Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4368 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Wie sind die Falltierzahlen bei Schafen, Ziegen und Rindern in Niedersachsen? Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 17.07.2019 - Drs. 18/4189 an die Staatskanzlei übersandt am 19.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 16.08.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Weidetierhaltung, insbesondere mit Rindern, Schafen und Ziegen, spielt eine wichtige Rolle bei der Erhaltung geschützter Lebensräume und Kulturlandschaften. Unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kann diese Form der Landschaftspflege aber nur mit öffentlicher Unterstützung sichergestellt werden. Nach der Ablehnung einer Weideprämie durch die Landesregierung gibt es Sorgen um die Zukunft der Weidetierhaltung. Vorbemerkung der Landesregierung Nach der Rückkehr des Wolfes haben vor allem Schafhalterinnen und Schafhalter erhebliche Mehraufwendungen für Herdenschutzmaßnahmen. Es handelt sich u. a. um einen hohen Arbeitsaufwand für den Bau von wolfsabweisenden Zäunen sowie Kosten und Zeitaufwand für die Haltung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. 1. Wie viele Schäfereien gibt es aktuell in Niedersachsen, und wie hat sich die Zahl der Betriebe in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte für Haupt- und Nebenerwerb aufführen )? 2. Wie viele Mutterschafe und Mutterziegen werden aktuell in Niedersachsen gehalten, und wie haben sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte für Hauptund Nebenerwerb aufführen)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Daten zur Schaf- und Ziegenhaltung werden auf der Grundlage des Agrarstatistikgesetzes (AgrStatG) erhoben. Die in den letzten zehn Jahren erhobenen Daten zur Schafhaltung können nicht in einer durchgehenden Zeitreihe dargestellt werden, da die Daten aufgrund einer im Zeitverlauf veränderten Systematik bei der Erhebung nicht miteinander vergleichbar sind. Die vorliegenden Daten zur Schafhaltung werden daher in drei Tabellen dargestellt, die Daten zur Ziegenhaltung in einer weiteren Tabelle . Bis zum Jahr 2009 wurden Daten zur Schafhaltung entweder im Rahmen der Agrarstrukturerhebung (ASE) oder gemeinsam mit der Bodennutzungshaupterhebung jährlich jeweils am Stichtag 3. Mai (teilweise allgemein, teilweise repräsentativ) erhoben. Grundsätzlich wurden Bestände ab 20 Schafen erfasst. Da die Viehzählung in diesem Zeitraum aber im Zusammenhang mit der ASE bzw. der Bodennutzungshaupterhebung durchgeführt wurde, wurden auch kleinere Bestände er- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4368 2 fasst, sofern sie aufgrund anderer Kriterien nach dem AgrStatG berichtspflichtig waren. Die Daten für den Zeitraum 2002 bis 2009 sind in der anliegenden Tabelle 1 dargestellt. Im Jahr 2010 wurde die Schafhaltung im Rahmen der Landwirtschaftszählung (beinhaltet die ASE) am Stichtag 1. März - also zu einem früheren Zeitpunkt als in den Erhebungen 2002 bis 2009 - allgemein erhoben. Die Daten sind in der anliegenden Tabelle 2 dargestellt. In dieser Tabelle sind außerdem die mit den Daten der Erhebung 2010 vergleichbaren Daten, die im Rahmen der ASE 2013 (repräsentativ) und der ASE 2016 (allgemein) - ebenfalls zum Stichtag 1. März - erhoben wurden, dargestellt. Die in der Tabelle 2 abgebildeten Daten zur Schafhaltung sind aufgrund des veränderten Stichtages, aber auch aufgrund weiterer Änderungen im AgrStatG in Bezug auf die zu erfassenden Betriebe nicht vollständig mit den in der Tabelle 1 dargestellten Daten vergleichbar. Seit 2011 werden