Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4390 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung „Breitband-Zoff“ zwischen Land und Kommunen - Warum verzichtet Niedersachsen auf EU-Mittel beim Breitbandausbau? Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel und Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 08.07.2019 - Drs. 18/4182 an die Staatskanzlei übersandt am 18.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 21.08.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Am 25. Juni 2019 hat das Wirtschaftsministerium (MW) in einer Pressemitteilung damit geworben, künftig den „Giganetzausbau in Niedersachsen jetzt aus einem Guss“ anbieten zu wollen. Nur noch ein Ministerium soll für die Breitbandfinanzierung zuständig sein. Damit verzichtet das Land auf die bisherigen 50 Millionen Euro Fördermittel aus dem Europäischen Förderprogramm für den ländlichen Raum (ELER) und der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) für den Breitbandausbau in den Landkreisen. Hier bekam bislang jeder Landkreis vom Landwirtschaftsministerium (ML) einen Zuschuss von maximal 2 Millionen Euro für das Schließen von Wirtschaftlichkeitslücken . Die rot-grüne Landesregierung hatte 2014 erstmals Breitbandfördermittel aus der 2. Säule der EU-Agrarförderung bereitgestellt. Da das Land die Änderung des laufenden EU- Programms für den ländlichen Raum (PFEIL) noch nicht von der EU-Kommission genehmigt bekommen hat, droht ein Verlust der für den Breitbandausbau vorgesehenen Fördermittel. Mit der neuen Förderrichtlinie des MW soll ein Landeszuschuss von bis zu 25 % zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Vorher waren es 40 %. Die Anträge würden künftig ausschließlich vom MW abgewickelt. Die Richtlinie sorgte, wie u. a. die Hildesheimer Allgemeine Zeitung (HiAZ) bereits am 21. Juni 2019 und auch am 26. Juni 2019 berichtete, dafür, dass der Landkreis Hildesheim seine Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in einem Brief darüber informiert haben soll, dass das Land den Ausbau nun mit weniger Geld fördern wolle, als bislang angenommen wurde - bisher sei der Landkreis von einer festen Quote von 25 % ausgegangen. Andere Bundesländer förderten den Breitbandausbau sogar bis zu 40 %. Tatsächlich sieht Niedersachsen in seiner Richtlinie jetzt eine Staffelung von Festbeträgen pro Anschluss vor. Nur theoretisch könnten 25 % erreicht werden. Faktisch bedeute dies für den Landkreis Hildesheim eine Durchschnittsförderquote von 10 %. Damit müssten die Kommunen entsprechend mehr bezahlen. So war z. B. Bad Salzdetfurth bislang von 195 000 Euro Anteil für den Breitbandausbau ausgegangen, müsste gemäß der Richtlinie nun aber 310 000 Euro zahlen. Staatssekretär Stefan Muhle warf dem Landkreis daraufhin „unkooperatives Verhalten“ und „Bockigkeit“ vor. (HiAZ vom 26. Juni 2019). Landrat Olaf Levonen will sich nun laut Zeitung bei Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) „massiv“ über Staatssekretär Stefan Muhle beschweren. Angeblich hatte Staatssekretär Muhle dem Kreis mangelndes Engagement beim Ausbau der Breitbandversorgung vorgeworfen und ihn als „Problem- Landkreis“ bezeichnet. Beide Seiten werfen sich gegenseitig „Unverschämtheit“ vor (HiAZ vom 26. Juni 2019). Laut HiAZ vom 7. Juli 2019 bedauerte Wirtschaftsminister Althusmann die Wortwahl seines Staatssekretärs. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4390 2 Vorbemerkung der Landesregierung Der Ausbau der digitalen Infrastruktur hat für die Landesregierung eine herausragende Bedeutung, was auch in der Koalitionsvereinbarung und dem Masterplan Digitalisierung zum Ausdruck kommt und zu der Einrichtung des mit insgesamt 1 Milliarde Euro dotierten Sondervermögens für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen geführt hat. Das Land Niedersachsen hat sich ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Den flächendeckenden Ausbau mit schnellem Internet auf Gigabitniveau - also 1 000 Mbit/s - will die