Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4389 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Auf welchen Tatsachen beruhen die „harsche Kritik am Landkreis Hildesheim“ (Hildesheimer Allgemeine Zeitung, 21.06.2019) und der Vorwurf des „unkooperativen Verhaltens“ (ebenda) durch Digital-Staatsekretär Muhle in Sachen Breitbandausbau im Landkreis Hildesheim ? Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP), eingegangen am 12.07.2019 - Drs. 18/4177 an die Staatskanzlei übersandt am 18.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 21.08.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Der Artikel „Breitband: Staatssekretär watscht Landkreis ab“ (Hildesheimer Allgemeine Zeitung, 21.06.2019) berichtet über Aussagen, Sach- und Umstände, die eine weitere Berichterstattung sowie Schriftverkehr zwischen dem Landkreis und der Landesregierung ausgelöst haben. Die Grundlage für die Berichterstattung ist ein Schreiben der Landkreisverwaltung an die Kommunen im Landkreis Hildesheim, welches über die Rahmenbedingungen der finanziellen Förderung des Breitbandausbaus informiert. Die Kernaussage des Schreibens wurde durch Staatssekretär Muhle als „unsachlich und falsch“ (ebenda) beschrieben. Weiter wird in dem Artikel ausgeführt: „Der Jurist (gemeint ist Staatssekretär Muhle, Anm. des Fragestellers) aus dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium wirft dem Kreis `unkooperatives Verhalten´ vor“ (ebenda). Staatssekretär Muhle führt weiter aus, dass der Landkreis Hildesheim „seine Kommunen hängen lässt“ (ebenda) und als einziger von 36 niedersächsischen Landkreisen „überhaupt kein Geld für den Breitbandausbau in die Hand nehme“ (ebenda). „Ich engagiere mich eigentlich nur noch, weil mir die Bürger leidtun“ (ebenda), wird Staatssekretär Muhle am 21.06.2019 zitiert. Am 26.06.2019 wurde unter der Überschrift „Breitband-Zoff: Kreis beschwert sich beim Minister“ (Hildesheimer Allgemeine Zeitung, 26.06.2019) ferner ausgeführt, dass Staatssekretär Muhle den Landkreis Hildesheim als „Problem-Landkreis“ (ebenda) bezeichnet haben solle und Mitarbeitern der Kreisverwaltung „Bockigkeit“ (ebenda) sowie „null Unterstützung“ (ebenda) vorwerfe. In einem Schreiben an Herrn Minister Dr. Althusmann thematisiert der Landrat des Landkreises Hildesheim den Konflikt zwischen der Landkreisverwaltung und dem MW. Dort heißt es: „Die Vorwürfe sind in der Sache völlig aus der Luft gegriffen und sprechen nicht für die fachliche Kompetenz Ihres Hauses“ (Schreiben von Landrat Levonen an das MW, 28.06.2019). Und weiter: „Der Landkreis Hildesheim ist einer der am besten versorgtesten in Niedersachsen“. Abschließend thematisiert der Landrat die persönlichen Angriffe von Herrn Staatssekretär Muhle gegenüber Mitarbeitern der Landkreisverwaltung und führt aus: „Aber unabhängig von Wahrheitsgehalt der Aussagen gehen öffentliche Verwaltungen so nicht miteinander um. Ich (Landrat Levonen, Anm. des Fragestellers ) kann mir das Ganze nur so erklären, dass Herr Muhle mit diesem Verhalten von einer Diskussion der Kofinanzierungsrichtlinie des Landes ablenken möchte. Diese ist nicht nur von der Förderquote her eine Enttäuschung, sondern das Land Niedersachsen hängt auch zeitlich hinter allen anderen Bundesländern zurück, die ihre Richtlinien schon seit Monaten in Kraft haben“ (Schreiben von Landrat Levonen an das MW, 28.06.2019). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4389 2 Vorbemerkung der Landesregierung Zwischen der Landesregierung und den Kommunen des Landkreises Hildesheim hat es in den letzten Monaten intensive Diskussionen über die weitere Vorgehensweise bezüglich des geförderten Ausbaus der Breitbandinfrastruktur gegeben. Der Ausbau der digitalen Infrastruktur hat für die Landesregierung eine herausragende Bedeutung, was auch in der Koalitionsvereinbarung und dem Masterplan Digitalisierung zum Ausdruck kommt und zu der Einrichtung des mit insgesamt 1 Milliarde Euro dotierten Sondervermögens für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen geführt hat. Das Land