Daten zur Schafhaltung im Rahmen einer repräsentativen Viehzählung jährlich zum Stichtag 3. November bei Betrieben mit mindestens 20 Schafen erhoben. Die Erhebung erfolgt immer repräsentativ. Die Daten dieser Erhebung sind für den Zeitraum 2011 bis 2018 in der anliegenden Tabelle 3 zusammengestellt. Diese Daten sind nicht mit den in den Tabellen 1 und 2 zusammengestellten Daten zur Schafhaltung vergleichbar. Im Rahmen der Viehzählung werden ausschließlich Betriebe mit mindestens 20 Schafen erfasst und damit deutlich weniger Betriebe als in der ASE. Außerdem ist auch durch den Stichtag im November davon auszugehen, dass die Anzahl der Tiere zu diesem Zeitpunkt im Vergleich zu einem Stichtag im Frühjahr deutlich geringer ist (Geburten häufig im Frühjahr, Schlachtungen im gesamten Jahr). Daten zur Ziegenhaltung wurden (Stichtag 1. März) 2010 im Rahmen der Landwirtschaftszählung allgemein, 2013 im Rahmen der Agrarstrukturerhebung repräsentativ und 2016 im Rahmen der Agrarstrukturerhebung allgemein erhoben. Die anliegende Tabelle 4 gibt dazu einen Überblick. Die Daten aus der ASE 2013 (repräsentativ) werden nur auf Tausend gerundet veröffentlicht. Da eine Differenzierung nach Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben nicht vorliegt, wird soweit möglich alternativ die Struktur der Schaf- und Ziegenhaltung nach Größenklassen aufgezeigt (siehe Tabellen 3 und 4). 3. Wie hat sich die extensive Beweidung in den vergangenen 15 Jahren in Bezug auf die beweidete Fläche, die Anzahl der Betriebe und den Personaleinsatz entwickelt? Daten zur Weidehaltung auf extensiven Flächen werden im Rahmen der Agrarstatistik nicht erhoben . 4. Wie hat sich der Tierbestand auf den beweideten Flächen in den vergangenen 15 Jahren entwickelt (bitte nach Schafen, Ziegen, Rindern unterscheiden)? Im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 wurden erstmalig (repräsentativ) Daten zur Weidehaltung von Milchkühen, Rindern und Schafen erhoben, die allerdings nicht nach Nutzungsintensität differenziert sind. Die Ergebnisse sind in den Statistischen Berichten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen, Landwirtschaftszählung 2010 Heft 8 - C IV 9.8-j/10 veröffentlicht. Das AgrStatG sieht für die Landwirtschaftszählung 2020 erneut eine Erhebung zur Weidehaltung von Rindern vor (§ 27 Abs. 2 Nr. 6 AgrStatG). Daten hierzu sind frühestens Mitte bis Ende 2021 verfügbar . 5. Welche Faktoren sind für die Veränderungen in der extensiven Beweidung ausschlaggebend ? Aufgrund fehlender Daten (siehe Antworten zu den Fragen 3 und 4) kann keine Aussage zu möglichen Veränderungen getroffen werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4368 3 6. Wie viele Schafe, Ziegen und Rinder wurden in den letzten fünf Jahren jeweils als „Falltiere “ entsorgt (bitte bei den Rindern Unterscheidung in Kälber, Färsen und Alttiere)? Datengrundlage der nachfolgenden Tabelle sind Dokumente der Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte (VTN) über Falltiere, die der Niedersächsischen Tierseuchenkasse zur Abrechnung vorliegen (vgl. Antwort zu Frage 8). In der Tabelle wurden Falltiere ab dem 15. Lebenstag erfasst, die Anzahl der Totgeburten wurde nicht berücksichtigt. 2014 2015 2016 2017 2018 Rinder 117 113 121 626 132 694 125 483 132 404 jünger 7 Monate 53 742 54 853 60 515 55 970 56 462 7 bis 24 Monate 18 566 19 264 19 965 19 474 19 076 älter 2 Jahre 44 805 47 509 52 214 50 039 56 866 Schafe 13 377 14 937 15 026 15 273 15 624 Ziegen 1 380 1 546 1 511 1 579 1 459 7. Wie hoch ist der durchschnittliche prozentuale Verlust in der Schaf-, Ziegen- und Rinderhaltung ? Datengrundlage der nachfolgenden Tabelle sind Dokumente der Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte (VTN) über Falltiere, die der Niedersächsischen Tierseuchenkasse zur Abrechnung vorliegen (vgl. Antwort zu Frage 8). In der Tabelle wurden Falltiere ab dem 15. Lebenstag erfasst, die Anzahl der Totgeburten wurde nicht berücksichtigt. 