Landesregierung bis 2025 realisieren. Gewerbegebiete, Häfen und Schulgebäude sollen bereits bis 2021 angeschlossen werden. Der Ausbau von Breitband- und Giganetzen ist dabei zuerst eine Aufgabe der Industrie. Wo die Industrie aus wirtschaftlichen Gründen diese Aufgabe nicht bewältigen kann, hilft der Staat. Der öffentlich geförderte Ausbau ist ein komplementärer Ausbau in Gebieten mit einem vorliegenden und andauernden Marktversagen. Solche Gebiete finden sich in allen Landkreisen. Die Landesregierung setzt die in der vorherigen Legislaturperiode begonnene Breitbandförderung aus ELER, GAK und EFRE sowie Mitteln der Digitalen Dividende II fort und hat hierfür die Mittelansätze deutlich erhöht. Die aktuelle Förderung des Giganetzausbaus ist beim Ministerium für Wirtschaft , Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) konzentriert worden. Die hierzu erlassene Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen (RL Giganetzausbau NI) weicht zudem von der früheren betragsmäßigen Deckelung pro Landkreis ab und setzt stattdessen auf eine Begrenzung der Förderung unter Berücksichtigung der Anzahl der zu erschließenden Adressen bzw. Schulen. Aufgrund der betragsmäßigen Begrenzung in früheren Richtlinien auf 2 bzw. 5 Millionen pro Landkreis war der prozentuale Fördersatz auch in der Vergangenheit nicht in jedem Fall gleich hoch. 1. Von wann bis wann hat die Landesregierung die Richtlinie zur Kofinanzierung der Bundesförderung für den Breitbandausbau in Niedersachsen entwickelt, abgestimmt und fertiggestellt bzw. beschlossen? Die Richtlinie über die Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ aus Mitteln des Sondervermögens für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen (RL Giganetzausbau NI) wurde in der Zeit von Oktober 2018 bis März 2019 entwickelt. In den Monaten April/Mai 2019 erfolgte die Abstimmung mit LRH, Ressorts und Verbänden. Die Kabinettsbefassung erfolgte am 25.06.2019. Die RL wurde am 26.06.2019 im Nds. MBl. Nr. 25 (S. 953) veröffentlicht . Darüber hinaus hat das MW die in der Vorbemerkung beschriebene umfangreiche Neuausrichtung bzw. Erweiterung der DD2-, ELER-, GAK- und EFRE-Förderung organisiert und umgesetzt . 2. Wann wurde die Richtlinie bei der EU notifiziert? Förderungen nach der RL Giganetzausbau NI werden unter Beachtung der europarechtlichen Vorgaben gemäß den Regelungen der Staatlichen Beihilfe Nr. SA.38348 (2014/N) - Deutschland Aufbau einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung in Deutschland (Genehmigung der Europäischen Kommission C [2015] 4116 vom 15.06.2015) (NGA-RR Bund) in der jeweils geltenden Fassung gewährt. Einer Notifizierung der RL bei der Europäischen Kommission bedurfte es nicht. 3. Wann hat die Landesregierung den Verzicht auf die Breitbandfördermittel des ELER- Programms beschlossen? Die Landesregierung verzichtet nicht auf die Breitbandfördermittel aus dem ELER-Programm. Die auf Grundlage der Richtlinie Breitbandförderung - ländlicher Raum - bewilligten Vorhaben i. H. v. 37 256 508,19 Euro werden statt mit ELER-Mitteln mit Mitteln des Sondervermögens zur Finanzierung des Ausbaus von Gigabitnetzen und der Beschleunigung von Digitalisierungsmaßnahmen finanziert . Dazu werden die zugrundeliegenden Mittel lediglich umgeschichtet. Dies wurde am 21.05.2019 durch die Landesregierung beschlossen. Die Abwicklung der Projekte erfolgt weiterhin Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4390 3 durch das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und die Ämter für regionale Landesentwicklung als Bewilligungsbehörden. 