Niedersachsen hat sich ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Den flächendeckenden Ausbau mit schnellem Internet auf Gigabitniveau - also 1 000 Mbit/s - will die Landesregierung bis 2025 realisieren. Gewerbegebiete, Häfen und Schulgebäude sollen bereits bis 2021 angeschlossen werden. Der Ausbau von Breitband- und Gigabitnetzen ist dabei zuerst eine Aufgabe der Industrie. Wo die Industrie aus wirtschaftlichen Gründen diese Aufgabe nicht bewältigen kann, hilft der Staat. Der öffentlich geförderte Ausbau ist ein komplementärer Ausbau in Gebieten mit einem vorliegenden und andauernden Marktversagen. Solche Gebiete finden sich in allen Landkreisen. Im Mittelpunkt der Diskussion zwischen den Kommunen im Landkreis Hildesheim und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit Verkehr und Digitalisierung (MW) stand die Frage, wie bestmöglich der öffentlich geförderte Ausbau der digitalen Infrastruktur organisiert werden kann. 1. Gibt es Meinungsverschiedenheiten, Unstimmigkeiten oder einen Konflikt in Sachen Breitbandausbau und Breitbandförderung zwischen der Landesregierung und dem Landkreis Hildesheim? In Niedersachsen spielen die Landkreise und kreisfreien Städte die entscheidende Rolle beim Ausbau der Gigabit-Infrastruktur. Jeder Landkreis entscheidet eigenständig in Abstimmung mit seinen Gemeinden und Städten über die Strategie zum Ausbau der digitalen Infrastruktur in seinem Gebiet . Das Land Niedersachsen unterstützt mit einem umfangreichen Beratungs- und Förderangebot. Dabei kann es im Rahmen des Prozesses zeitweise zu unterschiedlichen Auffassungen in der Sache kommen. Aktuell gibt es keine Meinungsverschiedenheiten. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, alle Gebäude bis 2025 mit gigabitfähigen Internetverbindungen zu versorgen, Gewerbegebiete , Häfen und Schulgebäude schon bis 2021. 2. Falls ja: Was ist die Ursache für die Meinungsverschiedenheiten, Unstimmigkeiten oder den Konflikt in Sachen Breitbandausbau und Breitbandförderung zwischen der Landesregierung und dem Landkreis Hildesheim? Im Mittelpunkt der Diskussion zwischen dem Landkreis Hildesheim und dem MW stand die Bedeutung und Notwendigkeit des öffentlich geförderten Ausbaus der digitalen Infrastruktur. 3. Ist es zutreffend, dass der Landkreis Hildesheim der einzige Landkreis in Niedersachsen ist, der „überhaupt kein Geld für den Breitbandausbau in die Hand nehme“ (Hildesheimer Allgemeine Zeitung, 21.06.2019), und falls ja, was sind die Gründe hierfür? Die kommunalen Eigenanteile werden nach Entscheidung in den jeweiligen Landkreisen durch Landkreise und kreisangehörige Städte und Gemeinden aufgebracht. Die Summen, gegebenenfalls die Aufteilung auf die Gebietskörperschaften und der Verteilungsschlüssel werden dabei von Fall zu Fall geregelt und sind vom Land nicht vorgegeben. Der Landkreis Hildesheim hat - siehe Antwort zu Frage 7 - aktuell zwei Anträge auf Bundesbreitbandförderung gestellt, damit ist auch eine kommunale Kofinanzierung bzw. ein kommunaler Eigenanteil verbunden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4389 3 4. Wann, wie und unter welchen Umständen hat ein Markterkundungsverfahren in Sachen Breitbandausbau im Landkreis Hildesheim stattgefunden? Das beim Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen (b|z|n|b) veröffentlichte aktuell gültige Markterkundungsverfahren (MEV) für den Landkreis Hildesheim hatte eine Laufzeit vom 18.02.2019 bis 23.04.2019. Die Markterkundung erfolgte für das gesamte Landkreisgebiet. Hintergrund der Durchführung dieses MEV war, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, gestützt auf Bundes- und Landesfördermittel wie kommunale Mittel Maßnahmen zur zielgerichteten Erschließung von unterversorgten Gebieten ergreifen zu können. Das MW hat gegenüber dem Landkreis Hildesheim in verschiedenen Gesprächen die Bedeutung des MEV für den Fortschritt beim Infrastrukturausbau verdeutlicht. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Versorgungssituation und die Ausbauabsichten der Netzbetreiber abgefragt. Die Rückmeldungen werden von den Landkreisen bzw. den von ihnen beauftragten Planungsbüros ausgewertet. Die Ergebnisse liegen den Landkreisen vor, die diese gegebenenfalls dem b|z|n|b und der Landesverwaltung mitteilen. Herr Staatssekretär Muhle hat den Landkreis Hildesheim um die Übermittlung der Ergebnisse gebeten . Diese liegen bisher (Stand: 15.08.2019) noch nicht vor. 5. Ist es zutreffend, dass der Landkreis Hildesheim „die Zahlen unter Verschluss“ (Hildesheimer Allgemeine Zeitung, 21.06.2019) hält, und falls ja, aus welchen Gründen? Dem MW sind die Ergebnisse des MEV nicht schriftlich übermittelt worden (Stand: 02.08.2019). 6. Wie ist der Sachstand bezüglich der Kooperationsverträge zwischen dem Landkreis Hildesheim und den Kommunen im Landkreis Hildesheim bezüglich des Ausbaus der Breitbandversorgung? Der Abschluss von Kooperationsverträgen zwischen dem jeweiligen Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen ist Sache der Kommunen und dem MW nicht im Detail bekannt. 7. In welcher Höhe/mit welchem Anteil fließen Fördergelder des Bundes in den Ausbau der Breitbandversorgung im Landkreis Hildesheim? Am 16.08.2019 hat der Landkreis Hildesheim zwei Anträge auf Bundesbreitbandförderung über insgesamt fast 8,5 Millionen Euro gestellt. 8. Ist es zutreffend, dass eine Richtlinie des Landes lediglich eine „Staffelung mit Festbeträgen /Anschluss“ (Hildesheimer Allgemeine Zeitung, 21.06.2019) vorsieht und diese sich zwischen „knapp 10“ (ebenda) und „maximal 25 %“ (ebenda) bewegt? Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen (RL Giganetzausbau NI) Erl. d. MW v. 25.06.2019 - DIG-3074/0103 - wird grundsätzlich ein Zuschuss in Höhe von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch – 2 000 Euro pro Anschluss für die ersten 2 000 Adressen, – 1 500 Euro pro Anschluss für die 2 001. bis 4 000. Adresse, – 500 Euro pro Anschluss ab der 4 001. Adresse sowie – 15 000 Euro pro Anschluss einer Schule bzw. eines Krankenhauses gewährt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4389 4 9. Ist es zutreffend, dass „andere Bundesländer den Breitbandausbau sogar mit bis zu 40 % fördern“ (Hildesheimer Allgemeine Zeitung, 21.06.2019), und falls ja, welche sind dies? Die Förderung des Ausbaus der digitalen Infrastruktur in den anderen Ländern ist sehr heterogen, hinsichtlich Gegenstand, Ausgestaltung und Höhe der Landesförderungen nicht vergleichbar. Daher kann keine genauere Antwort erfolgen. 10. Wie viele „weiße Flecken“ bzw. unterversorgte Gebiete oder Haushalte und Gewerbebetriebe gibt es im Landkreis Hildesheim? Offizielle Zahlen des MEV liegen dem MW nicht vor (Stand 02.08.2019). Nach telefonischer Auskunft des LK HI (Breitbandkoordinators gegenüber dem b|z|n|b, 29.07.2019) ergab die Auswertung des MEV durch den Planer des Landkreises: – 757 Adressen als weiße Flecken sowie – 34 Gewerbebetriebe als weiße Flecken (unter Zugrundelegung der Anforderungen des Sonderaufrufs Gewerbe- und Industriegebiete der Bundesbreitbandförderung vom 15.11.2018). 11. Kann die Landesregierung die Anzahl von „760 Adressen“ (PM des Landkreis Hildesheim , 02.07.2019) im Landkreis Hildesheim bestätigen bzw. nachvollziehen, die derzeit mit einer Leistung unter 30 MBit/s versorgt sein sollen? Der Landkreis Hildesheim hat einen externen Planer mit der Auswertung der Beiträge der Telekommunikationsunternehmen (TKU) i. R. d. MEV beauftragt. Dessen Auswertungsergebnisse sind dem MW und dem b|z|n|b nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. Falls nicht, wie viele Haushalte im Landkreis Hildesheim haben derzeit keinen leistungsfähigen Internetzugang und können Fördergelder des Bundes und des Landes beantragen ? Haushalte werden von b|z|n|b nicht erfasst, nur Gebäude. Konkrete Zahlen sind nicht bekannt. 13. In welcher Höhe/mit welchem Anteil fließen Fördergelder des Landes in den Ausbau der Breitbandversorgung im Landkreis Hildesheim? Aktuell bestehen im LK Hildesheim sechs Vorhaben, die durch die Ämter für regionale Landesentwicklung mit einem Fördervolumen von insgesamt 1 766 514,80 Euro bewilligt wurden. Eine Auszahlung dieser Mittel hat bisher nicht stattgefunden. 