Fragestellungen aus dem Bereich der düngerechtlichen Überwachung zurückgestellt werden könnten.“ Vorbemerkung der Landesregierung Die nachfolgenden Antworten zu Frage 1 und 2 basieren auf einer Auswertung der zahlungswirksamen Auszahlungen der LWK im jeweiligen Haushaltsjahr. Zu den Fragen 1 und 2 sei zudem Folgendes angemerkt: Die diesen Fragen zugrunde liegende Frage 1 der kleinen Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung „Was passierte mit den 2,34 Millionen Euro für die Düngebehörde ?“ (Drs. 18/3638) war wie folgt formuliert: „1. Welchen Anteil der 2,34 Millionen Euro hat die Landwirtschaftskammer für die zugewiesenen hoheitlichen Aufgaben bisher für die Düngebehörde/Prüfdienste in Personalstellen gebunden?“. Dementsprechend erfolgte die Antwort der Landesregierung eng bezogen auf reine Personalkosten durch neu eingestelltes bzw. versetztes Personal. Aus dieser engen Betrachtungsweise ergibt sich eine Differenz zu den jeweiligen Gesamtsummen der für die Jahre 2017 und 2018 der Düngebehörde zusätzlich zugewiesenen Beträge. Diese erklären sich im Wesentlichen aus weiteren Sachkosten der LWK im Zusammenhang mit dem personellen Aufwuchs der Düngebehörde sowie Gemeinkosten- und Versorgungszuschlägen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4317 2 1. Zu welchen Anteilen und für welche Zwecke wurde die rund eine Million Euro verwendet , die der Düngebehörde zugewiesen waren, aber nicht für Personal ausgegeben wurden? Es trifft nicht zu, dass die rund 1 Millionen Euro (2 344 Millionen Euro Landeszuweisung 2017 - 1 346 Millionen Euro für Personalstellen [siehe Antwort der Landesregierung in der Drucksache 18/3752]) teilweise nicht für Personalausgaben verwendet wurden. Die LWK Niedersachsen hat in 2017 den Differenzbetrag in Höhe von rund 1 Millionen Euro wie folgt verwendet: – Sachkosten (Investitionen für Personalstellen) Düngebehörde (z. B. EDV-Hardware Beschaffung , Büroausstattung) 14 645,06 Euro, – Sachkosten (Investitionen für Personalstellen) Prüfdienste (z. B. Pkw, EDV-Hardware Beschaffung , Büroausstattung) 182 887,47 Euro, – Sachkosten (für Personalstellen) Düngebehörde (z. B. EDV-Aufwendungen, Reisekosten) 46 624,36 Euro, – Sachkosten (für Personalstellen) Prüfdienste (z. B. EDV-Aufwendungen, Reisekosten) 9 006,76 Euro, – Vorleistungen 2016 (Aufbau Düngebehörde Personal- und Sachkosten) 400 566,80 Euro, – Personalgemeinkostenzuschlag 15% 201 987,47 Euro, – Versorgungszuschlag (30%) und Beihilfepauschale 128 229,50 Euro. Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 983 947,42 Euro, sodass der zugewiesene Gesamtbetrag in Höhe von 2 344 Millionen Euro ordnungsgemäß eingesetzt wurde. 2. Für was und zu jeweils welchen Anteilen wurde in 2018 die mehr als eine halbe Million Euro verwendet, die der Düngebehörde zugewiesen war, aber nicht für Personal ausgegeben wurde? Vorab erfolgt der Hinweis, dass die LWK Niedersachsen für 2018 nicht 2 344 Millionen Euro zusätzlich zugewiesen erhalten hat, sondern 2 642 Millionen Euro. In der Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/3752) wurde mitgeteilt, dass für Personalstellen 1 774 Millionen Euro verwendet wurden. Die Differenz beträgt somit 868 000 Euro und nicht - wie in der Anfrage dargestellt - 0,5 Millionen Euro. Diese Differenz von 868 000 Euro schlüsselt sich wie folgt auf: – Sachkosten (Investitionen für Personalstellen) Düngebehörde (siehe oben) 77 100,15 Euro, – Sachkosten (Investitionen für Personalstellen) Prüfdienste 49 963,82 Euro, – Sachkosten (für Personalstellen) Düngebehörde 202 126,12 Euro, – Sachkosten (für Personalstellen) Prüfdienste 4 283,27 Euro, – Personalgemeinkostenzuschlag 15 % 266 203,28 Euro, – Versorgungszuschlag (30 %) und Beihilfepauschale 141 064,80 Euro, – Düngerechtliche Information und Auskunft (rechtserklärende, gebührenfreie Auskunft gegenüber Betroffenen und der Öffentlichkeit) 403 700,44 Euro. Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 1 144.441,88 Euro, sodass auch hier der zugewiesene Gesamtbetrag in Höhe von 2 642 Millionen Euro ordnungsgemäß eingesetzt wurde. Der Mehrbedarf in Höhe von 277 130,41 Euro, der sich aus der Differenz zwischen den o. g. 868 000 Euro und der Gesamtsumme ergibt, wird aus dem Kammerbudget für den übertragenen Wirkungskreis ausgeglichen . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4317 3 3. Wie viel Geld wird voraussichtlich in 2019 für Personalstellen in den Fachbereichen Düngebehörde bzw. Prüfdienste verwendet? Für 2019 werden im Vergleich zu 2018 noch deutliche Ausgabensteigerungen zu verzeichnen sein. Dies ist u. a. auf die Tarif- bzw. Besoldungserhöhungen und zusätzliche Personalverstärkungsmaßnahmen (aktuell bereits 5 Voll-AK) zurückzuführen. 4. Was wird 2019 mit den für die Fachbereiche Düngebehörde bzw. Prüfdienste eingestellten Mitteln, die nicht für Personal ausgegeben werden, geschehen? Aufgrund der vorbenannten Ausführungen ist von keinem Restbetrag auszugehen. 5. Sind die Gelder jeweils für die Erledigung hoheitlicher Aufgaben verwendet worden? Siehe Antworten zu den Fragen 1 bis 3. 6. Ist die Personaldecke ausreichend, um die geforderte Betriebsprüfung von 2 % zu gewährleisten ? Das Land Niedersachsen verfolgt seit mehreren Jahren das Ziel, die düngegesetzliche Überwachung effizient und wirksam weiterzuentwickeln. Zu dieser Weiterentwicklung zählt seit 2016 auch die Einführung einer Schwerpunktsetzung für die Auswahl der Prüfbetriebe im Rahmen der düngegesetzlichen Fachrechtskontrollen. Diese Schwerpunktsetzung ist durch die verstärkte Risikoorientierung in der Auswahl auf Basis eines umfassenden Melde- und Abgleichsystems gekennzeichnet (vgl. Erlass ML 104-01566-18 vom 14.6.2016). Vor diesem Hintergrund hat das Land Niedersachsen Auswahlkriterien und Auswahlgründe für die Betriebskontrollen erarbeitet und durch Erlasse definiert. Zudem sind für die einzelnen Kontrollbereiche (Rechtsverordnungen unterhalb des Düngegesetzes wie Düngeverordnung, Düngemittelverordnung , Verbringensverordnung Wirtschaftsdünger) anzustrebende Kontrollzahlen nach Maßgabe einer jährlichen Zielvereinbarung festgelegt worden. Dazu werden die Erkenntnisse aus den fachrechtlichen Kontrollen dem Ministerium regelmäßig berichtet und fachaufsichtlich bewertet. Ab dem Jahr 2017 wurde die düngerechtliche Kontrolle ausgebaut , eine Betriebsprüfung von zwei Prozent wurde jedoch nicht festgelegt. Durch die personelle Verstärkung im Rahmen der zusätzlichen Haushaltsmittel für die Düngebehörde bzw. Prüfdienste Bereich Düngerecht werden die fachaufsichtlichen Ziele gewährleistet. Das jährliche Kontrollprogramm für die Überwachung des Düngegesetzes in Niedersachsen folgt dabei dem Grundsatz, die düngerechtlich vorliegenden Daten (Meldedaten Wirtschaftsdünger, Daten der Antragstellung in Bezug auf Flächen und Kulturen, Tierzahlen nach TSK) EDV-gestützt aufzubereiten , zu analysieren und somit eine bestmögliche Risikoauswahl für die Überwachung vor Ort zu schaffen. Daher sei der Hinweis gestattet, dass die Personaldecke neben der Kontrolltätigkeit und dem Vollzug insbesondere auch für die Konzeptionierung der Abgleiche, Auswertung der Daten, Weiterentwicklung der Programme und letztlich auch für die per Eckpunktepapier vorgegebenen Aufgaben beispielsweise im Kontext Zusammenarbeit Baurecht/Düngerecht (Gemäß RdErl. ML, MU, MS zur NBauO vom 13.5.2015) benötigt wird. 7. Wie hoch ist die Betriebsprüfungsquote für die Jahre 2017, 2018 und 2019 (bisher)? Eine Betriebsprüfungsquote war in den genannten Jahren nicht vorgegeben. Vielmehr basierten die Anzahl der durchzuführenden Kontrollen in den einzelnen Rechtsgebieten sowie die anzulegenden Auswahlkriterien für diese Kalenderjahre auf den entsprechenden Erlassen bzw. Vorgaben des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4317 4 8. Wie viele düngerechtliche Verstöße wurden 2017, 2018 und 2019 (bisher) festgestellt und wie viele ordnungsrechtliche Verfahren eingeleitet? In der nachfolgenden Tabelle ist sowohl die Anzahl der in den jeweiligen Rechtsgebieten durchgeführten Kontrollen als auch der festgestellten Beanstandungen dargestellt. *1Einschl. 97 Biogasanlagenkontrollen *2Einschl. 176 Biogasanlagenkontrollen (davon 76 auch nach DüMV geprüft) *3Einschl. 