4. Wann wurde ein dementsprechender ELER-Änderungsantrag an die EU-Kommission versandt und genehmigt? Der Änderungsantrag wurde am 09.07.2019 an die EU-Kommission übermittelt, eine Genehmigung steht noch aus. 5. Welche Landkreise haben seit 2014 Fördermittel des ML in welcher Höhe aus dem ELER-Programm erhalten (bitte einzeln mit Summe aufschlüsseln)? In den nachfolgenden Landkreisen wurden seit 2014 für den Breitbandausbau Vorhaben mit ELER- Mitteln bewilligt: Landkreis Ammerland 1.967.063,34 Euro, Landkreis Cloppenburg 2.000.000,00 Euro, Landkreis Diepholz 35.284,80 Euro (Studie), Landkreis Emsland 631.578,92 Euro, Landkreis Emsland 631.578,92 Euro, Landkreis Emsland 736.842,12 Euro, Landkreis Goslar 786.694,40 Euro, Landkreis Göttingen 1.113.694,00 Euro, Landkreis Göttingen 856.918,84 Euro, Landkreis Heidekreis 2.000.000,00 Euro, Landkreis Holzminden 1.354.478,11 Euro, Landkreis Leer 2.000.000,00 Euro, Landkreis Lüneburg 2.000.000,00 Euro, Landkreis Nienburg 1.000.000,00 Euro, Landkreis Nienburg 1.000.000,00 Euro, Landkreis Northeim 2.000.000,00 Euro, Landkreis Oldenburg 1.959.655,92 Euro, Landkreis Osterholz 2.000.000,00 Euro, Landkreis Peine 33.579,77 Euro (Studie), Landkreis Peine 2.000.000,00 Euro, Landkreis Rotenburg/Wümme 1.384.615,38 Euro, Landkreis Rotenburg/Wümme 153.846,15 Euro, Landkreis Schaumburg 2.000.000,00 Euro, Landkreis Stade 2.000.000,00 Euro, Landkreis Wesermarsch 33.060,00 Euro (Studie), Landkreis Wesermarsch 2.000.000,00 Euro, Landkreis Wittmund 2.000.000,00 Euro, Region Hannover 1.679.542,20 Euro. Davon ausgezahlt wurden: Landkreis Diepholz 35.284,80 Euro, Landkreis Wesermarsch 33.060,00 Euro, Landkreis Peine 32.203,08 Euro. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4390 4 6. Wie viele Restmittel sind im ELER-Programm noch für die Maßnahme Breitbandförderung vorhanden? Für den Bereich Breitband sind keine Restmittel vorhanden, da diese Mittel umgeschichtet werden sollen. 7. In welche anderen Maßnahmen des ELER-Programms Niedersachsen/Bremen sollen die restlichen EU-Mittel umverteilt werden? Die für den Breitbandausbau eingeplanten 40 Millionen Euro aus der ELER-Förderung sollen zukünftig für die Maßnahmen Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen und ländlicher Wegebau eingesetzt werden. 8. Drohen Mittel zu verfallen, falls die Änderung des ELER-Programms PFEIL nicht von der EU genehmigt wird? Durch die der EU-Kommission vorgelegten Änderungen soll einem mittelfristigen Mittelverfall vorgebeugt werden. Für das Jahr 2019 werden jedoch keine Mittel verfallen, selbst wenn der Änderungsantrag von der EU-Kommission abgelehnt werden sollte. Bei anderen Maßnahmen des PFEIL-Programms ist der Mittelabfluss sehr hoch, wodurch diese den fehlenden Mittelabfluss aus dem Bereich Breitband in diesem Jahr ausgleichen können. Über die folgenden Jahre ist zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbare Aussage möglich, da der gesamte Mittelabfluss von PFEIL von zahlreichen Faktoren wie z. B. Antrags- und Bewilligungsverfahren abhängig ist. Das ML überwacht entsprechend regelmäßig die Auszahlungsstände aller PFEIL-Maßnahmen, um so einem Mittelverfall rechtzeitig entgegenwirken zu können. 9. Wie viele Anträge nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (VORIS 78350) sind noch nicht bewilligt ? Hinsichtlich des ELER-Förderprogrammes wurden alle beantragten Vorhaben bewilligt. Im Rahmen der GAK-Förderung wurden drei Anträge noch nicht bewilligt. 10. Welche Landkreise bekommen durch die Entscheidung der Landesregierung, keine Breitbandförderung mehr über die Ämter für regionale Landesentwicklung abzuwickeln , keine Zuschüsse? Die Ämter für regionale Landesentwicklung sind im Rahmen der Breitbandförderung weiterhin für die Abwicklung laufender Vorhaben zuständig. Daher werden nach der Beschlussfassung vom 21.05.2019 keine Landkreise benachteiligt. 11. Welche Schwierigkeiten und welche Folgen bezüglich der EU-Fördergelder für den Breitbandausbau haben sich daraus ergeben, dass die MW-Richtlinie erst im Juni fertiggestellt und beschlossen war? Dem MW sind keine hieraus resultierenden Schwierigkeiten und Folgen bekannt. 12. Aus welchen Gründen weicht die Landesregierung von der in anderen Bundesländern üblichen Förderquote von 40 % ab? Die Förderung des Ausbaus der digitalen Infrastruktur in den anderen Ländern ist sehr heterogen und hinsichtlich Gegenstand, Ausgestaltung und Höhe der Landesförderungen nicht vergleichbar. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4390 5 Der Landeszuschuss orientiert sich am vorhandenen Fördervolumen. Darüber hinaus wurden die Anreize so gewählt, dass möglichst alle weißen Flecken erschlossen werden. Im Übrigen war Fairness gegenüber allen Gebietskörperschaften bei der Verteilung der Mittel ein Grundgedanke. 13. Wie bewertet die Landesregierung den Vorwurf des Landkreises Hildesheim, wonach bislang von einer festen Förderquote von 25 % ausgegangen worden war, nun aber das System der Staffelung dazu führe, dass der Kreis eine Durchschnittsförderquote von 10 % erhalte? Von einer festen Förderquote von 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben war nicht die Rede. So meldete beispielsweise das hannoversche Politikjournal Rundblick am 20.02.2019 (Ausgabe 34/2019): „Vom Land sollen die Kreise bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen sowie 15 000 Euro für einen Anschluss einer Schule oder eines Krankenhauses. Für normale Gebäude ist eine Staffelung vorgesehen. So soll es z. B. 2 000 Euro Zuschuss pro Anschluss für die ersten 2 000 Adressen geben, 1 500 Euro für die 2 001. bis 4 000. Adresse.“ Dies ist gegenüber den Landkreisen auch mehrfach kommuniziert worden, z. B. im Rahmen einer Informationsveranstaltung für die Landkreise in Hannover am 13.02.2019. 14. Hält die Landesregierung die Bezeichnung des Landkreises Hildesheim als „Problem- Landkreis“ durch Staatssekretär Muhle für begründet? Herr Staatssekretär Muhle befindet sich in einem ausführlichen Dialog mit den Kommunen zum Breitbandausbau in Niedersachsen. Er hat einen guten Überblick, inwieweit die jeweiligen Fördermöglichkeiten angenommen und umgesetzt werden. Auch bei unterschiedlichen Auffassungen zum Förderverfahren ist allen die Zielsetzung gemein, eine gute Breitbandversorgung für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Am 16.08.2019 hat der Landkreis Hildesheim zwei Anträge auf Bundesbreitbandförderung über insgesamt fast 8,5 Millionen Euro gestellt. Daher ist der Landkreis Hildesheim weder aus Sicht der Landesregierung noch aus Sicht des Staatssekretärs Muhle ein „Problemlandkreis“. 15. Wird die Landesregierung auf ihren Staatssekretär einwirken, gegenüber Kritik aus Landkreisen offener zu sein? Nein. Herr Staatssekretär Muhle steht mit den Landkreisen und der Region Hannover bereits in einem engen und vertrauensvollen Austausch über die positiven wie kritischen Aspekte der gemeinsamen Anstrengungen zum Ausbau der Breitbandversorgung. 16. In welcher Weise sollen die bisherigen Schwierigkeiten, die Landesförderung für den Breitbandausbau mit der Bundesförderung zu kombinieren, erkannt und abgestellt worden? Die Breitbandförderung von Bund und Land wird zwischen dem MW und dem beauftragten Projektträger in kontinuierlichen Kontakten eng abgestimmt. Aus der Sicht des MW bestehen hier keine Schwierigkeiten. 17. Sollen auch in der nächsten EU-Förderperiode wieder Fördermittel für den Breitbandausbau des ländlichen Raums aus der 2. Säule der Agrarförderung bereitgestellt werden ? Wenn nein, warum nicht? Für welche Maßnahmen in der nächsten Förderperiode EU-Mittel eingesetzt werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Die Landesregierung befindet sich derzeit im Prozess zur Aufstellung einer Gesamtstrategie für die EU-Förderung in Niedersachsen 2021 bis 2027. Im Rahmen des Strategieprozesses werden auf Grundlage der Vorschläge der EU die Bedarfe für Niedersachsen ermittelt und zukünftige Förderschwerpunkte priorisiert. Erst nach Beendigung des Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4390 6 Prozesses kann entschieden werden, wie die voraussichtlich knappen ELER-Mittel effizient für die Bedarfe Niedersachsens eingesetzt werden können. (Verteilt am 22.08.2019) Drucksache 18/4390 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung „Breitband-Zoff“ zwischen Land und Kommunen - Warum verzichtet Niedersachsen auf EU-Mittel beim Breitbandausbau?