Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/443 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christopher Emden (AfD) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung Bürgeranfragen zum Thema Rundfunkgebühren und Rundfunkstaatsvertrag Anfrage des Abgeordneten Christopher Emden (AfD), eingegangen am 19.02.2018 - Drs. 18/375 an die Staatskanzlei übersandt am 23.02.2018 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 02.03.2018, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung des Abgeordneten Der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk sieht sich seitens vieler Bürger und Bürgernetzwerke anhaltender Kritik ausgesetzt. In entsprechenden Bürgerforen liest man regelmäßig davon , dass sich Bürger auch an die politisch Verantwortlichen ihrer jeweiligen Landesregierungen wenden, Kritik artikulieren und zu politischen Handlungen - beispielsweise der Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags - auffordern. 1. Wie viele Bürger Niedersachsens haben sich in der zurückliegenden Legislaturperiode mit kritischen Fragen oder Anliegen zum Thema gebührenfinanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk an die Landesregierung oder niedersächsische Ministerien gewandt? In der gesamten vergangenen Legislaturperiode gab es 130 Landtagseingaben. Darüber hinaus gingen 152 weitere Schreiben in der Staatskanzlei ein. Anrufe und über die Website niedersachsen .de eingehende Mails werden nicht statistisch erfasst. 2. Welches Inhalts waren die Anfragen oder Anliegen der Bürger? Anfragen bzw. Anliegen der Bürgerinnen und Bürger haben unterschiedliche Gründe. Vielen geht es z. B. darum, sich allgemein zum Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu äußern. Andere haben konkrete Fragen zum Rundfunkbeitrag. Wiederkehrend setzen sich Beitragszahlerinnen und -zahler für die Ausweitung des Befreiungskatalogs des § 4 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ein. Weitere Vorschläge zielen auf eine andere Art der Rundfunkfinanzierung ab. Darüber hinaus befassen sich Anfragen auch mit beitragsrelevanten einzelfallbezogenen Sachverhalten. 3. Gab es in der zurückliegenden Legislaturperiode Gespräche zwischen Vertretern der Landesregierung und Bürgern bzw. Bürgernetzwerken, die sich in Angelegenheiten des Themas Rundfunkbeitrag oder Rundfunkstaatsvertrag an die Landesregierung gewendet haben? Ja. Es wurde auf Arbeitsebene eine Vielzahl von telefonischen Gesprächen geführt mit Bürgerinnen und Bürgern, die Fragen und Vorschläge zur Ausgestaltung der Rundfunkfinanzierung hatten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/443 2 4. Welche Ansprechstelle empfiehlt die Landesregierung Bürgern bzw. Bürgernetzwerken, die sich mit Anmerkungen und Anregungen zu medienpolitischen Fragen rund um die Themen Rundfunkbeiträge und Rundfunkstaatsvertrag an ihre Landesregierung wenden wollen? Ansprechpartner ist auf Seiten der Landesregierung die Staatskanzlei. 5. Besteht seitens der Landesregierung die Bereitschaft, mit Bürgern oder Bürgernetzwerken in einen öffentlichen und ergebnisoffenen Dialog über die Zukunft der Rundfunkbeiträge einzutreten? Schon heute befinden sich alle Landesregierungen im kontinuierlichen Dialog über medienpolitische und -rechtliche Themen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie unterschiedlichen Interessengruppen bzw. Verbänden. Die Landesregierung steht Gesprächen über alternative Finanzierungsmodelle stets offen gegenüber, solange diese eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung des Rundfunksystems garantieren und die zugrundeliegenden verfassungsrechtlichen Kriterien erfüllen. (Verteilt am 06.03.2018) Drucksache 18/443 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christopher Emden (AfD) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei Bürgeranfragen zum Thema Rundfunkgebühren und Rundfunkstaatsvertrag