159 BGA-Kontrollen (davon 79 auch nach DüMV geprüft) Die Rechtsfolgen festgestellter Verstöße stellen immer eine Einzelfallentscheidung dar und sind nach Art und Schwere des jeweiligen Verstoßes zu bewerten. In den Rechtsbereichen DüV und DüMV mündet die überwiegende Zahl der beanstandeten Fälle in ein ordnungsrechtliches Verfahren (Verwarnung oder Bußgeld). Die Verstöße im Bereich der DüV sind vielfach noch mit CC-Nitrat-Verstößen verbunden. In den Kontroll- und Beanstandungszahlen nach WDüngV sind, neben durchgeführten Vor-Ort- Kontrollen, auch die halbjährlichen behördlichen Meldungsabgleiche aus der Wirtschaftsdünger- Datenbank enthalten. In diesem Verfahren erscheint die Anzahl der Beanstandungen noch sehr hoch, vielfach handelt es sich jedoch um geringfügige Meldefehler. Hier ist die Anzahl der verhängten Verwarnungen/Bußgelder entsprechend deutlich niedriger. 9. Was ist unter einer „Zurückstellung der düngerechtlichen Überwachung“ zu verstehen? In der 31. Sitzung der 18. Wahlperiode des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 24.04.2019 wurde unter TOP 1 „Vorstellung der Ergebnisse des Nährstoffberichtes 2017/2018 für Niedersachsen“ durch die Landesregierung unterrichtet. In der sich anschließenden Aussprache erkundigte sich die Abgeordnete Frau Miriam Staudte (GRÜNE) nach den Ursachen , welche die Landwirtschaftskammer Niedersachsen für einen Rückgang der Verbringungsmenge sehe. Dazu wurde durch das Landwirtschaftsministerium erläutert, dass die LWK Niedersachsen - Düngebehörde - bereits im November 2018 nach den vorgesehenen Auswertungen der Meldedatenbank gegenüber dem Haus einen Rückgang in der Meldemenge im Vergleich zu Vorjahreswerten berichtet hat. Diese Feststellung führte sodann zu einem Auftrag aus dem Landwirtschaftsministerium an die Düngebehörde zur Ursachenforschung sowie zur vertieften Prüfung der Sachverhalte bei den betreffenden Betrieben (Vor-Ort-Kontrollen) (vgl. Niederschrift über die 31. - öffentliche - Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24. April 2019). In der Aussprache wurde der spätere Veröffentlichungstermin des Nährstoffberichtes thematisiert. Dabei wurden die Erstellung des Nährstoffberichtes und die o. g. Ursachenforschung miteinander in Verbindung gebracht. Die durch das Landwirtschaftsministerium beauftragte Aufklärung des Melderückganges bei den Wirtschaftsdüngern ab Dezember 2018 war in der Kontrollplanung für das Jahr 2018 (siehe auch unter Nr. 6) nicht vorgesehen, da sich die zugrundliegenden Datenquellen für die Auswahl der Prüfbetriebe (systematische Risikoauswahl für die VOK [vor Ort Kontrolle]) in der Regel auf den Vorjahreszeitraum beziehen. Somit ist die o. g. Aussage des Leiters der Düngebehörde dahingehend zu verstehen, dass die für das Jahr geplante Überwachung auf Basis der systematischen Risikoauswahl zurückzustellen wa- Rechtsgebiet 2017 2018 2019 (Stand 20.06.19) Kontrollen Beanstandungen Kontrollen Beanstandungen Kontrollen Beanstandungen Düngeverordnung (DüV) 864 478 1 016 478 314 177 WDüngV Bund/Land 953* 1 792 4 014* 2 3 582 1 201* 3 1 111 Düngemittel- VO (DüMV) 279* 1 134 217 104 111 38 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4317 5 ren, um die aktuellen Anlassfälle (Betriebe [Biogasanlagen, Schweinemast] mit signifikantem Melderückgang ) nach Auftrag des Landwirtschaftsministeriums vorrangig zu bearbeiten. Erst nach Durchführung der Kontrollen und der Bewertung der Einzelfälle konnten noch relevante Meldeveränderungen im Nährstoffbericht 2017/2018 berücksichtigt werden. Diese erforderten entsprechende Nachberechnungen und die Überarbeitung des Berichtes, was zu einer vierwöchigen Verschiebung des Veröffentlichungstermins führte. 10. Wäre der Nährstoffbericht für das laufende Jahr früher fertig gewesen, wenn die Düngebörde über mehr Personal verfügen würde? Nein. (Verteilt am 09.08.2019) Drucksache 18/4317 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Wurden die Gelder für die Düngebehörde sachgerecht verwendet? Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 08.07.2019 - Drs. 18/4135 an die Staatskanzlei übersandt am 10.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 07.08.2019