Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4402 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe und Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Walderhaltung und Aufforstungspotenzial in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe und Horst Kortlang (FDP), eingegangen am 19.07.2019 - Drs. 18/4224 an die Staatskanzlei übersandt am 23.07.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 22.08.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Eine aktuelle Studie der ETH Zürich kommt zu dem Schluss, dass weltweit eine Aufforstung von Wäldern auf einer Fläche von 0,9 Milliarden Hektar möglich sei und so zwei Drittel der vom Menschen verursachten CO2-Emissionen aufzunehmen wären (https://ethz.ch/de/news-und-veranstal tungen/eth-news/news/2019/07/wie-baeume-das-klima-retten-koennten.html). 1. Wie groß ist die Waldfläche in Niedersachsen, die durch den Borkenkäfer und ähnliche Umwelteinflüsse gefährdet ist? Die Bundeswaldinventur 3 hat für Niedersachsen eine Waldfläche von 1 204 591 ha ermittelt. Alle in Niedersachsens Wäldern wachsenden Baumarten sind Bestandteil des Ökosystems. Der Waldzustand und damit auch der seiner Bäume wird vor allem durch Luftschadstoffe, die unerwünschte Anreicherung der Böden mit Stickstoff, natürliche Einflüsse wie Trockenstress, Insekten wie Borkenkäfer oder blattfressende Schmetterlingsraupen, krankheitserregende Pilze oder die Veränderung die Veränderung unseres Klimas wesentlich beeinflusst. Ob es tatsächlich zu einer Gefährdung kommt, hängt baumartenabhängig vom Zusammenspiel unterschiedlichster Faktoren ab. 2. Welche Pläne hat die Landesregierung, um die Schäden auf den Forstflächen zu beheben , um den vorhandenen Bestand zu sichern bzw. wiederherzustellen? Der Waldschutz ist gemäß § 13 NWaldLG Aufgabe des einzelnen Waldbesitzenden für seinen Besitz . Sind Maßnahmen zum Schutz des Waldes gegen Brandgefahr oder gegen Schadorganismen nur für mehrere Waldbesitzende gemeinsam oder durch den einzelnen Waldbesitzenden allein nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchzuführen, kann die Waldbehörde die notwendigen Maßnahmen treffen, in bestimmten Fällen auch die oberste Waldbehörde (§ 21 NWaldLG). Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung die Waldbesitzenden bei der derzeitigen Borkenkäferbekämpfung im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald. Die Höhe der Zuwendung beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Auch die Begründung von stabilen Laub- und Mischbeständen als Folgemaßnahme in Zusammenhang mit neuartigen Waldschäden, Wurf, Bruch oder sonstigen Schadereignissen sowie Waldbrand , wenn der Anteil der geschädigten Bestandesglieder der Hauptholzart mehr als 30 % beträgt und der Restbestockungsgrad unter 0,6 liegt, wird finanziell unterstützt. Eine Förderung bis zu 70 % wird gewährt bei Mischkulturen mit mindestens 30 % Laubbaumanteil sowie dem Voranbau mit Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4402 2 Weißtanne und bei Naturverjüngungsverfahren. Bis zu 85 % der Nettokosten werden bei Laubbaumkulturen mit bis zu 20 % Nadelbaumanteil und bei Naturverjüngungsverfahren subventioniert. 3. Welche finanziellen Aufwendungen sind dafür nötig, die Schäden zu beheben? Der für die derzeitige Schadensbehebung benötigte Mittelbedarf ist abschließend noch nicht absehbar . Er wird sich in Abhängigkeit vom weiteren Witterungsverlauf in diesem Sommer, Herbst und Winter sowie dem kommenden Jahr vermutlich noch deutlich erhöhen. 4. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus den Erkenntnissen der ETH-Studie? Die besondere Bedeutung der Waldbäume zur Speicherung von Kohlenstoff ist nicht neu, Schlüsse für Niedersachsen aus der Studie sind nicht erforderlich. Schon seit 2001 ist es gemäß § 1 NWaldLG Zweck des Gesetzes, den Wald wegen seiner Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern. Damit sind die wesentlichen Erkenntnisse schon früh Grundlage des Klimaschutzes durch den Wald geworden. 5. Wie bewertet die Landesregierung das Aufforstungspotenzial in Niedersachsen? Alle unbewaldeten Flächen der freien Landschaft haben bestimmte Nutz-, Schutz oder auch Erholungsfunktionen . Diese sind vor einer Aufforstung im Einzelfall gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen ist es grundsätzlich eine Eigentümerentscheidung. Darüber hinaus wurden im Waldprogramm Niedersachsen als Fachplanung Ziele zur Erhöhung von Waldanteilen in den Regionen definiert. Diese werden regelmäßig in die regionale raumordnerische Gesamtplanung übernommen. Dass vorhandene Potenziale genutzt wurden, zeigen die Ergebnisse der Bundeswaldinventur 3. Danach hat sich die Waldfläche in den Jahren 2002 bis 2012 um 11 720 ha erhöht. 6. Plant die Landesregierung, vermehrt Aufforstungen in Niedersachsen vorzunehmen? Wenn nicht, warum nicht? Eine gesonderte Planung für landeseigene Flächen besteht nicht, da auch insbesondere für diese die gesetzlichen und raumordnerischen Vorgaben gelten. 7. Inwiefern wird das Aufforstungspotenzial in Niedersachsen zukünftig genutzt? Eine Nutzung des bestehenden Aufforstungspotenzials ist abhängig von der in der Antwort zu Frage fünf dargelegten Grundlage. 8. Plant die Landesregierung, Forsteigentümer bei Aufforstungen zu unterstützen? Mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land Niedersachsen steht der Landesregierung bereits seit vielen Jahren ein Instrument zur Verfügung. Es werden Grundeigentümer unterstützt, die geeignete Flächen aufforsten wollen. Ziel ist eine Waldmehrung durch die Schaffung stabiler, multifunktionaler Wälder mit standortgemäßer Baumartenzusammensetzung, die zum Klimaschutz und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt beitragen und als nachhaltiger Lieferant für den Rohstoff Holz dienen können. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4402 3 9. Wird sich das zukünftige Vorgehen im forstlichen Bereich im Land an den Ergebnissen der Studie orientieren? Wenn nicht, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 4. 10. Finden die Ergebnisse der Studie Berücksichtigung im bevorstehenden Klimaschutzgesetz ? Wenn nicht, warum nicht? In der Diskussion zum Niedersächsischen Klimagesetz ist der Wald als Kohlenstoffsenke grundsätzlich adressiert. Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Studien werden gegebenenfalls im Maßnahmenprogramm zu einem geplanten Niedersächsischen Klimagesetz berücksichtigt. (Verteilt am 23.08.2019) Drucksache 18/4402 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe und Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Walderhaltung und Aufforstungspotenzial in Niedersachsen