Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4363 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Ausgestaltung des Klimaschutzgesetzes Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Horst Kortlang (FDP), eingegangen am 17.07.2019 - Drs. 18/4190 an die Staatskanzlei übersandt am 19.07.2019. Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 16.08.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Die HAZ berichtete am 28.06.2019, die Große Koalition sei bei dem Thema Klimaschutzgesetz „heillos zerstritten“. In der 43. Plenarsitzung wurde mit der Drs. 18/2892 („Fridays for future - Gemeinsam gegen die Klimakrise“) eine Anfrage der Fraktion der SPD diskutiert. Unter anderem wurde der Entwurf eines niedersächsischen Klimagesetzes thematisiert. Umweltminister Lies machte deutlich, dass für ihn das niedersächsische Klimaschutzgesetz gemeinsam mit einem Bundesklimaschutzgesetz „eine gute Basis und eine gute Brücke“ bilde. Umweltminister Lies machte mehrmals deutlich, dass er eine klare Vorstellung davon habe, was in einem Klimagesetz stehen müsse. Außerdem betonte Umweltminister Lies, dass Niedersachsen ein Klimakompetenzzentrum auf den Weg bringe. Vorbemerkung der Landesregierung Für die Landesregierung Niedersachsens sind der Klimaschutz und die rechtzeitige Anpassung an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels die zentrale Frage der Existenzsicherung und der Entwicklungschancen zukünftiger Generationen. Auch in Niedersachsen protestieren tausende junge Menschen der Bewegung #FridaysForFuture seit Monaten für einen ernsthaften und wirkungsvollen Klimaschutz. Sie verstehen die Klimaveränderungen als zentrale Bedrohung für ihre Zukunft und fordern Politik und Gesellschaft auf, ehrgeizige Maßnahmen für den Schutz des Klimas zu unternehmen . Auch in Niedersachsen zeigt sich der Klimawandel immer deutlicher: Ausweislich des gemeinsam vom Deutschen Wetterdienst DWD und dem Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz im Jahr 2018 herausgegebenen „Klimareport Niedersachsen“ zeigt sich in Niedersachsen im Zeitraum von 1881 bis heute eine Zunahme des Jahresmittels der Temperatur von etwa 1,5 Grad. Die Landesregierung betrachtet den wirksamen Schutz des Klimas zur Vermeidung bzw. Eindämmung irreversibler Folgen für Mensch und Umwelt als zentrale Herausforderung unserer Zeit. Niedersachsen will seinen Beitrag leisten, um das in Paris von der Weltgemeinschaft vereinbarte Klimaschutzziel zu erreichen, den durchschnittlichen globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 Grad, wenn möglich 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. In der Koalitionsvereinbarung der die Landesregierung tragenden Parteien ist deshalb ausdrücklich festgelegt, dass ein niedersächsisches Klimaschutzgesetz verabschiedet werden soll. Aus Sicht der Landesregierung sollte ein Klimagesetz für Niedersachsen dieser problematischen Entwicklung Rechnung tragen und dabei die notwendigen Anpassungen für eine erfolgreiche wirtschaftliche und soziale Entwicklung einbeziehen. Der Klimaschutz und die notwendige Anpassung an die nicht mehr zu vermeidenden Folgen des Klimawandels sollen dort gesetzlich geregelt wer- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4363 2 den. Die hierfür notwendigen Maßnahmen sollen hierin eine gesetzliche Basis finden. Mit dem Gesetz soll ein aktueller verbindlicher, berechenbarer und langfristiger Rahmen zur Erreichung der Klimaziele in Niedersachsen gesetzt werden. 1. In welchen Punkten ist sich die Landesregierung bei dem bestehenden Gesetzesentwurf einig und in welchen Punkten noch nicht? Im Februar 2018 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf eines Niedersächsischen Klimagesetzes, der dem Entwurf der ehemaligen Landesregierung aus der letzten Legislaturperiode entspricht, in den Landtag eingebracht (Drs. 18/359). Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf zur Beratung im Landtag. Zur Abstimmung der Position der Landesregierung berät auch die Landesregierung über mögliche Gesetzesformulierungen und Regelungen. Dazu stimmen sich die Ministerien ab und tauschen sich auf den verschiedensten Ebenen aus. Die Landesregierung hat an verschiedenen Stellen bereits mehrfach deutlich gemacht, was aus ihrer Sicht für ein fortschrittliches Landes-Klimagesetz notwendig ist und unabhängig von einer Beschlussfassung auf Bundesebene zu einem Bundes-Klimaschutzgesetz in Niedersachsen beschlossen werden sollte. Dabei gehört es zum üblichen Meinungsbildungsprozess einer Landesregierung , dass sie sich intern über unterschiedliche Vorschläge der Fraktionen und Anregungen der Ministerien austauscht. So werden aktuell die öffentlich bekannten Vorschläge für einen Klimagesetzentwurf der Regierungsfraktionen in den Ressorts bewertet, damit sich die Landesregierung dazu eine Meinung bilden kann. Solange und soweit diese regierungsinterne Willensbildung noch andauert und nicht abgeschlossen ist, nimmt die Landesregierung zu Einzelheiten dieses Abstimmungs - und Willensbildungsprozesses keine Stellung. Wichtig ist aus Sicht der Landesregierung, dass durch das Klimagesetz der Klimaschutz in Niedersachsen einen angemessenen Stellenwert bekommt und bei künftigen Entscheidungen der Klimaschutz und der Klimawandel berücksichtigt werden. 2. Wie sind die verschiedenen Positionen zu den strittigen Punkten? Die Diskussion zu den Vorschlägen für den Entwurf eines Landes-Klimagesetzes ist zwischen den Ressorts noch nicht abgeschlossen. Solange und soweit diese regierungsinterne Willensbildung noch andauert und nicht abgeschlossen ist, nimmt die Landesregierung zu Einzelheiten dieses Abstimmungs - und Willensbildungsprozesses keine Stellung. 3. Wie ist die Einschätzung der Landesregierung zu der Forderung, dass die Landwirtschaft im Rahmen der Zielsetzung ihren Beitrag zu der Erreichung des Gesamtziels bis 2050 zu leisten habe? Aus Sicht der Landesregierung haben alle Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude , Abfallwirtschaft und Land- und Forstwirtschaft) einen angemessenen Beitrag zur Erreichung des Klimaschutz-Gesamtziels bis 2050 zu leisten. 4. Wie soll ein Maßnahmenprogramm Energie und Klimaschutz konkret ausgestaltet werden ? Das Maßnahmenprogramm muss aufzeigen, wie Niedersachsen im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz und Handlungsmöglichkeiten seinen Beitrag zur Erreichung der im Klimagesetz genannten Ziele erreichen kann. Es existieren bereits Vorarbeiten für das Maßnahmenprogramm, die konkrete Ausarbeitung und Ausgestaltung werden jedoch insbesondere vom endgültigen Gesetzestext sowie den zukünftigen Entscheidungen des Landtags als Gesetzgeber abhängen. Daher können hierzu derzeit keine Aussagen gemacht werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4363 3 5. Wann ist mit einer Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs zu rechnen? Aus Sicht der Landesregierung wäre eine zeitnahe Beschlussfassung zu einem Klimagesetz in Niedersachsen wünschenswert, da sich aktuell der Klimawandel schneller vollzieht als bisher prognostiziert und der Klimaschutz wie auch die Klimafolgenanpassung daher immer mehr an Bedeutung gewinnen. 6. Inwiefern trägt ein Klimakompetenzzentrum dazu bei, die Klimaziele zu erreichen? Das vorgesehene Klimakompetenzzentrum soll sich mit den Folgen der Erderwärmung für Niedersachsen befassen. Das Ziel der Klimafolgenanpassung ist die Vermeidung bzw. Verminderung von negativen Folgen durch die Erderwärmung. Der Anpassungsbedarf wird aufgrund der weiter fortschreitenden Erderwärmung in allen Handlungsbereichen zunehmen bzw. ist zumindest zu überprüfen. Um den zukünftigen Anpassungsbedarf zu kennen, bedarf es detaillierter Modellierungen, Berechnungen sowie Auswertungen von Klimadaten. Ein Klimakompetenzzentrum hat die Aufgabe, notwendige Klimadaten adressatengerecht regional aufzubereiten, bereitzustellen und mit den jeweiligen Betroffenen zu kommunizieren. Auf dieser Grundlage könnten sich beispielsweise die niedersächsischen Kommunen, aber auch die Land- und Forstwirtschaft zielgerichteter auf die unabwendbaren Folgen des Klimawandels vorbereiten bzw. einstellen. (Verteilt am 22.08.2019) Drucksache 18/4363 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Ausgestaltung des Klimaschutzgesetzes