2014 2015 2016 2017 2018 Rinder 4,27 % 4,42 % 4,80 % 4,48 % 4,81 % Schafe 5,85 % 6,32 % 6,41 % 6,43 % 6,66 % Ziegen 6,21 % 6,84 % 6,58 % 6,90 % 6,45 % 8. Wer trägt die Kosten für die Entsorgung der im üblichen Betrieb verendeten Tiere? Regelungen über Kosten und Entgelte für die Beseitigung, u. a. von Falltieren, beinhaltet § 3 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz. Beseitigungspflichtige gemäß vorgenanntem Gesetz sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie tragen die Kosten für die Beseitigung von Vieh abzüglich des Verwertungserlöses. Zur Beseitigung gehören das Abholen, Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verarbeiten sowie die endgültige Beseitigung. Für Kosten der Lagerung, Verarbeitung und der endgültigen Beseitigung von Falltieren besteht aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben eine Kostentragungspflicht der Tierhalter in Höhe von 25 %. Der Anteil von 25 % wird auf Basis von landesweit einheitlichen Sätzen berechnet, die die Niedersächsische Tierseuchenkasse festlegt. Die Niedersächsische Tierseuchenkasse erstattet den Landkreisen und kreisfreien Städten für Tierkörper von Vieh 60 % der von diesen zu tragenden Kosten für die Beseitigung. Besitzerinnen und Besitzer von Falltieren haben w. o. a. generell einen Anteil von 25 % an den Beseitigungskosten zu tragen. Transportkosten werden zu 100 % und Beseitigungskosten zu 75 % durch staatliche Beihilfen finanziert. 9. Wer trägt die Kosten für den wirtschaftlichen Schaden durch die verendeten Tiere? Die Kosten werden vom Tierhalter getragen. 10. Wie hoch war der dadurch entstandene, durchschnittliche Verlust für die Tierhalter (getrennt nach Tierarten)? Da bei den Angaben zur Zahl der Falltiere unter Antwort zu Frage 6 u. a. weder zwischen weiblichen und männlichen Tieren noch zwischen Mast- oder Zuchttieren unterschieden wird, können keine belastbaren Aussagen zur Beantwortung der Fragestellung getroffen werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4368 4 11. Wie hoch ist der durchschnittliche prozentuale Verlust durch Wolfsrisse in der Schaf-, Ziegen- und Rinderhaltung? Der Landesregierung sind nur die gemeldeten Wolfsrisse bekannt. Nach Kenntnis der Landesregierung werden nicht alle Wolfsrisse gemeldet. Eine Berechnung der prozentualen Verluste ist daher nicht möglich. 12. Wer trägt die Kosten für die Entsorgung der durch Wölfe getöteten Tiere? Besitzerinnen und Besitzer von Falltieren (auch die, die durch den Wolf getötet wurden) haben einen Anteil von 25 % an den Beseitigungskosten für ihre abgeholten Tiere zu tragen. 100 % der Transportkosten sowie 75 % der Beseitigungskosten werden durch staatliche Beihilfen finanziert, wobei die Tierseuchenkasse maßgeblich an der Übernahme dieser Kosten beteiligt ist. 13. Wer trägt die Kosten für den wirtschaftlichen Schaden durch Wolfsrisse? Bei Schafen, Ziegen und Gatterwild, die nachweislich durch einen Wolf getötet wurden, wird der amtlich ermittelte Wert des getöteten Tieres vom Land Niedersachsen erstattet, wenn die Tiere zum Zeitpunkt des Übergriffs hinter einem richtlinienkonformen wolfsabweisenden Grundschutz (siehe Richtlinie Wolf, RdErl. d. MU v. 15.05.2017/26-04011/01/010 Anlagen 1 und 2) gehalten wurden. Bei Pferden und Rindern, die nachweislich von einem Wolf getötet wurden, wird der amtlich ermittelte Wert des Tieres zum Zeitpunkt des Todes ohne Anforderungen an einen besonderen wolfsabweisenden Grundschutz vom Land Niedersachsen als Billigkeitsleistung gezahlt. 