Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4369 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Datenverluste bei der Pflegekammer? Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 17.07.2019 - Drs. 18/4192 an die Staatskanzlei übersandt am 19.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 16.08.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Im Rahmen von persönlichen Gesprächen wurden die Fragesteller von einem Mitglied der Pflegekammer darauf hingewiesen, dass es dort möglicherweise Probleme im Bereich der Datenverarbeitung geben könnte. So soll beispielsweise in einem Fall auf mehrere E-Mails trotz mehrfachen Sendens keinerlei Reaktion erfolgt sein, während andere E-Mails desselben Absenders beantwortet wurden oder zumindest eine Eingangsbestätigung auslösten. Auf telefonische Nachfrage soll die Pflegekammer erklärt haben, die erstgenannten E-Mails lägen nicht vor. Vorbemerkung der Landesregierung Die Registrierung der Kammermitglieder hat im November 2017 begonnen und läuft seitdem kontinuierlich weiter. Da es kein Register aller Pflegefachkräfte in Niedersachsen gab, waren die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, dem Errichtungsausschuss der Pflegekammer einmalig die Daten der bei ihnen beschäftigten Kammermitglieder zu übermitteln. Insgesamt sind fast 100 000 Personen von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gemeldet und anschließend von der Pflegekammer angeschrieben worden. Rund 61 000 Personen haben bis heute ihre Registrierungsunterlagen übermittelt; in zahlreichen weiteren Fällen ist eine Einzelfallprüfung der Mitgliedschaft durch die Pflegekammer erforderlich. Die Pflegekammer finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen. Die Beitragsordnung sieht einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 0,4 % der Jahreseinkünfte aus der pflegerischen Berufsausübung vor. Die Jahreseinkünfte sind vom Kammermitglied in der sogenannten Selbsteinstufung anzugeben . Die Beitragsbescheide für das Jahr 2018 wurden im Dezember 2018 an rund 97 500 Personen versandt. Mit Stand Ende März 2019 waren rund 63 000 vollständig ausgefüllte Selbsteinstufungen eingegangen, auf deren Basis die individuelle Beitragshöhe berechnet und beschieden wurde. Die Geschäftsstelle der Pflegekammer hat im Zuge dieser Verfahren eine hohe Anzahl von elektronischen Posteingängen sowie telefonischen Nachfragen zu verarbeiten. 1. Sind der Landesregierung solche oder ähnliche Fälle bekannt? In den Monaten Mai, Juni und Juli 2019 haben das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung insgesamt 28 Zuschriften von Kammermitgliedern oder Dritten betreffend die Pflege- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4369 2 kammer erreicht. 17 Anschreiben thematisierten die allgemeine Sinnhaftigkeit der Pflegekammer oder konkrete Beschlüsse der Kammerversammlung. In elf Fällen baten Kammermitglieder um Unterstützung in Fragen der Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht; sieben dieser Kammermitglieder beklagten eine verzögerte Bearbeitung ihrer Anliegen durch die Pflegekammer. Probleme bei der Zustellung von E-Mails an die Pflegekammer wurden in keinem dieser Schreiben berichtet. 2. Wenn ja, wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie bewertet die Landesregierung diesen Sachverhalt? Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat bei der Beantwortung der Anfragen von Kammermitgliedern regelmäßig Stellungnahmen der Pflegekammer eingeholt und dabei stets zeitnah und umfassend Auskünfte erhalten. Mit Blick darauf, dass es sich bei der Pflegekammer um eine im Aufbau befindliche Organisation handelt, die in wenigen Monaten mit einer fünfstelligen Anzahl von Posteingängen konfrontiert war, erscheinen die Bearbeitungsfristen insgesamt vertretbar. Automatische Eingangsbestätigungen werden nach Angaben der Pflegekammer erst seit kurzer Zeit versandt; dies könnte den Eindruck einer unterschiedlichen Behandlung von elektronischen Posteingängen erweckt haben. Im Rahmen der Evaluation der Pflegekammer werden im Übrigen auch deren Verwaltungsprozesse analysiert und mögliche Verbesserungspotenziale identifiziert werden. 4. Wie viele Beschwerden hinsichtlich des Umgangs der Pflegekammer mit Daten sind der Landesregierung bekannt, und wie viele Beschwerden sind bei der niedersächsischen Datenschutzbeauftragten bisher eingegangen? Konkrete Beschwerden hinsichtlich des Umgangs der Pflegekammer mit Daten sind beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung nicht eingegangen. Vereinzelt gab es allgemeine Beschwerden darüber, dass die Pflegekammer nicht in der von der Petentin oder dem Petenten erwarteten Frist über ihr Datenschutzkonzept aufgeklärt habe. Alle Zuschriften wurden im Rahmen der Rechtsaufsicht geprüft. Anhaltspunkte für einen Verstoß der Pflegekammer gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen ergaben sich in keinem Fall. Nach Auskunft der Landesbeauftragten für den Datenschutz sind in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 40 Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch den Errichtungsausschuss der Pflegekammer und die Pflegekammer eingegangen. Die Mehrzahl der Beschwerden habe sich gegen die gesetzlich geregelte Datenverarbeitung in Bezug auf die verpflichtende Mitgliedschaft in der Kammer und die Beitragserhebung gerichtet. (Verteilt am 22.08.2019) Drucksache 18/4369 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Datenverluste bei der Pflegekammer?