Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4337 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Einführung einer Regionalkomponente in den RSA - Auswirkungen auf Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 17.07.2019 - Drs. 18/4193 an die Staatskanzlei übersandt am 19.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 12.08.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Das geplante Gesetz für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung (Faire- Kassenwahl-Gesetz - GKV-FKG) des BMG hat u. a. das Ziel, den Wettbewerb zwischen den Kassen fairer zu gestalten. Hierzu soll der Finanzausgleich zwischen den Kassen - der sogenannte morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) - weiterentwickelt werden. Laut Referentenentwurf vom 25.03.2019 ist u. a. die Einführung einer Regionalkomponente in den RSA vorgesehen . 1. Wie würde sich die Regionalkomponente auf Niedersachsen auswirken? Im aktuellen Entwurf des GKV-FKG sind keine Festlegungen enthalten, in welcher Weise eine zukünftige Regionalkomponente zur Anwendung kommen soll. Vielmehr soll nach dem Entwurf das Bundesversicherungsamt entsprechende Konkretisierungen später im Verordnungswege regeln. Die Verordnungsermächtigung hierzu soll in § 266 SGB V verankert werden. Infolgedessen kann die Landesregierung keine Aussage dazu treffen, wie sich die Regionalkomponente auf Niedersachsen auswirken würde. Die Wirkungsweise des Morbi-RSA hängt von vielen Faktoren ab, welche im Zusammenhang zu verschiedenen Finanzwirkungen führen können. 2. Liegen der Landesregierung eigene Erkenntnisse dazu vor? Siehe Antwort zu 1. 3. Gibt es Berechnungen der Bundesregierung oder des Bundesversicherungsamts und, falls ja, welche Auswirkungen würden sich für die Krankenkassen in Niedersachsen ergeben ? Der Landesregierung wurde auf Anfrage beim BMG und beim Bundesversicherungsamt mitgeteilt, entsprechende Berechnungen lägen nicht vor. (Verteilt am 14.08.2019) Drucksache 18/4337 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Einführung einer Regionalkomponente in den RSA - Auswirkungen auf Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP), ein-gegangen am 17.07.2019 - Drs. 18/4193 an die Staatskanzlei übersandt am 19.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 12.08.2019