14. In welchem Umfang wurden in diesem Jahr bereits Billigkeitsleitungen ausgezahlt bzw. bewilligt? Im Kalenderjahr 2019 wurden bisher Billigkeitsleistungen in Höhe von 22 917,53 Euro gewährt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4368 5 Anlagen zu den Fragen 1 und 2 Tabelle 1: Schafhaltung in Niedersachsen 2002 bis 2009 Niedersachsen Jahr Anzahl Schafe in Tsd. (weibl. Schafe 1 Jahr alt und älter) Anzahl der Betriebe in Tsd. 2002 287,4 (161,9) 3,7 2003 262,7 (156,8) 3,6 2004 277,8 (158,4) 3,4 2005 266,4 (150,1) 3,3 2006 255,6 (140,0) 3,6 2007 265,4 (143,4) 3,2 2008 250,1 (132,7) 3,1 2009 235,8 (124,7) 2,7 Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen, Viehzählung Schafe jeweils am 3. Mai Tabelle 2: Schafhaltung in Niedersachsen 2010, 2013 und 2016 Niedersachsen Jahr Anzahl Schafe in Tsd. (Anzahl der Mutterschafe ) 1) Anzahl der Betriebe in Tsd. 2010 205,6 (127,8) 2,7 2013 185,0 (111,3) 2,2 2016 197,7 (120,1) 2,2 1) einschl. bereits gedeckter Schafe unter 1 Jahr Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen, Landwirtschaftszählung 2010 und Agrarstrukturerhebungen 2013 und 2016, Stichtag 1. März Tabelle 3: Schafhaltung in Niedersachsen 2011 bis 2018 2018 1) 2017 1) 2016 1) 2015 1) 2014 1) 2013 1) 2012 1) 2011 1) Anzahl in Tsd. Anzahl in Tsd. Anzahl in Tsd. Anzahl in Tsd. Anzahl in Tsd. Anzahl in Tsd. Anzahl in Tsd. Anzahl in Tsd. Betriebe mit Schafhaltung 1,0 1,0 1,0 1,1 1,1 1,0 1,1 1,1 Schafe 172,8 169,3 168,4 167,1 170,1 154,9 162,9 164,8 darunter weibliche Schafe zur Zucht 2) 114,1 110,8 109,2 113,3 111,6 105,6 112,9 108,2 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4368 6 Schafe 172,8 169,3 168,4 167,1 170,1 154,9 162,9 164,8 davon in Betrieben mit … bis … Schafen unter 50 16,2 15,4 13,8 15,8 16,8 14,2 20,4 18,9 50 - 499 57,0 58,0 59,8 63,4 61,8 58,7 60,4 59,1 500 - 999 44,9 37,8 47,2 36,0 38,5 36,8 42,9 43,2 1 000 und mehr 54,8 58,0 47,6 51,9 53,1 45,2 39,2 43,6 / = Nicht veröffentlicht, weil nicht ausreichend genau oder nicht repräsentativ 1) Ergebnisse der Viehzählungen (repräsentativ) am 3. November 2) einschl. gedeckter Jungschafe/Lämmer Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) und Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 4.1 Tabelle 4: Ziegenhaltung in Niedersachsen 2010, 2013 und 2016 2016 2013 1) 2010 Anzahl Anzahl in Tsd. Anzahl Betriebe mit Ziegenhaltung 770 0,9 884 Ziegen 7 949 7,6 8 075 darunter weibliche Ziegen zur Zucht 2) 3 974 / 4 095 Ziegen 7 949 7,6 8 075 davon in Betrieben mit …. bis …. Ziegen 1 - 19 2 489 2,7 3 004 20 - 49 1 391 / 1 261 50 - 99 1 095 / 749 100 - 199 1 092 / • 200 - 499 1 882 1,0 • 500 und mehr _ _ • / = Nicht veröffentlicht, weil nicht ausreichend genau oder nicht repräsentativ − = Nicht vorhanden • = aus Datenschutzgründen geheim gehalten 1) Repräsentativ erhobenen Daten werden auf Tsd. gerundet veröffentlicht 2) einschl. gedeckter Jungziegen Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) und Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 4.1 Daten aus den Agrarstrukturerhebungen 2010 (allgemein, im Rahmen der Landwirtschaftszählung), 2013 (repräsentativ) und 2016 (allgemeine Daten zur Tierhaltung) (Verteilt am 19.08.2019) Drucksache 18/4368 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wie sind die Falltierzahlen bei Schafen, Ziegen und Rindern in Niedersachsen?