14. Trifft es zu, dass die Landesförderung variiert und sich teilweise um 10 % der durchschnittlichen Deckungslücke für einen Anschluss bewegt? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Zur bisherigen Förderung im Landkreis Hildesheim ist zu sagen: Für Projekte im Bereich der GAK-Förderung steht der Fördersatz in Abhängigkeit zur finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden und Gemeindeverbände, die gestaffelt anhand der Abweichung vom Landesdurchschnitt in der jeweiligen Vergleichsgruppe von der Steuereinnahmekraft festgelegt wird. Bei einer Abweichung von der Steuereinnahmekraft i. H. v. 15 % über dem Durschnitt ergibt sich für den Antragsteller ein Fördersatz bis zu 70 %. Bei einer durchschnittlichen Steuereinnahmekraft liegt der Fördersatz bei bis zu 80 % und bei einer Steuereinnahmekraft von 15 % unter dem Durchschnitt bei bis zu 90 %. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4389 5 Im Rahmen der ELER-Förderung betragen die Fördersätze in der Übergangsregion bis zu 63 % und in den übrigen Regionen bis zu 53 %. Durch eine Ausschöpfung der jeweiligen Förderhöchstbeträge können sich die o. a. Fördersätze entsprechend reduzieren. 15. Welche Kriterien sind für die Förderung eines Breitbandanschlusses mit Landesmitteln zu erfüllen? Es werden in Niedersachsen keine einzelnen Breitbandanschlüsse, sondern Infrastrukturausbauprojekte der Kommunen gefördert. Die Voraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Förderrichtlinien . 16. Was ist der Hintergrund für die Kritik des Landrats Levonen im Schreiben an Minister Dr. Althusmann, in dem Folgendes ausgeführt wird: „Leider ging Herr Muhle mit keinem Wort auf die Kofinanzierungsrichtlinie des Landes und der geringen Förderquote ein“ (Brief an das MW von Landrat Levonen, Landkreis Hildesheim, 28.06.2019)? Die Frage kann nur der Verfasser des Schreibens beantworten. 17. Inwieweit ist die Aussage „Die Vorwürfe sind in der Sache völlig aus der Luft gegriffen“ (Brief an das MW von Landrat Levonen, Landkreis Hildesheim, 28.06.2019) im Schreiben des Landrates des Landkreises Hildesheim an Minister Dr. Althusmann zutreffend? Die Thematik ist Gegenstand wertender Betrachtung. Der Landkreis Hildesheim ist offensichtlich zu einer anderen Bewertung gelangt als das MW. Beide Seiten sind seit dem Schreiben in engem Austausch, um die Breitbandversorgung im Landkreis Hildesheim voranzubringen. Dazu kann eine rückblickende Betrachtung der Ursache unterschiedlicher Wertungen nichts beitragen und wird daher seitens der Landesregierung auch nicht betrieben. 18. Woran macht sich die Kritik des MW am Landkreis Hildesheim bezüglich des Breitbandausbaus der vergangenen Monate konkret fest? Von kommunaler Seite wurde eine Intensivierung des geförderten Breitbandausbaus im Landkreis Hildesheim gewünscht. Das MW und insbesondere Herr Staatssekretär Stefan Muhle haben in Gesprächen mit der kommunalen Ebene engagiert den fachlichen Rat und die Unterstützung des Landes und des b|z|n|b angeboten. In diese Gespräche wurden seitens Herrn Staatssekretär Muhle auch die Industrie und der Projektträger der Bundesbreitbandförderung mit einbezogen. Der Landkreis Hildesheim hat dies auch aufgegriffen, was letztlich zu den aktuellen MEV geführt hat. MW, ML, Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, NBank und auch das b|z|n|b werden den Landkreis Hildesheim und seine kreisangehörigen Gemeinden und Städte selbstverständlich auch weiterhin bei der Beantragung von Bundesbreitbandfördermitteln aktiv begleiten und die Beantragung von Landesbreitbandfördermitteln unterstützen. 19. Auf welchen Sachverhalt oder Umstand bezieht sich die Einschätzung von Staatssekretär Muhle, dass sich der Landkreis Hildesheim gegenüber dem Land „bockig“ („Breitband -Breitseite: Landrat wirft Land Versäumnisse vor“, Hildesheimer Allgemeine Zeitung , 03.07.2019) verhält? Herr Staatsekretär Stefan Muhle hat sich der Diskussion im Landkreis Hildesheim intensiv angenommen und diese im Interesse der Kommunen sowie letztlich der unterversorgten Bürgerinnen und Bürger, Freiberufler und Unternehmer geführt. In einer Diskussion werden Argumente gelegentlich zugespitzt, entscheidend ist aber letztlich die zielorientierte Zusammenarbeit in der Sache. Dies ist hier gegeben. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4389 6 20. Gibt es in Niedersachsen weitere Landkreise, die sich aus Sicht des MW in Sachen Breitbandausbau nicht optimal verhalten bzw. deren Vorgehen optimiert werden kann bzw. könnte, und falls ja, welche sind dies? Nein. 21. Ist der Landesregierung der im Schreiben des Landrats des Landkreises Hildesheim an Minister Dr. Althusmann angeführte Sachverhalt, dass sich Telekommunikationsanbieter in der Vergangenheit nicht an Zusagen gehalten hätten und aktuell sehr zurückhaltend seien, bekannt? Generell schätzt das b|z|n|b die Telekommunikationsanbieter über den Landkreis Hildesheim hinaus nicht als sehr zurückhaltend ein. Allerdings hat es in vereinzelten Projekten die Erfahrung gegeben , dass aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen nicht alle TKUs bereit sind, Angebote abzugeben bzw. abgegebene Angebote später auch einzuhalten. 22. Falls ja, wie äußert sich dies, und was wird dagegen unternommen? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. Die Stabsstelle Digitalisierung des MW ist deshalb im Austausch mit den Telekommunikationsunternehmen, um auf die genannten vereinzelten Projekterfahrungen hinzuweisen und Veränderungen für zukünftige vergleichbare Fälle zu bewirken. 23. Inwieweit ist die Aussage „Der Landkreis Hildesheim ist einer der am besten versorgtesten in Niedersachsen“ (Brief an das MW von Landrat Levonen, Landkreis Hildesheim , 28.06.2019) von Landrat Levonen zutreffend? Wie bereits zuvor angeführt, lassen sich aufgrund der nicht vorliegenden Auswertungsergebnisse des Planers, ausschließlich basierend auf einer Grobauswertung der Rohdaten aus dem MEV 2019, Aussagen bezüglich der Ist-Versorgung tätigen. Ist-Versorgung auf Gebäudeebene 30 Mbit/s 50 Mbit/s 100 Mbit/s 400 Mbit/s HI 07/2019 MEV 2019 Grobauswertung b|z|n|b 96 % 94 % 76 % 55 % Landesdurchschnitt 05/2019 81 % 75 % 64 % 54 % Würden die geplanten Ausbauvorhaben aus dem MEV 2019 für die kommenden drei Jahre sowie die noch im Vergabeverfahren zur GAK-Förderung befindlichen Gebiete zusätzlich noch Berücksichtigung finden, würde sich diese Versorgungslage noch entsprechend verbessern. Mit Blick auf die Zielrichtung des MW, alle Menschen mit gigabitfähigen Anschlüssen zu versorgen, verbleibt auch im Landkreis Hildesheim noch eine entsprechend große Aufgabe. 24. Welche Zahlen und Fakten (Anschlusszahlen, Haushalte/Adressen und Geschwindigkeiten ) legt das Land für seine Einschätzung bezüglich des Landkreises Hildesheim zugrunde? Ausgangspunkt sind sämtliche Hauskoordinaten im Landkreis Hildesheim basierend auf Angaben des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen. Die Informationen zur Versorgungslage basieren auf den Auswertungen der Daten aus dem MEV des Landkreises Hildesheim aus 2016 sowie weiteren Daten, die dem b|z|n|b direkt von den TKUs zugliefert wurden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4389 7 25. Wie geht es mit dem „in der Presse ausgetragenen Konflikt“ (Brief an das MW von Landrat Levonen, Landkreis Hildesheim, 28.06.2019) weiter, bzw. wann und wie wird die Landesregierung an der Breitbandversorgung des Landkreises Hildesheim weiterarbeiten ? Sowohl vor als auch nach den in Bezug genommenen Zeitungsschlagzeilen hat es gute und konstruktive Gespräche zwischen dem MW und dem Landkreis, den jeweiligen Hausspitzen und der Arbeitsebene gegeben. Diese werden fortgesetzt. (Verteilt am 22.08.2019) Drucksache 18/4389 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf welchen Tatsachen beruhen die „harsche Kritik am Landkreis Hildesheim“ (Hildesheimer Allgemeine Zeitung, 21.06.2019) und der Vorwurf des „unkooperativen Verhaltens“ (ebenda) durch Digital-Staatsekretär Muhle in Sachen Breitbandausbau im Landkreis Hildesheim?