Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4377 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Anja Piel, Julia Willie Hamburg, Belit Onay und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Kontakte des Tatverdächtigen im Mordfall Walter Lübcke nach Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Anja Piel, Julia Willie Hamburg, Belit Onay und Dragos Pancescu (GRÜNE), eingegangen am 04.07.2019 - Drs. 18/4132 an die Staatskanzlei übersandt am 10.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 19.08.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten In der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident und frühere CDU-Landtagsabgeordnete Walter Lübcke auf der Terrasse seines Hauses durch einen Kopfschuss ermordet. Dringend tatverdächtig ist mittlerweile ein Mitglied der rechtsextremen Szene in Nordhessen. Lübcke hatte sich für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten eingesetzt. Daraufhin war er in Versammlungen und im Internet massiv bedroht und verbal angegriffen worden. Der Mord warf eine Debatte darüber auf, wie vernetzt die gewaltbereite rechtsextreme Szene in Deutschland ist und wie gefährdet demokratische Politikerinnen und Politiker in Deutschland sind. Mittlerweile hat Stephan E., der zahlreiche Kontakte in rechtsextreme Kreise hat und selbst jahrelang an rechtsextremen Versammlungen und Veranstaltungen teilnahm, die Tat gestanden. Vorbemerkung der Landesregierung Die Zuständigkeit für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren zu der vorgenannten Tat liegt nicht in Niedersachsen. Insofern können zu Inhalten und zum Sachstand des Verfahrens seitens der Landesregierung keine detaillierten Angaben getätigt werden. 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Kontakte des Tatverdächtigen zur niedersächsischen Unterstützerszene des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU)? Hinweise darauf, dass in der Vergangenheit oder bis zum jetzigen Zeitpunkt Kontakte in niedersächsische Strukturen oder zu niedersächsischen Rechtsextremisten vorhanden waren oder sind, liegen den niedersächsischen Sicherheitsbehörden nicht vor. Aufgrund seiner in der Vergangenheit langen Szenezugehörigkeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass E. im Rahmen rechtsextremistischer Versammlungen, Treffen oder Veranstaltungen in Kontakt oder in Kennverhältnisse mit niedersächsischen Rechtsextremisten gelangte. 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Kontakte des Tatverdächtigen zu Thorsten H. aus Südniedersachsen, laut Wikipedia (abgerufen am 08.07.2019) ein „militanter Neonazi“? Ein hier als Rechtsextremist bekannter Thorsten H. ist im Jahr 2002 von Niedersachsen nach Thüringen verzogen. Eine verantwortliche Sachbearbeitung obliegt deshalb den Sicherheitsbehörden in Thüringen. Dem Landeskriminalamt Niedersachsen und dem niedersächsischen Verfassungs- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4377 2 schutz liegen keine Erkenntnisse über ein engeres Kennverhältnis vor. Analog zur obenstehenden Antwort ist auch in diesem Fall nicht auszuschließen, dass E. und H. im Rahmen von szeneinternen Versammlungen, Treffen oder Veranstaltungen Kontakt hatten. 3. Wie viele sogenannte Gefährder mit rechtsextremem Hintergrund sind bei niedersächsischen Sicherheitsbehörden registriert? Einstufungen als Gefährder durch das Landeskriminalamt Niedersachsen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität rechts liegen aktuell zu einer niedrigen einstelligen Personenanzahl vor. 4. Wie viele Personen, die der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind, haben gegenwärtig in Niedersachsen einen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte? Nach Kenntnis des niedersächsischen Verfassungsschutzes liegen derzeit für 30 als rechtsextremistisch eingestufte Personen insgesamt 38 waffenrechtliche Erlaubnisse vor. Darunter fallen 26 Waffenbesitzkarten und zwölf kleine Waffenscheine. Von den 30 genannten Personen verfügen fünf über mehr als eine waffenrechtliche Erlaubnis. Bezugnehmend auf die bestehende Landesrahmenkonzeption der Niedersächsischen Polizei zur Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- (RdErl. d. MI v. 21.04.2017 - 23.22 - 12363/6-4) schöpft die niedersächsische Polizei nachhaltig alle rechtlichen Möglichkeiten gegen einen Waffenbesitz von rechtsmotivierten Straftätern aus und beugt dadurch möglichen Gefahren des Missbrauchs von Waffen vor. Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 a WaffG besitzen Personen in der Regel nicht die erforderliche Zuverlässigkeit , die einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind. Ferner kann die zuständige Waffenbehörde einer Person gemäß § 41 Abs. 1 WaffG den Besitz und den Erwerb von Waffen oder Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, untersagen, wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der rechtmäßige Besitzer oder Erwerbswillige sonst die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt oder ihm die für den Erwerb oder Besitz solcher Waffen oder Munition erforderliche Zuverlässigkeit fehlt. Erhebliche Zweifel in dem oben genannten Sinne bestehen aus Sicht der Polizei grundsätzlich bei Gefährdern, Relevanten Personen sowie Mehrfach- und Gewalttätern, sodass die zuständige Waffenbehörde über Tatsachen in dem jeweiligen Einzelfall, die eine mangelnde Eignung und/oder fehlende Zuverlässigkeit in diesem Sinne begründen, unterrichtet wird. 5. Wie vielen Personen wurde in Niedersachsen in den Jahren 2018 und 2019 bislang (Stand 30.06.2019) aufgrund einer rechtsextremen Gesinnung oder Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene ein Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte entzogen oder verweigert ? Im angefragten Zeitraum wurden durch die Waffenbehörden in Niedersachsen bei insgesamt 30 Personen wegen einer rechtsextremen Gesinnung oder der Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszenewaffenrechtliche Erlaubnisse entzogen oder verweigert. (Verteilt am 22.08.2019) Drucksache 18/4377 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Anja Piel, Julia Willie Hamburg, Belit Onay und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Kontakte des Tatverdächtigen im Mordfall Walter Lübcke nach Niedersachsen